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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Digitalisierung in der kulturellen Bildung. Bundesanzeiger vom 02.03.2017

Vom 22.02.2017

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Kulturelle Bildung umfasst sowohl die eigene produktive und kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Dabei verbindet sie kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Kulturelle Bildung vermittelt zum einen künstlerisch-kreative Fertigkeiten. Zum anderen ermöglicht sie Bildungserfahrungen in zahlreichen weiteren Bereichen, beispielsweise bezogen auf soziale und emotionale Aspekte. Auch stellt sie wichtige Ressourcen zur Reflexion gesellschaftlicher Herausforderungen bereit. Kulturelle Bildung ist damit ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Bildung und des lebenslangen Lernens.

Die Digitalisierung mit ihren tiefgreifenden gesellschaftlichen und kulturellen Effekten bedingt auch für die kulturelle Bildung Veränderungen, die in ihren Konsequenzen und Potenzialen bislang weitgehend unerforscht sind. Beispielsweise stellt sich die Frage, inwiefern sich ein wechselseitiges Verhältnis zwischen veränderten ästhetischen Wahr­nehmungs-, Produktions- und Konsummodi und Prozessen der kulturellen Bildung beschreiben lässt. Thematisch steht die kulturelle Bildung vor der Herausforderung des Umgangs mit neuartigen gesellschaftlichen Themenstellungen und Problemlagen. Die Bedeutung von im Kontext der Digitalisierung entstandenen künstlerischen Praktiken für die kulturelle Bildung bedarf ebenso der wissenschaftlichen Auseinandersetzung wie die diesbezügliche Relevanz informeller Selbstlernprozesse im Internet.

Bildungspolitisch stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach der Rolle kultureller Bildung in einer durch Digi­talisierung geprägten Gesellschaft sowie nach angemessenen Formen ihrer zukünftigen Ausgestaltung und Förderung. Um die für die Klärung dieser Fragen notwendige Grundlagenforschung zu ermöglichen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) interdisziplinäre Forschungsvorhaben. Ziel der Forschungsförderung ist die Bereitstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den durch die Digitalisierung bedingten und erforderlich gewordenen Transformationen kultureller Bildung.

Die Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Digitalisierung in der kulturellen Bildung erfolgt im Vorgriff auf das nächste Rahmenprogramm im Bereich Bildungsforschung.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich durch einen bildungswissenschaftlich fundierten und in den Diskursen kultureller Bildung verankerten interdisziplinären Forschungsansatz auszeichnen und dabei die Auswirkungen des digitalen Wandels auf die kulturelle Bildung auf der Grundlage einschlägiger Theoriebildung (insbesondere aus den Bildungs-, Kultur-, Kunst-, Medien- und Sozialwissenschaften) mittels quantitativer und/oder qualitativer sozialwissenschaftlicher Methoden empirisch untersuchen. Dies kann auch den Einsatz innovativer Erhebungsmethoden, beispielsweise aus der Online-Forschung, einschließen. Die gegenstandsadäquate Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise aus der Informatik, den Software Studies oder verwandten Disziplinen ist möglich.

Geförderte Forschungsvorhaben sollen sich in folgenden Themenbereichen zur kulturellen Bildung verorten und Erkenntnisse zu einer oder mehreren der folgenden Fragen generieren:

  • Inhalte und Themenstellungen
    • Verändern sich die künstlerisch-ästhetischen Inhalte kultureller Bildungsangebote im Zuge der Digitalisierung?
    • Welche Chancen und Herausforderungen bestehen im Kontext kultureller Bildung für die Reflexion digitalisierungsbedingter Entwicklungen in Kultur und Gesellschaft?
  • Bildungs- und Lehr-Lernprozesse
    • Wie wirken sich im Zuge der Digitalisierung veränderte Formen künstlerischer Produktion und Ästhetik auf die Lehr-Lernprozesse kultureller Bildung aus?
    • Wie haben sich ästhetische Wahrnehmungs- und Rezeptionsmuster und -prozesse durch digitale Technologie gewandelt und welche Chancen und Herausforderungen entstehen dadurch für die kulturelle Bildung?
    • Welche Bedeutung haben im Kontext der Digitalisierung Selbstaneignungsprozesse für die kulturelle Bildung und wie lassen sie sich empirisch beobachten und beschreiben?
  • Teilhabe und Zugänge
    • Welche Implikationen haben Digitalisierungsprozesse mit Blick auf die Teilhabe an kultureller Bildung (künst­lerisch-kreativ und aktiv rezeptiv)?
    • Welche Herausforderungen und Potenziale ergeben sich hieraus für Akteure im Praxisfeld der kulturellen Bildung bei der Sicherung und Ausweitung von Teilhabe an kultureller Bildung?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die die Entwicklung von digitalen bzw. medienbasierten kulturellen Bildungsangeboten zum Gegenstand haben. Auch reine Evaluationsvorhaben bestehender kultureller Bildungsangebote werden nicht gefördert.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie wird ein Metavorhaben gefördert, das für die Wissenschafts-Community der Bildungsforschung die Ergebnisse der Vorhaben des Förderschwerpunkts Forschungsvorhaben zur Digitalisierung in der kulturellen Bildung in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen soll. Die Aufgaben bestehen darin, die Ergebnisse und Entwicklungen im Förderschwerpunkt wissenschaftlich zu erfassen und aufzuarbeiten und mit bestehenden wissenschaftlichen Konzepten der Bildungsforschung zu verbinden. Es dient dazu, die Anschlussfähigkeit in wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten zu ermöglichen und das Forschungsfeld weiterzuentwickeln, sowie die wissenschaftliche Vernetzung (innerwissenschaftlich, sogenanntes Community-Building) mit Stakeholdern aus der Praxis voranzubringen und Erkenntnisse für den Transfer zu bündeln. Im Einzelnen soll das Metavorhaben im Sinne eines Prozesses der Selbstreflektion der Wissenschaft die unten stehenden Aufgaben übernehmen:

  • Forschung:
    • Verknüpfung der Themenbereiche der Förderrichtlinie und Zusammenführung zu einem Gesamtbild auf der Grundlage eigener empirisch und international angelegter Expertisen und Forschungssynthesen, einschließlich der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Vorhaben,
    • Unterstützung der Vernetzung der im Forschungsschwerpunkt geförderten Vorhaben untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten im In- und Ausland (u. a. durch die Organisation von regelmäßigen Workshops und Schwerpunkt-Symposien auf wissenschaftlichen Konferenzen, die Nutzung von Synergien z. B. durch koordinierte Datenerhebungen und Veranstaltungen zum Forschungsdatenmanagement),
    • Unterstützung der Projekte beim Forschungsdatenmanagement.
  • Monitoring:
    • Unterstützung der wissenschaftlichen Fachdiskussion auf der Basis einer kontinuierlichen Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten, der Entwicklungen im Förderschwerpunkt sowie der dort gewonnenen Erkenntnisse,
    • Aufzeigen weiterer potenzieller Forschungsfragen auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfelds sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld,
    • Generierung von Synergien in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung durch Vernetzungsaktivitäten für junge Forscher in den Vorhaben und die Durchführung von Schulungen zu zentralen projektübergreifenden inhaltlichen und methodischen Fragen (z. B. Methoden und Forschungsdatenmanagement).
  • Transfer:
    • adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse zur Veröffentlichung insbesondere in praxisorientierten Publikationen, auf Veranstaltungen, die eine breitere Fachöffentlichkeit erreichen.

Gewünscht ist ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Projekten im Rahmenprogramm in Form von mindestens einem jährlichen Treffen sowie regelmäßiger Kommunikation zu über­greifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer). Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

Anträge von Kooperationsverbünden (bereits bestehende oder sich für diese Aufgabe zusammenschließende Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht.

Die Vorhaben sind im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Projektskizze der Interessenten vorausgesetzt.

Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein. Die Zuwendungsempfänger müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben einzubringen.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler gelegt. Die Einstellung von Doktoranden soll daher mit Projektstellen gefördert werden. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlern verbunden werden sollen.

Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Fall von geplanten Datenerhebungen ist zu prüfen, ob für die Untersuchung der Fragestellungen bereits vorhandene Datenbestände z. B. des Nationalen Bildungspanels (NEPS – National Educational Panel Study) oder anderen Datenbeständen aus der empirischen Sozial- oder Bildungsforschung genutzt werden können. Falls nicht vermieden werden kann, eigene Daten zu erheben, ist weiterhin zu prüfen, inwieweit diese Daten anschlussfähig zu bestehenden Datensätzen sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist in der Skizze zu dokumentieren.

Die Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund „Forschungsdaten Bildung“ ( www.forschungsdaten-bildung.de ) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen und gegebenenfalls eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt ( http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf ) entnommen werden. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Skizze darzulegen und wird begutachtet.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Die Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften sollen, gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist, mit unentgeltlichem elektronischem Zugriff (Open Access) im Internet veröffentlicht werden. Aus dem Vorhaben resultierende wissenschaftliche Monographien sollen möglichst als Open Access-Zweitveröffentlichungen unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt. Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Für das Metavorhaben ist eine Projektlaufzeit von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen, sowie Mittel für das Management der selbst generierten Daten, für gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten und für Investitionen. In begründeten Fällen können detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt und vergeben werden. Die beantragten Ausgaben müssen einen eindeutigen Projektbezug aufweisen; dieser muss ausführlich erläutert werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). Zusätzlich die BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die NKBF 98.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR-Projektträger
Kulturelle Bildung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: +49 2 28/38 21 13 22
Telefax: +49 2 28/38 21 13 23

Ansprechpartner sind Frau Dr. Désirée Kleiner-Liebau und Herr Dr. Dominic Larue.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de (Formularschrank) abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Zunächst erfolgt eine Einreichung von Projektskizzen. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) bis spätestens 3. Mai 2017 (Datum des Eingangsstempels im Projektträger) zunächst Projektskizzen sowohl in schriftlicher Form auf dem Postweg als auch in elektronischer Form über das Antragsportal easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) vorzulegen.

Nach Absendung der Projektskizze über das Portal wird ein Projektblatt generiert, das rechtsverbindlich unterschrieben zusammen mit der unterschriebenen Projektskizze in Papierform auf dem Postweg einzureichen ist.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingereichte Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen müssen die nachfolgend aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben.

Die Projektskizzen sind folgendermaßen zu gliedern:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Deckblatt mit Titel/Thema des Forschungsprojekts
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen
    • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
    • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiter, vollständige Dienstadressen
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
    • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiter
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
    1. Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite)
    2. Ziele
      • Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitsziele des Vorhabens
      • Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Ziele der Richtlinie sowie des Rahmenprogramms
    3. Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld
    4. Arbeitsprogramm
      • theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothesen
      • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren
    5. Kurze Darstellung der wissenschaftlichen Erfolgsaussichten
    6. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
      Angaben, die nur bei gegebenem Skizzeninhalt notwendig sind (innerhalb der angegebenen Gesamtseitenzahl):
      • bei Verbundvorhaben: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechsel­seitigen Mehrwert (siehe Gliederungsnummer V)
      • Stellungnahme zu Gewährleistung des Feld-/bzw. Datenzugangs
      • Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung, ob eine Nutzung vorhandener Datenbestände möglich ist
      • Umsetzung des Forschungsdatenmanagements
      • Darstellung der Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  3. Gesamtfinanzierungsplan
  4. Anlagen
    1. CV der Projektleiter und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter
    2. eigene Vorarbeiten der Projektleiter und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer (Liste maximal zehn einschlägiger Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben [Titel, Förderer und Umfang])
    3. Literaturverzeichnis.

Die Projektskizze (ohne Anlagen entsprechend D) soll einen Umfang von acht Seiten für Einzelvorhaben und 15 Seiten für Verbundvorhaben (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11) nicht überschreiten und ist in schriftlicher Form im Original mit drei Kopien und über easy-Online einzureichen.

Die Gliederungsnummern I und III müssen für jedes Einzelvorhaben ausgeführt werden.

Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Projektskizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Projektskizzen für die Forschungsvorhaben werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz der Themenstellung hinsichtlich der Ziele der Richtlinie sowie des Rahmenprogramms und der im Fördergegenstand formulierten Fragen
  • theoretische Fundierung und Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands
  • Verankerung des Forschungsansatzes in den Bildungswissenschaften unter Berücksichtigung der Diskurse zur kulturellen Bildung
  • Qualität des interdisziplinären Ansatzes und Einschlägigkeit der beteiligten Partner
  • Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden sowie des Forschungsdatenmanagements
  • Angemessenheit von Finanzierungs- und Zeitplan sowie Struktur des Arbeitsplans
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Für die Projektskizzen zu dem Metavorhaben gelten folgende Kriterien:

  • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans
  • Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien innerhalb des Forschungsbereichs und übergreifend in der wissenschaftlichen Community
  • Qualität des Disseminationskonzepts
  • fachliche Ausgewiesenheit an der Schnittstelle der Forschungsbereiche zur kulturellen Bildung und zur Digitalisierung, Erfahrungen mit interdisziplinärer/multidisziplinärer Kooperation
  • Kommunikations- und Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis

Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem bevollmächtigten Hauptverantwortlichen die Skizze gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Auflagen zum förmlichen Förderantrag auszuarbeiten. Der Vollantrag wird dann in elektronischer Form unter Nutzung von easy-Online eingereicht. Nach abschließender Prüfung entscheidet das BMBF über die Förderung. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Im förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt werden. Die Vorhabenbeschreibung ist folgendermaßen zu gliedern:

  1. Ziele
    • Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitsziele des Vorhabens
    • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (z. B. Förderprogramm)
    • wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten des Antragstellers
  3. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
    • vorhabenbezogene Ressourcenplanung
    • Meilensteinplanung
  4. Verwertungsplan
    • wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
    • wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
  5. Projektmanagement, Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
  6. Notwendigkeit der Zuwendung

Zusätzlich zur Prüfung, ob die Skizze entsprechend der gegebenenfalls formulierten Auflagen angepasst wurde, gelten folgende Bewertungskriterien:

  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projektmanagements und wenn zutreffend der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels
  • Qualität und Angemessenheit des weiter ausgearbeiteten Arbeitsplans
  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen zur Verwertung

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte entscheidet das BMBF, gegebenenfalls unterstützt von einem Gutachtergremium, entsprechend der oben angegebenen Kriterien.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

Berlin, den 22. Februar 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Catrin Hannken