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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung "Die Sprache der Objekte – Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen". Bundesanzeiger vom 26.05.2017

Vom 22.05.2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Geisteswissenschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis kultureller Systeme und Ordnungen, sie analysieren gesellschaftliche Zusammenhänge sowie historische Entwicklungen und Umbrüche, zudem reflektieren sie den Austausch materieller wie ideeller Kulturphänomene.

Die materielle Kultur ist in jüngerer Zeit in den geisteswissenschaftlichen Fokus gerückt ("material turn") und damit die Frage, wie Wissen in kulturell geschaffenen und verwendeten Objekten bzw. Dingen wirkt. Impulse zu der Frage, was Dinge über eine Gesellschaft und ihre Geschichte verraten oder welche Bedeutungen diese transferieren, geben in Deutschland derzeit vor allem die Empirische Kulturwissenschaft, die Kunstgeschichte und die Archäologie sowie die kultur- und technikhistorischen Museen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte diese Perspektive auf die Materialität von Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen weiter stärken und damit auch die Forschung an und mit Museen. Zugleich soll angeregt werden, dass sich auch andere Wissenschaftszweige, wie z. B. die Geschichts- und Sozialwissenschaften, verstärkt der Objektforschung zuwenden und mit diesem Fokus im interdisziplinären Diskurs neue Zugänge zum Verständnis europäischer und außereuropäischer Gesellschaften und Wissenskulturen entwickeln.

Wenn Dinge als Indikatoren verstanden werden, die über das Objekt selbst hinausweisen, dann sprechen sie eine Sprache, die es zu dechiffrieren gilt. Der Wissenschaftsrat verweist in seinen "Empfehlungen zu den wissenschaftlichen Sammlungen als Forschungsinfrastrukturen" (Januar 2011) auf die "Aura", den Überschuss, den die Dinge in sich tragen. "Die Anreicherung der sichtbaren Beschaffenheit des Objekts mit Wissen über seine nicht sichtbaren Eigenschaften, die Verbindung inhärenter und externer Attribute, führen zu einem erheblichen Bedeutungszuwachs. Ein Objekt ist durch diese angelagerten Eigenschaften nicht nur ein Faszinosum, sondern es kann die Bedeutung eines Kulturguts erlangen, der Selbstvergewisserung und Identitätsbildung in der Gesellschaft dienen, als materielles Zeugnis fungieren, es vermag Antworten zu geben auf verschiedenste Fragen und es kann zu weitergehenden Fragen anregen."

Um diese Fragen nach den verschiedenen Bedeutungen von Dingen zu profilieren, fördert das BMBF interdisziplinäre Forschungsvorhaben, die einen Fokus auf beispielsweise sachkulturelle, wissenschafts- und technikhistorische, ethnohistorische oder archäologische Objekte legen. Ziel ist es, die Dinge mit ihren beabsichtigten und unbeabsichtigten Bedeutungseinschreibungen im Austausch der Geistes-, Kultur- sowie Sozialwissenschaften neu zu interpretieren. Indem die Dinge in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt werden, sollen neue Sichtweisen auf historische Konstanten oder Umbrüche kultureller Praktiken und Austauschprozesse eröffnet werden. Es soll u. a. gezeigt werden, wie sich Objektbedeutungen und -zuschreibungen ändern und auf welche neuen gesellschaftlichen Wahrnehmungsbedürfnisse und Denkmuster sie dabei verweisen. Die Symbolik der Dinge und die Analyse haptischer Zeugnisse in ihrer technologischen, archivalischen sowie kontextuellen Überlieferung sollen für das Verstehen und Gestalten gesellschaftlichen Zusammenlebens besser erschlossen und gezielter genutzt werden.

Gefragt werden soll u. a., wann und warum bestimmten Objekten Innovationspotenzial zugeschrieben wird und wie neuartige Objekte sozial und kulturell hervorgebracht werden. Welche Innovationen setzen sich unter welchen Bedingungen durch − weshalb aber werden andere ignoriert, missverstanden oder vergessen? Oder wie wird Technologie über Objekte transferiert und in neuen gesellschaftlichen Kontexten beispielsweise verfremdet? Erfindungen bzw. Innovationen können innerhalb umfangreicher soziokultureller Settings verortet und nachgezeichnet werden. Es kann weiterhin danach gefragt werden, wie neue Technologien die Balance von sozialen Beziehungen in Unordnung bringen oder zur Identifikation mit "fortschrittlichem" Handeln dienlich sind. Das BMBF fördert damit die Reflexion über kulturelle Innovationspraktiken und stößt einen Prozess an, die Bedeutung der Geisteswissenschaften für Bedingungen von Erneuerung und Entwicklung verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Zugleich soll der Austausch zwischen Geistes- und Technikwissenschaften verbessert werden.

Gewünscht sind zudem Beiträge zu einer systematischeren Durchdringung der uns umgebenden dinglichen Welt. Festzustellen ist, dass der akademische "material turn" eine komplementäre Entsprechung in der öffentlichen Hinwendung zu den Dingen − etwa bei Ausstellungen − erfährt. Ist dieses Interesse möglicherweise als ein Reflex auf Tendenzen voranschreitender Immaterialität in einer zunehmend digitalisierten Welt zu werten? Steht das geringe Wissen über die Dinge − etwa, wie sie als Speicher kulturellen Wissens dienen, wie sie kollektiven Sinn stiften oder welche Bedeutung sie für kulturelle Identität besitzen – im Widerspruch zur Masse der uns umgebenden Objekte und Konsumartikel? Geht es mit der Hinwendung zum material Partikularen um den Anschein von Vielfalt in einer Kultur, die zusehends standardisiert wird? Was bedeuten die Konjunktur der Museen oder die Bemühungen, Vergangenes und Fremdes zu erhalten und zu konservieren? Was und in welcher Form sollte zukünftig bewahrt, tradiert und erinnert werden?

Vor allem die Museen verfügen über einen reichhaltigen Fundus an Dingen, Artefakten oder Geräten. Sie sind Vermittler, weil sie Dinge kontextualisieren und einen starken Öffentlichkeitsbezug haben. Das BMBF möchte die Forschung an und mit den Museen in Deutschland deshalb weiter fördern und zugleich einen Beitrag zur Stärkung der sogenannten Kleinen Fächer leisten.

Mit dieser Bekanntmachung trägt das BMBF auch der Empfehlung des Wissenschaftsrats Rechnung, die Forschung mit den Sammlungen an Hochschulen zu fördern. Diese Sammlungen sollen in interdisziplinäre Forschungsprojekte eingebunden werden und mit der sammlungsbezogenen Forschung an Museen und anderen inner- und außer­universitären Einrichtungen vernetzt werden.

Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind standortübergreifende, innovative Verbundvorhaben, die dezidiert interdisziplinär aufgestellt sind und in fruchtbarer Auseinandersetzung von geistes-, kultur-, sozial- oder technikwissenschaftlichen Fächern die Frage nach den Bedeutungen von Objekten bearbeiten.

Ein Verbund muss aus mindestens drei institutionellen Partnern bestehen, die jeweils eigene Zuwendungen für ihre Teilprojekte beantragen. Antragsberechtigt sind Verbünde, die mindestens ein außeruniversitäres Museum und/oder eine Hochschulsammlung als aktiv in die Forschung eingebundenen Verbundpartner beinhalten. Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Archiven oder Denkmalämtern möglich. Um eine möglichst hohe Zahl an Museen verschiedener Größe und Trägerschaft an der Förderung zu beteiligen und zudem auch regionale Netzwerke anzustoßen, sind mit dieser Bekanntmachung insbesondere kleine und mittlere Museen (bis 200 000 Besucher pro Jahr) angesprochen, sich als Verbundpartner zu beteiligen.

Mögliche Themenfelder sind u. a.

  • Dinge als Reflex gesellschaftlicher Konfigurationen,
  • materielle Kultur und religiöse bzw. kulturelle Praktiken,
  • Objekt, Symbol, Mythos,
  • interkultureller Dialog: Inklusion und Exklusion durch den Umgang mit Dingen, innovative Materialien und Werkzeuge als Motor gesellschaftlicher Entwicklung,
  • Technologietransfer und Fundkomplex,
  • Objekte der Wissenschaftsgeschichte,
  • globaler Handel mit Dingen,
  • Theorie der Dinge,
  • Objekte in der Wissenschaftskommunikation,
  • Museen als Laboratorien − Objekte als Versuchsreihen,
  • Überlagerung von Codes in einer globalisierten Welt,
  • Objekte im Rahmen der Anpassung an Klimawandlungen,
  • geschlechts- und altersspezifischer Gebrauch von Dingen.

Die öffentlichkeitswirksame Vermittlung der im Projekt erzielten Forschungsergebnisse ist notwendig und förderfähig (z. B. Veranstaltungen, Tagungen, Publikationen, Video-Blogs, Internetseiten). Bei geeigneten Projekten sind auch Ausstellungen anteilig förderfähig (siehe Nummer 5.1).

Nicht gefördert werden können:

  • Vorhaben, denen ein additives Verständnis von disziplinenübergreifender Zusammenarbeit zugrunde liegt,
  • Vorhaben, die Objekte ohne geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fokus untersuchen,
  • über eine exemplarische Anwendung hinausgehende Erschließung, Erfassung, Pflege, Konservierung und Digitalisierung einer Sammlung.

Museumspädagogische und wahrnehmungspsychologische Ansätze sowie empirische Nutzer-/Besucherforschung sind förderfähig, wenn sie als nachrangige Anteile in prioritär geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftlich angelegte Verbundvorhaben eingebunden sind.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Museen bzw. ihre Rechtsträger, Archive, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber – als Kooperationspartner oder Auftragnehmer – in einen Verbund integriert werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden standortübergreifende, innovative Verbundvorhaben. Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit dokumentieren.

Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen (beispielsweise unter http://www.nks-gesellschaft.de ). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Die Verbundprojekte müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Darüber hinaus können Verbundprojekte, die ihre Forschungen auf Objekte in Hochschulsammlungen und/oder Sammlungen kleiner und mittlerer Museen (bis 200 000 Besucher pro Jahr) fokussieren, bis zu einjährige Vorlaufphasen eines darauf folgenden, bis zu dreijährigen Forschungsprojekts beantragen (Förderzeitraum dann insgesamt bis zu vier Jahre/die beiden Phasen sind in einem Gesamtantrag darzustellen). Diese Vorlaufphasen sollen dazu dienen, Sammlungen an Hochschulen und kleineren und mittleren Museen im für das daran anschließende Forschungsprojekt unabdingbaren Umfang exemplarisch zu erschließen. Möglich sind dabei z. B. die forschungsnotwendige Erfassung, und Digitali­sierung einer Sammlung.

Geeignete Projekte können zudem für die Durchführung einer Ausstellung zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls weitere Fördermittel beantragen (Anschlussvorhaben oder Aufstockung; Förderung bis zu 25 % der neu geplanten Aufwendungen). Voraussetzung der Förderung ist ein positiv bewertetes, innovatives Ausstellungskonzept.

Auch Verbundvorhaben, die ihr Forschungsthema im Laufe oder nach Abschluss des Projekts auf die EU- oder inter­nationale Ebene tragen wollen, können während der Projektlaufzeit Mittel für geeignete Anbahnungsmaßnahmen oder zur Erstellung entsprechender EU-Förderanträge beantragen. Voraussetzung der Förderung ist die Vorlage eines positiv bewerteten Antrags, der für das jeweilige BMBF-Projekt Anschlussmöglichkeiten und -strategien bezüglich laufender EU-Calls formuliert.

5.2 Finanzierungsart

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert.

Verbundprojekte setzen sich aus mehreren Verbundpartnern verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen/Hochschulen zusammen.

Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten vorausgesetzt. Dies erfolgt in Form der Vorlage einer gemeinsamen Projektbeschreibung sowie eines gemeinsamen Arbeits- sowie Gesamtfinanzierungsplans, dem die jeweiligen Beiträge der einzelnen Verbundpartner zu entnehmen sind.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen können als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Förderfähig sind folgende Positionen:

  • Personalmittel,
  • studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte,
  • Auftragsmittel,
  • Sachmittel,
  • Mittel zur Veranstaltung von/Teilnahme an Workshops, Tagungen sowie Mittel zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vorhabenergebnisse,
  • Reisemittel.

Nicht förderfähig sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal,
  • Aufbewahrungs- und Präsentationsmittel,
  • Restaurierungs- und Grabungsarbeiten,
  • Kauf von Objekten.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Aufgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE1-Vorhaben (NKBF 98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung des Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner sind:

Dr. Christopher Wertz
Telefon: 02 28/38 21-15 77
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: sprachederobjekte@dlr.de

Dr. Kerstin Lutteropp
Telefon: 02 28/38 21-16 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: sprachederobjekte@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim DLR Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze/eines förmlichen Förderantrags mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es ist offen und kompetitiv:

  • Stufe 1: Zunächst reicht die vorgesehene Verbundkoordination eine Projektskizze ein. Die Bewerbung erfolgt über die Vorlage einer gemeinsamen Projektskizze der Verbundpartner.
  • Stufe 2: Nach positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert.

Die fachliche Begutachtung erfolgt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe soll dem DLR Projektträger eine kurzgefasste Projektskizze zum geplanten Vorhaben (maximal zwölf Seiten) in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=SPRACHE_DER_OBJEKTE3&t=SKI eingereicht werden (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte).

Die Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Im Portal sind Basisdaten zum Antrag (inkl. eines groben Finanzplans) sowie zu den Antragstellenden anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der online-Einreichung das sog. „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button "Endfassung drucken" generiert werden kann. Dieses "Projektblatt" ist dem DLR Projektträger von der Verbundkoordination unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.

Einreichungsstichtag für die Bekanntmachungsrunde 2017 ist der 20. September 2017, verspätet eingehende Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze darf maximal zwölf Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 bis 12, maximal 36 000 Zeichen, inkl. Leerzeichen) und muss folgender Gliederung folgen:

  1. Beschreibung der Forschungsfragen und Ziele unter Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird,
  2. Bezug zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Verbundvorhabens,
  3. Design und Methodik des Forschungsvorhabens,
  4. vorgesehene Kooperationen der Forschungs- und Praxispartner und Arbeitsteilung im Verbund,
  5. erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung/öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens (z. B. durch Publikationen, Konferenzen, Video-Blogs, Datenbanken, Ausstellungen),
  6. Zeit- und grobe Finanzplanung (inkl. Balkenplan).

Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist der Projektskizze gesondert ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des Verbunds, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme (Schätzung) hervorgehen.

Projektskizzen, die diese formalen Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Fragestellung,
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbunds,
  • Einbindung geeigneter musealer Partner im Sinne der Bekanntmachungsvorgaben,
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler/euro­päischer Ebene,
  • Realisierbarkeit im Förderzeitraum (auch in Bezug auf mögliche Vorlaufphasen).

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird allen Interessenten jeweils schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen. Die Einreichungsfrist wird den Antragstellern zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt.

Diese förmlichen Förderanträge sollen erneut eingereicht werden über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte).

Zusätzlich sind die förmlichen Förderanträge dem DLR Projektträger postalisch und rechtsverbindlich von der jeweils antragstellenden Institution unterschrieben vorzulegen.

Der förmliche Förderantrag soll maximal 25 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 bis 12, maximal 80 000 Zeichen, inkl. Leerzeichen) und muss folgender Gliederung folgen:

  1. Ziele: Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Verbundvorhabens; wissenschaftliche Arbeitsziele des Vor­habens.
  2. Forschungsstand: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; Vorarbeiten der Antrag­stellenden.
  3. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans: Design und Methodik des Forschungsvorhabens; Arbeitsteilung im Verbund; vorhabenbezogene Ressourcenplanung.
  4. Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern.
  5. Ergebnisse und Verwertungsplan: Erwartetes Ergebnis; angestrebte Ergebnisverwertung; nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit.
  6. Zeit- und Finanzplanung (inkl. Balkenplan).

Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist dem förmlichen Förderantrag gesondert ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des Verbunds, der Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme hervorgehen.

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind bis 31. Dezember 2023 gültig.

Bonn, den 22. Mai 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Sabine Eilers

1 - Forschung und Entwicklung