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Was bedeutet der Brexit für Bildung und Forschung? : , Thema: eu-austritt

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endete die Übergangsphase zum Jahresende 2020. Beide Seiten haben nun ein umfassendes Partnerschaftsabkommen vereinbart. Welche Folgen hat das? Ein Überblick.

Brexit
Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union verlassen. Was das für Bildung und Forschung bedeutet, erfahren Sie hier. © copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

Internationaler Austausch im Hochschul- und Schulbereich

Kann ich mein Studium im Vereinigten Königreich fortführen?

Wer bereits im Vereinigten Königreich studiert, soll dies auch weiterhin tun können. Der aufenthaltsrechtliche Status für Studierende, die sich bis zum Ende der Übergangsphase zum 31.12.2020 bereits im Vereinigten Königreich aufhalten, soll sich durch den Brexit nicht ändern. Bis zum 30.06.2021 muss jedoch ein „Settled Status“ beantragt werden und es dürfen keine schweren Straftaten begangen worden sein. Das hat die britische Regierung in ihrem „Statement of Intent on the EU Settlement Scheme“ angekündigt. Weitere Informationen gibt es hier.

Werden meine Studienleistungen weiter anerkannt?

Ja, das Vereinigte Königreich bleibt auch im Falle eines Brexit Teil des Europäischen Hochschulraums.

Muss ich im Vereinigten Königreich Studiengebühren zahlen, wenn ich dort weiterstudieren möchte?

Die britische Regierung hat zugesagt, dass für europäische Studierende auf Bachelor-Niveau, die im Herbst 2019 ihr Studium an englischen Universitäten beginnen, wie bisher (gedeckelte) Gebühren in der Höhe anfallen, die auch britische Studienanfänger zahlen werden (max. GBP 9.250 pro Jahr). Gleiches hat Schottland bereits zugesichert: EU-Studierende werden ab 2019 weiterhin wie schottische Landeskinder behandelt. Sie zahlen daher keine Gebühren. Dieselbe Regelung gilt auch für EU-Studierende auf Masterniveau, die im Herbst 2019 das Studium aufnehmen. Die britische Regierung hat zwischenzeitlich verkündet, dass der sog. „Home-Fee Status“ mit den gedeckelten Studiengebühren für EU-Studierende auch für das akademische Jahr 2020/2021 gelten soll.

Die britische Regierung hat verkündet, dass ab dem akademischen Jahr 2021/2022 EU-Studierende keinen Anspruch mehr auf den Home-Fee-Status haben. Dies gilt neben England ebenfalls für Schottland, Wales und Nordirland. Damit gelten für EU-Studierende die gleichen Gebühren wie für andere internationale Studierende. 

Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Brexit auf Studiengebühren und Studienfinanzierung:

UK Council for International Student Affairs – Brexit-Hinweise

Universities & Colleges Admissions Service

Benötige ich im Vereinigten Königreich bzw. in der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2021 ein Visum?

Die Europäische Union und das Vereinigten Königreich haben im Partnerschaftsabkommen Kurzaufenthalte in der EU bzw. im Vereinigten Königreich von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen von der Visumspflicht befreit. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich.

Studierende aus einem EU-Mitgliedstaat können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate visumsfrei eine Universität im Vereinigten Königreich besuchen. Weitere Informationen zu Studentenvisa im Vereinigten Königreich: UK Government Student Visa

Muss ich als britischer Studierender in Deutschland Studiengebühren zahlen?

Studierende aus dem Vereinigten Königreich könnten nach einem Austritt von Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern betroffen sein. Diese Entscheidung treffen die Bundesländer nach dem jeweiligen Hochschulrecht.

Einzig in Baden-Württemberg werden seit dem Wintersemester 2017/18 solche Gebühren erhoben. Dort gilt folgende Ausnahme: „Tritt ein Staat aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum aus und würden dadurch Angehörige dieses Staates gebührenpflichtig nach § 3, so können Angehörige dieses Staates, sofern sie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts mindestens fünf Semester in einem Studiengang an einer baden-württembergischen Hochschule immatrikuliert waren, ihr Studium in diesem Studiengang gebührenfrei fortführen.“

Britische Staatsangehörige, die unter den Schutz des Austrittsabkommens fallen, indem sie bereits vor dem 31. Dezember 2020 ihre Freizügigkeitsrechte in Deutschland ausgeübt haben, müssen für die gesamte Dauer ihres Studiums keine höheren Studiengebühren als Deutsche oder andere EU-Bürger zahlen.

Benötige ich für Schulausflüge und Schüleraustausche zwischen Vereinigtem Königreich und Deutschland ein Visum?

Schülerinnen und Schüler aus EU-Mitgliedstaaten können für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten ohne Visum ins Vereinigte Königreich einreisen. Für Aufenthalte von länger als sechs Monaten muss ein Visum beantragt werden.

Ab dem 01.01.2021 besteht für EU-Mitgliedstaaten keine Möglichkeit mehr, die Teilnahmeliste der Schüler eines Schulausflugs von einer Schule aus dem Vereinigten Königreich als Reisedokument zu anzuerkennen. Es ist deshalb von jeder Schülerin und jedem Schüler einer Schule aus dem Vereinigten Königreich bei einem Schulausflug in die EU ein individuelles Reisedokument und bei Bedarf ein Visum mit sich zu führen.

Zu Einreisemöglichkeiten ins Vereinigte Königreich mit Teilnahmelisten von Schulausflügen finden sich mehr Infos HIER.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen von der Visumspflicht befreit, solange das Vereinigte Königreich keine Visumspflicht für Kurzaufenthalte von EU-Bürgerinnen und –Bürgern einführt.

Mehr dazu finden Sie  HIER (PDF, 760kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Bleibt die Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen weiterhin gültig?

Die vor dem Austritt erfolgte Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen in Deutschland bleibt weiterhin gültig.

Ist die Anerkennung meiner britischen Berufsqualifikation ab dem 1. Januar 2021 weiterhin möglich?

Ja, auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31.01.2020 können Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland anerkannt werden. Auf die Prüfung und Entscheidung von vor dem 31.12.2020 von Unionsbürgern oder britischen Staatsangehörigen gestellten Anträgen auf Anerkennung von Berufsqualifikationen finden weiterhin die einschlägigen EU-Regelungen zur Anerkennung Anwendung.Das Partnerschaftsabkommen sieht Regelungen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vor, die für Anträge auf Anerkennung ab dem 1. Januar 2021 gelten. Diese sehen insbesondere vor, dass Berufsorganisationen beider Vertragspartner erleichterte Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe vorschlagen können, wenn dies im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse ist. Die automatische Anerkennung entsprechend der bisher geltenden EU-Berufsanerkennungsrichtlinie wird aber nicht mehr gelten. Solange es keine erleichterten Anerkennungsregelungen auf Grundlage des Abkommens gibt müssen EU-Bürger mit in Großbritannien erworbenen Qualifikationen diese ab Januar 2021 auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Vorschriften für in Drittstaaten erworbene Qualifikationen anerkennen lassen. Gleiches gilt für britische Staatsangehörige, die ihre Qualifikation nicht in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Kann ich als deutscher Auszubildender nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs weiterhin BAföG erhalten?

Das Brexit-Übergangsgesetz sieht eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vor, während derer das Vereinigte Königreich grundsätzlich wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt werden soll. Für den BAföG-Bezug heißt das, dass es bis Ende 2020 zu keinen Änderungen kommt. Nach Ende der Übergangsphase ist die Förderung eines Auslandsaufenthaltes im Vereinigten Königreich für die Dauer von grundsätzlich bis zu einem Jahr möglich.

Um den Betroffenen Vertrauensschutz zu gewähren und Brüche in ihrer Bildungsbiographie zu ersparen, wurde eine neue Übergangsregelung im BAföG geschaffen. Gemäß des neu in Kraft getretenen § 66b BAföG wird Auszubildenden, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31.12.2020) einen Ausbildungsabschnitt an einer Ausbildungsstätte im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beginnen oder fortsetzen, Ausbildungsförderung noch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Ausbildungsabschnitts an einer dortigen Ausbildungsstätte nach Maßgabe der im Übrigen unverändert geltenden sonstigen Förderungsvoraussetzungen des BAföG gewährt. Die Übergangsregelung im BAföG ist Bestandteil des „Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht“, das am 23.11.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten ist.

Kann ich als britischer Auszubildender nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs weiterhin BAföG erhalten?

Auch für die BAföG-Berechtigung britischer Auszubildender gilt, dass sie bis zum 31.12.2020 wie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU behandelt werden. Entsprechend können sie bis zu diesem Zeitpunkt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach dem BAföG Anspruch auf Förderung ihrer Ausbildung haben.

Ab dem 01.01.2021 haben britische Staatsangehörige unmittelbar aus dem Austrittsabkommen zukünftig nach Maßgabe der im Übrigen unverändert geltenden sonstigen Förderungsvoraussetzungen des BAföG ggf. noch weiterhin einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG, wenn sie vom persönlichen Anwendungsbereich in Artikel 10 des Austrittsabkommens umfasst sind und einen Anspruch auf Studienbeihilfen nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens haben. Dies ist der Fall, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt aus Artikel 15 des Austrittabkommens erworben haben oder aber dem Personenkreis der Arbeitnehmer, Selbstständigen, Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, oder deren Familienangehörigen angehören.

Fallen Sie nicht unter diesen Personenkreis, verlieren Sie mit Ende des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 jeglichen Anspruch aus dem BAföG, wenn Sie nicht die besonderen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 oder 3 BAföG erfüllen, unter denen auch Staatsangehörige von nicht zur EU gehörenden Staaten gefördert werden.

Erasmus+

Nimmt das Vereinigte Königreich nach einem EU-Austritt weiterhin am Programm Erasmus+ teil?

Das Vereinigte Königreich hat entschieden, nicht an der neuen Programmgeneration von Erasmus+ teilzunehmen. Maßnahmen des laufenden Erasmus+ Programms 2014-2020 können jedoch weiter gefördert werden. So können beispielsweise Studierendenmobilitäten bis zum Ende der Projektlaufzeit (bis zum 31. März 2023) unterstützt werden. 

Aufenthalte von Auszubildenden und Ausbilderinnen und Ausbildern im Vereinigten Königreich können zudem ab 2021 durch das Programm „AusbildungWeltweit“ des BMBF gefördert werden.

An wen können sich betroffene Bildungseinrichtungen wenden?

Hinweise für die Bereiche Berufsbildung einschließlich des Programms „AusbildungWeltweit“ und Erwachsenenbildung gibt die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). 

Über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich informiert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hier

Horizont 2020

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das laufende Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020?

Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich bleiben bis zum Ende von Horizont 2020 und bis zum Ende der Laufzeit der individuellen Projekte teilnahme- und förderfähig. Das gilt sowohl für die Verbund- als auch für die Einzelfördermaßnahmen.

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das Folgeprogramm Horizont Europa?

Im Partnerschaftsabkommen vom 24.12.2020 ist zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich eine fortgesetzte Teilnahme an Horizont Europa vereinbart worden. 


Nützliche Links zu Horizont 2020/ Europa: