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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Bundesanzeiger vom 12.06.2017

Vom 30.05.2017

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen des Programms

1.1 Zuwendungszweck

Alphabetisierung und Grundbildung – im Sinne von Minimalvoraussetzungen an Wissensbeständen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen – sind Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben sowie für die Wahrnehmung demokratischer Rechte und einer aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Teilhabe.

Ca. 7,5 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren haben Schwierigkeiten damit, Wörter, Sätze oder einfache zusammenhängende Texte zu lesen oder zu schreiben. Nur ein Bruchteil dieser Menschen – unter 1 %1 – nimmt bisher entsprechende Lernangebote wahr, um die Kompetenzen in diesen Bereichen zu verbessern.

Kontinuierlich steigende Anforderungen in allen Lebensbereichen stellen Menschen, die nur über gering ausgeprägte Schriftsprachkompetenzen verfügen, vor große Herausforderungen. Der zunehmende Grad an Formalisierung und ­Verschriftlichung von Wissen, auch im Zusammenhang mit einem immer komplexer werdenden Lebensraum, macht es insbesondere dieser Personengruppe besonders schwer, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Gleiches gilt auch für andere Grundkompetenzen, wie z. B. dem Umgang mit Zahlen oder digitaler Technik. Zur Verringerung der ­Diskrepanz zwischen Anforderungen im alltäglichen und gesellschaftlichen Leben und individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen zielgruppenadäquate und praktikable Ansätze und Methoden entwickelt und angeboten werden, die sowohl den lebensweltlichen Anforderungen als auch dem wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen.

Die Verbesserung der literalen und mathematischen Grundkompetenzen im lebensweltlichen Bereich vergrößert die Chancen, alltägliche Aufgaben selbstständig zu bewältigen und kann auch dazu führen, die Voraussetzungen für eine bessere berufliche Qualifikation zu schaffen.

Das Lerninteresse und die Lernmotivation der Zielgruppe sollen gestärkt und diese dabei unterstützt werden, durch eigenes aktives Handeln ihr Grundkompetenzniveau dauerhaft zu erhöhen. Dazu gehört auch, das "mitwissende" und unterstützende private Umfeld (wie z. B. Familienangehörige, Menschen aus der Nachbarschaft wie dem Freundes- und Bekanntenkreis und Menschen, die professionell mit funktionalen Analphabeten zu tun haben) zu sensibilisieren und bezüglich individueller Hilfsangebote und Lernmöglichkeiten zu informieren. Die Umfeld-Studie2 der Universität Hamburg hat gezeigt, dass im privaten Umfeld das Thema oft schambesetzt und tabuisiert ist. Die Situation Betroffener anzuerkennen und sich für Verbesserungen einzusetzen tragen dazu bei, Tabus aufzubrechen und gegen Vorurteile vorzugehen. Hier soll in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Umdenken bewirkt werden. Die Ansprache und Beratung von Betroffenen und ihrem Umfeld soll verbessert und neue Zugangswege identifiziert werden.

Mit der Umsetzung dieser Förderrichtlinie leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Beitrag zum Erreichen der gemeinsamen Ziele der Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (2016 bis 2026)3, insbesondere dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Reduzierung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland. Weiterhin greift es die Empfehlung des Europäischen Rats vom 19. Dezember 2016 für "Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene4" auf, dessen Zielsetzung es ist, über individuell angepasste und bedarfsorientierte Lernangebote insbesondere die Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen aller EU-Bürger anzuheben, um den Anforderungen der zukünftigen Gesellschaft und Arbeitswelt gerecht zu werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch ­Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Aus den bisherigen Forschungs- und Projektergebnissen im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung sowie angrenzender Bereiche wird deutlich, dass Maßnahmen umso effektiver und wirkungsvoller greifen, je mehr sie sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Zielgruppe und deren individuellen Anforderungen orientieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch, dass die zu vermittelnden Inhalte einen starken Bezug zu Alltagsthemen der Betroffenen aufweisen. Lebensweltorientierung nimmt dabei den Alltag sowie das persönliche Umfeld von funktionalen Analphabeten in den Fokus. Die Ansprache und Motivation dieser Personengruppe über die ihnen gut vertrauten lebensweltlichen Themen und Zugänge verspricht dabei einen großen und nachhaltigen Effekt.

Gegenstand der Förderung innerhalb dieser Richtlinie ist die Entwicklung innovativer Konzepte, Modelle und Maß­nahmen zur aufsuchenden lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie deren modellhafte Erprobung in einem repräsentativen Umfeld. Dabei stellt die Gewinnung und Aktivierung von funktionalen Analphabeten zum Lernen eine zentrale Aufgabe dar.

Die Projektmaßnahmen sollen dabei an lebensweltlichen Themen der Betroffenen orientiert sein sowie idealerweise innerhalb ihrer gewohnten Lebenswelt angeboten werden. Dies geschieht über den Einbezug von im Sozialraum agierenden Einrichtungen (beispielsweise aus den Bereichen Familie, Jugend, Ernährung, Gesundheit, Sport, Kultur, ­Soziales, Verbraucherschutz) in Kombination mit dem Ansatz der aufsuchenden Bildungsarbeit. Die hier regelmäßig stattfindenden Service- oder Unterstützungsangebote bieten sehr gute Gelegenheiten, Kontakt zu den Betroffenen und deren privatem Umfeld aufzunehmen. Weiterhin stellen sie geeignete Lernorte dar, an denen dauerhafte und regelmäßig stattfindende Grundbildungsmaßnahmen5 angeboten werden können und bei denen die Hemmschwelle zur Teilnahme niedrig liegt.

Die zu fördernden Vorhaben müssen dabei inhaltlich an mindestens einem der folgenden Handlungsfelder ausgerichtet sein:

  1. (Weiter-)Entwicklung von flexiblen und innovativen Formen non-formalen, informellen sowie selbstorganisierten Lernens bzw. deren Transfer und Anpassung an den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie die Entwicklung passender Lehr- und Lernmaterialien
    Die regelmäßige Teilnahme an solchen Angeboten soll idealerweise dazu führen, Lernen über die Aufnahme in den gewohnten Handlungsritus zu einem festen Bestandteil des Alltags zu machen. Um allen Interessierten die regelmäßige Teilnahme an solchen Angeboten zu ermöglichen, soll vor allem deren familiengerechte Umsetzung im Vordergrund stehen. Innerhalb der angebotenen Grundbildungsmaßnahmen finden idealerweise Lernbedarfs- sowie vergleichende Lernstandserhebungen statt, mit dem Ziel, den Lernenden ihre Lernfortschritte sichtbar zu machen und somit ihre Lernmotivation zu steigern.
  2. Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Ansprache und Sensibilisierung des mitwissenden Umfelds
    Das Personal in Schlüsselstellen (z. B. Familienberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen, Jugendämter, Bürgerämter, Soziale Dienste, Erzieher, Ärzte, Verbraucherzentralen etc.) soll bezogen auf die zielgruppenspezifischen Bedarfe sensibilisiert werden und darin qualifiziert werden, funktionale Analphabeten zu identifizieren und über geeignete Unterstützungs- und Lernangebote zu erreichen, respektive sie in solche zu vermitteln. Das private Umfeld der Betroffenen (Freunde, Familie, Bekannte) soll für das Erkennen der Problematik und den richtigen Umgang damit sensibilisiert werden.
  3. Qualifizierung des Bildungspersonals sowie von Personal an Schlüsselstellen
    Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von praxisorientierten Qualifizierungsmaßnahmen zur Vermittlung von Wissen um zielgruppenadäquate Zugangs- und Ansprachewege, Motivationsförderung, Anwendung von Instrumenten zur Lernstandsdiagnostik bei Erwachsenen sowie dem Einsatz der unter dem Punkt A aufgeführten Lehr- und Lernmethoden sowie deren Erprobung.
  4. Abbau vorhandener Lernhindernisse und Lernhemmnisse bei Personen mit nur geringen literalen und mathema­tischen Grundkenntnissen
    Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Hilfestellung beim Lösen essentieller persönlicher Probleme oder individuell vorhandener Ängste und Hemmnisse bei der Zielgruppe sowie zur Stärkung der eigenen Wahrnehmung und Persönlichkeit, die in Verbindung mit auf die Lebenssituation abgestimmten Grundbildungsmaßnahmen angeboten werden.
  5. Sonstige Handlungsfelder, die sich aus den identifizierten Bedarfen im lebensweltlichen Raum ergeben.
    Hauptzielgruppe der in dieser Richtlinie geförderten Maßnahmen sind in Deutschland lebende Erwachsene, deren Muttersprache Deutsch ist, oder bereits dauerhaft in Deutschland lebende Personen mit Migrationshintergrund und einer anderen Muttersprache als Deutsch, die bisher nur über gering ausgebildete Schriftsprachkompetenzen in der deutschen Sprache verfügen.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden keine Maßnahmen gefördert, die:

  • vorrangig einen Bezug zum Arbeitsplatz oder zum beruflichen Kontext aufweisen
  • vorrangig andere Zielgruppen fokussieren als die oben genannte Hauptzielgruppe der Fördermaßnahme
  • auf die Vermittlung von Grundkompetenzen ohne Bezug zum Lesen, Schreiben oder Rechnen zielen

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie im lebensweltlichen Bereich agierende Einrichtungen mit sozialräumlichem Bezug, die im Rahmen einer Projektkooperation gemeinsam tätig ­werden (zum Beispiel: Volkshochschulen, Einrichtungen der evangelischen oder katholischen Erwachsenenbildung, Akademien oder Ähnliches in Kooperation mit Einrichtungen zur lebensweltlichen Hilfe wie zum Beispiel den Tafeln, Stadtteilzentren, Mehrgenerationenhäusern, Einrichtungen der Familienhilfe oder Ähnliches).

Alle Projektpartner verfügen dabei über eine entsprechende für die Durchführung des Projekts notwendige Fach­expertise in ihrem Wirkungsbereich, wobei mindestens ein Projektpartner über ausgewiesene Fachexpertise und mehrjährige Praxis in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener verfügt. Die jeweils antragstellende Einrichtung sollte innerhalb des Kooperationsprojekts diejenige sein, die über die größere Erfahrung in der administrativen und inhaltlichen Projektkoordination unter den Projektpartnern verfügt (in abweichenden Fällen ist dies zu begründen).

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmtem Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Projekte, die inhaltlich mindestens eines der in Nummer 1 und 2 genannten Handlungsfelder und Zielgruppen aufgreifen. Das Handlungsfeld B sollte dabei möglichst zusammen mit mindestens einem der anderen Handlungsfelder bearbeitet werden. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die Erfüllung aller in dieser Richtlinie genannten formalen und inhaltlichen Voraussetzungen (siehe Nummer 2 bis 7).

Bei allen Projektideen ist von dem zum jeweiligen Thema vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand auszugehen. Bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (siehe dazu die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis", Vordruck 00276).

Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Projekte ist die Eignung der Konzepte und Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Förderinteressierte müssen bereits einschlägige Erfahrungen mit der Thematik und/oder ein belegbares Interesse an der Durchführung von Projekten zu dieser Thematik vorweisen. Zudem ist ein tragfähiger Verwertungsplan über die Förderphase hinaus Bestandteil des Projektantrags. Hierbei sind die entstehenden Kooperations- und Netzwerkstrukturen dahingehend zu verfolgen, dass erfolgreiche Ansätze auch nach Ende der Förderung weiterhin Bestand haben und regional verstetigt werden können.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die geförderten Projekte sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt mit einer jährlichen Zuwendung von bis zu 300 000 Euro. Nach Abschluss des Projekts besteht die Möglichkeit einer anschließenden Förderung für Verbreitung und Transfer. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben), die in der Regel vollfinanziert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Diese ist bei der Berechnung der beantragten Zuwendung bereits zu berücksichtigen (siehe dazu die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis", Vordruck 0021p7).

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Erforderlichkeit der beantragten Mittel entschieden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und ­Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur ­Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Bestandteil des Zuwendungsbescheids.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und Anforderung von Unterlagen

Mit der administrativen Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das BIBB beauftragt.

Schriftliche Kommunikation sowie das Einreichen der schriftlichen Skizzen und Anträge erfolgt über:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung (KSA)
Kennwort Lebenswelt
Robert-Schuman-Platz 3 – 5
53175 Bonn

Kommunikation in elektronischer Form sowie das Einreichen der elektronischen Skizzen erfolgt über E-Mail an: alphadekade@bibb.de

Ansprechpartner sind:

Zu inhaltlichen Fragen:

Frau Viktoria Thieme
Telefon: 02 28/1 07 10 56

Zu formalen Fragen:

Herr Winfried Müller
Telefon: 02 28/1 07 12 09

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes unter hier abgerufen werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen8.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist ein zweistufiges.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind der KSA spätestens bis zum 31. Juli 2017

zunächst Projektskizzen (je zwei Ausführungen, versehen mit rechtverbindlicher Unterschrift im Original) vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) ist über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze in Abstimmung mit den Projektpartnern vorzulegen. Ebenso ist eine von jedem Projektpartner unterzeichnete Erklärung über die Zusammenarbeit (letter of intent) beizufügen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Inhalt und Umfang der Projektskizzen

Der maximale Textumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 11, Arial, 1½-facher Zeilenabstand) beträgt 12 DIN-A4-Seiten (exklusive Quellenangaben und Deckblatt). Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite)
    • Titel des Vorhabens
    • Angaben zur antragstellenden Einrichtung, inklusive Hauptansprechperson und deren Kontaktdaten
    • beteiligte Kooperationspartner, inklusive Kontaktdaten
    • avisierte Laufzeit
    • avisierte Fördersumme
    • Abstract (maximal 1 000 Zeichen): Kurzdarstellung der avisierten Hauptzielsetzung, Zielgruppe und des geplanten Vorgehens
  2. Darstellung des Vorhabens (insgesamt maximal neun Seiten)
    • Skizzierung und Belegung des Bedarfs, die das Projektvorhaben bedienen will
    • Darstellung der Gesamtziele des Vorhabens und deren Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Förderschwerpunkts
    • Darstellung der fachlichen und formellen Eignung des Antragstellers und der Kooperationspartner sowie die Begründung zur Auswahl der Kooperationspartner
    • Darstellung des Vorhabens, der geplanten Maßnahmenpakete und der Aufgabenaufteilung zwischen den Projektpartnern, inklusive einer kurzen Begründung zum gewählten Vorgehen, Darstellung der Aufgabenaufteilung und Angaben dazu, inwieweit bereits vorhandene Forschungs- und Projektergebnisse in die Vorhabenplanung einbezogen wurden (maximal fünf Seiten)
    • Begründung welche Zielgruppe insbesondere fokussiert wird und wie das Erreichen dieser Zielgruppe sichergestellt wird
    • Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich) sowie zur geplanten Öffentlichkeitsarbeit und den Verbreitungs- und Vernetzungsaktivitäten
  3. Darstellung des Zeit- sowie Ausgabenrahmens (maximal drei Seiten)
    • Entwurf eines Arbeitsplans mit Balkendiagramm, gegebenenfalls Kooperations- und Koordinationsstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
    • Angabe und Begründung der benötigten Fördermittel, nachvollziehbare tabellarische Finanzierungsübersicht

Es steht den Skizzeneinreichenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

Die eingegangenen Skizzen werden unter Einbindung von Fachexperten bewertet. Beurteilung und Auswahl der für eine Förderung geeigneten Projektideen erfolgen anhand Einhaltung der Anforderungen an Art und Umfang der Projektskizze, Vollständigkeit und Plausibilität der in Nummer 7.2.1 Buchstabe A bis C dargestellten Punkte sowie folgender Kriterien:

  • Beitrag zur Erreichung der in der Förderrichtlinie genannten Zielsetzungen
  • Innovationspotenzial des Vorhabens
  • Einbindung neuer Akteure aus dem Bereich der Grundbildung oder aus den in Nummer 2 genannten lebensweltlichen Bereichen
  • Qualität der Projektkooperation und des Vorhabens
  • Kenntnis, Berücksichtigung und Nutzung bereits vorhandener und für das Vorhaben relevanter Forschungs- und Projektergebnisse
  • Voraussichtliches Potenzial im Hinblick auf Verbreitung, Wirkung und Nachhaltigkeit im Fachbereich sowie der Adaption und den Transfer auf andere Kontexte (tragfähiges Verwertungskonzept)

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In diesem sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu konkretisieren und zu spezifizieren, einschließlich detaillierter Darstellung von Arbeits- und Zeitplan inklusive Ressourcenplanung.

Vordrucke für die förmliche Antragstellung, allgemeine Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter www.foerderportal.bund.de abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" hingewiesen.

Bei Verbundprojekten ist ein gemeinsamer Projektantrag in Abstimmung mit allen Projektpartnern vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden neben den in Nummer 7.2.1 dargestellten Bewertungskriterien nach folgenden Punkten geprüft und bewertet:

  • Qualität der geplanten Projektmaßnahmen (realistische Zeit- und Ressourcenplanung, Aufgabenaufteilung innerhalb des Projekts, Qualitätsmanagement, Evaluation des Vorhabens bzw. der darin enthaltenen Maßnahmen, etc.)
  • Nachvollziehbarkeit der Arbeitsplanung
  • Angemessenheit der Finanzierungsvorstellungen, insbesondere in Relation zu Innovationsgrad, zugrunde liegendem Bedarf, Breitenwirksamkeit (z. B. in Bezug auf das Erreichen neuer Zielgruppen) und Nachhaltigkeit

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung (inklusive eventueller Auflagen) über eine Förderung entschieden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Die Projektpartner müssen noch vor Erlass des Bewilligungsbescheids darüber eine grundsätzliche Übereinkunft über die vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachweisen. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden9.

Es sind gegebenenfalls externe, projektbezogene Evaluationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erfolgsmessung vom Zuwendungsempfänger aktiv zu unterstützen. Zur Erfolgsmessung beteiligt sich der Zuwendungsempfänger an entsprechenden Auswertungsmaßnahmen, einschließlich Sammlung und Bereitstellung projektbezogener Daten.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49 des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gültig.

Bonn, den 30. Mai 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Peter Munk

1- Bilger, Frauke: (Weiter-)Bildungsbeteiligung funktionaler Analphabet/inn/en. Gemeinsame Analyse der Daten des Adult Education Survey (AES) und der leo.-Level-One Studie 2010. In: Grotlüschen, Anke; Riekmann, Wibke (Hg.) (2012): Funktionaler Analphabetismus in Deutschland. Ergebnisse der ersten leo.-Level-One-Studie. Alphabetisierung und Grundbildung, Bd. 10. Münster: Waxmann Verlag.
- Riekmann, Wibke; Buddeberg, Klaus; Grotlüschen, Anke (Hg.) (2016): Das mitwissende Umfeld von Erwachsenen mit geringen Lese- und Schreibkompetenzen. Alphabetisierung und Grundbildung, Bd. 12. Münster: Waxmann Verlag.
- Mehr Informationen unter www.alphadekade.de
4 - Amtsblatt der Europäischen Union (2016/C 484/01), erschienen am 24. Dezember 2016.
5 - Sozialraumorientierte Lernangebote orientieren sich in ihrer Planung, Umsetzung und Bewerbung an der Lebensrealität der potenziellen Zielgruppe und berücksichtigen demografische Faktoren, wie die altersbezogene, die kulturelle oder die soziale Zusammensetzung des Stadtteils bzw. der anvisierten Zielgruppe. Auch das Geflecht anderer (sozialer) Institutionen im Stadtteil und deren Angebotsstrukturen und Arbeitsweisen sind zu beachten.
6 - https://foerderportal.bund.de/vordrucke/bmbf/index.htm
7 - https://foerderportal.bund.de/vordrucke/bmbf/index.htm
8 - Wird bei positiver Zuwendungsentscheidung bereitgestellt.
9 - https://foerderportal.bund.de/vordrucke/bmbf/index.htm