Meister: Bisher 135.000 Mal studentische Corona-Notlagen gelindert : Datum: Pressemitteilung: 136/2020
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage noch bis Ende September möglich
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen noch bis zum 30. September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe ist Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Zur vorläufigen Bilanz erklärt der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Michael Meister:
„Knapp vier Monate nach Einführung läuft die Überbrückungshilfe in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses für Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit Ende des Monats aus. Wir ziehen eine positive Bilanz. Seit dem Start im Juni haben die Studierenden- und Studentenwerke im gesamten Bundesgebiet bisher 135.000 Mal coronabedingte Notlagen von Studierenden gelindert und insgesamt rund 60 Millionen Euro zugesagt. Damit konnte vielen Studierenden geholfen werden, die infolge der Pandemie ihre Studentenjobs verloren hatten oder deren familiäre Unterstützung nicht mehr erbracht werden konnte. Zwei Drittel der Studierenden wurden mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt.
Mittlerweile hat sich erfreulicherweise die Wirtschaftslage wieder entspannt, womit sich auch das Beschäftigungsangebot für Studierende verbessert. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Anträge zurückgegangen ist oder die pandemiebedingte Notlage bei Antragsstellung in immer weniger Fällen nachgewiesen werden kann.
Die von Beginn an befristet angelegte Überbrückungshilfe hat damit ihren Zweck erfüllt. Mit dieser Nothilfe hat sich der Bund in der coronabedingten Ausnahmesituation der Belange der Studierenden angenommen und das Erforderliche getan, um unbürokratisch, schnell und wirksam zu helfen. Wir werden die Lage der Studierenden in den nächsten Monaten weiter beobachten. Bis Ende September ist es noch möglich, Anträge für diesen Monat zu stellen. Dann wird die Förderung ausgesetzt. Sollte noch einmal eine Situation für Studierende entstehen wie zu Beginn der Pandemie, so steht uns jetzt ein etabliertes Instrument zur Verfügung, um schnell reagieren zu können.
Zudem bestehen die weiteren Säulen des Corona-Hilfspakets für Studierende fort. Neben der Möglichkeit, BAföG zu beantragen, können Studierende den bewährten KfW-Studienkredit erhalten. Der Studienkredit ist noch bis Ende März 2021 zinslos gestellt und auch für ausländische Studierende zugänglich. Für alle Hilfsangebote stehen Beratungsangebote zur Verfügung.
Mit Blick auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss haben die Studierenden- und Studentenwerke in ganz Deutschland Außerordentliches geleistet. Es wurde nicht nur binnen kürzester Zeit ein völlig neues Antragsverfahren etabliert und umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben die Antragssteller auch umfassend beraten und in über 100.000 Fällen Nachfragen gestellt, um die individuellen Notlagen besser zu erfassen. Das BMBF dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Studierenden- und Studentenwerke für den enormen Einsatz für die Interessen der Studierenden in pandemiebedingten Notlagen.“
Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, erklärt:
„Die Studierenden- und Studentenwerke haben ihre Leistungsfähigkeit und Flexibilität unter Beweis gestellt, sie haben geschlossen und engagiert gehandelt, zum Wohl der Studierenden, wie es ihrem sozialen Auftrag entspricht.“
Hintergrund:
Die 57 Studierenden- und Studentenwerke haben im Juni und Juli Mittel für gut 44.000 bzw. knapp 45.000 Anträge auf Zuschüsse zugesagt. In den Folgemonaten August und September sank die Zahl der Anträge deutlich. Im August erhielten über 37.000 Studierende einen Zuschuss, im September waren es bislang gut 9.000 Studierende. Derzeit befinden sich noch etwas mehr als 14.000 Anträge in Bearbeitung, hauptsächlich aus dem September.
Anträge können noch bis zum 30. September um 23.59 Uhr gestellt werden.
Die monatsweise Entwicklung der absoluten Antragszahlen ist in der oben angezeigten Grafik dargestellt (September: eingegangene Anträge bis 22. September, für den weiteren Verlauf des Monats Schätzung in orange).
Die Annahmequote der eingereichten Anträge entwickelte sich von Monat zu Monat nach oben: von 53,5 Prozent im Juni über 63 Prozent im Juli und 72,5 Prozent im August auf aktuell gut 75 Prozent im September. Gleichzeitig konnten Antragstellende ihre akute finanzielle Notlage immer seltener direkt auf die Covid-19-Pandemie zurückführen. Diese beiden Faktoren – sinkende Antragszahlen und weniger unmittelbar pandemiebedingte Notlagen – deuten auf den derzeit stark gesunkenen Bedarf an Überbrückungshilfe hin.
Der Anteil an Studierenden, die einen Antrag stellten, war in Deutschland über die vergangenen vier Monate ungleich verteilt. In den 57 Studierenden- und Studentenwerken beantragten zwischen 1 Prozent und 6 Prozent der Studierenden die Überbrückungshilfe. Dabei fallen die Unterschiede zwischen den Ländern weniger stark aus als innerhalb einiger Länder. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Studierenden- und Studentenwerke durch die Überbrückungshilfe vor Ort zielführend und schnell in individuellen Notsituationen helfen konnten.
Die Überbrückungshilfe mit den Elementen erweiterter KfW-Studienkredit und nicht-rückzahlbarer Zuschuss wurde für Studierende geschaffen, die nicht dem Grunde nach förderungsberechtigt nach dem BAföG sind oder die sich trotz anrechenbaren Einkommens unterhaltspflichtiger Eltern oder Ehe-/ Lebenspartner in einer pandemiebezogenen Notlage befinden. Der Zuschuss soll Studierenden in akuten Notlagen helfen, die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dafür hat das BMBF den 57 Studierenden- und Studentenwerken sowie dem Deutschen Studentenwerk insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Studierende können die Überbrückungshilfe noch bis 30. September 2020 als nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro pro Monat unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragen.
Die Möglichkeit des anrechnungsfreien Zuverdiensts bei Tätigkeit in systemrelevanten Bereichen und die coronabedingten Anpassungen des BAföG-Vollzugs bestehen auch im Wintersemester 2020/2021 fort.
Nähere Informationen: www.bafög.de
Die Zinslosigkeit und die Möglichkeit der Antragstellung durch ausländische Studierende für den erweiterten KfW-Studienkredit besteht bis Ende März 2021.
Nähere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/index-4.html
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html