Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Jugendlichen (MINT-Bildung für Jugendliche), Bundesanzeiger vom 11.11.2019

Vom 31.10.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der MINT-Bildung kommt für die Gestaltung der digitalen Transformation und des technologischen Wandels eine zentrale Rolle zu. Insbesondere die Jüngeren müssen ein vertieftes Verständnis für technische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge entwickeln. Das erleichtert eine berufliche oder akademische Ausbildung in diesem Bereich, ist die Grundlage für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen und zugleich entscheidend für die künftige wirtschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas. Daher soll die MINT-Bildung gestärkt werden.

Mit dem MINT-Aktionsplan trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Dabei setzt das BMBF auf die Bündelung und Vernetzung bestehender Initiativen. Darüber hinaus werden neue Initiativen entwickelt und finanziell unterstützt.

Zu den neuen Initiativen gehören insgesamt drei Förderbekanntmachungen und die Kommunikationsoffensive, die alle der Umsetzung des MINT-Aktionsplans dienen. So werden Strukturen für herausragende bestehende und neue MINT-Angebote gefördert.

Neben der hier vorliegenden Bekanntmachung wird eine zweite dazu dienen, eine MINT-Vernetzungsstelle aufzubauen und zu etablieren, um gute MINT-Praxis bundesweit zu vernetzen. Dabei soll die Transparenz in der vielfältigen Landschaft der MINT-Angebote in Deutschland erhöht werden. Aufgabe der Vernetzungsstelle ist es, den Austausch der MINT-Akteure untereinander zu unterstützen und zu verstärken. Eine weitere wichtige Aufgabe der Vernetzungsstelle ist die Moderation und Prozessgestaltung zur Entwicklung einer selbstgesteuerten Qualitätssicherung für MINT-Bildung. Um diese Aufgaben mithilfe eines geeigneten IT-Tools zu unterstützen, soll die Vernetzungsstelle für den Aufbau einer MINT-Internetplattform verantwortlich sein. Der Entwicklung von Kriterien für gelingende, qualitätsgesicherte MINT-Bildung kommt dabei ein hoher Stellenwert zu.

Eine dritte Bekanntmachung dient dazu, die Forschung zu Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung zu fördern, neben Längsschnittstudien und der Begleitforschung zu den regionalen Clustern für die MINT-Bildung.

Der MINT-Aktionsplan umfasst auch eine Kommunikationsoffensive ( www.mintmagie.de ). Sie ist darauf ausgerichtet, mehr Aufmerksamkeit für MINT-Themen zu schaffen. Im Fokus stehen Kinder und Jugendliche, die mit Social-Media-Formaten erreicht werden sollen. MINT soll als etwas Positives und Alltägliches wahrgenommen werden, denn MINT steht für Forschen, Entdecken, Ausprobieren, Erfinden und Experimentieren.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Bildung für Jugendliche“ will das BMBF den Auf- sowie Ausbau regionaler Clusterstrukturen für die MINT-Bildung von Jugendlichen finanziell unterstützen. Die Förderung von Zusammenschlüssen maßgeblicher Akteure in Regionen und Kommunen soll zu einem langfristigen und dauerhaften außerschulischen Angebot an MINT-Bildung insbesondere für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren beitragen. Angestrebt werden außerschulische Strukturen für niederschwellige Angebote, die über punktuelle MINT-Förderung hinausgehen, im Sinne der Bildungsgerechtigkeit allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft einen Zugang zur MINT-Bildung eröffnen und die damit eine Breitenwirkung für Deutschland erzielen.

Kinder haben häufig einen spielerischen Zugang zu MINT-Themen und sind zunächst aufgeschlossen und interessiert. Diese Begeisterung erlischt häufig mit zunehmendem Alter. Die Herausforderung für die auf- und auszubauenden Cluster liegt darin, einmal gewonnenes Interesse möglichst aufrechtzuerhalten und darüber hinaus den Kreis der an MINT interessierten Jugendlichen zu erweitern. Regelmäßige und betreute Angebote sollen durch die Förderung von MINT-Clustern so selbstverständlich werden wie der Besuch des Sportvereins oder der Musikschule. Diese MINT-Bildungsangebote der Clusterstrukturen finden in der Regel außerschulisch am Nachmittag statt, wobei Kooperationen mit Schulen möglich sind.

Konkretes Förderziel der Bekanntmachung ist es, junge Menschen für MINT zu begeistern und ihnen eine wissenschaftliche und/oder berufliche Perspektive im MINT-Bereich aufzuzeigen. Ziel ist es auch, über geeignete Strukturen Gelegenheiten zum Kennenlernen von MINT und Berührungspunkte zu naturwissenschaftlich-technischen Themen zu schaffen, um unterschiedlichen Techniken (wie z. B. AR- und VR-Techniken, 3D-Druck, Robotik, etc.) kennenzulernen und kreativ damit umzugehen. Die so geweckte Begeisterung kann die Grundlage für eine spätere berufliche Orientierung in einem MINT-Beruf oder Studienfach legen.

Zur Umsetzung dieser Ziele fördert das BMBF die Gründung von bundesweit bis zu 40 Clustern mit insgesamt bis zu 32 Mio. Euro. Mit dieser Bekanntmachung sollen bis zum Frühjahr 2020 ca. 15 bis 20 regionale Cluster maßgeblicher MINT-Akteure ausgewählt und für bis zu fünf Jahre gefördert werden. Auf Basis einer zweiten Bekanntmachung im Jahr 2020 sollen zusätzlich bis zu 20 bis 25 regionale Cluster ausgewählt (in Summe bis zu 40 Cluster aus beiden Bekanntmachungen) und ebenfalls für bis zu fünf Jahre gefördert werden. Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich auch an

  • bereits bestehende MINT-Cluster,
  • Akteure, die bislang im MINT-Bereich, aber noch nicht im Bildungsbereich tätig sind (wie z. B. Technologiecluster, Makerszene etc.) und
  • an zivilgesellschaftliche Akteure (wie z. B. freiwillige Feuerwehren, Landjugendverbände, Pfadfinder etc.).

Diese Förderbekanntmachung versteht sich als Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie, der Digitalstrategie sowie der Strategie zur Künstlichen Intelligenz der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Rahmenstrukturen für gute MINT-Bildung in Deutschland sollen weiter verbessert werden. Gegenstand der Förderung ist daher der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Clusterstrukturen in Regionen und Kommunen, die außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen. Konkrete MINT-Inhalte sind nicht Gegenstand der Förderung. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Förderung von Mädchen und jungen Frauen und auf Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren gelegt werden. Sofern glaubhaft inhaltlich dargelegt wird, dass die Zielgruppe auch auf Kinder von sechs bis zehn Jahren auszudehnen ist, kann auch dies von den Cluster-Mitgliedern beantragt werden.

Als MINT-Cluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden:

  1. Wissenschaft (wie z. B. Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen etc.),
  2. Zivilgesellschaft (Verbände, Vereine, Stiftungen et al.),
  3. Wirtschaft (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften etc.) und
  4. Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Ein Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius – konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Letztere umfasst den Aufbau und im Fall bestehender Angebote den Ausbau von regelmäßigen und betreuten MINT-Bildungsangeboten für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Mädchen und junge Frauen sollen dabei in geeigneter Weise berücksichtigt werden.

Insbesondere sind folgende Fragen von den Clusterstrukturen zu berücksichtigen:

  • Wie kann der Bedarf an MINT-Bildung in Regionen ermittelt werden, wo bislang keine oder wenig MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bestehen?
  • Wie können „weiße Flecken“, darunter ländliche Regionen in Flächenländern, zu Regionen guter MINT-Bildung werden?
  • Welchen Bedarf für MINT-Bildungsangebote für Jugendliche gibt es in Regionen mit bereits gut etablierten Angeboten? Wie können diese Angebote gut integriert werden?
  • Wie können bestehende Angebote zur MINT-Bildung für Jugendliche in den Regionen gestärkt werden?
  • Wie kann eine bessere Verknüpfung der MINT-Angebote mit dem schulischen Unterrichtsgeschehen erreicht werden?
  • Wie kann eine Kooperation mit der geplanten MINT-Vernetzungsstelle umgesetzt werden?
  • Wie können sich bestehende Strukturcluster (z. B. Spitzencluster) andocken oder mit neuen Angeboten einbringen?
  • Wie können partizipative Ansätze (z. B. Citizen Science) im Bereich der MINT-Bildung für Jugendliche gestärkt werden?

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

Für ein erfolgversprechendes Cluster ist eine administrative und inhaltliche Anbindung an vorhandene Strukturen in Regionen und Kommunen von Vorteil: Ein enger Bezug zum kommunalen Bildungsmanagement − sofern vorhanden − ist ebenso wünschenswert wie die Beteiligung von Akteuren entlang der Bildungskette.

Für den Aufbau neuer Clusterstrukturen wird die Unterstützung durch ein bereits bestehendes Cluster oder durch Institutionen mit Erfahrungen in der MINT-Bildung z. B. in Form einer Patenschaft empfohlen. Ein Nachweis dieser Absichtserklärung in Form eines Unterstützungsschreibens (Letter of Intent) ist erwünscht.

Im Rahmen der Förderung erwartet das BMBF, dass sich die Cluster bei

  • Aktivitäten der Kommunikationsoffensive einbringen und so dazu beitragen, das Thema MINT in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und sich bei
  • der durchgeführten Begleitforschung beteiligen und entsprechend angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.

Teil dieser Förderbekanntmachung ist ein Netzwerktreffen, welches einmal pro Jahr sämtliche geförderten MINT-Cluster des BMBF zu einem Austausch einlädt.

Mit dem Ende der Förderung verknüpft das BMBF die Erwartung, dass Jugendliche deutschlandweit MINT-Aktivitäten am Nachmittag auf einem qualitativ hohen Niveau nachgehen können analog zu Freizeitangeboten im Sport- oder Musikbereich. Diese Angebote sollen auch nach dem Auslaufen der staatlichen Anschubfinanzierung in nachhaltig etablierten Clustern fortgeführt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im MINT-Kontext verfügen.

Cluster, die bereits durch die öffentliche Hand oder von Stiftungen und Verbänden gefördert werden, können im Rahmen dieser Bekanntmachung nur für zusätzliche, neue Maßnahmen gefördert werden. Diese Förderung durch Dritte ist offenzulegen (vgl. Nummer 7.2.2).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden.

Verbundprojekte setzen sich aus mindestens drei verschiedenen antragsberechtigten Einrichtungen zusammen (vgl. Nummer 3). Eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten wird vorausgesetzt.

Die Partner eines Clusters (die Partner eines Verbundprojekts im Sinne des Zuwendungsrechts) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Die Förderinteressierten müssen bereit sein, das Cluster gemeinschaftlich aufzubauen, weiterzuentwickeln und nach Auslaufen der Förderung gemeinschaftlich zu betreiben. Hierfür ist in der Projektskizze (erste Stufe), bzw. in der Vorhabenbeschreibung (zweite Stufe) ein Konzept darzustellen.

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des in Nummer 7.2 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten über eine Eignung im Umgang mit der Verwendung öffentlicher Mittel verfügen und Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel nachweisen können.

Förderinteressierte sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist in der Skizze unter „Notwendigkeit der Zuwendung“ kurz darzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren (36 Monaten) als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Nach positiver Zwischenbegutachtung ist eine Anschlussförderung von bis zu zwei Jahren (24 Monate) möglich, die degressiv über die Zeit gezahlt wird. Einzelheiten zur Anschlussförderung und zur damit verbundenen Antragstellung werden den Zuwendungsempfängern rechtzeitig mitgeteilt.

Zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten sind hierbei vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel, die dazu geeignet sind, MINT-Bildung durch Clusterstrukturen anzubieten. Als Sachmittel sind z. B. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, Büro- und Geschäftsbedarf, Öffentlichkeitsarbeit, Aufträge für außerschulisches Lehrpersonal zuwendungsfähig. Nicht Bestandteil der Förderung ist die Entwicklung von Inhalten der MINT-Bildungsangebote. Ausgeschlossen sind ebenfalls Ausgaben bzw. Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel bis zu 500 000 Euro pro Cluster nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung pro Cluster bis zu 1 Mio. Euro betragen. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit bzw. geringerem Förderbedarf können gefördert werden. Förderfähig sind Ausgaben bzw. Kosten, die dem partnerschaftlichen Zusammenschluss (Verbundprojekten) zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, kommunalen Wirtschaftsverbänden, Bildungsträgern, Gebietskörperschaften, Kommunalverbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts dienen zum Zwecke des Aufbaus und der Bereitstellung von Strukturen für regelmäßige und betreute MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Ein besonderes Augenmerk soll gelegt werden auf die Förderung von Mädchen und jungen Frauen und auf Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren.

Sofern die Beteiligung von Unternehmen im Rahmen der Cluster vorgesehen ist, kann diese nur mit angemessener Eigenbeteiligung der Wirtschaft (nach BMBF-Grundsätzen grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten) erfolgen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren − HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis an Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Das BMBF plant, zur Bewertung der Zielerreichung und Wirkungen der Fördermaßnahme Evaluierungsprozesse durchzuführen. Zur Durchführung dieser Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer (wissenschaftlichen) Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Für Anfragen steht montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr ein Beratungstelefon zur Verfügung.
Telefon: 0 30/31 00 78-56 80
Telefax: 0 30/31 00 78-2 16
E-Mail: MINT-bildung@vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF wird Informationsveranstaltungen zu dieser Bekanntmachung organisieren, die im November stattfinden. Nähere Informationen zu Terminen und Orten können beim Projektträger erfragt werden.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe des Verfahrens (siehe Nummer 7.2.1) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. In der zweiten Stufe (siehe ­Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge ebenfalls über das elektronischen Antragssystems „easy-Online“ ( easy ) zu erstellen.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem oben genannten Projektträger bis spätestens 2. März 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Die Einreichung erfolgt auf elektronischem Weg über ein Skizzen-Tool easy-Online unter easy .

Die postalische Version ist an folgende Adresse zu senden:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Die Projektskizzen sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Der schriftlich eingereichten Skizze ist ein Anschreiben beizulegen, auf dem die einreichende Institution (bei Verbünden die gesammelten Anschreiben der koordinierenden Institution sowie aller Verbundpartner) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift im Original die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigt. Absichtserklärungen (Letter of Intent) von weiteren Partnern (nicht Verbundpartner) oder Paten sind ebenfalls einzureichen.

Die elektronisch eingereichte Skizze eines Verbunds kann dann ein Anschreiben/Vorblatt mit den elektronisch gesammelten, rechtsverbindlichen Unterschriften der Verbundpartner enthalten.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Angaben zu allen Punkten enthalten:

Deckblatt mit allgemeinen Angaben zum Projekt:

  • Titel des Projekts und Akronym (maximal zwölf Zeichen),
  • Name und Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der Skizzen einreichenden Institutionen unter Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten,
  • Hauptansprechperson bzw. Projektkoordination (inkl. Kontaktdaten),
  • beantragte Laufzeit,
  • beantragte Fördersumme.

Teil A (Darstellung des Projekts):

  • Vorstellung der Regionen und Kommunen, für die das MINT-Cluster aufgebaut oder weiterentwickelt werden soll (Analyse der regionalen Rahmenbedingungen, der regionalen MINT-Bedarfe und organisatorischen Voraussetzungen);
  • Darstellung der geplanten Partner (inklusive einer Darstellung, dass mit dem Zusammenschluss alle regional relevanten Akteure mit entsprechender MINT-Kompetenz eingebunden sind, und der Begründung für die Aufgaben des zukünftigen Verbundkoordinators);
  • Darlegung, wie die geplante MINT-Clusterstruktur neu oder weiterentwickelt werden soll und Darstellung der ­gegebenenfalls bereits vorhandenen Strukturen, die beim Auf- bzw. Ausbau des MINT-Clusters genutzt werden können, Darstellung von eingebrachten Eigenleistungen;
  • Angaben zu bestehenden MINT-Strukturen und deren Angeboten in der angestrebten Zielregion und Darstellung, wie das Zusammenwirken bestehender und neuer Angebote gewährleistet werden soll (Schnittstellenmanagement und Anschlussfähigkeit);
  • Angaben zur Art der geplanten MINT-Tätigkeiten, inklusive geplanten thematischen Bereichen und Maßnahmenformaten (Bedarf und Akzeptanz der neuen Angebote, Adressatengenauigkeit). Hierzu gehört auch ein Konzept zur Qualitätssicherung;
  • Darstellung des angestrebten quantitativen und qualitativen Neuigkeits- und Mehrwerts, der durch die ergänzenden Strukturen und Angebote des geplanten MINT-Clusters erreicht werden soll. Dies gilt in besonderem Maße für bereits bestehende Strukturen. Das Weiterführen laufender MINT-Maßnahmen mit Bundesmitteln ist nicht möglich;
  • Beschreibung einer Kooperationsstrategie mit der geplanten Vernetzungsstelle und der MINT-E-Plattform;
  • Einschätzungen zu Verwertungs-, Anwendungs- und Transfermöglichkeiten;
  • Darstellung eines belastbaren Betreibermodells für die Zeit nach dem Auslaufen der Bundesförderung, welches glaubhaft die Nachhaltigkeit des Clusters darlegt;
  • Angaben zur Notwendigkeit der Förderung.

Teil B:

  • Skizzierung des Arbeitsprogramms mit grober zeitlicher Planung sowie einem Überblick über die Zusammenarbeit und jeweiligen Zuständigkeiten der Verbundpartner für die Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten;
  • Tabellarische grobe Finanzierungsübersicht zu den geplanten Personal-, Sach- und Reisemitteln und gegebenenfalls geplante Auftragsvergaben für die Projektlaufzeit (detaillierte Finanzierungspläne bleiben der zweiten Verfahrensstufe vorbehalten);
  • Skizzierung der Regelungen zur Zusammenarbeit der Verbundpartner und ihrer weiteren Partner und gegebenenfalls Paten.

Anhang 1:

  • Darstellungen zu den Clusterpartnern (pro Verbundpartner, weiterem Partner und Paten maximal eine halbe Seite),
  • Kompetenzen der Partner in der außerschulischen Bildung,
  • Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel unter Benennung der Zuwendungsgeber und der Vorhaben.

Anhang 2:

  • Skizze zum Arbeitsprogramm einschließlich eines groben Finanzierungskonzepts für eine mögliche Anschlussförderung von maximal zwei Jahren (24 Monaten).

Anhang 3:

  • Bei bestehenden Verbünden bzw. MINT-Regionen: Darstellung der bisherigen Förderung durch die öffentliche Hand oder durch Stiftungen.

Umfang:

Die Projektskizzen dürfen zwölf Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang, in Arial, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern (rechts, links, oben und unten) von mindestens 2 cm. Das Überschreiten der Seitenbegrenzung führt zum Ausschluss der Skizze. Der Anhang 2 darf insgesamt drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Eignung im Umgang mit der Verwendung öffentlicher Mittel,
  • Plausibilität und Aussagekraft des Konzepts sowie Relevanz hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen,
  • Qualität des fachlichen Cluster-Konzepts, MINT-Kompetenz der Partner,
  • bei bestehenden MINT-Regionen, -Verbünden oder -Clustern: Notwendigkeit und Passgenauigkeit neuer Maßnahmen und Konzepte im Hinblick auf die bisher in der Region geleisteten Arbeiten,
  • Innovationsgehalt, Realisierungs- und Verstetigungschancen des vorgelegten Konzepts,
  • Qualität und Eignung der Maßnahmen zur Verankerung des MINT-Clusters in bestehende Strukturen (z. B. kommunales Bildungsmanagement oder ähnliche Initiativen in den Regionen),
  • Relevanz und Attraktivität der geplanten MINT-Bildungsangebote für die Zielgruppe,
  • Einschätzung der Verwertungs-, Anwendungs- und Transfermöglichkeiten,
  • Schlüssigkeit des Finanzierungskonzepts,
  • die Nachhaltigkeit des Clusterkonzepts auch über das Auslaufen der Bundesförderung hinaus muss belastbar dargestellt werden.

Anhand der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Hierzu wird das BMBF ein Gutachtergremium berufen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze (einschließlich weiterer Unterlagen) wird nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundprojekten legt jeder Antragsteller einen Förderantrag und die mit allen Verbundpartnern abgestimmte Verbundprojektbeschreibung vor, aus der die Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Verbundpartnern ersichtlich ist. Der Verbundprojektbeschreibung ist ein Deckblatt beizulegen, auf dem die jeweiligen Projektleiter der Verbundpartner die Richtigkeit der Angaben in der Verbundprojektbeschreibung per Unterschrift bestätigen. Separate Teilvorhabenbeschreibungen der einzelnen Verbundpartner sind nicht erforderlich.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Der in der Aufforderung zur Antragstellung benannte Termin zur Vorlage der förmlichen Förderanträge gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Durch das Gutachtergremium formulierte inhaltliche Auflagen oder vom Projektträger formulierte Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Die Anträge müssen neben den üblichen Ausführungen zu organisatorischen, wissenschaftlichen und fachlich-inhaltlichen Planungen und Zielstellungen eine konkrete Abschätzung des Zeit- und Kostenrahmens, eine ressourcenbezogene Arbeits- und Zeitplanung, einen detaillierten Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben- bzw. -kosten, Reisekosten, Eigen- oder weitere Mittel) und eine Begründung der Notwendigkeit der Zuwendung durch den Bund beinhalten (siehe auch Angaben zu Nummer 7.2.1).

Die Verbundprojektbeschreibungen dürfen 25 Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang, in Arial, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern (rechts, links, oben und unten) von mindestens 2 cm.

Der Anhang 2 darf insgesamt drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Gleiches gilt für Anhang 3.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • inhaltliche und methodische Qualität des geplanten Clusters,
  • Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms,
  • Erfüllung der Auflagen des Gutachtergremiums,
  • Angemessenheit der Arbeitsplanung und Finanzbedarf.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.

Berlin, den 31. Oktober 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Müller-Härlin