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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt. Bundesanzeiger vom 01.04.2016

Vom 18.03.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Weltweit leben mehr als die Hälfte, in Deutschland sogar drei von vier Menschen in Städten. Bis zum Jahr 2050 werden über 70 % der Weltbevölkerung in Städten leben. Städte verbrauchen schon jetzt bis zu 80 % der weltweit erzeugten Energie, erwirtschaften rund 80 % des globalen Bruttoinlandsprodukts und sind für bis zu 70 % des Treibhausgas-Ausstoßes der Menschheit verantwortlich. Folgerichtig konstatiert das High-Level Panel für die Post-2015-Agenda der UN: "Es sind die Städte, wo der Kampf um eine nachhaltige Entwicklung gewonnen oder verloren wird."

Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs). Dabei wird an die erfolgreiche Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik angeschlossen. Damit sollen die Städte insbesondere energie- und rohstoffeffizient, klimaangepasst und sozial inklusiv weiterentwickelt werden, gleichzeitig also einem hohen Umweltschutzniveau entsprechen und eine hohe Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner sichern.

Ausgehend von der Hightech-Strategie hat die Bundesregierung daher Expertinnen und Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der "Nationale Plattform Zukunftsstadt" (NPZ) zu einem Agendaprozess zusammengebracht. Das Ergebnis des Agendaprozesses ist die "Strategische Forschungs- und Innovationsagenda Zukunftsstadt" (FINA) (http://www.bmbf.de/pub/Zukunftsstadt.pdf); ein Papier der Stakeholder an die Politik. Aufgabe der Politik ist es nun, die FINA in konkrete Initiativen umzusetzen. Diese Umsetzung wird durch die "Innovationsplattform Zukunftsstadt" (IPZ) begleitet werden, die die bisherige NPZ ersetzt. Mit der IPZ werden priorisierte Themen der FINA aufgegriffen, forschungs- und innovationspolitische Initiativen von Ressorts, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aufeinander abgestimmt sowie der Transfer von Wissen und Technologien in die kommunale Praxis ermöglicht. Die Forschungsaktivitäten zur Umsetzung der FINA werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Leitinitiative Zukunftsstadt des 3. Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA³, siehe http://www.bmbf.de/pub/Rahmenprogramm_FONA.pdf) gebündelt. Darüber hinaus leisten weitere Ressorts der Bundesregierung Beiträge im Rahmen ihrer Förderaktivitäten.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zu den in Nummer 2.1 näher aufgeführten Themen zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgefordert bzw. auf eine weitere ressortübergreifende Bekanntmachung hingewiesen:

  • Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region,
  • urbane Gemeinschaft und Integration: Sozio-kulturelle Qualität in der Stadt stärken, sozial-ökologische Ungleichheit abbauen,
  • energieeffiziente Stadt und Quartiere (6. Energieforschungsprogramm),
  • urbane Mobilität.

Zu weiteren Schwerpunkten werden in den kommenden Jahren weitere Forschungsförderbekanntmachungen folgen, dabei werden derzeit z. B. die Themen Infrastrukturen, Ressourceneffiziente Stadtquartiere und Stadt-Land-Beziehungen avisiert. Dies geschieht z. B.:

  • durch Themenvorschläge der Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ), die in Bezug zur FINA und dem Ziel der Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung stehen,
  • mit Impulsen aus dem laufenden Wettbewerb "Zukunftsstadt" ( www.wettbewerb-zukunftsstadt.de ).

Die Forschung leistet einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Gestaltung unserer Städte. Für ihren Erfolg muss sie anschlussfähig zur Praxis sein. Mit dieser Bekanntmachung sind deshalb interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschungsansätze gefordert. Sie gewährleisten Systeminnovationen, die über Einzelaspekte hinaus ein Gesamtkonzept der nachhaltigen Stadt ermöglichen. Die geförderten Projekte sollen dabei nicht nur Konzepte entwickeln, sondern diese möglichst auch praktisch erproben. Dabei gilt es, einen systemischen Ansatz zu verfolgen, der verschiedene Themen umfasst.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten entlang der in der FINA formulierten drängenden Fragen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Forschungsergebnisse sollen Akteure auf kommunaler Ebene befähigen,

  • mit Risiken des Klimawandels umzugehen und damit ihre Klimaresilienz zu stärken,
  • zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen,
  • Umwelt- und Lebensqualität sozial gerecht zu gestalten,
  • Mobilitätsangebote und -infrastrukturen den Anforderungen der Bürger/innen und der Nachhaltigkeit anzupassen,
  • gesellschaftliche und technologische Innovationen vorzubereiten, die zur nachhaltigen Stadt führen.

Themen zur Umsetzung der Energiewende vor Ort sind Gegenstand einer weiteren, ressortübergreifenden Förderbekanntmachung (siehe Nummer 2.1.3).

In den Projekten soll das notwendige Wissen generiert werden, damit Entscheidungs- und Handlungsträger vorausschauend handeln und Aufgaben der Zukunftsvorsorge unter Beachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange besser wahrnehmen können.

Eine integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung setzt voraus, dass verschiedene Akteure – wie (kommunale) Verwaltungen und Entscheidungsträger, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen – zusammenarbeiten. Häufig gibt es hierfür keine etablierten oder institutionalisierten Prozesse. Die Forschung sollte Handlungsoptionen aufzeigen, wie Innovations- und Umsetzungshemmnisse überwunden und neue Formen der Kooperation zwischen den Agierenden angestoßen werden können.

Die Lösungsansätze und Handlungsoptionen aus den Forschungsprojekten müssen außerdem Modellcharakter haben. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse ist sicherzustellen.

Damit Forschungsergebnisse für das Handeln auf kommunaler Ebene von Nutzen sind, werden in der Regel Verbundprojekte gefördert, die von Verwaltung, Politik, Wirtschaft sowie Zivilgesellschaft (Kommunalverwaltungen, öffentliche und private Unternehmen aus den Bereichen Wohnungsbau, Energie- und Wasserwirtschaft, Planung etc., Umwelt- und Sozialverbände) und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen werden. Voraussetzung ist, dass Kommunen oder kommunale Einrichtungen eine tragende Rolle einnehmen (vorzugsweise mit eigener Zuwendung). Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Beteiligung von Anwendern und Verbrauchern, sowie auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gleichfalls ist bei Antragstellung sicherzustellen, dass die für die jeweilige Fragestellung relevanten Disziplinen und Forschungsfelder vertreten sind. Zur erfolgreichen Gestaltung der inter- und trans­disziplinären Kooperation ist eine Strategie zur Integration der verschiedenen wissenschaftlichen, planerischen, tech­nischen, sozialen und unternehmerischen Stärken bzw. Wissensbestände zu entwickeln. Basis hierfür ist ein überzeugendes Konzept zum Management der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit, einschließlich des Umgangs mit potenziellen (Ziel-)Konflikten und unterschiedlichen Verwertungsinteressen.

Die kleinste durch einen Projektvorschlag zu adressierende Einheit ist das Quartier, verstanden als der Ort, an dem alle städtischen Funktionen wie Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe und Verkehr verortet sind.

Im Sinne der Ideen, die in der FINA formuliert sind, wird von den Forschungsprojekten erwartet, dass sie während ihrer Laufzeit

  • über die Zusammenarbeit der Projektpartner hinaus Bürger beteiligen sowie regionale Öffentlichkeitsarbeit betreiben, u. a. dadurch, dass ein lokaler Medienpartner zur Begleitung und Bewerbung des Prozesses hinzugezogen wird, der kontinuierlich über das Entstehen der Projektideen vor Ort berichtet;
  • ein Konzept zur Identifikation und zum lernenden Umgang mit Innovations- und Umsetzungshemmnissen entwickeln, z. B. durch die Anlage des Projekts als "Reallabor";
  • zusammen mit Entscheidungsverantwortlichen die Umsetzung der Projektergebnisse abstimmen, sodass diese längerfristig in der Region verankert werden;
  • die Projektarbeiten in die kommunalen Nachhaltigkeitsstrategien einpassen und auf gegebenenfalls vorhandene Vorarbeiten der Kommune aufbauen und diese weiterentwickeln;
  • Strategien zur Weitergabe von Erkenntnissen an andere Regionen und Handlungsfelder entwickeln.

In den Projektanträgen sollen thematische Schnittstellen zu abgeschlossenen sowie laufenden Fördervorhaben aufgezeigt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Ergebnisse und Erfahrungen aus mittlerweile abgeschlossenen Förderinitiativen des BMBF wie "KLIMZUG – Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten" ( www.fona.de/de/10047 ) oder den Wettbewerb "Energieeffiziente Stadt" sowie die in 2015 veröffentlichten BMBF-Bekanntmachungen zur "Nachhaltigen Transformation urbaner Räume", "Stadtklima im Wandel" und der Wettbewerb "Zukunftsstadt". Darüber hinaus sind Bezüge zu Programmen anderer Ressorts aufzuzeigen.

Um den Beitrag zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung abschätzen und später nachvollziehen zu können, ist in den Projektanträgen zu beschreiben, wie die Forschungsergebnisse in das Handeln auf kommunaler Ebene einfließen sollen und welche Verbesserungen gegenüber dem Status quo hierdurch möglich werden. Dies schließt ein, dass die angestrebten Nachhaltigkeitseffekte qualitativ und nach Möglichkeit auch quantitativ abgeschätzt werden.

Projektanträge sind einem oder mehreren der in Nummer 2.1 genannten Themen zuzuordnen. Im Sinne eines systemischen Ansatzes sind themenübergreifende Projektvorschläge besonders willkommen. Sollte ein Projektvorschlag nur einem Thema zugeordnet sein, sind zumindest die Schnittstellen zu den anderen Themen zu beschreiben.

2.1 Forschungsthemen

Folgende Themenbereiche sind mit dieser Bekanntmachung angesprochen:

2.1.1 Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region

Der fortschreitende Klimawandel stellt eine Herausforderung für Städte und Regionen dar. Die regional unterschiedlich ausgeprägten Auswirkungen des Klimawandels umfassen z. B. Schäden an Infrastrukturen durch Extremwetterereignisse, Einschränkungen in der Lebensqualität aufgrund von Hitzewellen, die Beeinträchtigung von Ökosystemen und veränderte Bedingungen für verschiedene Wirtschaftsbereiche. Die Förderung in diesem Themenbereich zielt auf einen weiteren Wissensaufbau in Bezug auf konkrete Handlungsoptionen und -prozesse sowie die Wirkung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Klimaanpassung soll dabei im Zusammenhang mit Klimaschutz und/oder weiteren Handlungsfeldern der nachhaltigen Entwicklung in Stadt und Region betrachtet werden. Erwartet wird deshalb, dass die Projekte entsprechende Synergien wie auch Zielkonflikte adressieren und möglichst integrierte Lösungsansätze herausarbeiten. Der Themenbereich fügt sich in das strategische Leitthema "Resilienz und Klimaanpassung" der FINA ein.

Sozio-politische Rahmenbedingungen für klimaresiliente Städte und Regionen

Der konstruktive Umgang mit dem Klimawandel setzt geeignete Rahmenbedingungen voraus. Erwünscht sind die Entwicklung, Erprobung, Analyse und Bewertung von Verfahren und Instrumenten der kommunalen Steuerung und Planung, inklusive deren Interaktion mit übergeordneten Rahmensetzungen sowie von Strukturen zur fachabteilungsübergreifenden Zusammenarbeit und Integration. Gleichfalls gilt es geeignete Kommunikations- und Partizipationsformate zur Beteiligung und Aktivierung der verschiedenen Akteure vor Ort zu identifizieren.

Technische Innovationen zum Schutz vor Auswirkungen des Klimawandels

Die klimaresiliente Weiterentwicklung von Infra- und Siedlungsstrukturen birgt die Chance, gleichzeitig zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit beizutragen. Die Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Optimierung von Klimaanpassung und Klimaschutz sowie von neuen technologischen Ansätze stehen im Fokus dieses Themenfelds, gerade in Bezug auf kritische Infrastrukturen. Von besonderem Interesse ist das Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen.

Erhaltung ökologischer Dienstleistungen und klimaangepasste Nutzung von Ökosystemen

Die Erhaltung ökologischer Dienstleistungen und die klimaangepasste Nutzung von Ökosystemen ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland. Im Vordergrund steht die Frage, welchen Beitrag die angepasste Nutzung von Flächen für Klimaschutz und Klimaanpassung leisten kann. In diesem Kontext geht es beispielsweise um die Optimierung der Nutzung von Siedlungs-, Wasser- und Grünflächen, Lösung von Flächenkonkurrenzen oder um angepasste Schutzkonzepte für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Verringerung der unternehmerischen und regional-wirtschaftlichen Vulnerabilität

Der Klimawandel birgt Risiken aber auch Chancen für die Wirtschaft. Es gilt Anpassungsbedarfe in der regionalen Wirtschaft zu identifizieren und zu bearbeiten sowie die Handlungskapazität insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Erwünscht sind insbesondere Impulse für unternehmerische Innovationsansätze, die das Potenzial zur Erschließung neuer Geschäftsfelder haben sowie Strategien für die längerfristige Entwicklung vulnerabler Wirtschaftssektoren unter sich verändernden klimatischen Bedingungen.

Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebensqualität des Menschen. Ziel ist es, durch Klimaanpassung und Klimaschutz diese Risiken zu minimieren. Im Fokus stehen dabei besonders anfällige Bevölkerungsgruppen sowie Beschäftigte in klimasensiblen Wirtschaftsbereichen. Es sollen Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, die den Umgang mit dem Klimawandel mit der Erhaltung bzw. Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität verbinden.

Nachhaltige und resiliente Gestaltung symbiotischer Stadt-Umland-Interaktionen

Forschung und Innovation für die Zukunftsstadt adressieren gleichermaßen Groß-, Mittel- und Kleinstädte sowie Kommunen in ländlich strukturierten Räumen. Um das Ziel nachhaltiger, klimaneutraler und -resilienter Städte zu erreichen, dürfen die Städte nicht räumlich isoliert betrachtet werden. Vielmehr muss auch das Stadt-Umland in die Betrachtung mit einbezogen werden, um funktionale und räumliche Verflechtungen oder Arbeitsteilungen zu thematisieren.

Ein besonderer Fokus liegt auf grundlegenden Untersuchungen der städtischen Versorgung hinsichtlich Auswirkungen auf den ländlichen Raum (z. B. in der Ausweisung von Biomassenutzung, Wind- oder PV-Anlagen) sowie grundlegenden Untersuchungen des Rechtsrahmens für eine vernetzte Gestaltung von Strom, Wärme, Gas, Wasser und Abwasser im Bereich von Land und Stadt sowie jeweils über die Bilanzgrenzen der verschiedenen Ebenen hinaus.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Weiterentwicklung von Methoden zur Abbildung der regionalen, nationalen und globalen Verflechtungen (Stadt-Stadt, Stadt-Land) und deren Nutzung, um den ökologischen Fußabdruck von Regionen und die Abhängigkeiten von globalen und regionalen Energie-, Wasser- und Stoffimporten zu minimieren, sowie die Entwicklung nachhaltiger klimaneutraler Konzepte für eine symbiotische Stadt-Umland-Interaktion z. B. bezüglich der Wertschöpfung und Attraktivität.

Querschnittsprojekt zur Methodenentwicklung

Um die Wirksamkeit von Anpassungsprojekten zukünftig besser beschreiben zu können, stellt die Methodenentwicklung zum Monitoring der Klimaresilienz einen eigenen Forschungsbereich dar, der von einem Querschnittsprojekt in Abstimmung mit den themenspezifischen Projekten zu den oben genannten Themen bearbeitet werden soll. Dieses Forschungsprojekt soll an die Vorarbeiten im Rahmen der Deutsche Anpassungsstrategie anknüpfen und geeignet sein, einen Beitrag zu diesem Prozess zu leisten.

2.1.2 Urbane Gemeinschaft und Integration: Sozio-kulturelle Qualität in der Stadt stärken, sozial-ökologische Ungleichheit abbauen

Bestehende sozial-ökologische Ungleichheiten ebenso wie die angemessene Integration von Migranten sind eine Herausforderung für Kommunen und die Stadtgesellschaft. Ziel der Förderung in diesem Themenbereich ist es, zur sozialverträglichen und ökologisch gerechten Gestaltung der Zukunftsstadt beizutragen, urbane Teilhabe zu stärken und dabei die räumliche Dimension der Nachhaltigkeit angemessen zu berücksichtigen. Der Themenbereich fügt sich in das Strategische Leitthema "Sozio-kulturelle Qualität und urbane Gemeinschaften" der FINA ein.

Die zu entwickelnden und zu erprobenden Strategien und Maßnahmen sollen kommunale Verwaltungen und Entscheidungsträger sowie übergeordnete Instanzen der Stadtentwicklungspolitik befähigen, für die nachfolgend beschriebenen Problemlagen sozial-ökologisch integrierte und vorausschauende Lösungen zu entwickeln. Zudem soll insbesondere in und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen das Bewusstsein und das Engagement für sozial-ökologische Gerechtigkeit und Integration gestärkt werden.

Sozial ungleiche und kulturell diverse Umweltbeziehungen

Umweltbelastungen und der Zugang zu Natur sind in Städten sehr ungleich verteilt. Meist sind es einkommensschwache Gruppen, die an stark befahrenen Straßen oder in der Nähe von Industrieansiedlungen wohnen. Es gilt Strategien zur Verringerung von ökologischen Ungleichheiten entlang von sozialen Differenzierungen zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren.

Eine relevante Forschungsfrage ist dabei, wie besonders betroffene Gruppen, u. a. auch Migranten, für die Mitgestaltung von sozial-ökologischen Verbesserungen gewonnen werden können. Dabei gilt es die diversen kulturellen und sozialen Hintergründe dieser Menschen einzubeziehen und für Impulse zur nachhaltigeren Gestaltung der gesellschaftlichen Naturverhältnisse nutzbar zu machen. Des Weiteren sollten auch einkommensstärkere Gruppen, die den städtischen Umweltbelastungen eher ausweichen können, zu diesen aber erheblich beitragen, für die sozial und ökologisch gerechte Ausgestaltung des städtischen Zusammenlebens sensibilisiert und aktiviert werden.

Migration und Integration in sozial-ökologischer Perspektive

Die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen ebenso wie der dauerhafte Zuzug bringen Veränderungen und Herausforderungen mit sich. Im Sinne einer langfristigen, an sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit ausgerichteten Stadtentwicklung gilt es, wissenschaftlich fundierte und praktisch anschlussfähige Strategien für die Integration zu entwickeln. Eine Fragestellung betrifft insbesondere den räumlichen Kontext von Migration. Es ist zu untersuchen, wie die Unterbringung und Integration sozial und ökologisch angemessen gestaltet und mit Impulsen für die nachhaltige Stadtentwicklung verbunden werden können. Dabei sollte die Tragfähigkeit von Quartieren und die Toleranz von sozialen Milieus ebenso berücksichtigt werden wie demografische Veränderungen der bestehenden Bevölkerung (z. B. Alterung) sowie die Herausforderungen und Chancen der Integration in wirtschaftlicher und kultureller Sicht. Die Forschungsarbeiten sollten dabei passfähig zur Sozial-ökologischen Forschung sein, d. h. neben sozialen und ökonomischen Komponenten auch immer die Ökologie mit betrachten.

2.1.3 Energieeffiziente Stadt und Quartiere¹

Weltweit tragen Städte und urbane Agglomerationen maßgeblich zum Energieverbrauch und der Emission von Treibhausgasen wie CO2 bei. Als Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum benötigen sie ein zukunftsfähiges Energiesystem, das die Nachfrage nach Elektrizität, Wärme und Kraftstoffen effizient, wirtschaftlich und zuverlässig befriedigt.

Um den Beitrag der Städte zur Energiewende und zum Schutz des Klimas zu maximieren sind spürbare Veränderungen erforderlich, die durch Forschung und Entwicklung angestoßen, vorbereitet und bei der Umsetzung vor Ort begleitet werden sollten. Dabei gilt es, den Energieverbrauch zu senken und das gesamte System durch die Integration erneuerbarer Energien schrittweise zu dekarbonisieren.

Dies ist eine Kernaufgabe der Energieforschung, die das Thema im Rahmen der ressortübergreifenden Förderinitiative "solares Bauen/energieeffiziente Stadt" (Arbeitstitel) aufgreift, die separat bekannt gegeben wird. Dabei steht das Quartier als kleinste Maßstabebene, auf der alle städtischen Funktionen wie Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Infrastrukturen und Verkehr verortet sind, im Fokus. Auf dieser Ebene sind die technologischen, sozialräumlichen und ökonomischen Prozesse sowie Energie- und Stoffströme sichtbar – und zum Teil auch steuerbar.

Die Förderinitiative adressiert insbesondere Fragestellungen zum städtischen Energiesystem, wie die Energieumwandlung, den Energietransport und den Energieverbrauch innerhalb von Quartieren, sowie deren effiziente und nachhaltige Gestaltung. Neben technologischen Aspekten sollen auch sozioökonomische sowie besondere lokalspezifische Gegebenheiten Berücksichtigung finden.

Die Förderinitiative „solares Bauen/energieeffiziente Stadt“ wird im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung durchgeführt und ist ein Beitrag der Energieforschung zur Leitinitiative Zukunftsstadt. Inhaltlich bezieht sie sich auf die Leitthemen "Stadt – Quartier – Gebäude" und "Energie, Ressourcen und Infrastruktursysteme" der FINA sowie auf die Expertenempfehlungen des Forschungsnetzwerks "Energie in Gebäuden und Quartieren". Weitere Details zur Förderung (u. a. Rechtsgrundlagen, Verfahren) werden in der Förderbekanntmachung zum Thema "solares Bauen/energieeffiziente Stadt" erläutert, die im Frühjahr 2016 veröffentlicht wird. In deren Rahmen können Projektskizzen zum Thema eingereicht werden; hier wird wegen der engen thematischen Verknüpfung auf die kommende Bekanntmachung verwiesen.

2.1.4 Urbane Mobilität

Nachhaltige Stadtentwicklung ist unmittelbar mit den Themen Mobilität und Verkehr in der Stadt verbunden. Die Einwohner fragen Mobilität nach, um am städtischen Leben teilhaben zu können. Städtische und regionale Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangebote gewährleisten diese Mobilität. Mehr oder weniger lange Wege und besser oder schlechter organisierte Verkehrsangebote bestimmen über die Kosten, Qualität und Nachhaltigkeit urbaner Mobilität.

Die Mobilität in der Stadt ist aktuell im Wandel. Beispielsweise wächst das Angebot aus der Sharing Economy. Migration wird auch Auswirkungen auf den städtischen Verkehr haben. Immer mehr Stadtbewohner, besonders junge Erwachsene, verzichten auf ein eigenes Auto. Die Städte reagieren und entwickeln Konzepte, wie Verkehr künftig vermieden, verlagert bzw. verträglich abgewickelt werden kann. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll dieser Wandel aus der Perspektive von Nutzern untersucht werden. Die Ergebnisse sollen Grundlagen für kommunale Entscheidungsträger, Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen und angewandte Forschung liefern um bedarfsgerechte und nachhaltige Mobilitätsinfrastrukturen und -angebote zu entwickeln.

Konkret sollen die folgenden Themen bearbeitet werden:

  • Analyse der verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse von unterschiedlichen Stadtbewohnern (unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen wie z. B. junge Familien, Senioren, Migranten, Jugendliche etc.) und deren voraussichtliche künftige Entwicklung,
  • Ermittlung der Anforderungen an eine nachfrageorientierte Abwicklung des Verkehrs aufgrund zusätzlicher bzw. sich verändernder Mobilitätsbedürfnisse,
  • Bewertung der aktuell verfügbaren städtischen Mobilitätslösungen und Abgleich mit den ermittelten Bedürfnissen und Anforderungen,
  • Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen der veränderten Bedürfnisse und verbesserten Mobilitätsangebote auf den städtischen Verkehr,
  • Untersuchung und Weiterentwicklung der organisatorischen, planerischen und technologischen Möglichkeiten, um die diversen Mobilitätsbedürfnisse abzudecken,
  • Betrachtung weiterer Einflussfaktoren, die den Mobilitätsbedarf in der Stadt beeinflussen (Smart City, Sharing Economy).

Neben einem Pilotprojekt zu den Anforderungen an nachhaltige urbane Mobilität aus der Perspektive von Nutzern sind zudem Projektvorschläge zur Modellierung ganzheitlicher und möglichst CO2-neutraler Verkehrskonzepte für verschiedene Typen von Städten (z. B. in Abhängigkeit von Größe, Topologie, Wirtschaftskraft usw.) gefragt. Die Anforderungen einer erhöhten Ressourcen- und Energieeffizienz, einer Reduktion von Emissionen und einer höheren Flexibilität, Engpässe bei der Finanzierung neuer Infrastrukturen und technologische Entwicklungen führen zu einem Anpassungsbedarf bestehender Mobilitätskonzepte. Diese Anforderungen sollten im Zuge der oben genannten Modellierung Berücksichtigung finden. Dies heißt zum Beispiel, Verkehrsangebote über die Grenzen von verschiedenen Verkehrsmitteln hinweg zu erweitern, deren benutzungsfreundliche Handhabung technologisch und durch die Bereitstellung von Informationen zu unterstützen und durch entsprechende Anreize nachhaltige Mobilitätsformen zu fördern. Hierbei nimmt vor allem die IKT eine wichtige "verbindende" Funktion ein, um das Angebot von neuen und bedarfsgerechten Mobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen.

2.2 Struktur und Ausrichtung der Vorhaben

Die genannten Themen sollen durch transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsverbünde bearbeitet werden. Neben Projekten mit Fokus auf eine Stadt oder Region sind auch interregionale Verbünde auf der Basis gemeinsamer Problem- und Zielstellungen möglich. Die Verbundzusammensetzung und das Projektdesign sollen dabei so angelegt sein, dass für das spezifische Vorhaben

  • die Generierung wissenschaftlich fundierten und sozial robusten Wissens;
  • Bedarfsorientierung und Praxistauglichkeit;
  • eine hohe Umsetzungschance und längerfristige Implementierung sowie
  • ein hoher Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Erfolgsbedingungen und Hemmnisse von Maßnahmen

gewährleistet sind.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre. An diesen Förderzeitraum kann sich eine optionale Phase von maximal zwei Jahren Dauer anschließen, die der Umsetzung, Verstetigung oder dem Transfer von Ergebnissen aus der Forschungs- und Entwicklungsphase dient. Für Projekte aus dem Themenbereich 2.1.1 Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region kann zudem eine 12-monatige Definitionsphase zwecks Ausarbeitung des Forschungsprojekts beantragt werden:

  1. Definitionsphase (optional für Projektvorschläge zum Themenbereich 2.1.1): Die Beteiligten aus Forschung und Praxis bauen den Projektverbund auf und erarbeiten gemeinsam die konkrete Fragestellung, das Projektdesign und den Arbeitsplan. Dies schließt die Analyse und Bewertung der konkreten regionalen Gegebenheiten (z. B. zu den vorhandenen Anpassungskapazitäten und dem relevanten Akteursspektrum) ein. Des Weiteren sind bestehende Wissensbestände aus Wissenschaft und Praxis zu identifizieren und deren Passfähigkeit für die regionale Situation zu prüfen. Außerdem werden die Modalitäten der Zusammenarbeit im Projekt festgelegt, wobei gegebenenfalls weitere Akteure einzubeziehen sind. Neben der Ausarbeitung des Antrags für die Forschungs- und Entwicklungsphase als zentralem Ergebnis sind grundlegende Maßnahmen zur Sensibilisierung für Anpassungsbedarfe bzw. zur Diskussion von Handlungsoptionen in der Region vorzusehen. Dauer: ein Jahr.
  2. Forschungs- und Entwicklungsphase: In der Hauptphase werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die umsetzungsorientierte Arbeiten mit den Praxispartnern, insbesondere den beteiligten Kommunen, beinhalten müssen. Ferner können die Vorhaben konkrete Analysen, Fallstudien, Erprobungen oder wissenschaftlich begleitete Umsetzungsprojekte zum Gegenstand haben. Insbesondere ist die Förderung von Reallaboren gewünscht. Dauer: maximal drei Jahre.
  3. Umsetzungs- und Verstetigungsphase (optional): Unter Beteiligung der relevanten Behörden sowie der regionalen Öffentlichkeit werden konkrete Schritte zur wissenschaftlich begleiteten Implementierung und Verstetigung unternommen. Möglich und erwünscht sind dabei auch Kooperationen mit anderen Städten und Regionen (auch im Ausland) zur Übertragung und Erprobung der Umsetzung unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Dauer: maximal zwei Jahre.

3 Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung, Transfer

Von den im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Förderprojekten wird die Bereitschaft erwartet, mit einem separat ausgeschriebenen Synthese- und Transferprojekt zu kooperieren. Dieses Begleitprojekt leistet die notwendige Koordination und versteht sich unter anderem mit der Identifikation von Schnittstellen als Service-Leister der IPZ. Das Begleitprojekt umfasst folgende Aufgaben:

  • Synthese: Gesamtschau der Ergebnisse aller Projekte und ihres Beitrags zur CO2-neutralen, klimaangepassten, energie- und ressourceneffizienten und sozialen Stadt. Synthese der Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben.
  • Transfer: Unterstützung bei der Aufbereitung von Ergebnissen für die Innovationsplattform Zukunftsstadt, die (nationale) Stadtentwicklungspolitik und weitere relevante Zielgruppen der nachhaltigen Entwicklung in Stadt und Region sowie bei der Entwicklung von Transfer- und Implementierungsstrategien. Inhaltliche und organisatorische Beteiligung an der Erstellung von Informationsmaterialen zur Fördermaßnahme (Print und Online).
  • Vernetzung: Fortlaufende Unterstützung von Lernprozessen in den geförderten Projekten. Inhaltliche und organisatorische Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen zur Vernetzung der geförderten Vorhaben untereinander sowie mit relevanten nationalen und internationalen Fachkreisen bzw. Forschungsfeldern.
  • Messung: Um den Beitrag der Forschungsprojekte zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung nachvollziehbar zu machen, soll das Begleitprojekt zusammen mit den Forschungsprojekten quantitative und/oder qualitative Indikatoren/Kenngrößen zur Wirkungsmessung weiter ausarbeiten und damit eine fundierte Basis für die (fortlaufende, abschließende) Wirkungsevaluation der Fördermaßnahme schaffen.

4 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU –, und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm . Ebenso wird die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie von weiteren Organisationen, die eine Vermittler- und Multiplikatorenrolle einnehmen können, begrüßt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

In der Forschungs- und Entwicklungsphase werden in der Regel Verbundprojekte gefördert, in denen Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Institutionen und Organisationen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und/oder Wirtschaft zusammenarbeiten. Innerhalb des Verbundes ist gefordert, dass Kommunen oder kommunale Einrichtungen eine tragende Rolle einnehmen, vorzugsweise mit eigenem Antrag. Die Antragstellenden müssen entsprechend bereit sein, übergreifende Problemlösungen im Rahmen eines regionalen Verbundprojekts arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Zum Erreichen des Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbundes gewählt werden. Die an einem Verbundprojekt Beteiligten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die geförderten Projekte müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehören die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und Beiträge zu Publikationen, die im Rahmen der Fördermaßnahme erstellt werden. Weiterhin ist die Mitwirkung bei dem projektübergreifenden Transfer- und Syntheseprojekt (siehe Nummer 3) sowie bei der Evaluation der Fördermaßnahme, die nach Abschluss der Fördermaßnahme geplant ist, verpflichtend. Außerdem ist bei gemeinsamen Interessen und potenziellen Synergien ein Austausch mit Projekten der Fördermaßnahme "Nachhaltige Transformation urbaner Räume" ( www.fona.de/de/19837 ) und "Stadtklima im Wandel" ( http://www.fona.de/de/19826 ) vorgesehen.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Förderung.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( Merkblatt Vordruck 0110 ).

Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes Personal im Projekt tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig.

Die Einbeziehung internationaler Partner ist grundsätzlich möglich. Sind andere Finanzierungsmittel nicht gegeben, können Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner gegebenenfalls in einem Unterauftrag beantragt werden.

Für die Definitionsphase werden ausschließlich die folgenden Positionen mit den jeweils aufgeführten Beschränkungen als zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten anerkannt:

  • Personal: Der zuwendungsfähige Personalaufwand ist auf eine 12-monatige Vollzeitstelle beschränkt, die zwischen den beteiligten Partnern aufgeteilt werden kann. Vorkalkulatorisch kann für Anträge auf Ausgaben- und Kostenbasis maximal ein Entgelt angesetzt werden, das eine Vergütung nach E 14 (TVöD/TV-L) nicht überschreitet, für NN-Personal gilt vorkalkulatorisch die jeweils gültige BMBF-Obergrenze.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben bzw. sonstige Vorhabenkosten: Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen vorkalkulatorisch mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben bzw. Personalkosten (inkl. Arbeitgeberanteile, jedoch ohne Gemeinkosten) pauschal veranschlagt werden.
  • Reisekosten: Für Dienstreisen des Antragstellers dürfen vorkalkulatorisch bis zu 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben bzw. Personalkosten (inkl. Arbeitgeberanteile, jedoch ohne Gemeinkosten) pauschal veranschlagt werden, im Einzelfall höhere Bedarfe müssen begründet und mit einer detaillierten Kalkulation unterlegt werden.

Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile eines Zuwendungsbescheids an die Fraunhofer-Gesellschaft oder Helmholtz-Gemeinschaft sowie an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE²-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

8 Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Abhängig vom jeweiligen Themenbereich sind die fachlich zuständigen Projektträger mit der Umsetzung der Fördermaßnahme betraut.

Hauptansprechpartner für die Fördermaßnahme ist:

Dr. Andreas Schmidt
DLR Projektträger
Organisationseinheit Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-17 12
E-Mail: zukunftsstadt@dlr.de

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem oben genannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie zudem über die Internetseite www.fona.de/de/20618 . Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite auch über Informationsveranstaltungen zur Förderbekanntmachung und weitere Möglichkeiten für Beratung und Austausch im Vorfeld der Einreichung von Anträgen und Skizzen.

Soweit sich zu dieser Bekanntmachung Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

8.2 Antrags- und Förderverfahren

Für den Themenbereich 2.1.1 Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region kann optional eine vorbereitende Definitionsphase beantragt werden. Das Antragsverfahren ist in diesem Falle sowohl für die Definitionsphase als auch für die darauf aufbauende Forschungs- und Entwicklungsphase einstufig, d. h., dass jeweils direkt Vollanträge einzureichen sind (siehe Nummer 8.2.1).

Ansonsten beginnt die Förderung mit der Forschungs- und Entwicklungsphase. In diesem Falle ist das Antragsverfahren zweistufig angelegt, d. h., dass zunächst Skizzen einzureichen sind (siehe Nummer 8.2.2).

Vor Ende der Forschungs- und Entwicklungsphase kann schließlich eine optionale Umsetzungsphase beantragt werden. Für diese Phase werden besonders innovative Konzepte ausgewählt (siehe Nummer 8.2.3).

Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.

Aus der Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

8.2.1 Antrags- und Förderverfahren mit Definitionsphase

Beantragung der Definitionsphase

Für die Definitionsphase sind dem Projektträger begutachtungsfähige Förderanträge (Formantrag und Vorhabenbeschreibung) bis zum

15. Juni 2016

über das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=ZUKUNFT_STADT ) in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzlich zur Einreichung über easy-Online sind die Anträge rechtsverbindlich unterschrieben in dreifacher Ausfertigung (doppelseitig bedruckt) per Post an die oben angegebene Adresse des DLR Projektträgers zu senden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibung (bei Verbundprojekten eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung für den Verbund) ist mit einer Länge von maximal 15 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mindestens 2 cm Rand) nach folgender Gliederung zu strukturieren:

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Projekts, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zur beantragten Fördersumme sowie zur Laufzeit, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der Antragstellenden;
  • zusammenfassende Darstellung des Projekts (maximal eine Seite);
  • Beschreibung der Problemstellung: Darstellung des Problemlösungsbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden regionalen Kapazitäten, Darstellung des Stands der Wissenschaft und Technik sowie eigener Vorarbeiten;
  • Erläuterung der Zielsetzung und des verfolgten Lösungsansatzes, einschließlich von (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren zur angestrebten Wirkung des Gesamtprojekts (bezogen auf alle vorgesehenen Phasen) bei der Zielgruppe sowie gegebenenfalls auch der mittelbaren wirtschaftlichen, sozialen und/oder politischen Effekte;
  • Bezug des Projekts zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms für die Definitionsphase, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen und einer Meilensteinplanung;
  • vorgesehene Kooperationen und Arbeitsteilung: Konzept für die transdisziplinäre Zusammenarbeit, Beschreibung der vorgesehenen Verbundstruktur und des Projektmanagements, Strategie zur Bündelung und Integration der verschiedenen Wissensbestände sowie zum Umgang mit potenziellen Konflikten;
  • erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial, Transfermöglichkeiten und angestrebte Ergebnisverwertung, inkl. individueller Verwertungspläne für jeden Projektpartner (Gliederung: Wirtschaftliche Erfolgsaussichten, wissenschaft­liche Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit);
  • Zeit- und Finanzierungsplan sowie Meilensteinplanung für die Definitionsphase; grober Zeit- und Finanzierungsplan für die Forschungs- und Entwicklungsphase;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Beizufügen ist zudem eine begutachtungsfähige englischsprachige Zusammenfassung mit einer Länge von maximal fünf Seiten.

Die Definitionsphase kann durch eine Einrichtung oder einen Verbund beantragt werden. In jedem Falle muss die Definitionsphase auf die Etablierung eines Verbundes für die Forschungs- und Entwicklungsphase ausgerichtet sein. Im Falle mehrerer Antragstellenden (Verbundvorhaben) für die Definitionsphase ist für jeden Projektpartner zusätzlich eine Beschreibung mit einer Länge von jeweils maximal zwei Seiten gemäß nachfolgender Gliederung beizulegen:

  • Thema des Teilprojekts;
  • antragstellende Institution und Projektleiter/in;
  • Zielsetzung des Teilprojekts.

Als Anhang können Literaturlisten und Lebensläufe beigefügt werden.

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Es steht den Antragstellenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung des Projektvorschlags von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zugelassen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den in Nummer 8.2.4 genannten Kriterien und Verfahren bewertet und geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Dabei werden gegebenenfalls Anregungen und Auflagen aus der Begutachtung mitgeteilt.

Die Definitionsphase dient der konkreten Ausarbeitung von gemeinsamen Zielen sowie von wissenschaftlichen und praktischen Methoden und Arbeitsschritten durch die Projektpartner aus Forschung und Praxis sowie gegebenenfalls der Einbindung weiterer Akteure. Als Ergebnis der Förderung der Definitionsphase sollen Konzepte für die Beantragung der Forschungs- und Entwicklungsphase entstehen. Sofern eine Definitionsphase gefördert wird, ist dies keine Gewähr für die Förderung der anschließenden Forschungs- und Entwicklungsphase.

Die Definitionsphase ist auf zwölf Monate ausgelegt, wobei die Förderung zunächst auf einen Zeitraum von acht Monaten beschränkt, die Mittel für die folgenden vier Monate gesperrt werden. Als zentraler Meilenstein der Definitionsphase ist spätestens am Ende des sechsten Monats der Antrag (inkl. Vorhabenbeschreibung) für die Forschungs- und Entwicklungsphase vorzulegen. Bei einem grundsätzlich positiven Votum über die Förderung der Forschungs- und Entwicklungsphase werden die Mittel für die weiteren vier Monate freigegeben. Im Projektantrag für die Definitionsphase muss die gesamte zwölfmonatige Laufzeit mit einem Arbeitsplan untersetzt sein. Zudem muss die Definitionsphase insgesamt so angelegt sein, dass auch im Falle einer Nichtweiterförderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme nutzbare Produkte entstehen und/oder die entwickelten Konzepte für weitere Projektaktivitäten verwendet werden können. Unter anderem ist die Vorstellung und Diskussion der entwickelten Konzepte im Rahmen von regional ausgerichteten Veranstaltungen erwünscht.

Beantragung der Forschungs- und Entwicklungsphase

Wird die Forschungs- und Entwicklungsphase auf Grundlage einer geförderten Definitionsphase beantragt, sind dem Projektträger die Förderanträge (Formantrag und Vorhabenbeschreibung) für die Forschungs- und Entwicklungsphase in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination bis zum Ende des sechsten Monats der Definitionsphase vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den in Nummer 8.2.4 genannten Kriterien und Verfahren bewertet und geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Dabei werden gegebenenfalls Anregungen und Auflagen aus der Begutachtung mitgeteilt.

Die gemeinsame Verbundvorhabenbeschreibung für die Forschungs- und Entwicklungsphase darf maximal 40 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mind. 2 cm Rand) umfassen und ist in Anlehnung an die oben genannte Gliederung zu strukturieren. Für jeden Projektpartner ist zusätzlich eine Beschreibung des Teilprojekts mit einer Länge von jeweils maximal vier Seiten ebenfalls gemäß der oben stehenden Gliederung beizulegen. Die Vorhabenbeschreibung für die Forschungs- und Entwicklungsphase soll dabei auf der Vorhabenbeschreibung für die Definitionsphase aufbauen und diese konkretisieren. Insbesondere sind auch Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung und die Ergebnisse in Bezug auf die Bemühungen zum Aufbau der Verbundpartnerschaft sowie in Bezug auf die Analyse der regionalen Gegebenheiten darzustellen und zu reflektieren.

8.2.2 Antrags- und Förderverfahren ohne Definitionsphase

Bei Projektvorschlägen ohne geförderter Definitionsphase sind dem Projektträger durch die vorgesehene Gesamtprojektkoordination in der ersten Verfahrensstufe zunächst begutachtungsfähige Projektskizzen bis zum

15. Juni 2016

über das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=ZUKUNFT_STADT ) in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzlich zur Einreichung über ­easy-Online sind die Projektskizzen in dreifacher Ausfertigung (doppelseitig bedruckt) per Post an oben angegebene Adresse des DLR Projektträgers zu senden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichungsfrist für Projektskizzen zum Themenfeld 2.1.3 Energieeffiziente Stadt und Quartiere wird im Rahmen der entsprechenden Förderbekanntmachung (voraussichtlich Frühjahr 2016) bekannt gegeben.

Die Projektskizze ist mit einer Länge von maximal 15 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mind. 2 cm Rand) entsprechend der folgenden Gliederung zu strukturieren:

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Projekts, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zur beantragten Fördersumme sowie zur Laufzeit, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der Antragstellenden;
  • zusammenfassende Darstellung des Projekts (maximal eine Seite);
  • Beschreibung der Problemstellung: Darstellung des Problemlösungsbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden regionalen Kapazitäten, Darstellung des Stands der Wissenschaft und Technik sowie eigener Vorarbeiten;
  • Erläuterung der Zielsetzung und des verfolgen Lösungsansatzes, einschließlich von (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren zur angestrebten Wirkung des Projekts bei der Zielgruppe sowie gegebenenfalls auch der mittelbaren wirtschaftlichen, sozialen und/oder politischen Effekte;
  • Bezug des Projekts zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen;
  • vorgesehene Kooperationen und Arbeitsteilung: Konzept für die transdisziplinäre Zusammenarbeit, Beschreibung der vorgesehenen Verbundstruktur und des Projektmanagements, Strategie zur Bündelung und Integration der verschiedenen Wissensbestände sowie zum Umgang mit potenziellen Konflikten;
  • erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial, Transfermöglichkeiten und angestrebte Ergebnisverwertung;
  • Zeit- und Finanzierungsplan.

Beizufügen ist zudem eine begutachtungsfähige englischsprachige Zusammenfassung mit einer Länge von maximal fünf Seiten.

Als Anhang können Literaturlisten und Lebensläufe beigefügt werden.

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Es steht den Einreichenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung des Projektvorschlags von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zugelassen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden entsprechend der in Nummer 8.2.4 genannten Kriterien und Verfahren bewertet und die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer Projektskizze und evtl. weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge in Abstimmung mit der jeweils vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Diese umfassen, neben den Formanträgen, ausführliche Vorhabenbeschreibungen (ca. 40 Seiten), die auf der Projektskizze aufbauen und diese konkretisieren. Insbesondere sind die Ziele und Forschungsfragen klar zu operationalisieren und das Arbeitsprogramm, das Verbunddesign, die Ressourcen-, Zeit-, Meilenstein- und Verwertungsplanung entsprechend zu spezifizieren. Zudem wird erwartet, dass die Auflagen und Hinweise aus der Begutachtung und Prüfung der Skizzen umgesetzt werden. Die eingegangenen Anträge werden entsprechend der in Nummer 8.2.4 genannten Kriterien und Verfahren bewertet und geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.

8.2.3 Umsetzungs- und Verstetigungsphase

Projekte mit geförderter Forschungs- und Entwicklungsphase haben die Möglichkeit, eine gesonderte Umsetzungs- und Verstetigungsphase mit einer maximalen Dauer von zwei Jahren zu beantragen. Diese Phase zielt auf einen Erkenntnisfortschritt in Bezug auf die Treiber, Hindernisse und Wirkungen von Umsetzungsprozessen indem die praktische Umsetzung und/oder Übertragung auf andere Regionen bzw. Handlungsfelder erprobt wird. Interessenten werden rechtzeitig vor Ende der Forschungs- und Entwicklungsphase über die genauen Modalitäten informiert. Ziel ist eine nahtlose Anschlussförderung besonders vielversprechender Umsetzungsvorhaben.

8.2.4 Auswahlkriterien und -verfahren

Bei der Bewertung und Auswahl der Anträge zu den verschiedenen Projektphasen und Verfahrensstufen lassen sich BMBF und Projektträger gegebenenfalls von externen Experten beraten. Das BMBF und die Projektträger behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Unterlagen die Einreichenden zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse in die Auswahl einfließen zu lassen.

Anträge für die Definitionsphase und Skizzen für die Forschungs- und Entwicklungsphase werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Passfähigkeit zum Themenbereich der Bekanntmachung;
  • Relevanz und Eignung des Projektfokus für die Region;
  • Innovationspotenzial (möglicher Beitrag zur Realisierung einer nachhaltigen Zukunftsstadt);
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsansatzes;
  • Qualität des inter- und transdisziplinären Konzepts; vorgesehene Zusammensetzung des Projektteams inkl. des Grads der Einbeziehung von kommunalen und weiteren Praxisakteuren;
  • Kompetenz der Antragstellenden, einschließlich der Erfahrungen zu inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit;
  • Qualität und Angemessenheit der Ressourcenplanung für das Gesamtprojekt.

Anträge für die Forschungs- und Entwicklungsphase werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Passfähigkeit zu den Themenbereichen der Bekanntmachung;
  • Relevanz und Eignung des Projektfokus für die Region;
  • Innovations- und Umsetzungspotenzial, insbesondere mit Blick auf die Akteure auf kommunaler Ebene;
  • wissenschaftliche Qualität des Konzepts (Aufarbeitung des Forschungsstandes, Untersuchungsdesign inkl. Methoden, Stringenz der Argumentation), Originalität des Forschungsansatzes;
  • Angemessenheit und Qualität des inter- und transdisziplinären Konzepts;
  • Zusammensetzung des Forschungsteams, Grad der Einbeziehung von Praxisakteuren, insbesondere der Kommunen;
  • fachliche und methodische Kompetenz der Antragstellenden, einschließlich der Erfahrungen zu inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit;
  • systemische Herangehensweise, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der vorgeschlagenen Lösungen;
  • Potenzial der Übertragbarkeit auf andere Regionen und Handlungsfelder;
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Verbundprojekts;
  • Qualität und Angemessenheit der Finanzplanung.

8.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen wurden.

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. März 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Volkmar Dietz
Dr. Christoph Rövekamp
Dr. Gisela Helbig
Dr. Ulrich Katenkamp

- Hierzu wird eine gemeinsame Bekanntmachung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.
- FuE = Forschung und Entwicklung