Karliczek: Wir mildern die Corona-Beeinträchtigungen für Studierende und Wissenschaft ab : Datum: Pressemitteilung: 043/2020
Bundesregierung beschließt Änderungen von BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute ein weiteres Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert und Anreize für BAföG-Geförderte geschaffen werden sollen, sich während der COVID-19-Pandemie in systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den Wissenschafts- und Hochschulbetrieb in Deutschland erheblich. Die Bundesregierung will die pandemiebedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Hochschulen und Forschungseinrichtungen schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen, sich während der COVID-19-Krise in systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Dafür haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen.
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase schaffen wir Flexibilität und mehr Planungssicherheit, damit die individuellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden können. Ihre wissenschaftliche Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, und berufliche Weiterentwicklung sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs weiterverfolgen können. Dafür ändern wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und ergänzen eine zeitlich befristete Übergangsregelung. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird demnach pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus um sechs Monate zu verlängern, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern.
Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie engagieren, verstärken wir die bereits geschaffenen Anreize. Der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen wird komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen. Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung. Wir verbessern weiter die Rahmenbedingungen, damit junge Menschen einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten können: Medizin-Studierende in Krankenhäusern oder bei der Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten; Pflege-Auszubildende in Alten- und Pflegeheimen; angehende Ingenieure beim Bau provisorischer Krankenhäuser; aber auch Erzieher in Ausbildung in Kindergärten, wenn diese wieder öffnen. Viele junge Menschen wollen mit anpacken – das wollen wir honorieren und erleichtern.
Dadurch entlasten wir auch die BAföG-Ämter. Sie sollen sich aktuell prioritär darum kümmern, Änderungs- und Neuanträge von denjenigen schnell zu bearbeiten, denen durch die Pandemie ihr eigenes Einkommen oder das der Eltern weggebrochen ist.
Im BAföG-Vollzug wurden bereits die Weichen dafür gestellt, dass sich die Auswirkungen der COVID-19-Krise nicht nachteilig auf BAföG-Geförderte auswirken. So erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung bis auf weiteres auch, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie zeitweilig ausgesetzt ist. Wir schauen kontinuierlich, ob zusätzliche Anpassungen erforderlich sind. Das aktuelle Paket ergänzt unsere bereits unternommenen Schritte.“
Hintergrund:
Die COVID-19-Pandemie stellt auch die Wissenschaft, die Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Studierenden vor große Herausforderungen. Das Bundeskabinett hat deshalb heute eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Studierenden und Wissenschaft beschlossen. Der Entwurf eines Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes (WissStudUG) soll nun kurzfristig als Entwurf der Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen werden.
Das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz bringt Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase, für Wissenschaftsbetriebe und Hochschulen als auch für BAföG-geförderte Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung. Es enthält Verbesserungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im BAföG, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen:
- Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.
Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.
- Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Über die bereits im Zuge des Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 erfolgte Freistellung von zusätzlichem Einkommen, das BAföG-Geförderte während der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft erzielen hinaus, wird nun derartiges zusätzliches Einkommen auch in anderen systemrelevanten Bereichen von der BAföG-Anrechnung freigestellt.
Außerdem wird – abweichend von der bisherigen Regelung – das zusätzlich erzielte Einkommen auch während der Monate, in der es tatsächlich zufließt, komplett von der Anrechnung freigestellt. Das heißt: BAföG-Leistungen werden auch während dieser Zeit ungekürzt weiter ausgezahlt.