Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern „FH-Personal“, Bundesanzeiger vom 20.04.2020
Vom 03.04.2020
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern „FH-Personal“, vom 11. Februar 2020 (BAnz AT 19.02.2020 B5) wird geändert.
1.
In Nummer 7.2 wird der Absatz 4 wie folgt neu gefasst:
Die Antragsunterlagen für die erste Bewilligungsrunde sind bis spätestens 31. Juli 2020 beim Projektträger vorzulegen. Mit dem fristgemäßen Eingang der vollständigen Unterlagen in einfacher Ausfertigung beim Projektträger erhalten die Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, für das Auswahlgremium bei Bedarf Kopien der Antragsunterlagen bei der antragstellenden Fachhochschule bzw. der den Verbund koordinierenden Hochschule in Papierform anzufordern.
2.
In Nummer 7.2.1 wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
Die förmlichen Förderanträge sind mittels easy-Online zu erstellen. Der Zugriff für einzeln antragstellende Hochschulen darauf erfolgt über folgenden Link:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FH-Personal_u&b=FH-Personal_u1
3.
In Nummer 7.2.1 wird der Absatz 5 wie folgt neu gefasst:
Die förmlichen Förderanträge sind mittels easy-Online zu erstellen. Der Zugriff für im Verbund antragstellende Fachhochschulen erfolgt über folgenden Link:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FH-Personal_u&b=FH-Personal_u1
Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 3. April 2020
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Magnus Milde