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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erholung, Erneuerung und Resilienz in einer Postpandemischen Welt“ im Rahmen des „Trans-Atlantic Platform Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ der Trans-Atlantic Platform Social Sciences and Humanities, Bundesanzeiger vom 31.03.2021

Vom 18.03.2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025) drängende gesellschaftliche Herausforderungen (siehe: https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/ ). Angesichts der grenzüberschreitenden Dimension gegenwärtiger gesellschaftlicher Herausforderungen, misst das BMBF der Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften besondere Bedeutung bei.

Die Corona-Pandemie hat zu einer schweren Krise geführt, die alle Aspekte des sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens sowie gesundheitliche Aspekte berührt. Auswirkungen reichen von schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Weltwirtschaft bis hin zu Auswirkungen auf zwischenmenschliche Beziehungen, und keine Ge­sellschaft, kein Unternehmen, keine Gemeinde, Familie oder Einzelperson bleibt von Auswirkungen der Pandemie verschont. Da Mensch und Gesellschaft im Mittelpunkt der Pandemie stehen, kann eine nachhaltige Erholung von der Pandemie nur auf der Basis entsprechender sozial- und geisteswissenschaftlicher Forschung erreicht werden.

Das Förderziel ist eine gemeinsame multilaterale Forschung zu mittel- und langfristigen gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aus international und transnational vergleichender Perspektive. Es wird die wissenschaftliche Zusammenarbeit deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit europäischen, süd- und nordamerikanischen sowie südafrikanischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Einbindung der Forschenden deutscher Einrichtungen und ihrer Themen in multilaterale Forschungsverbünde angestrebt. Schließlich soll ein länderübergreifender Wissensaustausch und -transfer stattfinden.

Das BMBF bezweckt mit seinen Zuwendungen im Rahmen des „Trans-Atlantic Platform Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals” (T-AP RRR Call) deutsche Teilprojekte zu fördern, die im Forschungsverbund mit internationalen Projektpartnern wesentliche Wissenslücken hinsichtlich der Dynamik der mittel- und langfristigen gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der komplexen Wechselwirkungen zwischen diesen Auswirkungen schließen. Die Trans-Atlantic Platform (T-AP) fördert unter Beteiligung des BMBF als Netzwerk von Forschungsförderern die transatlantische Forschungszusammenarbeit in den Sozial- und Geisteswissenschaften. Die gültige Förderbekanntmachung mit dem kompletten Bekanntmachungstext (inklusive genauerer ­Beschreibung des Fördergegenstands) wird durch die T-AP in englischer Sprache auf der T-AP-Internetseite veröffentlicht: https://www.transatlanticplatform.com/ .

Im Rahmen dieser T-AP-Förderbekanntmachung „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ sind Sozial- und Geisteswissenschaftler/innen aus 20 Ländern eingeladen, internationale Projektvorschläge einzureichen, die sich mit dem Thema „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ aus sozial- und/oder geisteswissenschaftlicher Perspektive befassen und in diesem Kontext soziale Herausforderungen adressieren, die auf beiden Seiten des Atlantiks virulent sind (siehe Nummer 2). Die internationalen Projekte sollen dazu beitragen, den Kenntnisstand über mögliche Ansätze zur Linderung negativer gesellschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie zu erweitern und die Phase nach der Pandemie zu unterstützen.

Für die Förderung der antragstellenden Einrichtungen gelten die allgemeinen Regelungen des „Trans-Atlantic Platform Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ (siehe https://www.transatlanticplatform.com/ ) sowie die jeweiligen Richtlinien der entsprechenden Partnerstaaten. Die nachfolgenden Regelungen sind speziell auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet, die sich auf eine Förderung des BMBF bewerben.

Es wird erwartet, dass die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit vermittelt werden. Deshalb ist darzulegen, welche Instrumente und Formate für den Wissenstransfer verwendet werden sollen.

Es liegt keine staatliche Beihilfe vor.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben von Universitäten und Forschungseinrichtungen in internationalen Projektverbünden, die relevante Forschungsfragen zum Thema „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ adressieren.

Es wird zur Einreichung innovativer, interdisziplinärer und exzellenter Projektvorschläge aufgefordert, die jeweils eine der folgenden wesentlichen Herausforderungen angehen:

  • Verringerung von Ungleichheit und Verwundbarkeit;
  • Sorge für eine widerstandsfähige und nachhaltige Gesellschaft;
  • Sorge für demokratische Governance und politische Teilhabe;
  • Weiterentwicklung verantwortungsbewusster und inklusiver digitaler Innovation;
  • Sicherstellung wahrheitsgetreuer und wirksamer Kommunikation und Mediennutzung.

Im Hinblick auf diese fünf Herausforderungen soll das Potenzial sozial- und geisteswissenschaftlicher Forschung ausgeschöpft werden, um die komplexen gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verstehen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zu einer gerechteren, resilienten und nachhaltigen Zukunft beizutragen. Der Schlüssel dazu liegt in der Übernahme einer ländervergleichenden und transnational vergleichenden Perspektive, die neue Möglichkeiten für wegweisende Forschung eröffnen soll.

Forschungsvorhaben müssen mindestens eins der folgenden Ziele erfüllen:

  • Erfassung der mittel- und langfristigen ökonomischen, sozialen, politischen, rechtlichen, psychologischen oder kulturellen Folgen der Corona-Pandemie sowie ihrer Folgen für Gesundheit, Bildung und Umwelt aus transatlantischer (länder-)vergleichender Perspektive;
  • vergleichende Analyse von Reaktionen auf die Corona-Pandemie und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung;
  • Bewertung der Wirksamkeit solcher Reaktionen und Maßnahmen, die Regierungen und andere soziale Akteure ergreifen und Lehren daraus für eine Erholung und Erneuerung ziehen.

Ein Projektverbund muss aus mindestens drei antragsberechtigten Partnern aus mindestens drei verschiedenen an der Ausschreibung der T-AP „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ beteiligten Ländern bestehen. Neben Deutschland sind dies Brasilien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Polen, die Schweiz, Südafrika und die USA.1 In einem Projektverbund muss außerdem mindestens ein Partner aus Europa und mindestens ein Partner vom amerikanischen Kontinent vertreten sein.

Die Projektlaufzeit muss mindestens 24 und darf höchstens 36 Monate betragen. Gemäß den Vereinbarungen der T-AP stellt das BMBF ausschließlich Fördermittel für Forschungsvorhaben deutscher Einrichtungen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere Institutionen und öffentliche sowie private Einrichtungen, die den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Beteiligung von Forschenden aus den sog. Kleinen Fächern wird begrüßt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, private Einrichtungen) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI (Forschung, Entwicklung und Innovationen) Unionsrahmen.2

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Partnereinrichtungen im Verbund aus mindestens drei verschiedenen an der Ausschreibung der T-AP „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ beteiligten Ländern ist erforderlich, diese Einrichtungen können jedoch keine Zuwendung erhalten.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Für eine Förderung durch das BMBF müssen Antragsteller sowohl die Voraussetzungen der T-AP-Ausschreibung „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ als auch die Voraussetzungen der vorliegenden Richtlinie erfüllen. Es können nur multilaterale Forschungsprojekte gefördert werden. Die Skizze des multilateralen Forschungsprojekts (siehe Nummer 7.2.1) muss von mindestens drei förderfähigen Institutionen aus mindestens drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern über eine/n Koordinatorin/Koordinator eingereicht werden. Für jeden multilateralen Forschungsverbund ist ein/e Koordinatorin/Koordinator („Lead Principal Investigator“) zu ­benennen. Diese/r repräsentiert den Forschungsverbund nach außen und ist für die internen Organisationsprozesse verantwortlich. Der „Lead Principal Investigator“ ist für die elektronische Skizzeneinreichung im elektronischen Antragssystem SAGe (siehe Nummer 7.2.1) verantwortlich. Die/der Projektleiterin/Projektleiter des BMBF-geförderten Vorhabens muss den Berichtspflichten gemäß den Zuwendungsrichtlinien des BMBF nachkommen.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger (PT) und externe Sachverständige voraus.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).3

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ auf der Internetseite: https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/files/FAQ_T-AP_RRR_Call.pdf.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Pro Vorhaben kann eine Zuwendung bis zu einer Höhe von 300 000 Euro einschließlich Projektpauschale beantragt werden. Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von mindestens 24 und höchstens 36 Monaten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben bzw. Kosten für

  • Personalausgaben/-kosten,
  • studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskräfte,
  • Vergabe von Aufträgen,
  • Sachausgaben,
  • Mittel zur Veranstaltung von bzw. Teilnahme an Workshops, Tagungen sowie zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vorhabenergebnisse,
  • Reiseausgaben/-kosten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk). Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines PTs, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Vorbemerkung: Im Rahmen der multilateralen T-AP-Ausschreibung „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ hat die T-AP die „São Paulo Research Foundation“ (FAPESP) als Sekretariat (Call Secretariat) mit der Abwicklung der zentralen Einreichung der Projektskizzen und des Begutachtungsverfahrens sowie der Verwaltung des elektronischen Antragssystems (SAGe) beauftragt.

Alle Unterlagen wie der „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals”, die für alle geltenden Richtlinien für Antragstellende, nationale Sonderbestimmungen, Bewertungskriterien etc., Hinweise zur Skizzeneinreichung (z. B. „Guidelines to submit an application“) und Vorlagen (wie „Application Template“ und „Summary Budget Table“) sind einzusehen unter: https://www.transatlanticplatform.com/ .

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden PT beauftragt:

DLR-Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft, Soziale Innovationen
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen sind:
Frau Dr. Gaia di Luzio
Telefon: +49 228/38 21-19 96
E-Mail: gaia.diluzio@dlr.de

Frau Dr. Monika Wächter
Telefon: +49 228/38 21-15 97
E-Mail: monika.waechter@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird dringend empfohlen, vor der Skizzen- bzw. Antragseinreichung Kontakt mit dem PT aufzunehmen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen PT angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen des internationalen Forschungsverbundes ist das elektronische Antragssystem SAGe (gehostet von der São Paulo Research Foundation – FAPESP) zu nutzen (siehe Nummer 7.2.1). Das Antragssystem ist abrufbar unter: https://www.transatlanticplatform.com/

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (nach positiver externer Begutachtung und Aufforderung durch den DLR-PT, siehe Nummer 7.2.2) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe muss die Verbundkoordinatorin bzw. der Verbundkoordinator („Lead Principal Investigator”) eine Interessenbekundung („Intention to Submit Form“) in englischer Sprache bis spätestens 14. Juni 2021, 24.00 Uhr (UTC/GMT –3) in elektronischer Form einreichen. Entsprechend den Regelungen des „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ gilt die Vorlagefrist als Ausschlussfrist. „Intention to Submit Forms“, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die „Intention to Submit Form“ und Informationen zur Einreichung sind abrufbar unter: https://www.transatlanticplatform.com/ .

In der ersten Verfahrensstufe ist anschließend eine gemeinsame, in englischer Sprache zu erstellende Verbund-Projektskizze („Proposal“) durch die Verbundkoordinatorin bzw. den Verbundkoordinator („Lead Principal Investigator“) bis spätestens 12. Juli 2021, 24.00 Uhr (UTC/GMT –3) in elektronischer Form über das Antragssystem SAGe (gehostet von der São Paulo Research Foundation – FAPESP) vorzulegen. Die Vorlage für Projektskizzen und das Antragssystem sind abrufbar unter: https://www.transatlanticplatform.com/ .

Entsprechend den Regelungen des „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ gilt die Vorlagefrist als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Projektskizze benötigten Informationen können dem „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ entnommen werden (z. B. „Guidelines on how to submit a proposal“, „Application Template“, „Summary budget table“; diese Unterlagen sind erhältlich auf der Internetseite https://www.transatlanticplatform.com/ ).

Die am „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ beteiligten nationalen Förderorganisationen werden gemeinsam mit dem TA-P „Call Secretariat“ die eingereichten Projektskizzen auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen („Eligibility Check“, z. B. Einhaltung der nationalen Regularien, Einschluss aller notwendigen Angaben in Englisch). Projektskizzen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den Richtlinien des „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ auf der Internetseite https://www.transatlanticplatform.com/ sowie den entsprechenden nationalen Regularien zu finden, für deutsche Antragsteller siehe Nummer 3.

Projektskizzen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden zunächst an mindestens zwei externe Gutachtende und anschließend an ein international besetztes externes Gutachtergremium weitergeleitet und jedes Mal nach den im „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ festgelegten Kriterien bewertet (Wissenschaftliche Exzellenz; Qualität, Innovation und Durchführbarkeit des Forschungsplans; Impact; ­Bezug zur Ausschreibung; Transnationale Partnerschaft).

Entsprechend der im „T-AP Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World Call for Proposals“ angegebenen Kriterien und gemäß dem ebenfalls dort beschriebenen Bewertungsverfahren werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt: Zunächst wird nach erfolgter Begutachtung der „Lead Principal Investigator“, der die Verbundprojekt-Skizze eingereicht hat, informiert. Im Anschluss werden die weiteren nationalen Verbundpartner, die an dem vom Gutachtergremium ausgewählten Verbundprojekt beteiligt sind, durch die nationalen Förderorganisationen informiert und es werden die jeweiligen nationalen Antragsverfahren durchgeführt.

Für Projektpartner aus Deutschland, deren Skizze positiv bewertet wurde, erfolgt eine zweite Verfahrensstufe (siehe Nummer 7.2.2).

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner derjenigen Forschungsverbünde, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für ihr Vorhaben (d. h. das deutsche Teilvorhaben innerhalb des Verbundprojekts) vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich. Die Förderanträge sind dem DLR-PT in ausgedruckter und elektronischer Form vorzulegen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=T-AP_RRR_CALL

Dem förmlichen Förderantrag ist eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen, die eine Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts und eine ausführlichere Beschreibung des deutschen Teilvorhabens enthält und den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten sollte.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan;
  • ausführliche Darstellung der Verwertung;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung;
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe und Einhaltung des in dieser Verfahrensstufe zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. März 2026 gültig.

Bonn, den 18. März 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Uta Grund

1 - Das an der T-AP-Ausschreibung „Recovery, Renewal and Resilience in a Post-Pandemic World“ beteiligte International Development Research Centre (IDRC) Canada stellt darüber hinaus Fördermittel bereit für Antragstellende aus Belize, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Ecuador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay und Peru. Siehe hierzu die Richtlinien des IDRC, die abrufbar sind unter: https://www.transatlanticplatform.com/ .
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.
3 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.