Das Bundeskabinett hat heute das vom Bundesministerium für Bildung Forschung (BMBF) erarbeitete SPRIND-Freiheitsgesetz beschlossen.
Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Mit bahnbrechenden Innovationen können wir die großen Herausforderungen meistern, Wohlstand schaffen und sogar Leben retten. Dass sie ein echter Gamechanger sind, hat nicht zuletzt der Corona-Impfstoff gezeigt. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz befreien wir unsere Bundesagentur für Sprunginnovationen jetzt von unnötigen bürokratischen Fesseln und geben ihr neue Freiheiten. So kann sie künftig schneller und finanziell flexibler agieren und damit mehr Sprunginnovationen zum Durchbruch verhelfen. Konkret ist eine Beleihung, Selbstbewirtschaftungsmittel und eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot für die SPRIND vorgesehen. Zudem wird das Spektrum nutzbarer Förderwerkzeuge um privatrechtliche Finanzierungsinstrumente erweitert. Als Innovationsland fördern wir mit der SPRIND bereits seit 2020 verstärkt Sprunginnovationen. Allerdings konnte die Bundesagentur ihr Potenzial aufgrund von Einschränkungen bislang nicht voll entfalten. Das ändern wir jetzt.“
Hintergrund
Die SPRIND wurde 2019 gegründet. Das Ziel: Ein neuartiges Förderinstrument, um in Deutschland gezielt bahnbrechende Ideen – sogenannte Sprunginnovationen – zu fördern. Seither hat sich die SPRIND unter Leitung des Gründungsdirektors, Rafael Laguna de la Vera, erfolgreich entwickelt: Ihr Budget hat sich mit derzeit rund 150 Millionen Euro seit 2021 verdreifacht. In derzeit neun Tochtergesellschaften werden Projekte mit Sprunginnovationspotenzial vorangetrieben und in fünf Innovationswettbewerben, den sogenannten Challenges, konkurrieren hochspezialisierte Teams miteinander bei der Suche nach der besten Lösung für bedeutende gesellschaftliche Problemstellungen. Das SPRIND-Freiheitsgesetz soll die Rahmenbedingungen für die Bundesagentur für Sprunginnovationen verbessern und noch in diesem Jahr in Kraft treten.