„Innovationen für die Energiewende“: Bundesregierung beschließt 7. Energieforschungsprogramm : Datum: Pressemitteilung: 086/2018
Das Bundeskabinett hat heute das 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ beschlossen.
Damit knüpft die Bundesregierung an die Erfolge der Energieforschung in den vergangenen Jahren an. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das neue Programm an der Energiewende ausgerichtet und adressiert mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Förderpolitik aus einem Guss aktuelle und sich abzeichnende Herausforderungen. Das Programm ist Ergebnis eines umfangreichen Konsultationsprozesses mit Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft sowie den Ländern.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Energiewende ist ein ambitioniertes Modernisierungsprojekt für unsere Volkswirtschaft. Mit dem 7. Energieforschungsprogramm werden wir unsere Vorreiterrolle weiter stärken. Wir geben bis 2022 noch einmal 45 Prozent mehr für Forschung und Innovationen aus. Das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich mit über 3,5 Mrd. Euro. Wir gehen die Zukunftsthemen an, indem wir uns systemübergreifenden Fragestellungen widmen. Digitalisierung und Sektorkopplung sind der Schlüssel zu einer weiter erfolgreichen Energiewende. Mit den neuen Innovationen werden wir nicht nur beim Strom, sondern gerade auch bei der so wichtigen Wärme Fortschritte machen. Das hilft dem Klima. Und klimafreundliche Energietechnologien ‚made in Germany‘ sind weltweit gefragt – und sollen es auch bleiben.“
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek: „Energieforschung macht die Energiewende erst möglich. Nur mit anwendungsorientierter Grundlagenforschung können wir die notwendigen Innovationen schaffen – etwa für die Wasserstoffproduktion, die Wärme- und Mobilitätswende und auch für die gesellschaftliche Beteiligung. So ermöglichen wir Innovationssprünge für ein bezahlbares und klimafreundliches Energiesystem. Deshalb investiert das BMBF in leistungsfähige Infrastrukturen für die deutsche Energieforschungslandschaft.“
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Auf die Bioenergie als mengenmäßig wichtigste Quelle unter den Erneuerbaren Energien legen wir besonderes Augenmerk. Bioenergie trägt in erheblichem Ausmaß zur Energiewende und Minimierung der Treibhausgase bei. Richtig ist, dass Erneuerbare Energien zu einem wichtigen Standbein für die Land- und Forstwirtschaft geworden sind. Die Land- und Forstwirtschaft leistet damit auch einen Beitrag, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Deshalb fördern wir die Bioenergieforschung im Rahmen unseres Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe mit rund 50 Millionen Euro jährlich. Forschungsvorhaben zur Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz sind darin wesentliche Schwerpunkte.“
Vier Grundlinien definieren den Rahmen der Energieforschungspolitik in den kommenden Jahren:
- Ein neuer Fokus auf den Technologie- und Innovationstransfer durch „Reallabore der Energiewende“ als neue Fördersäule zur Marktvorbereitung innovativer Lösungen. Gleichzeitig wird der dynamische Praxistransfer durch die bessere Einbindung von Startups flankiert.
- Die Neuausrichtung auf sektor- und systemübergreifende Fragestellungen der Energiewende, wie Digitalisierung und Sektorkopplung.
- Eine bessere Vernetzung der Förderinstrumente zur Projektförderung und der institutionellen Förderung.
- Die engere europäische und internationale Kooperation.
Neben den zentralen Forschungsfeldern Energieeffizienz und Erneuerbare Energien setzt das 7. Energieforschungsprogramm neue Schwerpunkte bei der Digitalisierung, der Sektorkopplung und der Energiewende im Wärme-, Industrie- und Verkehrssektor einschließlich gesellschaftlicher Fragestellungen. Mit diesen systemübergreifenden Forschungsthemen rückt die Transformation des Gesamtsystems in den Fokus der Forschungsförderung.
Die aktuelle Finanzplanung sieht vor, die Energieforschung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms im Zeitraum 2018 bis 2022 mit rund 6,4 Mrd. Euro zu fördern. Das entspricht einer Steigerung von rd. 45 Prozent gegenüber dem Vorläuferprogramm im Vergleichszeitraum 2013 bis 2017.