Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Servicerobotik“ im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020 - Forschung für Innovationen“
Vom 1. März 2012
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gehören zu den bedeutendsten Innovationsfeldern der Hightech-Strategie für Deutschland. Sie sind im Rahmen des Forschungsprogramms IKT 2020 ein Schwerpunkt der Innovationspolitik der Bundesregierung. Im Vordergrund der Förderung stehen Technologieentwicklungen und Prozesse, die eine besondere volkswirtschaftliche Hebelwirkung entfalten, Technologieführerschaften erhalten und ausbauen sowie neue Dienstleistungen integrieren. Eine besondere Wirkung haben Technologien, die die Herausforderungen der Zukunft zum Nutzen der Menschen adressieren. Die Servicerobotik wird diesen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht gerecht.
Der Siegeszug der Robotik in modernen Produktionsumgebungen ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Eine erhöhte Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Produktion am Standort Deutschland sind eine Folge einer rasanten Entwicklung der Robotik in den letzten Jahrzehnten. Während die Industrierobotik – insbesondere von deutschen Herstellern - am Markt etabliert ist, sind jedoch in der Assistenz- und Servicerobotik noch zahlreiche Probleme ungelöst. Sowohl Kunden als auch Anbieter von Servicerobotik-Systemen sind stark durch mittelständische Strukturen gekennzeichnet. Die Entwicklung übergreifender Systemlösungen ist damit eine besondere Herausforderung. Eine Förderung soll diese Rahmenbedingungen berücksichtigen und die großen Potentiale der Servicerobotik für kleine und mittlere Unternehmen erschließen helfen.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in den letzten Jahren Vorhaben in der Servicerobotik gefördert, die wesentliche technologische Grundlagen für die Realisierung von Assistenz- und Servicerobotiksystemen geschaffen haben. Zugleich haben die Vorhaben gezeigt, dass es Defizite gibt in Technologiegebieten, die für die gefahrlose, robuste und alltagstaugliche Kooperation von Mensch und Serviceroboter in einem gemeinsam genutzten Arbeitsraum unabdingbar sind. Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Strukturierung des Robotik-Entwicklungsprozesses unter Einbeziehung universell einsetzbarer und wieder verwendbarer Komponenten in standardisierten Systemarchitekturen, die Voraussetzung für einen ökonomisch sinnvollen Einsatz sind. Ein Großteil der Entwicklungskosten für Servicerobotik-Systeme wird derzeit durch Softwareentwicklung verursacht. Aufgrund der auch aus diesem Punkt resultierenden, fehlenden Wirtschaftlichkeit und Alltagstauglichkeit der entwickelten Systeme ist die in der Forschung gezeigte technologische Leistung von Servicerobotiksystemen derzeit in marktfähigen Produkten nicht zu sehen. Stattdessen werden für den Massenmarkt zu teure technische Einzellösungen angeboten.
Die Fokussierung auf Einzellösungen hat bisher auch die gezielte Identifikation wirtschaftlicher Einsatzszenarien für leistungsfähige Servicerobotiksysteme und Systemfamilien gehemmt, was die eine Entwicklung und Vermarktung innovativer Systeme erst ermöglicht. In der vom BMBF beauftragten EFFIROB-Studie1 wurde gezeigt, in welchen beispielhaften Anwendungs¬bereichen sich Servicerobotiksysteme alltagstauglich und ökonomisch sinnvoll einsetzen lassen, und welche Forschungsfelder eine Hebelwirkung zur weiteren Erschließung dieser Potentiale haben. Im Bereich des Software-Engineering für Servicerobotik können mittels spezialisierter Entwicklungswerkzeuge und -umgebungen, durchgängiger, modellbasierter Entwicklung sowie der Verbreitung von Best-Practice-Vorgehensweisen und allgemeingültigen Standards Kosten gesenkt und Effizienzsteigerungen erreicht werden. Positive Effekte sind auch durch die gezielte Ausrichtung und Einbeziehung von Produktlinienansätzen in den Entwicklungsprozess zu erwarten.
Die Förderung der Entwicklung von Assistenz- und Servicerobotern soll daher an folgenden Zielen ausgerichtet sein:
- FuE-Anstrengungen in Richtung Wirtschaftlichkeit und Alltagstauglichkeit von Servicerobotik-Systemen in konkreten Anwendungsszenarien;
- Stärkung der deutschen Robotikindustrie, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung im Bereich prioritärer Forschungsfelder und zukunftsträchtiger Anwendungsgebiete der Servicerobotik;
- Maßnahmen zur Effizienz- und Erfolgssteigerung des Softwareentwicklungsprozesses für Servicerobotik-Systeme, die einen anwendungsübergreifenden Beitrag zur Entwicklung der Branche leisten.
Durch diese Fördermaßnahme sollen produzierende Unternehmen zu größeren Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Marktveränderungen rasch zu reagieren und den erwarteten Wandel aktiv mitzugestalten. Führende Positionen in der Servicerobotik sollen gestärkt werden. Zuwendungen des BMBF sollen Forschungsarbeiten unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Servicerobotik sind eine essenzielle Voraussetzung, um Innovationen zu schaffen und die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erhalten und auszubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie vorhandene zu sichern. Deutschland hat die besten Chancen, in diesem intensivierten Wettbewerb zu bestehen, wenn es gelingt, den erreichten Stand auf dem Gebiet der Servicerobotik auszubauen und schnell zu wirtschaftlichen und alltagstauglichen Lösungen zu kommen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Das BMBF wird Einzel- und Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft fördern, die gezielt die Herausforderungen der Etablierung einer alltagstauglichen Servicerobotik adressieren. Das Programm soll über die einzelnen Verbünde hinaus die Zusammenarbeit fördern und die vorhandenen Einzelkompetenzen effektiv im Sinne einer Kooperationsstrategie zusammenführen. Von allen Projekten wird erwartet, dass sie gemeinsam aktiv an der Entwicklung übergreifender Standards und möglichst offener interoperabler Systemlösungen arbeiten und dies bereits in den eingereichten Skizzen darlegen. Entsprechende Aufwendungen sind ausdrücklich förderfähig.
In der Fördermaßnahme „Servicerobotik“ werden folgende Aktivitäten gefördert:
2.1. Durchführung und ggf. Vorbereitung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Service- und Assistenzrobotik.
Projekte, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die Service- und Assistenzrobotik zum Ziel haben, sind förderfähig sowohl in Themenfeldern mit Anwendungen im Heim- oder industriellen Bereich. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall eine Wirtschaftlichkeitsanalyse entsprechend der in der EFFIROB-Studie entwickelten Systematik und dem dabei zur Verfügung gestellten Werkzeug.
Innerhalb der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist eine Bearbeitung von Basis- und Schlüsseltechnologien vorzusehen, die einen größtmöglichen Hebel für die Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz, Robustheit und Sicherheit von Servicerobotik-Systemen insgesamt darstellen. Folgende FuE-Aspekte sind hierbei von besonderer Bedeutung:
- Mensch-Maschine-Interaktion (Wahrnehmung, Kommunikation und Interaktion, Manipulation)
- Sensorgestützte Autonomie (Selbstlokalisation, Navigation, Planung).
Sofern ein anwendungsbezogenes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben noch nicht ausreichend konkret beschrieben werden kann und dessen Partner nicht abschließend gefunden sind, ist es Teilnehmern von Anwenderseite - ggf. in Kooperation mit einer Forschungseinrichtung oder Hochschule - möglich, eine Vorbereitungs- und Definitionsphase als Projektvorlauf zu beantragen, in der erste Ansätze für eine konkrete Anwendungsentwicklung zu einem fachlich bewertbaren Detaillierungsgrad fortentwickelt werden. Zuwendungsfähig sind in diesem Zusammenhang auch Aufwände zur Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen mittels der in der EFFIROB-Studie entwickelten Systematik. Ergebnis dieser Vorlaufphase für Anwender ist eine Skizze zur Beantragung eines Verbundvorhabens, das vor einer Auswahl denselben Kriterien unterworfen ist, wie andere Einreichungen zu dieser Bekanntmachung.
2.2. Entwurf und Umsetzung von Konzepten und Werkzeugen zur Effizienz- und Erfolgssteigerung des Software-Engineering für Servicerobotik-Systeme
Dies sind insbesondere komplexe Software-Entwicklungsumgebungen und andere technische Maßnahmen und Werkzeuge zur Effizienz- und Erfolgssteigerung des Softwareentwicklungsprozesses für Servicerobotik-Systeme, die Entwicklung, Integration und Wiederverwendung von Software unterstützen, und offen sind für unterschiedliche (Robotik-) Betriebssysteme und andere heute bestehende herstellerspezifische Steuerungssysteme.
Voraussetzung für entsprechende Verbundprojekte ist ein möglichst umfassendes Vorgehen, das nicht auf einzelne Marktsegmente begrenzt sein darf, sondern ausgerichtet ist auf eine systematischen Entwicklung von Werkzeugen für Produktlinien statt für Einzelprodukte und durch ein Konsortium unter Beteiligung relevanter Partner aus der Wirtschaft umgesetzt wird.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU (Definition der Europäischen Kommission siehe:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm
) wird ausdrücklich begrüßt. Dabei sind Verbundprojekte gleichberechtigter Partner ebenso möglich wie die Antragstellung durch einzelne Unternehmen, deren Projektpartner im Unterauftrag tätig sind.
Um die Anwendungsorientierung in dem unter 2.1. angegebenen Fördergegenstand zu sichern, werden Verbundprojektvorschläge prioritär behandelt, die von maßgeblichem industriellem Interesse sind und die ihre Marktchancen durch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse mit dem Werkzeug aus der genannten BMBF-Studie belegen können. Dies gilt auch für Verbundprojekte, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
Für den in 2.2. angegebenen Fördergegenstand ist im Sinne einer gesicherten Verwertung und Etablierung von Konzepten die Einbindung von Technologieführern sowie ggf. auch Endanwendern der Servicerobotik zwingend notwendig.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen der Wirtschaft, ggf. unter Beteiligung von Forschungseinrichtungen und/oder Hochschulen.
Voraussetzung zur Förderung der Durchführung von FuE-Vorhaben nach 2.1. ist, dass darin neuartige Servicerobotik-Anwendungen erschlossen werden, deren zu erwartende Wirtschaftlichkeit zuvor an konkreten Einsatzszenarien nachgewiesen wird. Endanwender der Servicerobotik sollen möglichst von Beginn an der Projektdurchführung beteiligt sein.
Im Falle, dass einem möglichen Endanwender eines Servicerobotik-Systems zum Zeitpunkt der Antragstellung ein überzeugendes Anwendungsszenario vorliegt, dieser die technische Umsetzung in einem FuE-Projekt jedoch nicht abschließend planen kann bzw. Analysen zur erwarteten Wirtschaftlichkeit noch nicht zur Verfügung stehen, kann eine den FuE-Arbeiten vorgelagerte Phase als Vorbereitungszeit zur Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitsanalysen und/oder der Suche nach Projektpartnern zur endgültigen Antragstellung gefördert werden. In diesem Fall wird vor einer endgültigen Antragstellung eine Bewertung des vorgelegten Konzepts vorgenommen. Die Dauer für eine Vorbereitungsphase zu 2.1. sollte sechs Monate nicht überschreiten. Die maximale Förderung für diese Vorlaufphase beträgt 50.000 Euro. Partner können hier nur im Unterauftrag einbezogen werden. Bagatellzuwendungen sind zu vermeiden.
Voraussetzung für eine Förderung nach 2.2. ist, dass die zu beabsichtigende Anwendbarkeit der entworfenen Techniken innerhalb der Förderzeit auf Robotiksystemen praxisnah nachgewiesen wird.
Voraussetzung für die Förderung von Verbundprojekten ist, dass die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein, und die Verwertungsmöglichkeiten müssen dargestellt werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben des Förderschwerpunktes und zu Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an Querschnittsmaßnahmen zu beteiligen.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Eine Verbundförderquote von bis zu 50% sollte angestrebt werden. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahren.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Servicerobotik (Arbeitstitel)“ hat das BMBF seinen
Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW)
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Marius Hofmeister
Telefon: 030-67055-684
Telefax: 030-67055-742
E-Mail: marius.hofmeister@dlr.de
Internet:
http://www.pt-dlr.de
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
7.2 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 18. Mai 2012 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen den konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung darlegen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen und sollen über das Internet-Portal pt-outline (
http://www.pt-it.de/ptoutline/servicerobotik
) online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen und Werkzeuge sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen vom vorgesehenen Verbundkoordinator nach Abstimmung mit den Partnern vorzulegen.
Für die Darstellung ist folgende Gliederung zu verwenden:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung und Kontaktdaten des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
- Thema und Zielsetzung des Vorhabens
- Im Falle einer Antragstellung nach 2.1.: Skizzierung konkreter, angestrebter Anwendungsszenarien; Darstellung entsprechender Wirtschaftlichkeitsanalysen mitsamt zugrunde liegender Annahmen (kann bei Anträgen auf Förderung einer Vorlaufphase zu einem FuE-Vorhaben entfallen)
- Stand der Wissenschaft und Technik, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international, Neuheit des Lösungsansatzes. Im Falle einer Antragstellung nach 2.2. zusätzliche Angaben, wie sich die geplanten Ansätze in bestehende System- und Standardisierungskonzepte einordnen und einpassen lassen und in welcher Form ein Beitrag zur Wertschöpfung erfolgt
- Beschreibung des eigenen Lösungsweges
- Pläne und Voraussetzungen für die Verwertung der Ergebnisse in Wissenschaft und Wirtschaft
- Arbeitsplanung, bei Verbundprojekten Aufteilung nach Kooperationspartnern
- Finanzierungsplan, Hohe der Verbundförderquote
- Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen
Zur Wirtschaftlichkeitsanalyse von Anwendungsszenarien soll der Methodensatz der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwickelten Studie „Wirtschaftlichkeitsanalysen neuartiger Servicerobotik-Anwendungen und ihre Bedeutung für die Robotik-Entwicklung (EFFIROB)“ genutzt werden. Das zugehörige Softwaretool „Life-Cycle-Costing-Tool“ steht zur freien Nutzung zur Verfügung (
http://www.ipa.fraunhofer.de/index.php?id=33
).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels:
- bei Antragstellung nach 2.1.: Wirtschaftlichkeit und Relevanz der skizzierten Anwendungsszenarien, Hebelwirkung der FuE-Aktivitäten und gesellschaftlicher Bedarf;
- bei Antragstellung nach 2.2.: Reichweite und Hebelwirkung der vorgeschlagenen Konzepte und Werkzeuge sowie der zu erwartende Beitrag zur Wertschöpfung
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
- Technologisches und wirtschaftliches Potenzial
- Wirkung auf den deutschen Mittelstand
- Qualifikation der Partner
- Projektmanagement und ggf. Verbundstruktur; Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (
http://www.kp.dlr.de/profi/easy
) dringend empfohlen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Monate nach der Aufforderung vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 1. März 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Landvogt
BMBF
, Stuttgart, 2011;