Stark-Watzinger: Verstöße bei der Fraunhofer-Gesellschaft dürfen sich nicht wiederholen : Datum: Pressemitteilung: 19/2023
Bundesforschungsministerin fordert moderne Governance und tragfähige Compliance-Standards
Der Bundesrechnungshof hat heute seinen Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu ausgewählten Aspekten der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer Gesellschaft veröffentlicht.
Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Die Fraunhofer-Gesellschaft ist eine der europaweit führenden außeruniversitären Forschungseinrichtungen, welche sich eigenständig verwaltet. Das Bundesforschungsministerium nimmt dabei seine Verantwortung als größter Zuwendungsgeber sehr ernst. Jedoch üben weder das Bundesforschungsministerium noch die mitfinanzierenden Länder die Rechts- und Fachaufsicht aus. Der Bericht des Bundesrechnungshofes erhebt zahlreiche und schwere Vorwürfe gegen die FhG und den Vorstand. Das Bundesforschungsministerium hat bereits erste Konsequenzen etwa durch Teilwiderrufsverfahren gezogen. Neben dem schnellstmöglichen personellen Neustart im Vorstand muss es jetzt darum gehen, dass sich die Verstöße nicht wiederholen und die FhG schneller zu einer modernen Governance und tragfähigen Compliance-Standards kommt. Sonst besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in und das Ansehen der deutschen Forschung insgesamt beschädigt wird. Bereits in seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 zum vorläufigen Bericht des BRH hat das Bundesforschungsministerium verdeutlicht, dass die Beanstandungen als klare Verstöße der FhG zu klassifizieren sind, es die Empfehlungen des BRH aufgreifen und eine Präzisierung bestehender Regelungen mit dem Ziel einer verbesserten Handhabung prüfen und umsetzen wird. Das Bundesforschungsministerium hat die FhG in mehreren Gesprächen mit dem Vorstand zu Verbesserungen des Compliance-Management-Systems aufgefordert und wird die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überprüfen. Zur Ausarbeitung konkreter Vorschläge wird sich das Bundesforschungsministerium auch extern beraten lassen und sich darüber mit dem Senat der FhG und den Ländern austauschen.“
Hintergrund
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat seinen Bericht zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als institutionelle Zuwendungsempfängerin mit Schwerpunkten auf Reisekosten, Repräsentationsaufgaben und Dienstwagennutzung im Vorstandsbereich der FhG am 03. Februar 2023 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt.
Im Vorstandsbereich stellte der BRH bezogen auf den Prüfungszeitraum (2016 bis 2021) zahlreiche Verstöße gegen interne und externe Regeln fest. Insgesamt zeigte sich ein unangemessener Umgang mit Steuermitteln durch überhöhte Reise-, Dienstfahrzeug- und Repräsentationskosten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat den Bereich Reisekosten und Repräsentation für das Jahr 2020 vor Bekanntwerden der Erhebungen des BRH einer Prüfung unterzogen, welche mittlerweile abgeschlossen wurde. Eine aus der Prüfung resultierende Forderung wurde von FhG zwischenzeitlich beglichen.