Innovation in der Hochschullehre : Datum: , Thema: Studium
Mehr Austausch, bessere Vernetzung, schneller Wissenstransfer: Das wollen Bund und Länder in der Hochschullehre erreichen. Dafür haben sie die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH auf den Weg gebracht.
Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben am 6. Juni 2019 die Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ (PDF, 133kB, Datei ist nicht barrierefrei) beschlossen. Damit soll in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre gefördert werden, sodass sie sich besser und schneller auf neue gesellschaftliche Herausforderungen und Bedarfe aus Wissenschaft und Wirtschaft einstellen kann.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde am 9. November 2020 als neue, weitgehend selbständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH eingerichtet. Sie soll den Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure sowie den Wissenstransfer zu gelingender Lehre und zu neuen Ergebnissen und Erkenntnissen vorantreiben. Um kontinuierlich Anreize zu setzen, Lehr-Innovationen zu gestalten, soll die Entwicklung innovativer Studien- und Lehrformate durch eine entsprechende Förderung unterstützt werden. Mit den Förderlinien sollen zum Beispiel Hochschulen als Ort von Studium und Lehre gestärkt, Studienbedingungen verbessert und konzeptionell-strukturell weiterentwickelt werden.
150 Millionen Euro werden jährlich auf Dauer bereitgestellt, zunächst allein durch den Bund und ab 2024 mit Länderbeteiligung über 40 Millionen Euro. Die Entscheidung für die Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerinstitution für die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2019 beschlossen.
Die erste Förderentscheidung („Hochschullehre durch Digitalisierung stärken") wurde im Mai 2021 getroffen. Für die ausgewählten Projekte stehen bis zu 330 Millionen Euro bereit. Die Projekte starteten ab 1. August 2021. Die zweite Ausschreibung vom Januar 2022 mit dem Titel „Freiraum 2022“ adressiert experimentelle Konzepte, die thematisch offen und deren Förderformate nicht festgelegt sind. Förderbeginn ist Juli 2022. „Freiraum“ ist als wiederkehrende Ausschreibung geplant.