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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen („Travelling Conferences“) zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in Südostasien, China, Südkorea, Australien und Neuseeland; Bundesanzeiger vom 30.05.2018

Vom 14.05.2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zielt u. a. auf die Stärkung der Exzellenz durch weltweite Kooperationen (Zielfeld 1) und auf eine Gestaltung der globalen Wissensgesellschaft mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 4). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele gemeinsam mit den Staaten in Südostasien, China, Südkorea, Australien und Neuseeland.

Mit der Förderbekanntmachung „Travelling Conferences“ bezweckt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in Südostasien, China, Südkorea, Australien und Neuseeland zu unterstützen. Die rasch wachsende Bedeutung der oben genannten Regionen sowie die zunehmende Kooperation zwischen den Staaten der asiatisch-pazifischen Region, bieten deutschen Forschungs- und Bildungsinstitutionen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Die Identifizierung von Exzellenz in Bildung und Forschung in dieser Region erfordert jedoch einen intensiven Sondierungs- und Dialogprozess, der über singuläre Maßnahmen hinausgeht und mit Veranstaltungsreihen an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Zielländern nach dem Modell der „Travelling Conference“ gefördert werden soll. Damit wird der Zugang zu Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken der Partnerländer für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Breite ermöglicht und verbessert. Gleichzeitig trägt die verstärkte Kooperation zum Aufbau von Netzwerken und neuen Partnerschaften mit exzellenten Einrichtungen in der oben genannten Region bei, dem derzeit dynamischsten Wirtschaftsraum weltweit.

Die Veranstaltungen haben zum Ziel, einem möglichst breiten Publikum aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung das Kooperationspotential mit Deutschland darzustellen. Besonderer Wert wird auf die Einbindung von Entscheidungsträgern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in den Partnerländern gelegt, dies kann gegebenenfalls auch über entsprechende Abendformate geschehen.

Zielländer sind:

  • alle Staaten des Südostasiatischen Staatenverbundes ASEAN: Singapur, Vietnam, Thailand, Malaysia, Indonesien, Myanmar, Philippinen, Laos, Kambodscha, Brunei Darussalam,
  • China (Besuch von bis zu drei Provinzen),
  • Südkorea,
  • Australien,
  • Neuseeland.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunkt der Förderung sind die Konzeption und Durchführung von sogenannten „Travelling Conferences“, auf denen deutsche Expertinnen und Experten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu aktuellen Forschungsthemen referieren.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich energieeffizientes Bauen und klimafreundliche Verkehrsplanung
  • Umwelttechnologien und Ressourceneffizienz
  • Bioökonomie
  • Antimikrobielle Resistenzen
  • Meeres-, Küsten- und Polarforschung sowie Geoforschung

Die Veranstaltungen sollen Plattformen bilden, um

  • die Leistungsfähigkeit der deutschen Natur- und Ingenieurwissenschaften zu präsentieren,
  • Themen von beidseitigem Interesse zu sondieren und
  • bestehende und neue Partnerschaften aus- bzw. aufzubauen.

Bei der Vorauswahl der Standorte sollte das strategische Potential der Partner, auch im Hinblick auf mögliche Forschungskooperationen und unter Einbindung von Unternehmen vor Ort, berücksichtigt werden. Um eine Breitenwirkung zu erzielen, soll die „Travelling Conference“ in möglichst bis zu drei der oben aufgeführten Zielländer stattfinden. Die Veranstaltungsreihe sollte einen Zeitrahmen von etwa einer Woche haben, in begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden. Neben Fachvorträgen und Diskussionsforen können fachbezogene Exkursionen in die Veranstaltungsreihe integriert werden, um die Infrastrukturen der Partner kennenzulernen. Eine fachliche Einbindung von deutschen Unternehmen in die „Travelling Conference“ als Teil des Expertenteams ist ausdrücklich erwünscht.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der geförderten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Für jeden Veranstaltungsort muss eine Kooperationszusage des jeweiligen Partners vorliegen. Als Partner kommen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Frage. Die Einbindung von Unternehmen im Partnerland oder der Region (ohne Förderung) wird ausdrücklich begrüßt. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollen das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in den oben genannten Zielländern und konkrete Kooperationsansätze dokumentieren.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 40 000 Euro je Vorhaben gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Da es sich um eine Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahme und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann k e i n e Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Reisen und Aufenthalte von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten
    Für projektbedingt notwendige Reiseausgaben/-kosten im Inland und Ausland (bei Flugtickets: Economy-Class) sind die für die jeweilige deutsche Einrichtung geltenden Reisekostenregularien zugrunde zu legen.
    Von deutscher Seite kann die Reise von bis zu acht Personen je Vorhaben gefördert werden.
    Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten aus den Partnerländern gilt:
    In begründeten Ausnahmefällen können Reiseausgaben/-kosten von ausländischen Teilnehmern aus den oben genannten Zielländern, in denen keine „Travelling Conference“ stattfindet und die eine aktive Rolle in einer der Veranstaltungen übernehmen, übernommen werden.
    Für die Reiseausgaben/-kosten von ausländischen Teilnehmern gelten die Vorgaben für Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten der deutschen Institutionen entsprechend.
  2. Workshops/Veranstaltungen
    Workshops/Veranstaltungen, gegebenenfalls inklusive Abendformate, mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale in den oben genannten Zielländern können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von Workshops/Veranstaltungen im Rahmen einer „Travelling Conference“ im Partnerland kann die Bewirtung bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
  3. Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Personal zur Koordinierung oder für unterstützende Tätigkeiten bezüglich der internationalen Vernetzung
    Vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal können in geringem Umfang bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten für die eigentlichen Forschungsarbeiten und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nr. 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpersonen sind:

Fachlicher Ansprechpartner:

Dr. Ludwig Kammesheidt

Telefon: +49 2 28/38 21-17 29
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: ludwig.kammesheidt@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Lydia Derevjanko

Telefon: +49 2 28/38 21-19 15
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: lydia.derevjanko@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-PT bis spätestens 29. Juni 2018 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/tc_apra_18 ) vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Skizze sollte sieben Seiten nicht überschreiten. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

  • Informationen zur Projektkoordinatorin/zum Projektkoordinator und den Projektpartnern,
  • Darstellung des wissenschaftlichen Themas/der Fragestellung, das/die an den Zielinstitutionen erschlossen werden soll,
  • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen),
  • Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten,
  • Beteiligung Dritter,
  • geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen,
  • Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten,
  • fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
  • Bezug zur Programmatik des BMBF im entsprechenden Thema,
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner,
  • wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich.
( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:

  • Kooperationsziele,
  • geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in Nummer 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme,
  • Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit,
  • Beiträge der internationalen Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen,
  • Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung benannten kooperationspolitischen Zielen,
  • Kooperationserfahrung, bisherige Zusammenarbeit,
  • ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit,
  • vorhabenbezogene Ressourcenplanung,
  • Plan zur Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in den Zielländern über den Förderzeitraum hinaus,
  • geplante Kooperation in Folgeprojekten,
  • geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke,
  • Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Erfüllung der formalen Bedingungen,
  • Beitrag der Maßnahme zur Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit den Partnerländern,
  • Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften,
  • Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften,
  • Erfahrung des Antragsstellers in internationaler Zusammenarbeit,
  • Qalität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen,
  • Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs,
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2020 gültig.

Bonn, den 14. Mai 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. L. Mennicken