Der Bundesrat hat heute dem Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt. Nachdem der Bundestag dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss bereits am Dienstag zugestimmt hatte, ist nun der Weg frei für die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Diese Einigung leistet einen starken Beitrag zur weiteren Modernisierung unseres Landes. Das ist vor allem ein Meilenstein für die Bildung in unserem Land. Mit der Zustimmung des Bundesrats steht nun fest, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat. Das heißt: Mehr Zeit für individuelle Förderung der Kinder. Mehr Zeit, um Interessen und Talente zu entdecken und zu fördern. Mehr Zeit für die berufliche Entwicklung der Eltern und mehr Fachkräfte für die Wirtschaft. Ich bin froh, dass es zum Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, dieses zentrale Vorhaben umzusetzen. Der Bund ist den Ländern für diese Einigung sehr weit entgegengekommen. Nun muss es darum gehen, den Rechtsanspruch bestmöglich vorzubereiten. Hier sind jetzt die Länder in der Pflicht: Es geht darum, unverzüglich das Thema Personal in den Blick zu nehmen. Pädagogische Fachkräfte müssen ausgebildet und eingestellt werden. Und zwar jetzt! Der Infrastrukturausbau muss schnellstmöglich beginnen, damit das Bundesgeld auch dort ankommt, wo es benötigt wird, nämlich vor Ort. 2026 scheint weit weg zu sein. Aber es gilt, keine Zeit zu verlieren, sondern jetzt die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Im Ganztag steckt unheimlich viel Potenzial – vor allem, wenn er gut gemacht ist. Das Thema Qualität spielt dabei eine große Rolle. Das wissen wir aus der Bildungsforschung und deshalb macht sich das BMBF stark für einen qualitativ hochwertigen Ganztag. Nur so können wir das Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit voll ausschöpfen und das muss unser gemeinsames Ziel sein!“
Hintergrund:
Bund und Länder haben sich im Vermittlungsverfahren geeinigt: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch umfasst eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Länder können in den Ferien eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Um den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter noch in dieser Wahlperiode zum Erfolg zu führen, hat der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten noch einmal deutlich erhöht. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder mit aufwachsenden Beträgen bei den laufenden Kosten; ab 2030 dann dauerhaft mit 1,3 Mrd. € pro Jahr. Den Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung. Die Länder beteiligen sich ihrerseits mit 30 Prozent. Dabei können die Anteile freier Träger nun auch angerechnet werden – eine Forderung, die den Ländern wichtig war. Damit fließen insgesamt über 5 Mrd. € in den Ganztagsausbau. Auch die Förderbereiche wurden im Rahme der Verhandlungen noch einmal angepasst, so dass die Investitionen noch zielgerichteter erfolgen können – auch dort, wo bereits ein hoher Ausbaustand zu verzeichnen ist. Hiermit wird insbesondere auch der Ausgangslage in den neuen Ländern Rechnung getragen und der qualitative Ausbau unterstützt. Bund und Länder haben außerdem vereinbart, das Gesetz nach einer gewissen Zeit zu evaluieren und bezüglich der Kostenentwicklung und Kostenverteilung im Gespräch zu bleiben.