Das Statistische Bundesamt hat heute die Ergebnisse der amtlichen Statistik zu den Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder veröffentlicht.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Im vergangenen Jahr stellten fast 42.000 Menschen einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Bei fast einem Drittel wurden die Anträge von Pflegekräften gestellt. Diese hohen Zahlen zeigen: Das Anerkennungsgesetz hat sich auch in der Krise bewährt. Die Nachfrage nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist 2020 trotz Coronakrise auf hohem Niveau geblieben. Das Gesetz ermöglicht es Fachkräften, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Davon profitieren beide Seiten: Für die Fachkräfte steigt die Chance auf einen guten Arbeitsplatz, der Sicherheit bietet, Wertschätzung vermittelt und den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Damit leistet das Anerkennungsgesetz einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft. Gleichzeitig gewinnt Deutschland dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland dazu. Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes des Bundes 2012 haben über 422.000 Menschen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Die steigende Zahl der anerkannten Fälle zeigt, dass auch unsere Maßnahmen zur Begleitung der Anerkennungsverfahren wirksam sind. Seit Februar letzten Jahres bietet die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung zuwanderungsinteressierten Fachkräften aus dem Ausland einen zentralen Ansprechpartner, der sie individuell berät und bei den Anerkennungsverfahren unterstützt. Hierzu haben wir mit allen 16 Bundesländern Vereinbarungen zur Zusammenarbeit getroffen. Zudem bieten die Auslandshandelskammern im Rahmen des von uns geförderten Projekts ProRecognition in zehn Ländern weltweit Beratung zum Thema Anerkennung an.“
Hintergrund:
Im Anerkennungsverfahren können Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen prüfen lassen, ob ihre Qualifikation mit dem jeweiligen deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren stellt somit sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind. Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist die Anerkennung der Berufsqualifikation zudem Voraussetzung, um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können.
Die Anträge zu Bundesberufen (zum Beispiel Pflegekräfte, Ärzte, Elektroniker) sind im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 4,8 Prozent zwar leicht gesunken. Die Antragszahlen liegen aber dennoch um 8 Prozent über den Antragszahlen von 2018 - trotz der Coronakrise, die 2020 zu vielfältigen Herausforderungen im In- und Ausland geführt hat, u.a. bei der Vorbereitung der Anerkennung und der Möglichkeit der Einreise.
Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes des Bundes 2012 haben über 422.000 Menschen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Allein in den bundesrechtlich geregelten Berufen waren es 205.359. Gesundheits- und Krankenpflege (einschließlich Pflegefachmann/-frau) war dabei 2020 erneut der mit Abstand nachgefragteste Beruf: Insgesamt 12.819 Anträge wurden für diese Berufe gestellt. Hinzu kamen im Gesundheitsbereich 5.703 Anträge von Ärztinnen und Ärzten sowie 972 von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Auch die Berufe in Landeszuständigkeit wie etwa Ingenieur (2.733 Anträge), Lehramt/Lehrer (2.454 Anträge) oder Erzieher (1.422 Anträge) verzeichnen eine verstärkte Nachfrage. Von den im Jahr 2020 insgesamt 41.961 gestellten Anträgen entfielen 31.536 auf Berufe in Bundeszuständigkeit und 10.425 auf Berufe in Landeszuständigkeit.
Ein Großteil der Anträge zu Berufen in Bundeszuständigkeit wurde 2020 aufgrund einer beruflichen Qualifikation aus einem Nicht-EU-Staat gestellt. Damit setzt sich der Trend aus 2019 fort. Hauptherkunftsstaaten waren Bosnien und Herzegowina (2.724 Anträge), Serbien (2.688 Anträge), Rumänien (1.839 Anträge) und Syrien (1.752 Anträge).
2020 wurden laut der Anerkennungsstatistik zu Bundesberufen 36.696 Verfahren und damit soviele wie nie zuvor beschieden. Bei der Mehrheit der Verfahren (54 Prozent) wurde eine volle Gleichwertigkeit festgestellt. In nur knapp drei Prozent der Bescheide konnte keine Gleichwertigkeit anerkannt werden. Neun Prozent entfielen auf eine teilweise Gleichwertigkeit bei nicht reglementierten Berufen (z. B. Elektroniker) und 35 Prozent auf die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme bei reglementierten Berufen (wie zum Beispiel einer Kenntnisprüfung, insbesondere für medizinische Gesundheitsberufe, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht erfüllt war).
Das Anerkennungsverfahren kann vom In- oder Ausland aus beantragt werden. Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist die Beantragung der Anerkennung Voraussetzung für die Zuwanderung nach Deutschland aus einem Drittstaat. Hiervon wird von einer steigenden Anzahl von Personen Gebrauch gemacht: Anträge aus dem Ausland verzeichneten im Jahr 2020 einen Zuwachs von fast 11 Prozent zum Vorjahr. Sie machen damit 35 Prozent aller im Jahr 2020 gestellten Anträge zu Bundesberufen aus.
Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes 2012 wurden in bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Berufen sowie für Zeugnisbewertungen in akademischen Berufen zusammen rund 422.700 Anträge eingereicht.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wurde vom BMBF gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet und hat im Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen.
Die Auswertung und Begleitung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes ist Teil des Monitorings zum Anerkennungsgesetz. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF umgesetzt.