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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie für ein "Deutsches Internet-Institut". Bundesanzeiger vom 17.09.2015

Vom 09.09.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die fortschreitende Digitalisierung und die Möglichkeiten des Internets prägen zunehmend unser Leben. Sie verändern nachhaltig und tiefgreifend unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Die Bundesregierung hat deshalb in ihrer Digitalen Agenda 2014-2017 festgehalten: „Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen.“

Aufgrund der Interdependenz von Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft vollziehen sich durch die Digitalisierung bedingte Veränderungsprozesse in hoher Komplexität. Es gilt, deren Gesetzmäßigkeiten, Implikationen wie auch Auswirkungen zu verstehen, um Handlungsoptionen für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu erkennen. Damit wird die Grundlage geschaffen, den digitalen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten und dabei sowohl die Akzeptanz als auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine digitalisierte Welt zu stärken.

Mit dem Deutschen Internet-Institut soll die hierzu notwendige interdisziplinäre Forschung zum Internet, zur Digitalisierung und zu den damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesellschaft gefördert werden.

Es gibt in Deutschland eine dichte Forschungslandschaft zu technischen, aber auch einzelnen gesellschaftlichen Aspekten der Digitalisierung. Was fehlt, ist neben dem Ausfüllen von bestehenden Forschungslücken bislang der interdisziplinäre Gesamtblick auf die Digitalisierung und ihre praktischen Auswirkungen in gesellschaftlicher Hinsicht. In diesem Zusammenhang mangelt es an einer Vernetzung der Expertinnen und Experten, die in den einzelnen Fachgebieten agieren. Dies soll das Institut ändern.

Ziel des Instituts ist es dabei auch, die bestehenden Kenntnisse und neuen Forschungsergebnisse in diesem Bereich mit neuen Anwendungsbereichen zu verknüpfen. Die Forschung soll sich dabei an den Problemen aus der alltäglichen Praxis orientieren, diese aufgreifen und gleichzeitig Antworten und Lösungen anbieten, die sich in der Praxis bewähren.

Die Bündelung und Vernetzung von Expertisen sollen einhergehen mit einer verstärkten euro­päischen und internationalen Sichtbarkeit und einer entsprechenden Wirkung auf die Forschercommunity im In- und Ausland. Das Institut soll mit einem neuen, interdisziplinären und strukturübergreifenden praktischen Forschungsansatz Vorbildcharakter haben.

Die Förderung adressiert damit zentrale Ziele der neuen Hightech-Strategie und der Digitalen Agenda 2014-2017 der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zu­wendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechts­anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

In der Digitalen Agenda ist das Deutsche Internet-Institut wie folgt verankert:

„Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden und zu fokussieren.“

Grundlegende Aufgabe des Instituts ist damit exzellente, erkenntnisorientierte Forschung. Dabei sollen insbesondere die folgenden Themenkomplexe in der Forschung adressiert werden:

  • Zugang/Privatheit/Selbstbestimmung
  • Governance/Regulierung/Rechtliche Fragen der Digitalisierung
  • Wertschöpfung/Arbeit/Innovation
  • Bildung/Kompetenz/Wissen
  • Digitalisierung und Demokratie /Teilhabe/Bürgerschaftliches Engagement

Es besteht die Erwartung an das Deutsche Internet-Institut, die Themen interdisziplinär und übergreifend zu bearbeiten. In diesem Kontext wird es auch darum gehen, eine Strategie zu entwickeln, wie interdisziplinäre Forschungsvorhaben noch besser als bisher gelingen können. Daneben sollen auch Forschungsdefizite identifiziert werden.

Das Institut soll die aus dem Forschungskontext gewonnenen Erkenntnisse auch in die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft transferieren. Nicht zuletzt soll das Institut auch die politische Diskussion zum Thema Digitalisierung bereichern und es der Politik ermöglichen, Handlungsempfehlungen abzuleiten. Für diesen Zweck sind geeignete Formate zu entwickeln und umzusetzen, beispielsweise Veranstaltungs- und Diskursforen für die fachnähere Community, parlamentarische Abende und öffentliche Informationsveranstaltungen sowie ein interaktiver Internetauftritt.

Ziel ist es, die Gesellschaft und ihre Institutionen, Unternehmen und Politik gezielt mit im Deutschen Internet-Institut entwickelten praxisnahen Anwendungsmodellen zu unterstützen und Probleme aus der Praxis aufzugreifen, wie sie in alltäglichen Entwicklungen und Anwendungen auftreten. Zur wechselseitigen Kommunikation und zum Transfer von Bedarfen, Erkenntnissen, modellhaften Prozessen und Lösungen sollen dafür geeignete Mechanismen entwickelt werden.

Das Institut soll als „lernendes Zentrum“ insgesamt flexibel reagieren. Es soll einen guten Überblick über die nationale und internationale Forschungslandschaft haben und aus diesem Wissen heraus hochaktuelle und auch ungewöhnliche Schwerpunkte setzen können. Dabei geht es darum, neue Forschungsbedarfe aufzugreifen und Forschungslücken zu identifizieren und zu adressieren. Es soll auch in seiner Originalität ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen.

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll das Deutsche Internet-Institut ein Ort für Forschungsaufenthalte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sein. Hierbei könnte die Einrichtung innovativer und interdisziplinärer Post-Doc-Gruppen ein geeignetes Instrument darstellen, wobei solche Gruppen interdisziplinäre Forschungsfragenkomplexe auch mit Unterstützung von etablierten Forscherinnen und Forschern erstellen und bearbeiten können. Unabhängig davon sollen passende Formate zur Einbindung von nationalen und internationalen exzellenten Forscherinnen und Forschern auf unterschiedlichen Karrierestufen entwickelt werden. Hier besteht eine mögliche Spanne von Kompaktseminaren bis hin zu mehrjährigen Forschungsaufenthalten.

Durch das Institut sollen auch Multiplikatoreffekte für die Aus- und Weiterbildung erzielt werden. Dies kann bspw. durch die Erprobung und Validierung neuer Lehr- und Lernformate geschehen.

Das Deutsche Internet-Institut soll geeignete Instrumente zur Vernetzung in die deutsche Forschungslandschaft entwickeln und damit seine Flexibilität und Innovationskraft entscheidend steigern. Das Institut soll so auch dezentrale Aktivitäten vorantreiben. Es soll als Anlaufstelle für die Forschungslandschaft dienen und die wechselseitige Koordination von Aktivitäten fördern. Zudem soll es die Vernetzung auf nationaler Ebene befördern und sichtbares Mitglied internationaler Expertennetzwerke sein.

Es besteht in der Forschung und fast allen gesellschaftlichen Bereichen ein hoher Bedarf für eine stärkere Erschließung und Bereitstellung von Datenquellen, u.a. um diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung stellen zu können. Hier könnte das Institut eine wichtige Aufgabe übernehmen und einen relevanten Datenpool als Ressource für die Forschung aufbauen und für Analysezwecke bereitstellen.

Die Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts sind damit nicht auf die Forschungstätigkeit beschränkt, vielmehr soll es einen deutlichen Mehrwert für die gesamte deutsche Forschungslandschaft – und auch darüber hinaus - mit sich bringen: Dies kann durchaus auch Servicekomponenten (wie z.B. beim Wissenstransfer, bei der Implementierung von Konzepten oder beim Bereitstellen von Daten) beinhalten. Ziel ist es, Synergien zwischen den bestehenden Akteuren zu verstärken und optimal zu nutzen.

Die Fördermaßnahme richtet sich an bestehende exzellente Einrichtungen in Deutschland, die die notwendigen, leistungsfähigen Infrastrukturen bereitstellen und die bereit sind, die Ziele und damit verbundenen Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts in einem überzeugenden Gesamtkonzept umzusetzen. Eine zweckmäßige Bündelung von Ressourcen verschiedener Einrichtungen eines Standortes/einer Region im Rahmen des Deutschen Internet-Institutswird ausdrücklich begrüßt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt bekommen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen bereits über die notwendigen technischen und räumlichen Infrastrukturen verfügen. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung. Die sich in einem gemeinsamen Antrag bewerbenden Partner müssen zudem bereit sein, konstruktiv an der Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes für die Umsetzung des Deutschen Internet-Instituts mitzuwirken und willens sein, die Ziele des Zentrums gemeinschaftlich umzusetzen. Dies schließt ggf. auch die Einbindung weiterer Partner im Laufe des Verfahrens ein.

Die Partner haben daher ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“)) zu entnehmen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie z.B. Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Förderung des Deutschen Internet-Instituts erfolgt grundsätzlich in zwei Förderphasen von jeweils drei Jahren mit jeweiliger optionaler Verlängerung auf 5 Jahre. Über eine mögliche anschließende Verstetigung der geförderten Strukturen soll nach erneuter Begutachtung entschieden werden. Am Ende beider Förderphasen sind jeweils Begutachtungen des Instituts vorgesehen (s. 7.2.2.3). Ggf. erfolgt bereits während der jeweiligen Phasen eine Zwischenbegutachtung. In der der ersten Förderphase vorgeschalteten Konzeptionsphase können bis zu fünf in einem Ideenwettbewerb erfolgreiche Antragsteller, die potenziell für das Deutsche Internet-Institut infrage kommen, für einen Zeitraum von sechs Monaten gefördert werden. Nach diesen sechs Monaten erfolgt eine Begutachtung der konkurrierenden Konzepte. Grundsätzlich erhält das überzeugendste Konzept eine Förderung für die anschließende erste Förderphase. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch mehr als ein Konzept zu fördern.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P), die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF“ (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch das BMBF. Ab Ende 2015/ Anfang 2016 beabsichtigt das BMBF, einen Projektträger mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Deutsches Internet-Institut zu beauftragen.

Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen zur Förderrichtlinie ist:

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes

Tel.: 0800 2623 008

E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

weitergehende inhaltliche Fragen richten Sie bitte an:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

E-Mail: PGDA@bmbf.bund.de

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) zu nutzen. Neben der elektronischen Einreichung der Projektskizzen sind diese darüber hinaus schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

z.Hd. Frau Gerda Hendrich

Referat 126 – Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kapelle-Ufer 1

10117 Berlin

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittel­bar beim BMBF bzw. nach Beauftragung eines Projektträgers bei diesem angefordert werden.

7.2 Förderverfahren

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien werden zwei aufeinander aufbauende Phasen, die Konzeptionsphase und die erste Förderphase für das Deutsche Internet-Institut bekanntgegeben. Vor der Konzeptionsphase werden die Bewerber für das Institut in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. In einem anschließenden Zeitraum von bis zu sechs Monaten erarbeiten die ausgewählten Antragsteller mit finanzieller Förderung des BMBF einen Konzeptvorschlag für das Deutsche Internet-Institut. Die erarbeiteten Konzepte werden in der Folge von einem Gutachterkreis bewertet. Sofern mehrere Bewerber resp. Standorte als geeignet ausgewählt werden, ist der im Laufe der Konzeptionsphase zu erstellende Förderantrag unter Berücksichtigung von Abstimmungs- und Vernetzungsaktivitäten zwischen den beteiligten Akteuren einzureichen. Im Falle einer positiven Begutachtung und Bewilligung startet die erste Förderphase, in der die Aktivitäten des Deutschen Internet-Instituts aufgenommen werden.

Das Förderverfahren ist für die Konzeptions- sowie die erste Förderphase zweistufig angelegt und beinhaltet einen fachlichen Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten.

Das Verfahren für Konzeptions- und erste Förderphase ist im Weiteren separat dargestellt.

7.2.1 Beantragung der Konzeptionsphase

7.2.1.1. Vorlage und Auswahl von Bewerbern

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF bis zum 29. Februar 2016 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Die Projektskizzen sind vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin bzw. im Falle des Zusammenschlusses von mehreren Einrichtungen zu einem Verbund nach Abstimmung mit den Projektpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator bzw. die vorgesehene Koordinatorin vorzulegen.

Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen (inkl. überschlägiger, nachvollziehbarer Kalkulation) enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen BMBF erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Der Umfang der Projektskizzen darf 20 Seiten (inklusive Anhang) nicht überschreiten.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Für die Antragstellung ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Darstellung der momentan vorhandenen fachlichen Leistungsfähigkeit des Verbundes
    • beteiligte Akteure und relevante Expertisen
    • vorhandene Infrastrukturen sowie weitere für das Deutsche Internet-Institut zur Verfügung stehende Leistungen
    • bestehende nationale und internationale Kooperationsnetzwerke sowie inter­disziplinäre Kooperationen
    • aktuelle Forschungsschwerpunkte des Verbundes
    • sonstige Referenzen in der Bearbeitung interdisziplinärer, für das geplante Spektrum des Deutschen Internet-Instituts einschlägiger Forschungsfragen
    • ggf. vorhandene Datenressourcen
    • ggf. einzubringenden Eigenleistungen
  • Ideen für eine innovative Ausgestaltung des Deutschen Internet-Instituts
    • geplante Organisationsstruktur und Management des Deutschen Internet-Instituts
    • Überlegungen zu inhaltlichen Schwerpunktsetzungen
    • mögliche Alleinstellungsmerkmale des Deutschen Internet-Instituts
    • konkrete interdisziplinäre, innovative Forschungsfragestellungen zu gesellschaftlichen Aspekten der Digitalisierung und deren Bearbeitung.
    • über die Forschungsfragestellungen hinausgehende Ideen rund um das Thema "Digitalisierung und Gesellschaft"
    • Erkenntnistransfer in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik
    • Skizzierung der geplanten Maßnahmen und Prozesse zur Durchführung der unter 2 Gegenstand der Förderung beschriebenen Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts
  • Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Deutsche Internet-Institut verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen.
  • Darstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes zur langfristigen Sicherung dieser Ziele.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlich-wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller, relevante Vorleistungen
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten: Ziele, Strategien und Managementstruktur
  • Qualität und Relevanz der bereitgestellten technischen Infrastrukturen und Daten­ressourcen
  • Originalität des Konzeptes zur innovativen Ausgestaltung des Deutschen Internet-Instituts in Hinblick auf die oben genannten Aspekte
  • Ermöglichung internationaler Sichtbarkeit durch regionale Bündelung
  • Qualität des Nachhaltigkeitskonzeptes

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.1.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert einen förmlichen Förderantrag für die sechsmonatige Konzeptionsphase vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für den Förderzeitraum der Konzeptionsphase können je Antrag, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, eine ganze Wissenschaftlerstelle sowie Mittel für notwendige Dienstreisen beantragt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungs­bescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungs­vorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2.2. Beantragung der ersten Förderphase

7.2.2.1. Vorlage und Bewertung des Konzeptes

Nach Beendigung der Konzeptionsphase ist dem Zuwendungsgeber bzw. dessen Projektträger das durch die ausgewählten Anträge entwickelte Konzept für den Aufbau des Deutschen Internet-Instituts vorzulegen. Dieses soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Der Umfang des Konzeptes zusammen mit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung darf 150 Seiten (inklusive Anhang) nicht überschreiten.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Konzepte können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage des Konzeptes für die erste Förderphase des Deutschen Internet-Instituts kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Für die Darstellung des Konzeptes für das Deutsche Internet-Institut sollen folgende Punkte adressiert werden:

Strategische und organisatorische Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts und geplante Maßnahmen zur Realisierung:

Darstellung der Management- bzw. Koordinierungsstruktur des Zentrums und eventueller Netzwerkpartner
Vernetzungsstrategien
Präsentation der Partner des Netzwerkes
Konzept für die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit

Vorschlag für eine kurz-, mittel- und langfristige Forschungsagenda
Konzept für Transfer in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Vernetzung (mit in- und ausländischen Einrichtungen) und Nachwuchsförderung
Alleinstellungsmerkmale / Besonders innovative Ideen
ggf. Konzept für den Aufbau und potenzielle Nutzungsszenarien eines Datenpool „Digitaler Wandel“
ausführliche Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung
Nachhaltigkeitskonzept für eine Verstetigung der zentralen, übergeordneten Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts in Abstimmung mit dem BMBF; Darstellung eines möglichen Eigenbeitrags

Für die Begleitung des Deutschen Internet-Instituts wird ein Advisory Board eingerichtet werden, in dem insbesondere Vertreter aus der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung – insbesondere Fördermittelgeber – vertreten sind. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Kooperation mit dem vom BMBF berufenen Gremium bspw. zu Transfer- und Diskursformaten insbesondere aber in der Entwicklung nachhaltiger Strukturen.

Das eingegangene Konzept wird unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Vorhandene exzellente Forschungsleistungen im Themenfeld
  • ausbaufähige Forschungsinfrastruktur
  • Eignung des Konzeptes zur Umsetzung der in dieser Bekanntmachung genannten strategischen und organisatorischen Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts, insbesondere zur Unterstützung und Sicherstellung interdisziplinärer Forschung
  • Wissenschaftliche Qualität des vorgeschlagenen Konzeptes
  • Qualität der Forschungsagenda
  • Qualität der Governancestrukturen (Koordination, Management, Organisationsstruktur)
  • Durchführbarkeit des Konzeptes: Angemessenheit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Deutschen Internet-Instituts
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Nachhaltigkeitskonzeptes
  • Mehrwert für die bestehende Forschungslandschaft
  • Eigenbeitrag der Antragsteller

Auf der Grundlage der Bewertung des Gesamtkonzeptes wird entschieden, ob das Vorhaben zur Förderung empfohlen wird. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Grundsätzlich beabsichtigt das BMBF, einen Standort bestehend aus mehreren Partnern zu fördern. Das BMBF behält sich jedoch vor, die in der Begutachtung ausgewählten Konzepte zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen oder auch mehrere Standorte unter dem Dach des Deutschen Internet-Instituts zu etablieren.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe des eingereichten Gesamtkonzeptes.

7.2.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung des Konzeptes für den Aufbau eines Deutschen Internet-Instituts werden in der zweiten Verfahrensstufe die Interessenten unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator bzw. der -koordinatorin einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungs­bescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungs­vorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2.2.3. Zwischenevaluation

Rund drei Jahre nach dem Start der Aufbauphase wird eine Zwischenevaluierung des Deutschen Internet-Instituts durchgeführt. Gegenstand der Evaluierung ist die Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse und seiner Koordinationsstrukturen im Hinblick auf die Ziele der Bekanntmachung und die Empfehlungen der Gutachter. Eine Weiterförderung in den Jahren 4 und 5 ist abhängig vom Ergebnis der Zwischenbegutachtung.

Die Bereitschaft der Zuwendungsempfänger zur Mitwirkung an evaluativen Maßnahmen wird vorausgesetzt.

Die Schlüssigkeit und Realisierbarkeit des Nachhaltigkeitskonzeptes ist neben einem positiven Evaluierungsergebnis Voraussetzung für eine Fortsetzung der Förderung in den Jahren 4 und 5. Das BMBF behält sich bei negativem Ergebnis der Zwischenevaluierung einen Abbruch des Vorhabens vor.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09.09.2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag

Bettina Klingbeil