Bekanntmachung : Datum:
von Richtlinien über die Fördermaßnahme "Wettbewerb Light Cares – Photonische Technologien für Menschen mit Behinderung" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland". Bundesanzeiger vom 12.01.2016
Vom 21.12.2015
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit dem Wettbewerb "Light Cares" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten und größerer Selbstständigkeit zu verhelfen. Unterstützt werden sollen dabei Open Innovation-Ansätze, die das kreative Potenzial der Maker-Bewegung nutzen und Menschen mit Behinderung unmittelbar in den Prozess der Ideen- und Lösungsfindung einbinden.
Die Photonik ist aus mehreren Gründen hierfür das ideale Themengebiet: Einerseits sind mit dem technischen Fortschritt, der Digitalisierung und Miniaturisierung die Verfügbarkeit preiswerter Hightech-Photonik-Komponenten und damit ihr Potenzial für Alltagsanwendungen immens gestiegen. Andererseits sind moderne digitale photonische Fertigungsverfahren wie 3D-Druck und Lasercutting, die noch vor wenigen Jahren industriellen Nutzern vorbehalten waren, heute praktisch für jedermann verfügbar.
Eine prominente Stellung bei dieser „Demokratisierung der Technik“ nimmt die sogenannte Maker-Bewegung ein. Maker realisieren mit den oben genannten Desktop Fabrication Tools komplexe Projekte und liefern dabei gleichzeitig technisch anspruchsvolle und innovative wie auch kreative und pragmatische Problemlösungen.
Das BMBF will mit dem Wettbewerb Light Cares kooperative, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen. Im Fokus stehen Ideen mit weitreichendem Potenzial, die mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen und den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern. Bei den Projekten ist eine unmittelbare Kooperation zwischen Vertretern der Maker-Bewegung und Behinderten anzustreben.
Des Weiteren zielt der Wettbewerb darauf, den kreativen Ansätzen der Maker- und Open Innovation-Bewegungen auch den Weg zu den Unternehmen zu bereiten. Ausdrücklich erwünscht im Rahmen der Projekte sind daher der Austausch und die Vernetzung mit Unternehmen, gegebenenfalls auch direkte Kooperationen.
Die Fördermaßnahme soll die unmittelbare Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglichen und so neue Innovationspfade erschließen. Angestrebt ist eine nachfolgende Ergebnisverwertung, z. B. durch Start-ups aus der Maker-Bewegung oder durch Industriepartner. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ ( http://www.photonikforschung.de ) und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.
2 Gegenstand der Förderung
Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Kooperationsprojekte mit Partnern der Maker-Bewegung, die den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern können und mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen. Beispiele für Ansätze sind:
- Hilfsmittel, die mit photonischen Verfahren (z. B. 3D-Druck, Lasercutting) bevorzugt herzustellen sind
- Hilfsmittel, die auf photonischen Komponenten basieren
Im Mittelpunkt stehen individualisierbare bzw. im Sinne von Open Source frei verfügbare Lösungen. Angestrebt werden u. a. Kooperationskonzepte, die innovative Lösungen forciert generieren, wie z. B. Workshops und Hackathons.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen:
- Planungsphase: Erarbeitung einer Projektskizze im Umfang von ca. zehn Seiten mit Darstellung von Projektziel und Lösungsweg,
- Umsetzungsphase: Bis zu zehn Projekte zu den oben genannten Zielen werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 100 000 € gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben oder Kosten); diese werden nach Abschluss der Planungsphase auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgewählt. Für die ausgewählten Projekte werden Plaketten und Urkunden übergeben.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine. Die Einbindung industrieller Partner als assoziierte Mitwirkende bzw. als potenzielle Verwertungspartner ist ausdrücklich erwünscht.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können dem Merkblatt des BMBF, Vordruck 01101 ("Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten") entnommen werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ kann KMU ein Bonus in Höhe von 10%-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (BMBF-Vordruck Nr. 0119)2.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Die Projektskizzen sind beim vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen:
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Telefon: 02 11/62 14-5 08
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: froehlingsdorf_j@vdi.de
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge (siehe Nummer 7.2.2) nutzen Sie bitte das Portal "easy-Online". Es ist auf allen Systemen im Browser barrierefrei nutzbar. Sie erreichen das easy-Online-Portal im Internet unter folgender Adresse: easy
7.2 Förderverfahren
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das Förderverfahren ist zweistufig.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/ vorzulegen.
Die Vorlagefrist endet am 31. März 2016.
Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Der Skizze ist ein Anschreiben zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben – insbesondere zur geplanten Ergebnisverwertung – bestätigen. Die Projektpartner müssen sich in einer grundsätzlichen Übereinkunft auf einen Projektkoordinator einigen. Dieser ist Ansprechpartner gegenüber dem Projektträger.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Forschungsförderung abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt und Tabellenanlagen, Schriftart Arial, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) ein.
Die Skizze muss alle notwendigen Informationen enthalten, die das BMBF benötigt, um zu prüfen, ob das Vorhaben förderwürdig ist und ob an seiner Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Dazu muss die Skizze eine in sich geschlossene, nachvollziehbare Darstellung des konkreten Lösungswegs enthalten.
Die Projektskizze muss im Einzelnen eine Darstellung mit folgender aufgeführten Gliederung enthalten:
Deckblatt
- mit dem Titel „Projektskizze"
- Vermerk "(zur vertraulichen Behandlung)"
- Zum Wettbewerb "Light Cares"
- Verbundtitel und AKRONYM (Großbuchstaben, ohne Leer- und Sonderzeichen)
- Verbundkoordinator (Name, Institution, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)
Zusammenfassung des Projektvorschlags (1 Seite)
- Ziel des Projekts: Welches Problem soll gelöst werden?
- Innovation dieses Projekts: Was ist neu?
- Lösungsweg: Wie soll das Problem gelöst werden?
- Verwertung der Ergebnisse: Wer setzt die Ergebnisse wie um?
Projektskizze
- Ziele
- Motivation und Gesamtziel des Projekts
- Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Projekts und angestrebte Innovationen
- Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
- Stand von Wissenschaft und Technik
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
- Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
- Bisherige Arbeiten der Verbundpartner (insbesondere Auflistung beantragter und laufender öffentlich geförderter Forschungsprojekte unter Angabe von Förderkennzeichen und Akronym)
- Beschreibung des Arbeitsplans
- Arbeitsinhalte
- Zeitplan
- Netzplan, Übergabepunkte und Meilensteine
- Verwertungsplan
- Wirtschaftliche Erfolgsaussichten/Risiken
- Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten/Risiken
- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, Ergebnisverwertung nach Projektende
- Notwendigkeit der Förderung
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Fachlicher Bezug zum Wettbewerb (Ausschlusskriterium),
- Neuheit und Vorteilhaftigkeit der angestrebten Lösung,
- Qualität des Umsetzungskonzepts (frei zugängliche Dokumentation),
- Einbindung und Beteiligung relevanter Zielgruppen (insbesondere Verbände und offene Werkstätten).
Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde bezüglich der jeweiligen Skizze wird dem Projektkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner, die an einer Skizze beteiligt sind, sind vom Koordinator zu informieren.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Partner positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Hierzu sind von jedem Projektpartner entsprechende AZK- bzw. AZA-Formulare und eine vollständige Teilvorhabenbeschreibung vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist durch den Verbundkoordinator eine Gesamtverbundbeschreibung einzureichen.
Es gelten zusätzlich zur ersten Auswahlstufe folgende Bewertungskriterien:
- Organisation und Zusammenarbeit, Projektmanagement,
- Innovationshöhe des Teilvorhabens, Angemessenheit der Beihilfeintensitäten,
- Angemessenheit des Finanzierungsplans bzw. der Vorkalkulation,
- Festlegung quantitativer Projektziele und
- Verwertungsplan.
Die Förderanträge sind (bei Verbundprojekten in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) schriftlich vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-online" empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline
7.2.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. Dezember 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220