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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“. Bundesanzeiger vom 07.07.2017

Vom 26.06.2017

Die Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“ vom 27. Januar 2015 (BAnz AT 11.02.2015 B6) werden wie folgt geändert:

In Nummer 7.2 lautet Satz 2 nunmehr wie folgt:

„Es sind drei Vorlagetermine vorgesehen:

30. April 2015, 31. Oktober 2015 und 31. Dezember 2017“

Diese Änderungen treten mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 26. Juni 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Bettina Schwertfeger