Pressemitteilung: 53/2023 04.08.2023

Stark-Watzinger: Die BAföG-Reform zeigt eine erste positive Wirkung

BAföG-Statistik für das Jahr 2022 veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat heute die Statistik zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Jahr 2022 vorgelegt. Demnach ist die Zahl der geförderten Studierenden gegenüber 2021 um knapp fünf Prozent gestiegen.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Ich freue mich sehr, dass sich der Aufwärtstrend bei der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden verstetigt hat. Auch wenn die volle Wirkung erst im kommenden Jahr sichtbar wird, zeigen die Zahlen, dass die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft getretene BAföG-Reform eine erste positive Wirkung entfaltet. Ebenfalls erfreulich ist der weitere Anstieg der Zahl der digitalen BAföG-Anträge. Nun muss die Digitalisierung des BAföG in den Ländern vollendet werden. Das BAföG ist eines der zentralen Instrumente zur Schaffung von Chancengerechtigkeit in Deutschland. Deshalb haben wir es gleich zu Beginn der Legislaturperiode für mehr Menschen geöffnet und die Leistungen erhöht. Damit noch mehr junge Menschen davon profitieren, startet heute eine neue BAföG-Kampagne in den sozialen Netzwerken. Zudem wird es ab Oktober wieder eine BAföG-Tour an 30 Hochschulstandorten geben, die auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam macht.“

Hintergrund

Mehr als drei Viertel aller im Jahr 2022 mit BAföG Geförderten waren Studierende (489.000), ein Viertel Schülerinnen und Schüler (141.000). Die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegte BAföG-Statistik zeigt einen Anstieg der geförderten Studierenden von 468.000 auf 489.000 Personen. Bei den Schülerinnen und Schülern ist hingegen ein Rückgang von 155.000 auf 141.000 Geförderte zu verzeichnen, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass viele Fachschülerinnen und Fachschüler häufiger das Aufstiegs-BAföG (AFBG) nutzen. Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag erhöhte sich ebenfalls um fünf Prozent und lag 2022 bei 592 Euro.

Mit der BAföG-Reform 2022 wurden die Bedarfssätze angehoben. Der Förderhöchstbetrag stieg von 861 auf 934 Euro. Darin enthalten ist der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende, der um elf Prozent auf 360 Euro angehoben wurde. Der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre wurde von 150 Euro auf 160 Euro angehoben. Durch eine Anhebung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern um 20,75 Prozent wurde zudem der Kreis der BAföG-Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel der jüngsten BAföG-Reform war es auch, durch Anhebung der Altersgrenzen mehr Flexibilität in persönliche Bildungsbiografien zu bringen. Förderungsfähig sind nun grundsätzlich all diejenigen, die bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Zahl der Antragstellenden mit BAföG Digital hat sich in den ersten sieben Monaten 2023 im Vergleich zum Juli 2022 um mehr als 15.000 erhöht.