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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der eHumanities

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der eHumanities. Die eHumanities verstehen sich als Summe aller Ansätze, die durch die Erforschung, Entwicklung und Anwendung moderner Informationstechnologien die Arbeit in den Geisteswissenschaften erleichtern oder verbessern wollen.
Gefragt sind Projekte, in denen geistes- und qualitativ arbeitende sozialwissenschaftliche Fächer in Kooperation mit informatiknahen Fächern neue Forschungsansätze in ihren Fachdisziplinen entwickeln.
Dabei sollen die Projekte nicht vornehmlich singuläre fachspezifische Fragestellungen bearbeiten, sondern einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der eHumanities leisten. Ziel ist die Entwicklung innovativer Forschungsmethoden auf der Basis digitaler Quellen, Daten und / oder Werkzeuge, die Entwicklung entsprechender Expertise in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie von Expertise in den eHumanities bei den beteiligten informatiknahen Fächern. Im Zentrum des Vorhabens soll die Bearbeitung einer komplexen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsfrage stehen.
Hintergrund dieser Bekanntmachung ist die zunehmende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in der Forschung auf der Basis umfangreichen digitalisierten Quellenmaterials und das Bestreben, das damit verbundene Potenzial besser auszuschöpfen.
Das BMBF fördert seit einigen Jahren den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen und virtuellen Forschungsumgebungen, um die Voraussetzungen für innovative Forschungsansätze in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu schaffen. Die 2011 veröffentlichte Bekanntmachung zielte auf die Entwicklung forschungsnaher Lösungen innerhalb fachdisziplinärer Forschungsprojekte, in denen die Forschungsfragen der Fachwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen mit den Entwicklungspotenzialen der Informatik angegangen werden sollten. Dabei sollten sie die bereits bestehenden Infrastrukturen z.B. von TextGrid, D-Spin oder DOBES und insbesondere die der ESFRI-Projekte DARIAH und CLARIN nutzen oder ihre Ergebnisse in diese Infrastrukturprojekte einbringen.
Die Etablierung von Forschungsinfrastrukturen, die die eHumanities unterstützen, bringt neue Herausforderungen für die Wissenschaft mit sich (siehe unter 2. Gegenstand der Förderung). Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, den Aufbau von institutionellen und personellen Kapazitäten zu unterstützen, die für die Durchführung von eHumanities-Aktivitäten benötigt werden.
Die Schwerpunkte der vorliegenden Bekanntmachung liegen in der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern und Zentren der eHumanities, die in zwei entsprechenden Förderlinien resultieren, welche in den Projekten auch verknüpft sein können, aber nicht müssen. Falls ein geplantes Zentrum mit einer geplanten Nachwuchsgruppe verbunden ist, sollte dies in den beiden getrennten Einreichungen jeweils vermerkt sein.
Förderlinie 1: Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigenen Arbeitsgruppen neue Forschungsaufgaben der eHumanities zu bearbeiten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erhöhen und allgemein die Chancen für den weiteren Berufsweg der Nachwuchsgruppenmitglieder in Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern.
Durch die intensive Einbindung der Nachwuchsgruppen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll eine Verstärkung des akademischen Austauschs von Wissen, Ressourcen und Kapazitäten zwischen diesen Einrichtungen stattfinden. Es soll eine Öffnung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für fachspezifische und interdisziplinäre Forschungsansätze erreicht und damit die Möglichkeit zur Qualifizierung mit fachspezifischen und interdisziplinären Themen verbessert werden. Die Bekanntmachung möchte mit der Förderung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler diese Ziele erreichen.
Förderlinie 2: Zentren
Zweck der zu fördernden Zentren ist es, Forschungsinfrastrukturen für die Geistes- und qualitativen Sozialwissenschaften unter maßgeblicher Einbeziehung der Informatik oder informatiknaher Fächer aufzubauen. Die Zielgruppe dieser Förderung sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die Zentren für einen Standort oder für eine Region für die Gesamtheit der Geistes- und qualitativen Sozialwissenschaften oder überregional für eine Disziplin etablieren wollen. Es ist möglich, sowohl neue Zentren aufzubauen, als auch bestehende zu verstärken oder weiterzuentwickeln. Damit soll der dezentrale Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten unterstützt werden.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Da Geistes- und qualitative Sozialwissenschaften traditionell insbesondere mit Texten arbeiten, werden vor allem Vorschläge für Forschungsprojekte, die mit digitalisierten Texten arbeiten, zu erwarten sein. Darauf ist die Bekanntmachung ausdrücklich nicht beschränkt, sondern es sind im Interesse einer Berücksichtigung der Vielfalt geistes- und sozialwissenschaftlicher Quellen, Daten und Methoden auch geeignete Vorschläge aus Bereichen mit anderen digitalen Objekten (Audio, Video, Noten, gesprochene Sprache, Bilder, digitalisierte Artefakte aus Sammlungen usw.) erwünscht, sofern sie Grundlage fachspezifischer Forschung sind.

2.1. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern

In der ersten Förderlinie zielt die Fördermaßnahme darauf ab, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Gelegenheit zu geben, in einem interdisziplinären Projekt Erfahrungen im Bereich der eHumanities zu sammeln. Die Vermittlung von Fähigkeiten, die zur Bearbeitung von komplexen Forschungsvorhaben im Bereich eHumanities erforderlich sind, findet im deutschen Wissenschaftssystem bisher erst in geringem Umfang statt. Diese Förderlinie unterstützt deshalb den Aufbau und die Verstetigung dieser Kapazitäten.
Ziele der Nachwuchsförderung in diesem Bereich sind:

  • Sicherung und Ausbau der Leistungsfähigkeit der Forschung in den eHumanities;
  • Verbesserung der Qualifizierungsmöglichkeiten junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven;
  • Initiierung von Nachwuchsgruppen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich der eHumanities;
  • Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Lehre und Forschung im Bereich der eHumanities;
  • Qualifizierung zur eigenverantwortlichen Leitung von interdisziplinär arbeitenden Forschergruppen an den Schnittstellen von Informatik- bzw. informatiknahen Fächern und Geistes- und Sozialwissenschaften.

Um den Anteil an Wissenschaftlerinnen in Leitungsfunktionen auf dem Gebiet der eHumanities zu erhöhen, werden besonders Frauen zur Bewerbung aufgefordert.
Die Antragstellerinnen / Antragsteller sollen eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe auf dem Gebiet der eHumanities einrichten, die an eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung angebunden ist. Diese Institutionen müssen die Arbeitgeberfunktion übernehmen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Weiterhin soll jedes Nachwuchswissenschaftlerprojekt von einem Mentor / einer Mentorin begleitet werden. Dabei müssen fachliche und administrative Betreuung nicht von der gleichen Einrichtung geleistet werden.
Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreter. Dies betrifft vor allem die Ausarbeitung eines Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.
Innerhalb der Nachwuchsgruppe soll insbesondere die Kooperation zwischen informatiknahen und geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsansätzen intensiviert werden. Bei der Bearbeitung einer selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe zugleich - über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus - die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.
Das Ziel der Förderung ist, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also i.d.R. promovieren, habilitieren oder eine für eine Berufung erforderliche habilitationsähnliche Leistung erbringen, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
Gefordert ist eine starke Einbettung der Förderung in die die Nachwuchsgruppen aufnehmenden Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, so dass ein strukturbildender Effekt erzielt werden kann.
Die Förderung beinhaltet eine Vor- und eine Hauptphase (siehe auch unter 7. Verfahren).
Mit dem Antrag auf eine maximal einjährige Vorphase wird der Antragstellerin / dem Antragsteller ermöglicht, ihre / seine innovative Idee einem Gutachtergremium auf schriftlichem Weg vorzustellen. Mit Beantragung der Vorphase ist es noch nicht erforderlich, bereits eine vollständige Nachwuchsgruppe benennen zu können.
Mit der Vorphase sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • konkrete Planung für den Aufbau einer Nachwuchsgruppe;
  • Entwicklung und Präzisierung des Themas;
  • Aufstellung eines Qualifikationskonzepts für alle beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Nennung des Arbeitstitels für die Qualifikation, Nennung des Qualifikationsziels, die schriftliche Zusage mindestens einer aktiven Betreuungsperson an einer Hochschule;
  • Einbindung der Gruppe bzw. einzelner Gruppenmitglieder in den Forschungsbetrieb der betreuenden Einrichtung;
  • Erarbeitung des Antrages für die Hauptphase (muss nach acht Monaten vorliegen und wird erneut vom Gutachtergremium bewertet).

Nach erfolgreicher Begutachtung des Antrags auf eine Hauptphase kann eine Förderung der Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von maximal vier Jahren bewilligt werden.

2.2. Zentren

Unter Zentren werden Einrichtungen verstanden, die nicht nur im klassischen Verständnis von Forschungsinfrastrukturen Ressourcen, Werkzeuge und Methodenkenntnisse in die Forschungslandschaft einbringen, sondern die entweder in einem Fachgebiet in besonderer Weise Kenntnisse und Methoden der eHumanities befördern, oder dies – in der Regel ausgehend von einem lokalen oder regionalen Kern - fachgebietsübergreifend leisten. Das BMBF plant die Stärkung der Forschung im Bereich eHumanities an den deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für die Förderung von Strukturen erbeten, die die Anwendung dieser Methoden auf die Breite der geistes- und qualitativ forschenden sozialwissenschaftlichen Fächer durch forschungsorientierte Einrichtungen unterstützen. Ausgehend von einem eigenen Forschungsprofil in den eHumanities berät und unterstützt diese Einrichtung - im folgenden "eHumanities Zentrum" genannt - andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen an einem Standort oder in einer Region oder regionenübergreifend in einem Fach.
Ein eHumanities Zentrum kann von einer einzelnen Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung oder von mehreren Partnern gemeinsam (Hochschulen und / oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) beantragt werden.
Weiterhin sollten die Zentren auf geeigneten digitalen Ressourcen aufbauen und die Antragsteller den Nachweis erbringen, dass sie Erfahrungen im Bereich der eHumanities im Allgemeinen mitbringen und den Aufbau und den Betrieb von eHumanities Forschungsinfrastrukturen im Besonderen leisten können. Derartige Zentren verstehen sich als Ansprechpartner für verschiedene geistes- und/oder qualitativ arbeitende sozialwissenschaftliche Fächer oder als überregionaler Ansprechpartner für ein Fach. In diesem Sinne sollten die Projektvorschläge auf eine Profilbildung als Zentrum für eHumanities abzielen.
Es wird erwartet, dass die geförderten Zentren sich untereinander fachlich austauschen.
Die vorgesehene Zentrenbildung strebt ausdrücklich keine Exklusivität an, sondern soll zur breiten und an vielen Stellen notwendigen Unterstützung der eHumanities einen Beitrag leisten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Akademien und Forschende Museen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist erwünscht, sie können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich unter Punkt 2. (Gegenstand der Förderung) genannte Felder bearbeiten.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Informationen zur EU-Förderung sind unter der Internetadresse: ( deutsche Portal zum 7. FRP ) abrufbar oder können bei der Nationalen Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, PT-DLR (Fon 0228/3821-1641 oder -1701) angefordert werden.

4.1 Förderlinie 1: Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Vorlage eines eigenen Forschungskonzepts sowie eines Konzepts für die Zusammensetzung einer Nachwuchsgruppe aus Vertretern / Vertreterinnen sowohl der Geistes- und Sozialwissenschaften als auch der informatiknahen Fächer.
Zwingend erforderlich ist die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie die dortige Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas. Ein aktives Interesse der Einrichtungen, an denen die jeweiligen Qualifikationsarbeiten angebunden sind, an dem von der Nachwuchsgruppe zu bearbeitenden Thema wird dabei vorausgesetzt.
Im Rahmen der Beantragung der Vorphase ist mindestens eine/ein an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich schriftlich verpflichtet, die Leiterin/den Leiter bei der Konzeption des Forschungskonzepts, der Auswahl von Doktorandinnen und Doktoranden sowie bei der Erstellung derer individueller Qualifikationskonzepte zu unterstützen.
Bei Antragstellung für die Hauptphase hat jedes Mitglied der Nachwuchsgruppe ein Qualifikationskonzept vorzulegen, welches die inhaltliche Problem- und Zielstellung der Qualifikationsarbeit sowie einen individuellen Zeitplan umfasst. Weiterhin sind die Betreuungssituation und Möglichkeiten der thematischen Anbindung an der Hochschule / außeruniversitären Forschungseinrichtung auszuführen (z.B. im Rahmen von Seminaren, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen, Akademievorhaben).
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die als Träger einer Nachwuchsgruppe fungieren oder einzelne Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in eine Nachwuchsgruppe einbinden wollen, müssen ein auf die Institution bezogenes Qualifikationskonzept vorlegen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • thematische Anbindung des Forschungskonzepts der Nachwuchsgruppe an die Inhalte, die an der Institution bearbeitet werden;
  • Einbindung der Mitglieder von Nachwuchsgruppen in den Institutsbetrieb während der Qualifikationsphase;
  • Zukunftsperspektiven der Mitglieder von Nachwuchsgruppen;
  • Motivation der Institution in Hinsicht auf ihre Rolle als Träger einer Nachwuchsgruppe bzw. Qualifikation einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

Die Leitung von interdisziplinären Forschergruppen erfordert spezielle Kenntnisse. Daher wird die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Leitung einer interdisziplinären Nachwuchsgruppe während der Vorphase vorausgesetzt.

4.2 Förderlinie 2: Zentren

Die Herangehensweise an die Fragestellung muss interdisziplinär sein, wie in Punkt 2 ausgeführt ist. Es werden Anträge erwartet, an denen sich Vertreter der Geistes- oder Sozialwissenschaften zusammen mit Vertretern informatiknaher Disziplinen beteiligen.
In den Förderanträgen müssen konkrete Aussagen über die nachhaltige Sicherung der geförderten Strukturen enthalten sein. Dies betrifft organisatorische Zuständigkeiten und personelle Ausstattung gleichermaßen und die Fähigkeit zu Erhalt und Fortentwicklung der Substanz. Wir erwarten sowohl Aussagen zum Eigenanteil während der Förderlaufzeit als auch zur dauerhaften Finanzierung nach Projektende. Dies gilt für Hochschulen wie für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Nicht gefördert werden:

  • die Fertigstellung bereits begonnener Insellösungen;
  • Projekte, die ausschließlich basale Infrastrukturkomponenten zum Gegenstand haben;
  • Projekte, die ausschließlich Massendigitalisierungen (Scans und Transkriptionen) zum Gegenstand haben;
  • Projekte, die überwiegend Datenmanagement zum Gegenstand haben.

Für den Fall, dass mehrere Einrichtungen an einem Antrag beteiligt sind, gilt: Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen darlegen, wie sie ihre Zusammenarbeit organisieren. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110, siehe https://foerderportal.bund.de/easy ) nachgewiesen werden. Bereits in der Vorhabenbeschreibung sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden und unterschriebenen Erklärungen sind der Vorhabenbeschreibung des Verbunds beizulegen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

5.1 Förderlinie 1: Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Der Förderzeitraum gliedert sich in eine bis zu zwölfmonatige Vorphase und eine bis zu vierjährige Hauptphase. Beantragt und gefördert wird zunächst nur die Vorphase. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Vorphase
Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten sind.

  • Personalausgaben
    • Wissenschaftliches Personal: Vorkalkulatorisch kann die jeweils aktuell gültige BMBF-Obergrenze für NN-Personal TVöD E 13 angesetzt werden.
    • Studentische Hilfskräfte: Es können Studentische Hilfskräfte (19 Stunden/Woche) mit den beim Antragsteller üblicherweise gezahlten Stundensätzen angesetzt werden.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben: Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. In der Belegliste zum Verwendungsnachweis können die tatsächlich entstandenen Ausgaben für Sachmittel summarisch, d.h. ohne Angabe der einzelnen Ausgabenpositionen, ausgewiesen werden. Auf Anforderung sind die abgerechneten Sachmittel jedoch durch Belege nachzuweisen.
  • Reisekosten: Für Dienstreisen des Antragstellers und externer Personen kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Reisemittel-Kalkulation. In beiden Fällen können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

Die Zuwendung wird in zwei Raten ausgezahlt. Die Zahlung der ersten Rate in Höhe des halben bewilligten Zuwendungshöchstbetrages erfolgt unmittelbar nach Erteilung dieses Zuwendungsbescheids.
Die Zahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung einer Zahlungsanforderung, die zugleich den zahlenmäßigen Nachweis (mit Anlage "Belegliste") als Teil des Verwendungsnachweises darstellt und unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen ist. Als Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) gilt der eingereichte, vollständige Antrag für die Hauptphase.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises wird in einfacher Form zugelassen. Auf die Vorlage der Belege wird zunächst verzichtet.
Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge, mit den im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen, sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
Die Förderungshöhe ist auf maximal 80.000,- EUR (inkl. Projektpauschale) begrenzt.

Hauptphase
Der Antrag auf Förderung einer Hauptphase ist das Ergebnis der Vorphase. Für die Hauptphase kann, basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen und projektbezogen, maximal folgende Ausstattung für Personalstellen beantragt werden:
1 x TVöD 14/15 Nachwuchsgruppenleitung, eine „Doppelspitze“ von einem/r Geistes-oder Sozialwissenschaftler/in und einer/es Vertreters/-in eines informatiknahen Fachs ist möglich. Dazu kann die Postdoc-Stelle in eine Stelle für die Nachwuchsgruppenleitung umgewandelt werden
1 x TVöD 13/14 Postdoc
bis zu 2 x TVöD 13 (teilbar) Doktoranden, mindestens je ein/e Geistes-oder Sozialwissenschaftler/in und ein/e Vertreter/-in eines informatiknahen Fachs
1 x TVöD 9/10 (teilbar) Administrative und/ oder technische Mitarbeiter/-in der Projektleitung (nur für „echte“ Projektarbeit, nicht Sekretariat/Verwaltung)
auf Stundenbasis studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte
Bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Im begrenzten Umfang können auch Sachmittel und Mittel zur Einbindung von Partnern beantragt werden.

5.2 Förderlinie 2: Zentren

Die Zuwendungen für die beantragten Zentren können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragte Fördersumme soll 700T€ pro Jahr inkl. Projektpauschale nicht überschreiten. Von der beantragten Summe können bis zu 20% für offene, inhaltlich-fachspezifische, durch das Zentrum zu betreuende eHumanities-Projekte verwendet werden. Nach einer Evaluierung, bei der die tatsächliche Verstetigung eines Teils der geschaffenen Struktur rechtsverbindlich nachgewiesen wird, kann eine gegenüber dem Erstantrag verringerte Förderung für weitere zwei Jahre beantragt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:
Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-1580 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-1500
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartner(in) sind:

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt für weitere Informationen und Erläuterungen aufzunehmen.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen:
easy .

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist für beide Förderlinien zweistufig angelegt:

  1. Vorlage einer begutachtungsfähigen Vorhabenbeschreibung, bei den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern für die Vorphase, bei den Zentren für den Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren (s. jeweils 5.);
  2. bei Auswahl Vorlage eines vollständigen Antrags (easy-Formulare und gegebenenfalls überarbeitete Vorhabenbeschreibung).

Aus der Vorlage der Vorhabenbeschreibungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Das Förderverfahren ist offen und kompetitiv. Die fachliche Begutachtung erfolgt unter Beteiligung externer Experten. Ggf. findet eine persönliche Anhörung statt. Antragstellende haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, an der untenstehenden Gliederung orientierte, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/ehuman2014 durch den/die vorgesehene(n) Verbundkoordinator/in vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Post, Fax oder Email ist nicht möglich. Vorhabenbeschreibungen können zum 31.05.2013 und zum 31.05.2014 eingereicht werden. Eine Ablehnung bei der Einreichung zum ersten Termin schließt eine Einreichung zum zweiten Termin nicht aus.

Förderlinie 1: Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
Beantragung der Vorphase
Zunächst ist dem Projektträger bis zum 31.05.2013 bzw. zum 31.05.2014 in elektronischer Form eine begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibung einer Vorphase mit maximal einjähriger Laufzeit in deutscher Sprache und im Umfang von maximal 8 DIN-A4-Seiten einzureichen.
Folgende Gliederung ist einzuhalten:

  1. Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzung;
  2. Bezug zur Forschung im Bereich der eHumanities;
  3. Darstellung der Wissensbasis auf die Bezug genommen wird;
  4. Design und Methodik des Forschungsvorhabens;
  5. voraussichtliche disziplinäre Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsgruppe;
  6. geplantes Vorgehen zum Aufbau der Nachwuchsgruppe und zur Anbindung an eine oder mehrere Hochschulen und / oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
  7. Aussagen zur Trägerinstitution;
  8. Zeitplanung und Ausgaben-/Kostenschätzung (analog 5., Vorphase).

Als Anhang können dem Antrag lediglich Literaturlisten und Curricula sowie ggf. Letters of Intent für eine zukünftige Kooperation beigefügt werden. Dem Antrag ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem Antragsteller mit Institution, Titel des Vorhabens, Laufzeit, Förderquote und die beantragte Summe für die Vorphase hervorgehen. Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten/innen schriftlich mitgeteilt.
Die Interessenten/innen werden bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Beantragung der Hauptphase
Der während der Vorphase auszuarbeitende Antrag für die Hauptphase ist nach acht Monaten vorzulegen. Entsprechend der Vorgaben für die Vorphase ist dem Projektträger ein maximal 20-seitiger Antrag zu übersenden.
Der Hauptantrag besteht aus einem inhaltlichen Teil, in dem die gemeinsam zu bearbeitende eHumanities-Fragestellung gemäß wissenschaftlichen Standards aufbereitet ist. Darzulegen ist, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gruppe methodisch und organisatorisch bewerkstelligt werden soll und wie der Forschungszugang realisiert wird. Dem Antrag ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem Antragsteller mit Institution, Titel des Vorhabens, Laufzeit, Förderquote und die beantragte Summe für die Hauptphase hervorgehen. Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Der zweite Teil des Antrags betrifft die strategische Vorgehensweise. Es ist zu erläutern, wie die jeweilige Qualifikationsarbeit in das Gesamtvorhaben eingebunden ist, wie das Nachwuchsteam mit Thema und Forschungszugang in die beteiligten Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingebunden ist und wie die individuellen Qualifikationskonzepte aussehen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Betreuungssituation der einzelnen Nachwuchsgruppenmitglieder geklärt ist.
Genauere Hinweise zur formalen Ausgestaltung des Hauptantrags werden rechtzeitig im Verlauf der Vorphase bekannt gegeben.

Förderlinie 2: Zentren
Für die Förderlinie 2 reichen Interessenten/innen bis zum 31.05.2013 bzw. bis zum 31.05.2014 direkt eine umfassende Vorhabenbeschreibung ein, deren Umfang 20 Seiten für das Gesamtkonzept (inkl. Literatur) nicht überschreiten soll.
Der Vorhabenbeschreibung ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem die Antragsteller mit Institution, ggf. der/die Koordinator/in des Verbundes, der Titel des Vorhabens, die Laufzeit, die Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Vorhabenbeschreibungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Folgende Gliederung für die Vorhabenbeschreibung ist einzuhalten:

  • Zusammenfassung;
  • Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzung;
  • Darstellung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird;
  • Vorarbeiten der Antragsteller;
  • vorgesehene Kooperationen der Forschungs- und Praxispartner und Arbeitsteilung im Verbund;
  • Design und Methodik des Forschungsvorhabens;
  • organisatorische Konzeption;
  • erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung bis hin zur Implementierung bzw. akademischen Anwendung (nachhaltige Verwertung nach Projektende);
  • aus Sicht des Antragstellers konkretisierte Kriterien für den Projekterfolg;
  • öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Medienbeiträge, Konzerte, Ausstellungen etc.;
  • Zeitplanung und Kostenschätzung (beantragte Förderung, Eigenbeteiligung, Drittmittel).

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Leistungs- und Forschungsprofil, geplante oder bereits vorhandene institutionelle Einbindung sowie Qualität der nachhaltigen Sicherung des eHumanities-Zentrums;
  • wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Fragestellung;
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und Zusammensetzung des Forscherteams (Beteiligung geistes-, kultur-, sozialwissenschaftlicher Disziplinen und Informatik oder informatiknaher Disziplinen);
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern durch das Vorhaben;
  • angemessene Arbeitsteilung innerhalb des Verbundes.

Unter Berücksichtigung des Votums des externen Gutachtergremiums werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Einladung von Interessenten zu einem Gespräch bleibt vorbehalten.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhaben aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird. Bei der Förderlinie zu Zentren geschieht dies in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/in.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3. Erfolgskriterien und Begutachtung

Die Projektteilnehmer beider Förderlinien müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.

Förderlinie 1: Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
Bei Anträgen auf eine Vorphase werden folgende Aspekte bewertet:

  • Forschungsgegenstand und –zugang im Bereich der eHumanities;
  • innovativer Ansatz des geplanten Forschungsvorhabens;
  • Interdisziplinarität;
  • Skizzierung der Durchführung des geplanten Forschungsvorhabens;
  • Kompetenz der Antragstellerin / des Antragstellers.

Bei der Begutachtung der Hauptphase kommen ergänzend bzw. vertiefend die folgenden Kriterien hinzu:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes;
  • interdisziplinäres Forschungsdesign;
  • überzeugendes Forschungskonzept, einschließlich der Einbindung in die beteiligten Forschungseinrichtungen (Kooperationsvereinbarungen, Qualifikationskonzepte außeruniversitärer Institute);
  • Publikationsstrategie;
  • Schlüssigkeit und Vollständigkeit der einzelnen Qualifikationskonzepte;
  • wissenschaftliche und anwendungsorientierte Verwertungsperspektive (science and policy impact);
  • Vernetzungsperspektive auf nationaler und internationaler Ebene.

Angestrebt wird die Förderung von mehreren Nachwuchsgruppen, bei denen die Laufzeit der Hauptphase auf 4 Jahre befristet ist.
Über alle förmlichen Förderanträge wird das BMBF nach abschließender Prüfung entscheiden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Erfolgskriterien sind:

  • Abschluss von Qualifikationsarbeiten mit einem Thema der eHumanities-Forschung;
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen;
  • an die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen Bereich, z.B. in Form von (Junior-) Professuren oder Forschungsprojekten;
  • Einbindung von Forschungsinhalten der Nachwuchsgruppe in die akademische Lehre und Ausbildung, z.B. im Rahmen von Lehraufträgen und Seminaren oder als Beiträge in Graduiertenkollegs etc.;
  • Initiierung von eigenen Lehrveranstaltungen, Forschungsgruppen oder Betreuung von Diplom- und Facharbeiten mit einem Forschungsansatz aus den eHumanities;
  • Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse durch die anvisierten Zielgruppen;
  • Präsentationen bei Nutzerkonferenzen bzw. bei Entscheidungsträgern;
  • Beteiligung an internationalen Netzwerken;
  • Zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen u.a..

Förderlinie 2: Zentren
Akademische Erfolgskriterien sind:

  • wissenschaftliche Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen;
  • akademische Verwertung der Forschungsergebnisse.

Anwendungsorientierte Erfolgskriterien sind:

  • Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften u. a.;
  • Präsenz in weiteren Medien (Tageszeitungen, TV, Radio, Internet u. a.);
  • öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen (Museen, Ausstellungen, Konzerte, Podiumsdiskussionen etc.);
  • unternehmerische Verwertung der Ergebnisse;
  • Stärkung der interdisziplinären Kompetenz (Zusammensetzung der Forschungsteams; Bildung von institutsübergreifenden oder internationalen Netzwerken).

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 08.01.2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget