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Errichtung des Deutschen Zentrums für Astrophysik einen wichtigen Schritt vorangekommen : Datum: Pressemitteilung: 44/2024

BMBF und Freistaat Sachsen unterzeichnen Eckpunkte für das DZA

Unterschriftenzeremonie
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger unterzeichnet gemeinsam mit dem sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, die Vereinbarung © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung und der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen haben heute im Beisein des sächsischen Wissenschaftsstaatsministers und des designierten Gründungsdirektors die Eckpunkte zum Aufbau und zur gemeinsamen Finanzierung des Deutschen Zentrums für Astrophysik (DZA) unterzeichnet.

Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Mit der Unterzeichnung der Eckpunkte sind wir auf dem Weg zur Errichtung des Deutschen Zentrums für Astrophysik einen wichtigen Schritt vorangekommen. Denn damit sichern wir die Finanzierung dieses Großforschungszentrums, das ungeheure Datenmengen von Großteleskopen verarbeiten und ein einzigartiges Untergrundlabor errichten wird. Ich bin mir sicher: Das DZA wird die nationale und internationale Wissenschaftslandschaft verändern. Und es wird den Forschungsstandort Deutschland insgesamt stärken. Denn die Astrophysik trägt nicht nur zum Verständnis von Himmelskörpern und des Universums bei. Sie hat in der Vergangenheit bewiesen, dass viele Technologien transferfähig sind. Zugleich wird das DZA den Strukturwandel in der Lausitz mitgestalten. Gemeinsam schaffen wir in einer traditionellen Kohleregion neue Perspektiven und Möglichkeiten.“

Dazu erklärt der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer:

„Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist ein starkes Signal für die Wirtschaftsregion Lausitz. Wir schaffen damit Planungssicherheit für einen ganz wichtigen Baustein des Strukturwandels. Wissenschaft ist Voraussetzung für wirklich Großes und Neues. Das Großforschungszentrum wird mit dafür sorgen, dass weitere Investoren kommen und dass es Ausgründungen auch von technologieorientierten Unternehmen gibt – mit guten Arbeitsplätzen und Löhnen. Das Vorhaben bringt so auch mehr Kaufkraft und sorgt für eine neue Gründerstimmung in der gesamten Region.“

Dazu erklärt der Wissenschaftsminister des Freistaates Sachsen Sebastian Gemkow:

„Forschung und Entwicklung sind Treiber von Innovation. Das gilt grundsätzlich, beim DZA aber ganz spezifisch. Im neuen Großforschungszentrum verschwimmen die Grenzen zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung. Das wird dafür sorgen, dass vieles was hier entwickelt wird, Auswirkungen auf Bereiche außerhalb der Astrophysik haben wird, in der Mikroelektronik oder in den Materialwissenschaften zum Beispiel. Die Eckpunkte bringen uns dem Ziel näher, die Vision Wirklichkeit werden zu lassen.“

Der designierte Gründungsdirektor des DZA Prof. Dr. Günther Hasinger ergänzt:

„Wir danken unseren Zuwendungsgebern Bund und Freistaat Sachsen, dass sie mit dieser Eckpunktevereinbarung die Grundlagen für die Finanzierung des Deutschen Zentrums für Astrophysik geschaffen haben. Damit können wir uns weiterhin mit vollem Elan um die Umsetzung der spannenden Aufgaben kümmern: die Gründung und den Aufbau des Zentrums, vor allem aber den Beginn der zukunftsweisenden Forschungsprojekte.“

Hintergrund

Das Deutsche Zentrum für Astrophysik (DZA) will riesige Datenströme von Großteleskopen verarbeiten, Voraussetzungen für neue astronomische Instrumente schaffen und ein einzigartiges Untergrundlabor errichten. In den kommenden Jahren sollen am DZA rund 1.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.

Das Großforschungszentrum soll den Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt stärken und den Strukturwandel in der Lausitz weiter voranbringen. Das Zentrum hatte im Februar offiziell seinen Interimsstandort in Görlitz eröffnet. Der endgültige Standort wird derzeit ermittelt.

Bis 2038 stehen für das neue Großforschungszentrum bis zu 1,1 Milliarden Euro aus Strukturstärkungsmitteln des Bundes zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen übernimmt die Kosten für Grundstückskauf, Erschließung, Beseitigung von Altlasten sowie u.a. etwaige Mehrkosten wegen Denkmalsanierung. Die Grundfinanzierung während der institutionellen Förderung aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen erfolgt im Verhältnis 90 Prozent durch den Bund und zehn Prozent durch das Land.