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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von internationalen Forschungsverbünden zum Thema „Transformationen: Soziale und kulturelle Dynamiken im digitalen Zeitalter“ „Transformations: Social and cultural dynamics in the digital age“ im Rahmen des ERA-NET Cofunds CHANSE, Bundesanzeiger vom 08.04.2021

Vom 25.03.2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zielt mit seinem neuen Rahmenprogramm „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025) für die Geistes- und Sozialwissenschaften ( https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/ ) darauf ab, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern und Zusammenhalt, ­Innovationsfähigkeit und kulturelles Erbe zu fördern. Angesichts der grenzüberschreitenden Dimension drängender gesellschaftlicher Herausforderungen wie den soziokulturellen Bedingungen und Auswirkungen der Digitalisierung, misst das BMBF der Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften besondere Bedeutung bei, ebenso der Anwendungsnähe geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung und dem Austausch mit und der Einbindung von Akteuren aus Politik und Praxis.

Um transnationale und multiperspektivische Forschungszusammenarbeit und damit die internationale Einbindung der deutschen Wissenschaftscommunity zu stärken und voranzubringen, engagiert sich das BMBF im Netzwerk HERA, Humanities in the European Research Area1. Mit diesem Netzwerk europäischer Forschungsförderer entwickelt BMBF transnationale Förderbekanntmachungen, die über das EU-Förderinstrument ERA-NET Cofund finanziert werden, das Kofinanzierungen aus nationalen und EU-Beiträgen ermöglicht. Diese transnationalen Förderkontexte zielen darauf ab, ein gemeinsames Verständnis von gesellschaftlichen Sachverhalten zu erarbeiten und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Die vorliegende Förderrichtlinie ist eingebettet im EU ERA-NET Cofund CHANSE. Diese Initiative entstand durch Zusammenwirken der beiden Forschungsfördernetzwerke HERA und NORFACE2. Gegenstand der Förderlinie ist die Erforschung der sozialen und kulturellen Dynamiken von Innovation, technologischem Wandel und Transformation im digitalen Zeitalter, sowohl hinsichtlich des sozialen und kulturellen Wandels, den digitale bzw. technische Innovationen hervorrufen als auch bezüglich der gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen, unter denen Digitalisierung entsteht.

Hinter dieser gemeinsamen Bekanntmachung mit dem Originaltitel „Transformations: Social and cultural dynamics in the digital age“ stehen Forschungsförderer aus insgesamt 23 Ländern Europas. Die englisch-sprachige gültige Fassung des Calls (inhaltliche Vorgaben sowie Bedingungen, Verfahren und Zeitschiene) befindet sich auf der Internetseite von CHANSE: https://chanse.org (u. a. Call Announcement und National Eligibility Requirements).

Für die Förderung der Verbundpartner in ihren Teilprojekten gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien: die nachfolgenden Regelungen gelten spezifisch für potenzielle Antragstellende aus Deutschland.

Ziele der vorliegenden Richtlinie liegen darin, Wissen über die sozialen und kulturellen Dynamiken im digitalen Zeitalter zu generieren sowie grundsätzlich die Internationalisierung deutscher Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu stärken und spezifisch zur inter- und transdisziplinären Forschungszusammenarbeit im Kontext der ­sozialen und kulturellen Bedingungen von Innovation beizutragen. Wissen und Verständnisgewinn werden auf wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene erwartet und sich in Veröffentlichungen, Konferenzbeiträgen und Veranstaltungen niederschlagen. Zu Faktoren der Internationalisierung gehören die Erhöhung der Anzahl transnational aktiver deutscher Einrichtungen im Themenfeld, die Integration der Forschenden und ihrer Themen in multilaterale euro­päische Forschungsverbünde und das Einbringen der Forschenden wie ihrer Themen in die von CHANSE geplanten Wissensaustausch- und Transferformate. Zuwendungszweck ist daher die Förderung exzellenter, transnationaler und, wo nötig, inter- und transdisziplinärer Forschungsverbünde, die die Wechselwirkungen von Gesellschaft, Kultur und Digitalisierung untersuchen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Forschung zu kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen und Auswirkungen von Digitalisierung (sowie technischer Innovationen im weiteren Sinn).

Hinsichtlich der Frage zu kulturellen Transformationen im digitalen Zeitalter werden folgende wissenschaftliche Kontexte adressiert:

  • Forschungen zu Identität, Werten, Weltsicht(en);
  • Neue Narrative, neue Formen der Ästhetik: Der Mensch im Zentrum;
  • Geisteswissenschaften und technologische Transformationen: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft.

Bezüglich des Fokus’ auf Digitalisierung und sozialen Transformationen gehören folgende wissenschaftliche Kontexte zum Themenspektrum:

  • Fragen der Digitalisierung und sozialen Beziehungen;
  • Digitalisierung in Arbeit und Organisationen;
  • Wissen und Lernen im digitalen Zeitalter.

Die genauere Ausführung des entsprechenden inhaltlichen Rahmens befindet sich im englischsprachigen Call Announcement ( https://chanse.org ).

Gefördert werden Verbundforschungsprojekte, die den im Call Announcement genannten Anforderungen an Größe, Zusammensetzung, Themenspektrum etc. entsprechen und beispielsweise einen europäischen Mehrwert aufweisen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Bibliotheken, Archive und andere Institutionen und öffentliche sowie private Einrichtungen wie Verbände und Vereine, die Forschungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Beteiligung von Forschenden aus Kleinen Fächern wird begrüßt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Verband, usw.) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei ge­fördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt: jedes Partnerland finanziert die an den Forschungsverbünden beteiligten Einrichtungen des eigenen Landes. Die formalen Voraussetzungen und Bedingungen (wie z. B. für Konsortialverträge, Berichterstattung, Datenschutz) sind dem transnationalen Call Announcement und seinen Begleit­texten auf der Internetseite https://chanse.org zu entnehmen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien. Zu den Anforderungen von Open Access/Open Data im CHANSE Call siehe auch das Call Announcement ( https://chanse.org ).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Koordination und Abwicklung der europäischen Bekanntmachung ist ein Call-Sekretariat bei CHANSE eingerichtet. Die Kontaktdaten zu CHANSE sind zu finden auf der Internetseite https://chanse.org .

Mit der Abwicklung des nationalen Anteils der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Gesellschaft, Innovation, Technologie
Abt. Gesellschaften der Zukunft/Soziale Innovationen/Digitalisierung in den Geisteswissenschaften/Kulturelles Erbe
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: chanse@dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin, fachlicher Ansprechpartner:

Christa Engel, Telefon 02 28/38 21-16 95
Dr. Christopher Wertz, Telefon 02 28/38 21-15 77

Administrativer Ansprechpartner:

Simeon Starkov, Telefon 02 28/38 21-15 79

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier in der Rubrik „Formularschrank“ abgerufen oder unmittelbar beim oben an­gegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen der ersten und zweiten Stufe ist das elektronische Antragssystem auf der CHANSE Internetseite zu nutzen ( https://chanse.org ).

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (nach Aufforderung) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt.

7.1.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Call Sekretariat CHANSE bis spätestens 7. Mai 2021, 14 Uhr zunächst Projektskizzen (Outline Proposal) in elektronischer Form vorzulegen. Das Template für das Outline Proposal wird auf der CHANSE Internetseite zur Verfügung gestellt und legt Form und Umfang fest.

Die Einreichung der Projektskizzen geschieht über den vorgesehenen Verbundkoordinator (Project Leader).

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die Kriterien für die Bewertung der eingegangenen Projektskizzen werden im Call-Announcement dargestellt. Die Bewertung erfolgt durch ein internationales Bewertungsgremium.

Entsprechend der im Call Announcement angegebenen Kriterien und Bewertung werden geeignete Projektideen ausgewählt; die Verbundkoordinatorinnen/Verbundkoordinator werden schriftlich aufgefordert, einen Vollantrag zu stellen (Full Proposal); die hierfür festgelegte Frist ist der 7. Dezember 2021.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Full Proposal nach den im Call Announcement beschriebenen Evaluationskriterien Forschungsexzellenz, Impact und Qualität sowie Effizienz von Implementierung und Management in einem festgelegten internationalen Begutachtungsverfahren bewertet. Entsprechend der Verfügbarkeit der Mittel werden die zur Förderung vorzuschlagenden Verbundkoordinatorinnen und Verbundkoordinatoren schriftlich informiert. Ebenso erfolgt eine schriftliche Information an die nicht finanzierbaren Interessentinnen und Interessenten.

7.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der dritten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und zur Förderung vorgeschlagenen Full Proposal in Deutschland aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). ­Zusätzlich sind die förmlichen Förderanträge dem Projektträger postalisch und von der jeweils antragstellenden ­Institution rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibung als Teil des förmlichen Förderantrags orientiert sich in Form und Umfang grundsätzlich an der Fassung des Full Proposal. Gesondert ist jeweils auf Deutsch eine Kurzfassung des Gesamtprojekts und eine Beschreibung des deutschen Teilvorhabens einzureichen.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Erfüllung der formalen Bedingungen
  • gegebenenfalls Berücksichtigung von Monita/Empfehlungen aus Gutachten
  • Beitrag der Maßnahme zur Erreichung der Förderziele und des Zuwendungszwecks
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des ­28. Februar 2026 gültig.

Bonn, den 25. März 2021

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig

1 - Zur HERA Internetseite: http://heranet.info

2 - Zur NORFACE Internetseite: https://www.norface.net ; NORFACE steht für New Opportunities for Research Funding Agency Cooperation in Europe

3 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2.

4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.