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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“, Bundesanzeiger vom 02.06.2021

Vom 21.05.2021

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ vom 20. April 2021 (BAnz AT 29.04.2021 B6) wird geändert.

  1. In Nummer 1.1 Buchstabe a Absatz 3 wird Satz 2 wie folgt geändert:
    Forschungsteams mit der Absicht zur Ausgründung, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte (Proof of Principle), erhalten eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im Bereich interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität.
  2. In Nummer 2.1 wird
    1. Satz 2 wie folgt geändert:
      Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen (Proof of Principle).
    2. ein neuer Satz 4 hinzugefügt:
      Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Komplementär zu der technologischen Grundlage, die im Modul 1 erforscht und entwickelt wird, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des künftigen Start-ups und der Proof of Concept beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. Mai 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Sibylle Quenett