Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Verleihung des Förderpreises „Raising the Profile of Education and Science Diplomacy“, Bundesanzeiger vom 03.07.2020
Vom 19.05.2020
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Die Bundesregierung hat sich mit ihrer „Strategie zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung“ klar zu einer vernetzten, offenen und globalen Wissensgesellschaft bekannt. Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie ist ein wichtiges Element dieser Strategie und unterstreicht die Bedeutung der bildungs- und wissenschaftlichen Zusammenarbeit für stabile bi- und multilaterale Beziehungen und eine evidenzbasierte Politik.
Unter dem Begriff „Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie“ versteht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Aktivitäten an der Schnittstelle von internationaler Politik, Bildung, Wissenschaft und Innovation. Ziele sind:
- Schaffung von vertrauensvollen und nachhaltigen Partnerschaften mit einem Land bzw. einer Region und damit internationale Stabilitätsbildung (connect);
- Lösung von globalen, regionalen und nationalen Herausforderungen und Förderung von Innovationen für mehr Wohlstand und zum Nutzen der Gesellschaft durch die Beratung von Politik (inform);
- Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperationen von der Grundlagenforschung bis zur angewandten Forschung. Dabei setzt sich das BMBF für die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ein (enable).
In Zeiten erodierender Tendenzen im Multilateralismus und gleichzeitig drängender Herausforderungen in vielen Ländern und Regionen steigt die Bedeutung der Bildung und Wissenschaft für Politik und Gesellschaft. Die Kooperationen in Bildung und Wissenschaft können zu vertrauensvollen und nachhaltigen Partnerschaften führen, die einen zivilgesellschaftlichen Austausch auch in politisch schwierigen Zeiten ermöglichen. Zudem sind politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf eine verlässliche, wissenschaftliche Evidenzgrundlage angewiesen. Die aktuelle COVID-19-Pandemie verdeutlicht diese Zusammenhänge noch einmal eindrücklich.
Das BMBF ruft mit dieser Richtlinie zu Bewerbungen um den Preis „Raising the Profile of Education and Science Diplomacy“ auf. Der Förderpreis soll dazu beitragen,
- gute Beispiele der Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie zu identifizieren, zu bewerben und weiterzuentwickeln;
- Aktivitäten in der Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie breit zu kommunizieren und so das Bewusstsein für die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung und Wissenschaft für Politik und Gesellschaft zu stärken;
- den Transfer von Bildung und Wissenschaft in Politik und Gesellschaft zu unterstützen.
Ziel des Preises ist es, die Rolle der internationalen Bildungs- und Wissenschaftskooperation als „Brückenbauer“ für mehr Wohlstand und Stabilität in einem Land bzw. einer Region stärker sichtbar zu machen und die Preisträgerinnen und Preisträger in dem Ausbau ihrer bildungs- und wissenschaftsdiplomatischen Aktivitäten zu unterstützen. Daher sollen die Preisträgerinnen und Preisträger mittels eines Kommunikationskonzepts für ein Jahr ihre bildungs- und wissenschaftsdiplomatischen Aktivitäten sowohl in Deutschland als auch im Ausland öffentlichkeitswirksam sichtbar machen. Dabei sollen sie das Potential der deutschen Bildungs- und Wissenschaftskooperation aufzeigen und darstellen, wie ihre internationalen Maßnahmen zu mehr Vertrauen und Nachhaltigkeit in den internationalen Beziehungen führen bzw. ihre Bildungsmaßnahmen und wissenschaftlichen Arbeiten zur politischen Lösung von drängenden Herausforderungen beitragen. Zur Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen sollen die Preisträgerinnen und Preisträger eine verständliche Sprache sowie kommunikative und gesellschaftsnahe Formate wählen, die einen Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft ermöglichen. Diese sollen die verschiedenen Zielgruppen, z. B. Auszubildende, Lehrende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie die interessierte Öffentlichkeit, adressieren. Die Kommunikationsmaßnahmen sollen in weitere internationale Partnerschaften und nachhaltige Austauschmodelle münden, in denen die deutschen Partner ihre Rolle als bi- oder multilateraler Vermittler in Bildung, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft auf- und ausbauen.
Es werden bis zu drei Förderpreise in Form von Zuwendungsvorhaben vergeben. Zwei Vorhaben werden mit bis zu 75 000 Euro gefördert. Ein Vorhaben wird zusätzlich einen Publikumspreis von bis zu 25 000 Euro erhalten, seine Förderung wird sich somit auf maximal 100 000 Euro belaufen. Der Publikumspreis wird durch eine Online-Abstimmung von der interessierten Öffentlichkeit bestimmt.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen als De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (Abl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) gewährt.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben der Wissenschaftskommunikation zu Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie, die die Ergebnisse aus laufenden bzw. abgeschlossenen, bi- und multilateralen Initiativen in Wissenschaft, Hochschul- und Berufsbildung abbilden. Die internationalen Beziehungen profitieren von den teils langjährigen Kooperationen deutscher Akteure im Bereich Bildung und Wissenschaft mit den Partnerländern/-regionen. Zudem kann ihre Arbeit zur Lösung drängender Herausforderung vor Ort (z. B. bei Wasserknappheit, Infektionskrankheiten etc.) beitragen. Mit ihren laufenden bzw. abgeschlossenen, bi- oder multilateralen Vorhaben sollen die Akteure der Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie – wie z. B. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ausbildende und Lehrende – eine oder beide Leitfragen positiv beantworten und begründen können:
- Hat/Hatte die Bildungs- und Wissenschaftskooperation eine stabilisierende Wirkung auf die Kooperation mit Ländern/Regionen, insbesondere bei denen die politische Zusammenarbeit vor Herausforderungen steht/stand?
Hierbei handelt es sich um vertrauensvolle und nachhaltige Partnerschaften auf Augenhöhe, die zum Austausch der Zivilgesellschaften beitragen und Gesprächskanäle aufrechterhalten bzw. öffnen. - Leistet/Leistete die Bildungs- bzw. Wissenschaftskooperation einen Beitrag zu politischen Entscheidungsprozessen in Deutschland, im Partnerland oder in der Partnerregion?
Im Forschungsbereich handelt es sich hierbei um wissenschaftliche Ergebnisse, die von der Politik aufgegriffen wurden. Der thematische Schwerpunkt liegt vor allem bei der Bewältigung von globalen, regionalen oder nationalen Herausforderungen und der Findung innovativer Lösungsansätze. Im Bildungsbereich kann dies z. B. die Ausbildung von Fachkräften zur Erarbeitung und Umsetzung von Innovationen umfassen.
Es werden Vorhaben mit Themen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen berücksichtigt. Inter- und transdisziplinäre Vorhaben werden begrüßt.
Das zu fördernde Kommunikationskonzept soll Kommunikationsmaßnahmen zur Präsentation der Ergebnisse aus dem laufenden bzw. abgeschlossenen bi- oder multilateralen Vorhaben beinhalten. Gefördert werden Einzelvorhaben, die ein breites Spektrum von analogen oder digitalen Vermittlungs-, Informations- und Partizipationsformaten umsetzen. Die Zielgruppe für die angedachten Formate umfasst z. B. Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik im In- und Ausland.
Alle zu fördernden Maßnahmen sind auf ein Zielland, eine Zielregion und/oder ein Themenfeld ausgerichtet und werden von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zu einem strategischen Konzept gebündelt. Dieses wird während der Förderdauer von 12 Monaten umgesetzt.
Das zu fördernde Kommunikationskonzept soll zwei Module beinhalten:
- Modul 1 beschreibt Maßnahmen mit einer Fördersumme von bis zu 75 000 Euro und ist das Kernstück des Kommunikationskonzepts: Es umfasst Kommunikationsmaßnahmen aus den unten genannten vier Bausteinen. Modul 1 muss unabhängig vom Modul 2 umsetzbar sein und die Ziele der Bekanntmachung eigenständig erreichen können.
- Modul 2 beschreibt – neben den Maßnahmen von Modul 1 – separate Aktivitäten im Falle eines möglichen zusätzlichen Publikumspreises mit einer Fördersumme von bis zu 25 000 Euro: In diesem Rahmen können besonders innovative und kommunikative Maßnahmen beantragt werden, die sich deutlich von den Maßnahmen im Modul 1 unterscheiden.
Die im Rahmen der Förderung geplanten Kommunikationsmaßnahmen in Modul 1 müssen eine Maßnahme aus Baustein 1 und sollen möglichst je eine Maßnahme aus den Bausteinen 2 bis 4 beinhalten. In Modul 2 können Kommunikationsmaßnahmen aus einem oder mehreren Modulen flexibel ausgewählt werden, der Schwerpunkt liegt dabei auf dem innovativen Charakter der geplanten Maßnahmen:
Baustein 1: Online & Social Media
Durch die Nutzung geeigneter Online-Kanäle sollen vor allem Auszubildende, Lehrende, Studierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erreicht werden. Dies kann z. B. Beiträge auf Webseiten, die Durchführung von Webinaren, die Erstellung von Videos und/oder Lernspielen etc. umfassen.
Baustein 2: Edukative Wissensvermittlungsformate
Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen mit Lerncharakter im Bereich Wissenschafts- und Bildungskommunikation und Wissenschafts- und Bildungsdiplomatie wie z. B. Trainings, Science Slams, „Public Screening“/Vorführungen, Pitch-Duelle, Barcamps etc. Diese können international oder national ausgerichtet werden. Dabei soll vermittelt werden, mit welchen Instrumenten Ausbildende, Lehrende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie unterstützen können und wie sich die „soft power“ der bi- und internationalen Bildungs- und Wissenschaftszusammenarbeit entfalten kann.
Baustein 3: Veranstaltungen zum internationalen Austausch
Hierbei handelt es sich um verschiedene Austauschformate mit internationalen Partnern aus Bildung und Wissenschaft, die zu einer Stärkung der Sichtbarkeit deutscher Initiativen im In- und Ausland sowie zum Auf- und Ausbau nachhaltiger Partnerschaften führen sollen. Dies kann z. B. durch die Durchführung von Roadshows, Delegationsreisen, Konferenzen, Workshops, Ideenwettbewerbe, Ausstellungen, Festivals, Study Visits etc. realisiert werden.
Baustein 4: Medienarbeit
Hierbei handelt es sich vor allem um unterstützende (Lern-)Materialien für verschiedene Veranstaltungsformate wie z. B. Informationsbroschüren, Fact Sheets, Artikel etc.
Die im Kommunikationskonzept ausgeführten Maßnahmen sollen die Wahrnehmung der deutschen Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie in Politik und Gesellschaft erhöhen und einen Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in den jeweils beteiligten Ländern ermöglichen.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten zudem das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in einem Zielland/einer Zielregion bzw. zu globalen, regionalen oder nationalen Herausforderungen spezifizieren.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hoch- und Berufsschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Bildungs- und Forschungsbeiträge mit Bezug zu Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hoch- und Berufsschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K (2003) 1422(2003/361/EG)): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE .
Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (Abl. C 198 vom 27.06.2014, S. 1); insbesondere Abschnitt 2.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Für die antragsberechtigten Einrichtungen gelten folgende besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
- Es wird/wurde ein bi- oder multilaterales Vorhaben mit Bezug zum Thema Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie (vgl. BMBF-Verständnis in Nummer 1.1) durchgeführt.
- Das ausgewählte Vorhaben weist die Vermittlerrolle deutscher Ausbilderinnen und Ausbilder, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Politik und Gesellschaft im In- und Ausland nach.
- Das laufende bzw. abgeschlossene Vorhaben beantwortet positiv eine oder beide in Nummer 2 genannte Leitfragen.
- Die zu fördernden Kommunikationsmaßnahmen zur Präsentation der Ergebnisse internationaler Vorhaben sind in einem Kommunikationskonzept gebündelt, das aus zwei Modulen unter Berücksichtigung der in Nummer 2 genannten Bausteinen besteht.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Es werden ausschließlich Einzelvorhaben gefördert (keine Verbundprojekte). Gefördert werden bis zu drei Vorhaben: Bei zwei Vorhaben wird ausschließlich Modul 1 mit maximal 75 000 Euro gefördert. Ein Vorhaben wird zusätzlich den Publikumspreis von bis zu 25 000 Euro (Modul 2) erhalten, seine Förderung wird sich somit auf maximal 100 000 Euro belaufen.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Zuwendungen werden für die in der Regel maximale Dauer von 12 Monaten gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten* fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hoch- und Berufsschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Bildungs- und Forschungsbeiträge mit Bezug zu Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie liefern und nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
- Reisen und Aufenthalte von Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern von deutscher sowie ausländischer Seite
Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher Seite gilt:
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland, sowie die Aufenthaltsausgaben/-kosten werden gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung übernommen.
Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern von ausländischer Seite gilt:
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat und für einzelne Tage des Folgemonats mit 77 Euro bezuschusst. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten. - Veranstaltungen (Baustein 2 und 3)
Veranstaltungen mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale können in Deutschland sowie im Partnerland wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Veranstaltungen können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden: Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Veranstaltungsunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der deutschen und ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt. - Weitere Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (Baustein 1 und 4)
Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für die Einrichtung und Pflege von Online & Social Media (z. B. Webinare, Videos etc.) sowie für Print- und Pressearbeit (z. B. Informationsmaterialien, Artikel etc.) können bezuschusst werden. - Personal zur Koordinierung oder für unterstützende Tätigkeiten zur Umsetzung des Kommunikationskonzepts sowie bezüglich internationaler Vernetzung
Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal können in angemessenem, begründetem Umfang bezuschusst werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten für die eigentlichen Forschungsarbeiten und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Da es sich nicht um ein originäres Forschungsvorhaben in Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nr. 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet:
http://www.internationales-buero.de/
Ansprechpartnerinnen sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
Frau Nadia Meyer
Telefon: +49 2 28/38 21-20 10
Telefax: +49 2 28/38 21-14 90
E-Mail: nadia.meyer@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Frau Lydia Derevjanko
Telefon: +49 2 28/38 21-19 15
Telefax: +49 2 28/38 21-14 90
E-Mail: lydia.derevjanko@dlr.de
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 4. September 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-ALLGEMEIN&b=PREIS_BWD&t=SKI ) vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze ist in deutscher Sprache einzureichen. Sie umfasst die folgenden drei Bestandteile:
- ein Kommunikationskonzept mit konkreten, im Rahmen der Zuwendung geplanten Maßnahmen für die Module 1 und 2;
- ein kurzer Bericht zum aktuellen bzw. abgeschlossenen, bi- oder multilateralen Vorhaben mit Bezug zum Thema Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie;
- ein öffentlichkeitswirksames Video, das die Erfolge aus dem laufenden bzw. abgeschlossenen Vorhaben verständlich und spannend darstellt und die Grundlage für die Auswahl des Publikumspreises bildet.
Das Kommunikationskonzept beinhaltet zwei Module (1: Kernstück des Konzeptes und 2: Publikumspreis): Jedes Modul soll nach der folgenden Gliederung beschrieben werden:
- Kurzdarstellung des Vorhabens: Hintergrund und Ziele
- Beschreibung der geplanten Aktivitäten
- Baustein 1: Online & Social Media
- Baustein 2: Edukative Wissensvermittlungsformate
- Baustein 3: Veranstaltungen zum internationalen Austausch
- Baustein 4: Medienarbeit
Die Beschreibung sollte verdeutlichen, dass das Vorhaben die Sichtbarkeit, das Verständnis und die Bedeutung des Themas „Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie“ bei Akteuren aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft erhöht. Es sollte innovativ und dazu geeignet sein, mediale Aufmerksamkeit zu wecken.
- Darstellung der Umsetzung: Zielgruppe, Methoden und eingesetztes Personal
Die Zielgruppe für die im Rahmen des Kommunikationskonzepts geplanten Maßnahmen soll klar definiert werden. Die gewählten Kommunikationsmittel und -methoden sollen je nach Zielgruppe passend gewählt werden. Außerdem sollen die Qualifikation und die geplanten Ressourcen kurz geschildert werden. - Angabe der jeweils geschätzten Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf)
Der Umfang des Kommunikationskonzepts sollte fünf Seiten nicht überschreiten (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgröße: 11 bis 12, 1,5-facher Zeilenabstand).
Der Bericht zum aktuellen bzw. abgeschlossenen, bi- oder multilateralen Vorhaben mit Bezug zum Thema Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie sollte die folgenden Punkte umfassen:
- Kurzdarstellung des Vorhabens: Ziele, Themen, Partner
- Bezug des Vorhabens zum Thema „Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie“
Die Ergebnisse des Vorhabens sollten dem BMBF-Verständnis in Nummer 1 zugeordnet werden. Die einreichende Einrichtung sollte Bezug auf die Leitfragen in Nummer 2 nehmen und begründen, warum es sich bei dem ausgewählten Projekt um ein gutes Beispiel deutscher Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie handelt. - Beitrag der skizzeneinreichenden Einrichtung zum Projekterfolg
- Nutzen des Vorhabens für Deutschland und das Partnerland/die Partnerregion
Der Projektbericht soll die herausragenden Ergebnisse des Vorhabens für Bildung, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik verdeutlichen. - Eignung der Vorhabenergebnisse für Öffentlichkeitsarbeit sowie Auf- und Ausbau nachhaltiger Partnerschaften
Der Umfang der Projektbeschreibung sollte fünf Seiten nicht überschreiten (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgröße: 11 bis 12, 1,5-facher Zeilenabstand).
Das Video soll die Erfolge aus dem laufenden bzw. abgeschlossenen Vorhaben veranschaulichen. Die Skizzeneinreicherinnen und -einreicher müssen bei der Vorbereitung des Videos die folgenden Rahmenbedingungen berücksichtigen:
Technische Rahmenbedingungen
- Videoformat: MP4
- Maximale Größe: 4 GB
- Länge: maximal 90 Sekunden
- Videogrößen: 4:5, 2:3, 9:16, 16:9, bis 3 % Abweichung
- Maximale Frame-Rate: 30fps
- Maximale Bitrate: 8 Mbit/s bei 1.080p und 4 Mbit/s bei 720p
Rahmenbedingungen zur Content-Produktion
- Allgemeinverständlich in Deutsch oder Englisch sprechen/schreiben
- Perspektive wechseln! Was haben die anderen von meiner Leistung? Was ist daran für sie interessant?
- Gefühle und Handlungen auslösen (z. B. durch Storytelling)
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung der Projektskizze mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten
- Fachliche Qualität und Originalität des Kommunikationskonzepts
- Erreichen der Ziele der Bekanntmachung durch Realisierung des Kommunikationskonzepts: Zielgruppen, Maßnahmen und Kommunikationsmittel
- Passgenauigkeit und Qualität des Vorhabens zum Thema „Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie“
- Erwarteter Wissenszuwachs in Bildung, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft sowie Auf- und Ausbau nachhaltiger Partnerschaften
- Angemessenheit des Budgets und des eingesetzten Personals
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden – unter Beteiligung einer Jury aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachbereiche – drei für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die Videos dieser zur Förderung empfohlenen Projektskizzen werden auf einer vom BMBF erstellten Internetseite veröffentlicht und verbreitet. Die interessierte Öffentlichkeit wird aufgerufen, über die Relevanz und die innovative Darstellung des Themas online abzustimmen. Mit einfacher Stimmmehrheit wird so entschieden, welches der drei Vorhaben einen zusätzlichen Publikumspreis von 25 000 Euro erhalten wird. Dieses Vorhaben wird seine Maßnahmen sowohl aus Modul 1 als auch aus Modul 2 mit einer Förderung von maximal 100 000 Euro umsetzen können. Die restlichen zwei Vorhaben werden eine Förderung zur Umsetzung des Kernstücks ihres Konzeptes – Modul 1 – erhalten.
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:
- Kommunikationsziele und -konzept
Dieser Punkt umfasst eine ausführliche Darstellung der geplanten Aktivitäten. Folgende Aspekte sind auszuführen: Beschreibung der angedachten Inhalte, der Zielgruppe, der angewendeten Methoden und Verfahren. Die Beschreibung sollte ausführen, wie das Vorhaben die Sichtbarkeit und das Verständnis des Themas „Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie“ bei Akteuren aus Bildung, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft erhöht. Dabei soll zwischen Maßnahmen im In- und Ausland unterschieden werden. - Kooperationserfahrung in der Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen
- Beiträge der internationalen Partner
- Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
Dieser Punkt soll eine detaillierte Planung der einzelnen Arbeitsschritte des Kommunikationskonzepts umfassen. Er soll eine inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung beinhalten. Außerdem soll eine begründete, vorhabenbezogene Ressourcenplanung den einzelnen Arbeitspaketen zugeordnet werden. - Verwertungsplan
Im Verwertungsplan soll die Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in einem Zielland/einer Zielregion bzw. zu einem Thema dargestellt werden. Hierzu gehören z. B. geplante Kooperationen in Folgeprojekten sowie eine geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerken. - Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Erfüllung der formalen Bedingungen
- Beitrag des Vorhabens zur Sichtbarkeit des Themas „Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie“ im In- und Ausland
- Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften
- Plausibilität und Realisierbarkeit des Arbeitsplans samt zeitlicher und inhaltlicher Meilenstein- und Ressourcenplanung
- Plausibilität und Realisierbarkeit des Verwertungsplans
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
- Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Soweit sich Änderungen zu Nummer 7.1 oder Nummer 7.2 ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 30. Juni 2023 hinaus. Sollte die De-minimis-Verordnung nicht verlängert und durch eine neue De-minimis-Verordnung ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen De-minims-Verordnung vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 30. Juni 2023 in Kraft gesetzt werden.
Bonn, den 19. Mai 2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Harald Lischka
Anlage
Für diese Förderrichtlinie gelten die folgenden beihilferechtlichen Vorgaben:
De-minimis-Beihilfen
Bei der Gewährung von De-minimis-Beihilfen sind die Vorgaben der in Nummer 1.2 (Rechtsgrundlage) genannten beihilferechtlichen Norm zu berücksichtigen.
1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger
Die Zuwendung darf in keinem Fall die dort genannten Schwellenwerte überschreiten. Bei De-minimis-Beihilfen nach Artikel 3 Absatz 2 der Allgemeinen De-minimis-Verordnung 200 000 Euro in insgesamt drei Steuerjahren zugunsten eines einzigen Unternehmens.
Der Antrag auf Förderung nach dieser Förderrichtlinie gilt als Erklärung, dass der Antragsteller die Anwendung der De-minimis-Verordnung als Rechtsgrundlage anerkennt und die hierin festgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden, insbesonders dass durch die Fördermaßnahme die geltenden Fördergrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Kumulierung von staatlicher Förderung für das betreffende Vorhaben/die betreffende Tätigkeit.
Der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, dass er im Falle der Gewährung einer De-minimis-Förderung alle damit im Zusammenhang stehenden relevanten Unterlagen mindestens für drei (Steuer-)Jahre aufbewahrt.
2 Umfang der Zuwendung/Kumulierung
De-minimis-Beihilfen dürfen weder mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung oder eines Beschlusses der Kommission gewährt wurden.
- Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit vgl. Randziffer 17 FuEuI-Unionsrahmen.