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Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung der Schuhfertigerausbildungsverordnung nebst Rahmenlehrplan. Bundesanzeiger vom 06.07.2017

Vom 02.05.2017

Nachstehend werden

  1. die Schuhfertigerausbildungsverordnung vom 28. Februar 2017 (BGBl. I S. 309) nachrichtlich veröffentlicht,
  2. der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Schuhfertiger und Schuhfertigerin – Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 3. Februar 2017 –

bekannt gegeben.

Die Verordnung und der Rahmenlehrplan sind nach dem zwischen Bund und Ländern auf der Grundlage des Gemeinsamen Ergebnisprotokolls vom 30. Mai 1972 vereinbarten Verfahren miteinander abgestimmt worden.

Zusammen mit der Verordnung und dem Rahmenlehrplan wurden Zeugniserläuterungen in deutscher, englischer und französischer Sprache erarbeitet und mit den Spitzenorganisationen der an der betrieblichen Berufsausbildung Beteiligten abgestimmt. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung ( http://www2.bibb.de/tools/aab/aabzeliste_de.php ) zugänglich gemacht werden. Den zuständigen Stellen wird empfohlen, die Zeugniserläuterungen als Anlage zum Abschlusszeugnis den Absolventen auszuhändigen.

Die Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan ist im Informationssystem Aus- und Weiterbildung (A.WE.B) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht unter http://www.bibb.de/berufssuche .

Bonn, den 2. Mai 2017

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
V. Werker

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Block-Meyer