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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Methoden und Werkzeuge für Aggregation und Disaggregation von Prozessen im Internet der Dinge – Resilienz und Ausfallsicherheit in offenen, emergenten IT-Systemen im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“. Bundesanzeiger vom 03.07.2017

Vom 09.06.2017

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ voranzubringen ist eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung. Mit dem Förderprogramm „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“ setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die weitreichende und weiter voranschreitende Durchdringung aller Lebensbereiche mit IT-Systemen ist ein maß­geblicher Innovationstreiber für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Sie werden geschaffen beispielsweise für das Internet der Dinge (IoT), Industrie 4.0, Autonomes Fahren und Smart City. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Abhängigkeit der digitalen Gesellschaft von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit solcher Systeme sowie von den für deren Betrieb erforderlichen Infrastrukturen. Systeme und Infrastrukturen setzen sich aus komplexen, heterogenen, vernetzten und zunehmend auch eingebetteten Systemen zusammen. Sie müssen ihre Aufgaben unter dynamischen Umgebungsbedingungen und Anwendungskontexten erfüllen. Die Folgen der damit einhergehenden Komplexitätssteigerung in der Software für Zuverlässigkeit und Beherrschbarkeit von Prozessen sind bisher noch nicht vollständig abzusehen. Hier liegen die Herausforderungen vor allem beim Management und der Veränderung dieser Systeme während der Laufzeit zusammen mit effektiven Methoden zur Software-Entwicklung.

Bereits seit Jahren stellt die wachsende Komplexität von Software eine permanente Herausforderung bei der Entwicklung technischer Systeme dar. Die Softwareentwicklung kann mit der Steigerung der Komplexität und der hohen Geschwindigkeit in der Hardwareentwicklung kaum noch mithalten. Effizienzgewinne durch neue Hardwarearchitek­turen werden nur teilweise realisiert, weil das Management der Prozesskomponenten mit einem zu hohen Koordinierungsaufwand bei der Software einhergeht.

Ein Lösungsansatz besteht in der Unterteilung und der Dezentralisierung, verbunden mit einer selbstständigen Vernetzung der Teilkomponenten. Das setzt entsprechende, lokale Fähigkeiten voraus. Die oben genannten IT-Systeme – allen voran IoT – sind Beispiele dafür. Zur konsequenten Durchsetzung dieses Ansatzes sind neue Design- und Architekturansätze in der Software- und Systementwicklung notwendig. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat diese Entwicklung erkannt und möchte mit mehreren Bekanntmachungen die Entwicklung von neuen Methoden und Werkzeuge für offene, emergente und dynamisch veränderliche IT-Systeme unterstützen.

Solche IT-Systeme weisen die typischen Merkmale von Nebenläufigkeit auf, also eine weitgehend unabhängige, parallele und verteilte Bearbeitung von Teilaufgaben. Die Vielfalt und die Komplexität der möglichen Anwendungsszenarien und Einsatzbedingungen sind zum Zeitpunkt der Systementwicklung nicht mehr vollständig vorhersagbar. Dies stellt zunehmend eine Herausforderung für die Systemanalyse sowie die Verifikation und Validierung dar, da gängige Methoden nur eingeschränkt anwendbar sind. Aggregierte Systemkomponenten, insbesondere komplexe und nicht vorausgeplant selbst organisierte, sind in besonderem Maße und aus zahlreichen Gründen – wie etwa bei Ausfall der Kommunikation oder bei Übermittlung unerwarteter Daten – mit Ausfallrisiken behaftet, die aus einer ungeplanten Disaggregation folgen. Mechanismen der vorgeplanten Fehlertoleranz sind in solchen Umgebungen allenfalls begrenzt nutzbar. Daher müssen die Komponenten und Teilsysteme entsprechend robust ausgelegt werden, sodass auch unter widrigen Bedingungen – z. B. eingeschränkter Ressourcenverfügbarkeit (CPS, IoT) oder Fehlbedienung – ein Betrieb aufrechterhalten werden kann („Fail Operational“).

Resilienz – also Fehlertoleranz und Stabilität – sowie der adäquate Umgang mit Störungen und Unsicherheiten sind daher bereits im Systemdesign der Einzelkomponenten als Konstruktionsprinzipien („Resilience & Reliability by Design“) zu berücksichtigen. Sie müssen Eingang in die Methoden und Werkzeugketten der Softwareentwicklung bzw. des Systems Engineerings finden. Dies schafft die Grundlage für die Entwicklung und den Einsatz komplexer aber auch zuverlässiger IT-Systeme im Alltag.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Bekanntmachung ist es, die bestehenden Forschungsergebnisse und -ansätze insbesondere auf den Gebieten von anpassungsfähigen, dynamischen IT-Systemen und der Selbstorganisation (z. B. mit Methoden des Organic Computing) weiterzuentwickeln, in die industrielle Praxis zu überführen und zu erproben. Auf diese Weise sollen Innovationen vorrangig bei der Entwicklung von Anwendungen des IoT und Cyber-physischer Systeme (CPS) ermöglicht werden. Unternehmen der industriellen Praxis sollen Erkenntnisse der (akademischen) Forschung anwenden, um zuverlässige (resiliente) Systeme effektiv und effizient zu entwickeln. Entwicklungsmethoden und Qualitätssicherungsverfahren sollen in zukunftsfähigen Werkzeugketten der Software- und Systementwicklung umgesetzt werden. Open-Source- und standardkonforme Ansätze sind dabei zu bevorzugen.

Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationshöhe sowie wirtschaftliches Potenzial. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung sowie des BMBF-Forschungsprogrammes „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“. Die Kooperation von verschiedenen Experten (auch außerhalb des klassischen CPS-Umfeldes) ist unabdingbar.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung des Bundes nach dieser Richtlinie erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020“.

Bei der Prüfung einer FuEuI1-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Europäische Kommission den noch zurückzu­fordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF wird gemeinsame Verbundprojekte von Wissenschaft und Wirtschaft in interdisziplinärer Zusammensetzung fördern, die theoretische Ansätze zur Erzielung von Resilienz und Ausfallsicherheit in offenen, emergenten IT-Systemen in die praktische Anwendung übertragen. Hierbei sollte eine hinreichende wirtschaftliche Verwertungsperspektive deutlich erkennbar sein.

Die Entwicklung anpassungsfähiger, dynamischer IT-Systeme umfasst dabei den gesamten Bereich von der Anforderungserhebung über die Modellierung, Validierung und Verifikation bis hin zur Systemausrollung und -wartung. Der Fokus liegt dabei auf der Erarbeitung von Methoden und Konstruktionsprinzipien zur Entwicklung von softwaretechnischen Komponenten und Teilsystemen, welche sie tolerant und robust im Hinblick auf mögliche Fehler, Störungen oder konzeptionelle Unsicherheiten machen.

Die verstärkte Anwendung bionischer Prinzipen und Organic Computing in der Systementwicklung ist ein Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme. Es sind innovative Modellierungsansätze erforderlich, welche die klassische Systemmodellierung um Aspekte des intendierten Verhaltens, Unsicherheiten und des Selbstschutzes erweitern oder diese gegebenenfalls ersetzen.

Die Umsetzung sollte auf allen in Frage kommenden Plattformen möglich sein, insbesondere jedoch auch für Eingebettete und Cyber-physische Systeme sowie in Architekturen des IoT.

Die Forschungsvorhaben sind in der Regel als Verbundvorhaben durchzuführen. An den Vorhaben sind wenigstens ein Forschungspartner, der die wissenschaftliche Kompetenz im Gegenstandsbereich darstellt, sowie ein Anwendungspartner beteiligt, der die Forschungsergebnisse in der – vorrangig industriellen – Praxis erprobt und später zum Beispiel für die (eigene) Systementwicklung effizient anwendet.

Themengebiete:

  • Fehlertoleranz, Robustheit, Umgang mit Störungen und Unsicherheiten zur Laufzeit, Ableiten von entsprechenden Design-Prinzipien;
  • Modellierung von Resilienz, inhärenten Unsicherheiten und möglicher Fehlfunktionen;
  • Modellierung von intendiertem Verhalten und von Verfahren zur Prüfung der Compliance bzw. Erkennung von Abweichungen zur Laufzeit als neue Ansätze zur Verifikation und Validierung;
  • Ermittlung der Ursachen von technischem Fehlverhalten sowie Erkennung von nicht spezifizierten Fehlern;
  • Methoden zur Realisierung von Selbstschutz auf Basis von dynamischen Systemen und Self-X-Ansätzen;
  • Verfahren zur Bewertung der Effizienz von Resilienz in Abhängigkeit vom Anwendungskontext – auch in gemischt-kritischen Umgebungen;
  • Schließen der methodischen Lücken im Software- bzw. Systems-Engineering;
  • modulare Entwicklungs- und Wartungswerkzeuge für multidisziplinäres Systems-Engineering.

Die Projekte sollen prototypische Lösungen mit hinreichend stabilem Charakter für einen industriell relevanten Einsatz realisieren und dies in einem entsprechenden Anwendungsszenario nachweisen. Für die Software-Werkzeuge wird eine Produktionsreife erwartet, die den notwendigen Qualitätsmaßstäben zum effektiven Einsatz in den Zielumgebungen gerecht wird bzw. möglichst nahe kommt.

Isolierte Entwicklungen für einzelne Fachgebiete sowie die Entwicklung von Methoden und Technologien des Maschinellen Lernens sind nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme. Themenstellungen mit Bezug auf Nebenläufigkeit und entsprechender Organisationsformen sind Gegenstand einer parallelen Bekanntmachung „Methoden und Werkzeuge für Aggregation und Disaggregation von Prozessen im Internet der Dinge – Konstruktionsprinzipien und Laufzeit­methodik für offene, autonome, emergente und dynamisch veränderliche IT-Systeme“2.

Open-Source-Strategien sind willkommen, sie sollten ihre Berechtigung in geeigneter Weise darstellen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen – KMU (Definition der Europäischen Kommission3) wird ausdrücklich begrüßt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“4, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Projektteilnehmer zu Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an Querschnittsmaßnahmen zu beteiligen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt gemäß Nummer 4.5.1.1 für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können5.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE6-Vorhaben“ (NKBF 98)7.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P)8 und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98)9 sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF)10, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Beispielsweise kann der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht werden.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW)
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Ansprechpartner:

Uwe Böttge
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Telefon: 0 30/6 70 55-7 69
Telefax: 0 30/6 70 55-7 42
E-Mail: uwe.boettge@dlr.de
Internet: www.pt-sw.de/de/resilienz-laufzeitmethodik.php

Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet11 abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. November 2017 zunächst eine Projektskizze je Verbund vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen müssen den konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung darlegen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 15 Seiten umfassen und sollen über das Internet-Portal pt-outline12 online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen und Werkzeuge sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Die Projektskizzen sind vom vorgesehenen Verbundkoordinator nach Abstimmung mit den Partnern vorzulegen.

Die Projektskizzen sollen Folgendes kurz darstellen:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit;
  • Ausgangsfrage und Ziele des geplanten Vorhabens;
  • Stand der Technik und Forschung, eigene Vorarbeiten, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international;
  • Beschreibung des eigenen Lösungswegs;
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung mit Salden in Zeit- und Personenmonaten;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für beteiligte Unternehmen bitte kurze Firmendarstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen);
  • Kurzdarstellung des Kompetenzprofils der Partner.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • strategischer Beitrag zur Lösung der Herausforderungen;
  • Innovation des Ansatzes der vorgeschlagenen Lösung unter den gegebenen und absehbaren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen;
  • Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für industrielle Anwendungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Themenfeldern;
  • eigene Vorleistungen;
  • Beitrag zum Kompetenzauf- und -ausbau auf Seiten der industriellen Anwender sowie zur Profilbildung insbesondere auf Seiten der Forschungspartner;
  • nachhaltige Umsetzung der Ideen, Konzept zur Modellpflege, Beiträge zu Standardisierung von Entwicklungsmethoden und Softwarewerkzeugen;
  • Beitrag zur Ausbildung und Weiterbildung auf Anwenderseite, Erhöhung der Fachkompetenz.

Auf Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahl­ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundpartner bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator förmliche Förderanträge sowie eine ausführliche Vorhaben­beschreibung vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung untersetzt werden. Darüber hinaus müssen in der Vorhabenbeschreibung die bereits in der Projektskizze kurz dargestellten Punkte detaillierter ausgeführt werden. Dabei müssen insbesondere die Ziele der Partner sowie der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden. In der Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls im Antrag ist auf zusätzliche Hinweise und Auflagen der Gutachter aus der Skizzenphase einzugehen.

Zusätzlich gelten ergänzend zu den oben genannten Kriterien u. a. folgende Bewertungskriterien:

  • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement;
  • Festlegung von Meilensteinzielen mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte;
  • Erfüllung der Auflagen aus der Skizzenphase;
  • detaillierter Verwertungsplan für jeden Verbundpartner.

Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss über die Nutzung des Internetportals easy-Online13 erfolgen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Für eine zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Monate nach der Aufforderung vorzulegen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. November 2023 gültig.

Berlin, den 9. Juni 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ute Bernhardt

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Methoden und Werkzeuge für Aggregation und Disaggregation von Prozessen im Internet der Dinge – Resilienz und Ausfallsicherheit in offenen, emergenten IT-Systemen im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 – Forschung für Innovationen". Bundesanzeiger vom 03.07.2017

1 FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
2 www.pt-sw.de/de/resilienz-laufzeitmethodik.php
3 http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition_de
4 BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf Bereich Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte
5 Mitteilung der Kommission – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 19 und Anhang II
6 FuE = Forschung und Entwicklung
7 BMBF-Vordruck Nr. 0348a, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , Bereich Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK)
8 BMBF-Vordruck Nr. 0323b, Fundstelle: ebenda, Bereich Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA)
9 BMBF-Vordruck Nr. 0330a, Fundstelle: ebenda
10 BMBF-Vordruck Nr. 0324b, Fundstelle: ebenda
11 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
12 https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/resilienz
13 https://foerderportal.bund.de/easyonline