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Bundesforschungsministerin Johanna Wanka zum Urheberrecht : Datum: Pressemitteilung: 076/2017

"Die heute beschlossene Neuregelung des Urheberrechts dient Bildung und Wissenschaft. Die reformierten Regelungen sind ein Gewinn für die gute Lehre und Forschung: So können Hochschulen Studierenden Auszüge aus Werken zur Verfügung stellen; Forschende können zeitgemäße, digital gestützte Wissenschaft betreiben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit. Und wir machen den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in der Praxis der Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen einfacher. Zugleich werden die Urheber angemessen vergütet."

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat heute eine umfassende Reform der Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Forschung beschlossen. Die Normen werden verständlicher und nutzerfreundlicher gefasst und behutsam erweitert. Schrankenregelungen erlauben, dass urheberrechtlich geschützte Werke zu bestimmten Zwecken des Allgemeinwohls genutzt werden können, ohne dass hierfür der Rechtsinhaber jeweils einzeln gefragt werden muss. Die Nutzer zahlen stattdessen eine angemessene Gebühr an die Verwertungsgesellschaften, die diese an die Rechtsinhaber ausschütten. Die Neuregelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Nach vier Jahren sollen die Auswirkungen auf Bildung, Wissenschaft und Verlage im Rahmen einer Evaluierung überprüft werden.