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Bekanntmachung : Datum:

Zweite Richtlinie zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Jugendlichen (MINT-Bildung für Jugendliche), Bundesanzeiger vom 01.02.2021

Vom 06.01.2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der MINT-Bildung kommt für die Gestaltung der digitalen Transformation und des technologischen Wandels eine zentrale Rolle zu. Insbesondere die Jüngeren müssen ein vertieftes Verständnis für technische, naturwissenschaft­liche, mathematische und Informatik-Zusammenhänge entwickeln. Das erleichtert eine berufliche oder akademische Ausbildung in diesem Bereich, ist die Grundlage für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen und zugleich entscheidend für die künftige wirtschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas. Daher soll die MINT-Bildung gestärkt werden.

Mit dem MINT-Aktionsplan trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Dabei setzt das BMBF auf die Bündelung und Vernetzung bestehender Initiativen. Darüber hinaus werden neue Initiativen entwickelt und finanziell unterstützt.

Zu den neuen Initiativen gehören insgesamt vier Förderbekanntmachungen und die Kommunikationsoffensive, die alle der Umsetzung des MINT-Aktionsplans dienen. So werden Strukturen für herausragende bestehende und neue MINT-Angebote gefördert.

Neben der hier vorliegenden Bekanntmachung sind die bereits laufende Förderung der MINT-Cluster aus der ersten Runde sowie das bislang veröffentlichte Fördervorhaben für eine MINT-Kompetenz- und Vernetzungsstelle zu nennen. Diese soll alle relevanten MINT-Akteure bundesweit vernetzen, dabei die Transparenz in der vielfältigen Landschaft der MINT-Angebote in Deutschland erhöhen und den Transfer von guten Beispielen ermöglichen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Entwicklung von Kriterien für gelingende, qualitätsgesicherte MINT-Bildung in einem partizipativen Prozess mit der Wissenschaft und den MINT-Akteuren. Um die Aufgaben mithilfe eines geeigneten IT-Tools zu unterstützen, baut die Vernetzungsstelle eine MINT-Internetplattform auf.

Im Jahr 2021 wird eine weitere Förderrichtlinie veröffentlicht, um die Forschung zu Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung sowie Begleitforschung zu den neuen Clustern für die MINT-Bildung zu fördern.

Der MINT-Aktionsplan umfasst auch eine Kommunikationsoffensive ( www.mintmagie.de ). Sie ist darauf ausgerichtet, mehr Aufmerksamkeit für MINT-Themen zu schaffen. Im Fokus stehen Kinder und Jugendliche, die mit Social-Media- Formaten erreicht werden sollen. MINT soll als etwas Positives und Alltägliches wahrgenommen werden, denn MINT steht für Entdecken, Ausprobieren, Erfinden und Experimentieren.

Im Zuge der pandemiebedingten Schulschließungen im ersten Halbjahr 2020 wurde auf Initiative des BMBF und der MINT-Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz die MINT-Allianz für MINT-Bildung Zuhause ins Leben gerufen. Die inzwischen über 80 Partner wollen mit ihren niedrigschwelligen Online-Angeboten zeigen, wieviel Spaß die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik machen können.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Bildung für Jugendliche“ will das BMBF den Auf- sowie Ausbau regionaler Clusterstrukturen für die MINT-Bildung von Jugendlichen finanziell unterstützen. Die Förderung von Zusammenschlüssen maßgeblicher Akteure in Regionen und Kommunen soll zu einem langfristigen und dauerhaften außerschulischen Angebot an MINT-Bildung insbesondere für Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 16 Jahren beitragen. Angestrebt werden Strukturen für niederschwellige Angebote, die über punktuelle MINT-Förderung hinausgehen, im Sinne der Bildungsgerechtigkeit allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft einen Zugang zur MINT-Bildung eröffnen und die damit eine Breitenwirkung für Deutschland erzielen.

Kinder haben häufig einen spielerischen Zugang zu MINT-Themen und sind zunächst aufgeschlossen und interessiert. Diese Begeisterung erlischt häufig mit zunehmendem Alter. Die Herausforderung für die auf- und auszubauenden Cluster liegt darin, einmal gewonnenes Interesse möglichst aufrechtzuerhalten und darüber hinaus den Kreis der an MINT interessierten Jugendlichen zu erweitern. Regelmäßige und betreute Angebote sollen durch die Förderung von MINT-Clustern so selbstverständlich werden wie der Besuch des Sportvereins oder der Musikschule. Die MINT-Bildungsangebote der Verbundpartner der MINT-Cluster finden in der Regel außerschulisch am Nachmittag statt, wobei Kooperationen mit Schulen wünschenswert sind.

Konkretes Förderziel der Bekanntmachung ist es, junge Menschen für MINT zu begeistern und ihnen eine wissenschaftliche und/​oder berufliche Perspektive im MINT-Bereich aufzuzeigen. Deshalb sollen über geeignete Strukturen Gelegenheiten zum Kennenlernen von MINT und Berührungspunkte zu naturwissenschaftlich-technischen, mathematischen und Informatik-Themen geschaffen werden, um unterschiedliche Techniken (wie z. B. AR- und VR-Techniken, 3D-Druck, Robotik etc.) kennenzulernen und kreativ damit umzugehen. Wünschenswert im Sinne des Förderzwecks sind dabei umfassende Ansätze, die das Interesse für die verschiedenen MINT-Disziplinen gleichermaßen adressieren. Ebenso wünschenswert sind Projekte, bei denen die jungen Menschen in eine direkte Auseinandersetzung mit dem Thema treten und aktiv in die Forschung und/​oder die Erarbeitung von Forschungsfragen eingebunden sind. Die so geweckte Begeisterung kann die Grundlage für eine spätere berufliche Orientierung in einen MINT-Beruf oder MINT-Studiengang legen.

Zur Umsetzung fördert das BMBF die Gründung von 40 bis 50 Clustern bundesweit mit insgesamt bis zu 32 Millionen Euro. Auf Basis der ersten Bekanntmachung zur Förderung von MINT-Clustern vom 11. November 2019 wurden 22 MINT-Verbünde zur Förderung ausgewählt.

Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich auch an

  • bereits bestehende MINT-Cluster (mit Ausnahme der bereits geförderten Projekte aus der ersten Runde dieser Förderrichtlinie des MINT-Aktionsplans), Schülerlabore und Schülerforschungszentren,
  • Akteure, die bislang im MINT-Bereich, aber noch nicht im Bildungsbereich tätig sind (wie z. B. Technologiecluster, Makerszene etc.) und
  • an zivilgesellschaftliche Akteure (wie z. B. freiwillige Feuerwehren, Landjugendverbände, Pfadfinder etc.),
  • Bildungsträger, die auf kommunaler Ebene tätig sind.

Diese Förderbekanntmachung versteht sich zugleich als Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie, der Digitalstrategie sowie der Strategie zur Künstlichen Intelligenz der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein ­Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Rahmenstrukturen für gute MINT-Bildung in Deutschland sollen weiter verbessert werden. Gegenstand der Förderung ist daher der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Clusterstrukturen in Regionen und Kommunen, die außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen. Konkrete MINT-Inhalte sind nicht Gegenstand der Förderung. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Förderung von Mädchen und jungen Frauen und auf Jugendliche im Alter zwischen zehn und 16 Jahren gelegt werden. In begründeten Fällen kann die Zielgruppe auch auf Kinder von sechs bis zehn Jahren bzw. auf Jugendliche von 16 bis 18 Jahren ausgedehnt werden.

Als MINT-Cluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden:

  1. Wissenschaft und Bildung,
  2. Zivilgesellschaft,
  3. Wirtschaft und
  4. öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene (vgl. hierzu ergänzende Erläuterungen in den FAQ).

Ein MINT-Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius – konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Letztere umfasst den Aufbau und im Fall bestehender Angebote den Ausbau von regelmäßigen und betreuten MINT-Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 16 Jahren. Mädchen und jungen Frauen sollen dabei u. a. durch konkrete Ansprache angemessene Berücksichtigung finden.

Insbesondere sind folgende Fragen von den Verbundpartnern zu berücksichtigen:

  • Wie kann der Bedarf an MINT-Bildung in Regionen ermittelt werden, wo bislang keine oder wenig MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bestehen?
  • Wie können „weiße Flecken“, darunter ländliche Regionen in Flächenländern, zu Regionen guter MINT-Bildung werden?
  • Welchen Bedarf für MINT-Bildungsangebote für Jugendliche gibt es in Regionen mit bereits gut etablierten Angeboten? Wie können diese Angebote gut integriert werden?
  • Wie können bestehende Angebote zur MINT-Bildung für Jugendliche in den Regionen gestärkt und ergänzt werden?
  • Welche Vermittlungsformate sollen angeboten werden? Wie können auch digitale Formate zum Einsatz kommen?
  • Wie kann eine bessere Verknüpfung der außerschulischen MINT-Angebote mit dem schulischen Unterrichtsgeschehen erreicht werden?
  • Wie können sich bestehende Strukturcluster (z. B. Spitzen- und Zukunftscluster) andocken oder mit neuen Angeboten einbringen?
  • Wie können partizipative Ansätze (z. B. Citizen Science) im Bereich der MINT-Bildung für Jugendliche gestärkt werden?

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

Für ein erfolgversprechendes MINT-Cluster ist eine administrative und inhaltliche Anbindung an vorhandene Strukturen in Regionen und Kommunen von Vorteil: Ein enger Bezug zum kommunalen Bildungsmanagement – sofern vorhanden – ist ebenso wünschenswert wie die Beteiligung von Akteuren entlang der Bildungskette.

Für den Aufbau neuer Clusterstrukturen wird die Unterstützung durch ein bereits bestehendes Cluster oder durch Institutionen mit Erfahrungen in der MINT-Bildung z. B. in Form einer Patenschaft empfohlen. Ein Nachweis dieser Absichtserklärung in Form eines Unterstützungsschreibens (Letter of Intent) ist erwünscht.

Im Rahmen der Förderung erwartet das BMBF, dass die MINT-Cluster

  • mit der künftigen bundesweiten MINT-Vernetzungsstelle kooperieren,
  • sich in die Aktivitäten der Kommunikationsoffensive #MINTmagie einbringen und so dazu beitragen, ihre eigenen Angebote und das Thema MINT in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und
  • sich an der extern durch das BMBF beauftragten Begleitforschung beteiligen und entsprechend angeforderte ­Unterlagen zur Verfügung stellen.

Teil dieser Förderbekanntmachung ist ein Netzwerktreffen, welches einmal pro Jahr sämtliche geförderten MINT-Cluster des BMBF zu einem Austausch einlädt.

Das BMBF erwartet, dass auch nach dem Ende der Förderung Jugendliche deutschlandweit außerschulischen MINT-Aktivitäten auf einem qualitativ hohen Niveau nachgehen können, analog zu Freizeitangeboten im Sport- oder Musikbereich. Die MINT-Bildungsangebote sollen auch nach dem Auslaufen der staatlichen Anschubfinanzierung in nachhaltig etablierten MINT-Clustern fortgeführt werden. Die geplante Verstetigung des Vorhabens ist bereits in der ­Projektskizze nachvollziehbar darzustellen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im MINT-Kontext verfügen.

Cluster, die bereits durch die öffentliche Hand oder von Stiftungen und Verbänden gefördert werden, können im Rahmen dieser Bekanntmachung nur für zusätzliche, neue Maßnahmen gefördert werden. Eine bestehende Förderung durch Dritte ist offenzulegen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.*

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden.

Verbundprojekte setzen sich aus mindestens drei verschiedenen Partnern zusammen (vgl. Nummer 2). Dabei muss jeder Partner für sich antragsberechtigt sein (vgl. Nummer 3) und muss jeweils seinen eigenen Förderbedarf für die skizzierten Arbeiten in einem eigenen Antrag in der zweiten Verfahrensstufe nachweisen.

Die Partner eines Clusters (die Partner eines Verbundprojekts im Sinne des Zuwendungsrechts) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Die Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.

Die Förderinteressierten müssen bereit sein, das MINT-Cluster gemeinschaftlich aufzubauen, weiterzuentwickeln und nach Auslaufen der Förderung gemeinschaftlich zu betreiben. Hierfür ist in der Projektskizze (erste Stufe), bzw. in der Vorhabenbeschreibung (zweite Stufe) ein Konzept darzustellen.

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des in Nummer 7.2 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten über eine Eignung im Umgang mit der Verwendung öffentlicher Mittel verfügen und Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel nachweisen können.

Förderinteressierte sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist in der Skizze unter „Notwendigkeit der Zuwendung“ kurz darzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gewährt. Sofern eine Förderung über drei Jahre hinaus angestrebt wird, erfolgt nach drei Jahren eine Zwischenbegutachtung. Fällt diese positiv aus, wird die Förderung für maximal zwei Jahre fortgesetzt. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten sind hierbei vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel, die dazu geeignet sind, MINT-Bildung durch Clusterstrukturen anzubieten. Als Sachmittel sind z. B. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, Büro- und Geschäftsbedarf, Öffentlichkeitsarbeit oder Aufträge für außerschulisches Lehrpersonal ­zuwendungsfähig. Nicht Bestandteil der Förderung ist die Entwicklung von (fachlichen) Inhalten der MINT-Bildungsangebote. Ausgeschlossen sind ebenfalls Ausgaben bzw. Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll bis zu 500 000 Euro pro Cluster für eine maximal vorgesehene Laufzeit von fünf Jahren nicht überschreiten. In gut begründeten Einzelfällen kann die Förderung pro Cluster bis zu 1 Million Euro betragen. Auch Vorhaben mit geringerem Förderbedarf können gefördert werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Höhe der Zuwendung eine Bagatellgrenze von 10 000 Euro je Verbundpartner nicht unterschreiten sollte.

Förderfähig sind Ausgaben bzw. Kosten, die dem partnerschaftlichen Zusammenschluss (Verbundprojekten) zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen, ­Stiftungen, kommunalen Wirtschaftsverbänden, Bildungsträgern, Gebietskörperschaften, Kommunalverbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Zwecke des Aufbaus und der Bereitstellung von Strukturen für regelmäßige und betreute MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zwischen zehn bis 16 Jahren dienen. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Förderung von Mädchen und jungen Frauen gelegt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung (in Höhe von mindestens 50 %) der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis an Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).

Das BMBF plant, zur Bewertung der Zielerreichung und Wirkungen der Fördermaßnahme Evaluierungsprozesse durchzuführen. Zur Durchführung dieser Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer (wissenschaftlichen) Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung/​Neue Impulse für die MINT-Bildung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Für Anfragen steht montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr ein Beratungstelefon zur Verfügung.

Telefon: 0 30/​31 00 78-56 80
Telefax: 0 30/​31 00 78-2 16
E-Mail: MINT-bildung@vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF bietet zusammen mit dem Projektträger Informationsveranstaltungen zu dieser Fördermaßnahme an, die ca. drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Richtlinie online stattfinden werden. Nähere Informationen zu Terminen und Anmeldung können beim Projektträger erfragt werden bzw. werden unter
https://vdivde-it.de/formulare-fuer-foerderprojekte veröffentlicht. Dort sind auch Vordrucke und Fragen und Antworten (FAQ) zur Förderrichtlinie zu finden.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe des Verfahrens (siehe Nummer 7.2.1) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. In der zweiten Stufe (siehe Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge ebenfalls über das elektronischen Antragssystems „easy-Online“ ( http://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu erstellen.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem oben genannten Projektträger (siehe Nummer 7.1) bis spätestens 26. April 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Die Einreichung erfolgt auf elektronischem Weg über ein Skizzen-Tool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/ .

Die postalische Version ist an folgende Adresse zu senden:

VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung/​Neue Impulse für die MINT-Bildung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Die Projektskizzen sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Der schriftlich eingereichten Skizze ist ein Anschreiben beizulegen, auf dem die einreichende Institution (bei Verbünden die gesammelten Anschreiben der koordinierenden Institution sowie aller Verbundpartner) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift im Original die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigt. Absichtserklärungen (Letter of Intent) von weiteren Partnern (nicht Verbundpartner) oder Paten sind ebenfalls einzureichen.

Die elektronisch eingereichte Skizze eines Verbundes kann dann ein Anschreiben/​Vorblatt mit den elektronisch gesammelten, rechtsverbindlichen Unterschriften der Verbundpartner enthalten.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Angaben zu allen Punkten enthalten:

Deckblatt mit allgemeinen Angaben zum Projekt:

  • Titel des Projekts, Akronym (maximal 12 Zeichen) und Kurzbeschreibung des Projekts (maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen),
  • Name und Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der Skizzen einreichenden Institutionen unter Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten,
  • Hauptansprechperson bzw. Projektkoordination (inklusive Kontaktdaten),
  • geplante Gesamtprojektlaufzeit (maximal drei Jahre für die erste Projektphase plus gegebenenfalls zwei Jahre für die zweite Projektphase),
  • geplante Gesamtfördersumme (getrennt aufgeführt und ausdifferenziert nach der ersten und zweiten Projektphase).

Teil A (Darstellung des Projekts):

  • Vorstellung der Regionen und Kommunen, für die das MINT-Cluster aufgebaut oder weiterentwickelt werden soll (Analyse der regionalen Rahmenbedingungen, der regionalen MINT-Bedarfe und organisatorischen Voraussetzungen);
  • Darstellung der geplanten Partner (inklusive einer Darstellung, dass mit dem Zusammenschluss alle regional relevanten Akteure mit entsprechender MINT-Kompetenz eingebunden sind, und der Begründung für die Aufgaben des zukünftigen Verbundkoordinators);
  • Darlegung, wie die geplante MINT-Clusterstruktur neu oder weiterentwickelt werden soll und Darstellung der ­gegebenenfalls bereits vorhandenen Strukturen, die beim Auf- bzw. Ausbau des MINT-Clusters genutzt werden können, Darstellung von eingebrachten Eigenleistungen;
  • Angaben zu bestehenden MINT-Strukturen und deren Angeboten in der angestrebten Zielregion und Darstellung, wie das Zusammenwirken bestehender und neuer Angebote gewährleistet werden soll (Schnittstellenmanagement und Anschlussfähigkeit);
  • Angaben zur Art der geplanten MINT-Tätigkeiten, inklusive geplanten thematischen Bereichen und Maßnahmenformaten (Bedarf und Akzeptanz der neuen Angebote, Adressatengenauigkeit). Hierzu gehört auch ein Konzept zur Qualitätssicherung;
  • Darstellung des angestrebten quantitativen und qualitativen Neuigkeits- und Mehrwerts, der durch die ergänzenden Strukturen und Angebote des geplanten MINT-Clusters erreicht werden soll. Dies gilt in besonderem Maße für bereits bestehende Strukturen. Das Weiterführen laufender MINT-Maßnahmen mit Bundesmitteln ist nicht möglich;
  • Einschätzungen zu Verwertungs-, Anwendungs- und Transfermöglichkeiten;
  • Darstellung eines belastbaren Betreibermodells für die Zeit nach dem Auslaufen der Bundesförderung, welches glaubhaft die Nachhaltigkeit des Clusters darlegt und die im Laufe des Vorhabens erfolgenden Schritte zur Erreichung dieses Zieles beschreibt;
  • Angaben zur Notwendigkeit der Förderung.

Teil B:

  • Skizzierung des Arbeitsprogramms mit grober zeitlicher Planung sowie einem Überblick über die Zusammenarbeit und jeweiligen Zuständigkeiten der Verbundpartner für die Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten;
  • tabellarische grobe Finanzierungsübersicht zu den geplanten Personal-, Sach- und Reisemitteln und gegebenenfalls geplante Auftragsvergaben für die Projektlaufzeit (detaillierte Finanzierungspläne bleiben der zweiten Verfahrensstufe vorbehalten);
  • Skizzierung der Regelungen zur Zusammenarbeit der Verbundpartner und ihrer weiteren Partner und gegebenenfalls Paten.

Anhang 1:

  • Einordnung der Clusterpartner in die vier Bereiche (Wissenschaft und Bildung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft oder öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene) inklusive einer kurzen Begründung in tabellarischer Form.

Anhang 2:

  • Darstellungen zu den Clusterpartnern (pro Verbundpartner maximal eine halbe Seite),
  • Kompetenzen der Partner in der außerschulischen Bildung,
  • Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel unter Benennung der Zuwendungsgeber und der Vor­haben.

Anhang 3:

  • Skizze zum Arbeitsprogramm einschließlich eines groben Finanzierungskonzepts für eine mögliche Anschlussförderung von maximal zwei Jahren (24 Monaten).

Anhang 4:

  • Darstellung einer eventuell bisherigen Förderung durch die öffentliche Hand oder durch Stiftungen.

Anhang 5:

  • Darstellung der bisher von den Clusterpartnern durchgeführten MINT-Angebote in den zwei Jahren vor Einreichung der Skizze und Gegenüberstellung mit den neu aufzunehmenden Angeboten des Clusters (siehe Vorlage für Anhang 5).

Umfang:

Die Projektskizzen (Teil A und B) dürfen zwölf Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang, in Arial, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern (rechts, links, oben und unten) von mindestens 2 cm. Das Überschreiten der Seitenbegrenzung führt zum Ausschluss der Skizze. Der Anhang 3 darf insgesamt drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Gleiches gilt für Anhang 4.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Eignung im Umgang mit der Verwendung öffentlicher Mittel,
  • Plausibilität und Aussagekraft des Konzepts sowie Relevanz hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen,
  • Relevanz und Attraktivität der geplanten MINT-Bildungsangebote für die Zielgruppe,
  • Qualität des fachlichen MINT-Konzepts, MINT-Kompetenz der Partner,
  • bei bestehenden MINT-Regionen, -Verbünden oder -Clustern: Notwendigkeit und Passgenauigkeit neuer Maßnahmen und Konzepte im Vergleich zu den bisher in der Region geleisteten Arbeiten,
  • Innovationsgehalt, Realisierungs- und Verstetigungschancen des vorgelegten Konzepts,
  • Qualität und Eignung der Maßnahmen zur Verankerung des MINT-Clusters in bestehende Strukturen (z. B. kommunales Bildungsmanagement oder ähnliche Initiativen in den Regionen),
  • Einschätzung der Verwertungs-, Anwendungs- und Transfermöglichkeiten,
  • Schlüssigkeit des Finanzierungskonzepts.
  • Die Nachhaltigkeit des Clusterkonzepts auch über das Auslaufen der Bundesförderung hinaus muss belastbar dargestellt werden.

Anhand der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Hierzu wird das BMBF ein Gutachtergremium berufen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze (einschließlich weiterer Unterlagen) wird nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben in der ausgewählten Projektskizze verbindlich zu behandeln sind. Anpassungen, die über die durch das Gutachtergremium formulierten Auflagen hinausgehen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BMBF bzw. des Projektträgers möglich.

Bei Verbundprojekten legt jeder Antragsteller einen Förderantrag und die mit allen Verbundpartnern abgestimmte Verbundprojektbeschreibung vor, aus der die Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Verbundpartnern ersichtlich ist. Der Verbundprojektbeschreibung ist ein Deckblatt beizulegen, auf dem die jeweiligen Projektleiter der Verbundpartner die Richtigkeit der Angaben in der Verbundprojektbeschreibung per Unterschrift bestätigen. Separate Teilvorhabenbeschreibungen der einzelnen Verbundpartner sind nicht erforderlich.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/ ​).

Der in der Aufforderung zur Antragstellung benannte Termin zur Vorlage der förmlichen Förderanträge gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Durch das Gutachtergremium und/​oder das BMBF formulierte inhaltliche Auflagen oder vom Projektträger formulierte Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Die Anträge müssen neben den üblichen Ausführungen zu organisatorischen und fachlich-inhaltlichen Planungen und Zielstellungen eine konkrete Abschätzung des Zeit- und Kostenrahmens, eine ressourcenbezogene Arbeits- und Zeitplanung inklusive zu erreichender Meilensteine, einen detaillierten Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben bzw. -kosten, Reisekosten, Eigen- oder weitere Mittel) und eine Begründung der Notwendigkeit der Zuwendung durch den Bund beinhalten (siehe auch Angaben zu Nummer 7.2.1).

Die Verbundprojektbeschreibungen dürfen 25 Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang, in Arial, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern (rechts, links, oben und unten) von mindestens 2 cm.

Der Anhang 3 darf insgesamt drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Gleiches gilt für Anhang 4.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • inhaltliche und methodische Qualität des geplanten MINT-Clusters,
  • Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms,
  • Erfüllung der Auflagen des Gutachtergremiums,
  • Angemessenheit der Arbeitsplanung und des Finanzbedarfs,
  • Schlüssigkeit des Verstetigungskonzeptes.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur ­Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Berlin, den 6. Januar 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Maximilian Müller-Härlin

- Mitteilung der EU-Kommission (2014/​C 198/​01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Nummer 2.