Stark-Watzinger: Verhandlungsgruppe hat sich auf die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm geeinigt : Datum: Pressemitteilung: 94/2023
Startchancen-Programm kann wie geplant zum Schuljahresbeginn 2024/25 starten
Die gemeinsame Verhandlungsgruppe aus Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Ländern hat sich nach intensiven Verhandlungen auf die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm geeinigt. Sie wurde heute gemeinsam an alle Länder übermittelt. Die Vereinbarung basiert auf den Eckpunkten von Bund und Ländern und regelt die Details der Umsetzung des Programms.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Die Ergebnisse der PISA-Studie haben überdeutlich gezeigt, dass der Handlungsdruck noch nie so groß war wie jetzt. Wir brauchen dringend eine bildungspolitische Trendwende, die gerade bei den Grundkompetenzen ansetzt. Deshalb freut es mich umso mehr, dass wir uns mit der von den Ländern mandatierten Verhandlungsgruppe auf die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm geeinigt haben. Wir haben intensiv miteinander verhandelt, um die bestmögliche Ausgestaltung des Programms zu erreichen. Das hat sich gelohnt – vor allem für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Denn sie brauchen dringend unsere besondere Unterstützung. Mit der vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung haben wir den nächsten Meilenstein bei der Umsetzung des Startchancen-Programms erreicht. Jetzt haben alle Länder Gelegenheit, sich mit dem Verhandlungsergebnis zu befassen. Bis Ende Januar wollen wir dann zu einer abschließenden Verständigung von Bund und Ländern kommen. Derweil sollten die notwendigen Vorbereitungen engagiert vorangetrieben werden, damit das Startchancen-Programm wie vereinbart zum Schuljahresbeginn 2024/25 starten kann.“
Hintergrund
In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm erarbeitet. Diese umfasst auch eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen). Bis Ende Januar 2024 soll es zu einer abschließenden Verständigung mit allen 16 Bundesländern kommen.
Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Im Rahmen dessen will der Bund den Ländern jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit Mitteln in gleichem Umfang. Besonders unterstützt werden damit etwa zehn Prozent der rund 40.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bzw. zehn Prozent der rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler.
Das Startchancen-Programm ist Teil des 2020 beschlossenen Koalitionsvertrages des Bundes. Es soll dazu beitragen, die seit Jahren zurückgehenden schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler wieder zu verbessern und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Zuletzt hatten Lernstandsuntersuchungen wie PISA 2022, der nationale IQB-Bildungstrend sowie die internationale IGLU-Studie nachgewiesen, dass in Deutschland wie in den meisten anderen westeuropäischen Ländern die Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler in den Basiskompetenzen wie zum Beispiel im Lesen und Rechnen deutlich zurückgehen.