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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet „5G: Taktiles Internet“ im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“. Bundesanzeiger vom 07.12.2015

Vom 23.11.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Leistungsfähige und sichere Kommunikationssysteme für die Vernetzung von Geräten, Maschinen und Prozessen sind eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in zentralen Anwendungsfeldern wie Industrie 4.0, Mobilität und Medizin.

Aktuelle Anforderungen wie höchste Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit – häufig in Kombination mit extrem kurzen Reaktionszeiten – oder die zeitgleiche Kommunikation vieler Geräte in einer räumlich begrenzten Umgebung sind mit heutigen Technologien allerdings nicht mehr zu realisieren.

Das taktile Internet adressiert diese Herausforderungen. Es basiert auf dem Mobilstandard 5G, wobei mittlerweile unter 5G eine aus Zugangs- und Weitverkehrsnetz konvergierende Netzwerkstruktur verstanden wird. Die spezifischen Anforderungen an das taktile Internet ergeben sich aus Anwendungsszenarien, in denen Prozesse wegen ihrer Dynamik, der Anzahl kommunizierender Einheiten und ihrer Kritikalität durch ein taktiles Internet unterstützt werden müssen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Erforschung und Entwicklung innovativer Technologien für das taktile Internet zu fördern. Dies soll im Verbund mit Anwendern erfolgen und die Demonstration der Umsetzung in innovativen Anwendungsfeldern umfassen. Damit Deutschland als maßgebliche Industrienation ­zukünftig im internationalen Wettbewerb bestehen kann, ist es notwendig, frühzeitig die Entwicklung dieser Schlüsselkomponenten zu unterstützen. Mit diesen neuen Schlüsselkomponenten kann die Marktposition deutscher Unter­nehmen gestärkt werden. Hier ergeben sich insbesondere auch für deutsche kleine und mittelständische Unternehmen neue Geschäftsmodelle und -felder.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung. Bei der dort adressierten prioritären Zukunftsaufgabe „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ geht es um innovative Lösungen für die Herausforderungen der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei der Prüfung einer FuEuI-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Kommunikationstechnologien zur Realisierung des taktilen Internets im Rahmen von Anwendungen erforschen und entwickeln. Lösungen sollen sich in 5G-Gesamtkonzepte integrieren lassen; anwendungsspezifische Insellösungen sollen vermieden werden.

Wichtige Schwerpunkte in dem Themenfeld sind:

  • Flexible und adaptive 5G-Netzwerkkonzepte zur Unterstützung der Anforderungen neuer Anwendergruppen, beispielsweise Konzepte zur Garantie spezieller Dienstgüteklassen oder zur Unterstützung komplexer Mobilitätsszenarien.
  • Unterstützung taktiler Kommunikation in Weitverkehrsnetzen durch innovative Konzepte zur Vermischung von Netz, Speicher und Prozessierung, z. B. dezentrale Verarbeitung und Datenmanagement im Netzwerk (Edge-Computing, Edge-Clouds) und innovative Lösungen für die drahtlose Kommunikation.
  • (Drahtlose) Zugangs- und Netzwerktechnologien für maschinenbasierte Kommunikation zum einen für eine Vielzahl gleichzeitig kommunizierender Geräte und zum anderen für Geräte mit sicherheitskritischen und besonders hohen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Reaktionszeit.
  • Einfache Integration bestehender und zukünftiger (drahtloser) Zugangstechnologien in das 5G-Netz wie beispielsweise hochzuverlässige und latenzarme Funklösungen für die Industrie.
  • Netzoptimierung beispielsweise durch Kontextinformationen zum vorausschauenden Management geballt aufgestellter, möglicherweise sehr kleiner Zellen.
  • Neue schnelle und verteilte Security-Funktionalitäten.

Diese Anforderungen werden ergänzt durch die Querschnittsthemen IT-Sicherheit (integrierte Sicherheit, Sicherheit auf der physikalischen Schicht), Schutz der Privatsphäre und Energieeffizienz. Die skizzierten Lösungen müssen als innovatives Gesamtsystem inklusive aller kritischen Übertragungsstrecken, Schnittstellen und Verarbeitungseinheiten in den gewählten Anwendungsfeldern betrachtet werden und sich in 5G-Systemkonzepte integrieren lassen. Dabei sind möglichst alle für das Gesamtsystem notwendigen Anforderungen zu erfüllen.

Verbundprojekte müssen in mindestens einen innovativen Anwendungsfall eingebettet werden und diesen als Gesamtsystem inklusive aller kritischen Übertragungsstrecken, Schnittstellen und Verarbeitungseinheiten betrachten. Mögliche Anwendungsfelder für das taktile Internet sind insbesondere Industrie 4.0, vernetztes autonomes Fahren und vernetzte medizinische Anwendungen:

  • Industrie 4.0 setzt auf eine hochflexible Fertigung. Die dafür notwendige Vernetzung muss dafür die Hilfsmittel in Bezug auf Dienstgüte, Netzkonvergenz, Schnittstellen und intelligente Optimierungen zur Verfügung stellen. Die anwendungsspezifisch notwendigen Ressourcen müssen zur richtigen Zeit am richtigen Ort abrufbar sein. Um Verzögerungen zu reduzieren, können diese nah an der Maschine bzw. am Produkt verfügbar sein und gegebenenfalls der Maschine oder dem Produkt folgen. Bestehende und neue industrielle Vernetzungstechnologien sollten integrierbar sein.
  • Vernetztes autonomes Fahren wird erst durch intelligente Kommunikationssysteme möglich sein. Vernetzte autonome Fahrzeuge ermöglichen eine flexible, sichere und effiziente Nutzung der Verkehrsinfrastruktur. Notwendige Ressourcen müssen auch bei hohen Geschwindigkeiten zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar sein, das heißt, dass z. B. Nutzerdaten nachgeführt werden oder aber der drahtlose Netzzugang nach Bewegung des Fahrzeugs und Auslastung des Netzes angepasst wird. Sicherheitskritische Anwendungen erfordern dabei höchste Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
  • Vernetzte medizinische Anwendungen nutzen zunehmend drahtlose Netze zur Steuerung medizinischer Geräte, zum Auslesen von Sensoren am oder im Körper oder aber auch zu Telepräsenzzwecken. Mittels drahtloser Kommunikation bieten sich neue Arten der Behandlung an, über die Distanz oder für mobile Einsätze. Wünschenswert ist, dass Untersuchungen und Behandlungen vom Arzt aus der Ferne auch an schwer zugänglichen Orten durchgeführt werden können. Speziell bei personenbezogenen medizinischen Daten muss ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz gegenüber Manipulationen gewährleistet sein.

Die Relevanz und Umsetzbarkeit der Lösungskonzepte muss sich durch die entsprechende Beteiligung von Unternehmen in der Verbundstruktur widerspiegeln. Die Lösungen sollen mit Anwendern zusammen erarbeitet und demonstriert werden. Die skizzierten Lösungen müssen innovativ sein und deutlich über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen.

Die projektübergreifende Zusammenarbeit der einzelnen Projekte ist verpflichtend für übergeordnete Fragestellungen (beispielsweise Koordination vorbereitender Maßnahmen zur Standardisierung). In den Arbeitsplänen aller Projekte sind entsprechende Ressourcen vorzusehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm ).

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen. Die Koordination von Verbundprojekten obliegt im Regelfall einem der beteiligten Industriepartner.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwendungsbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen ­deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Die Projektkoordination sollte im Regelfall von einem der beteiligten Industrieunternehmen übernommen werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF ­vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck-Nr. 0110, Fundstelle: Merkblatt Vordruck 0110 ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „5G: Taktiles Internet“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:


VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner ist Herr Dr. Rainer Moorfeld
Telefon: 0 30/31 00 78-3 86
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
Internet: www.vdivde-it.de/kis/bekanntmachungen/bm-5gti

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden: www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung .

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (erste Stufe)

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens zum 19. Februar 2016 eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form unter: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/bm-5gti in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht aus Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze soll einen Umfang von 12 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie muss ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. Im Verwertungskonzept müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland und/oder weiteren Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz dargestellt werden.

Die Projektskizzen sind nach folgender Gliederung zu erstellen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Neuheit des Lösungsansatzes, Stand der Wissenschaft und Technik, Patentlage
  3. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  4. Markpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung des/der beantragenden Unternehmen/s, konkrete Darlegung des Geschäftsmodells und Markt­perspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  6. Arbeitsplan mit Meilensteinplanung, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  7. Finanzierungsplan
  8. Verwertungsplan

Die eingegangenen Projektskizzen werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der Skizze im Rahmen der Schwerpunkte der Bekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und Anwendungsbezug
  • Neuheit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • technologisches und wirtschaftliches Potenzial
  • Qualifikation der Partner und Projektmanagement
  • Einbindung von KMU
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungskonzepts, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen
  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken
  • Einbeziehung von Anwendern

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im ­Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren (zweite Stufe)

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Förmliche Förderanträge sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger auf den für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformularen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-online“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Informationen dazu erhalten Antragsteller online beim Projektträger: www.vdivde-it.de/kis/bekanntmachungen/bm-5gti .

Die eingegangenen Anträge werden nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet und geprüft und über die Förderung entschieden. In dieser zweiten Phase werden die Anträge hinsichtlich der detaillierten Arbeitspläne der Vorhabensbeschreibungen, Finanzierungs- sowie Verwertungspläne für jedes Teilvorhaben geprüft.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.2.3 Angebot einer Informationsveranstaltung

Skizzeneinreichern wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. In dieser werden der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Prozesse und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Antragsteller online beim Projektträger: www.vdivde-it.de/kis/bekanntmachungen/bm-5gti .

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 23. November 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Lange