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Urheberrecht im Dienst der Wissenschaft : Datum: , Thema: Forschung

Verlage könnten auf eine Änderung des Urheberrechts für wissenschaftliche Publikationen mit Anpassungen ihrer Geschäftsmodelle reagieren. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesbildungsministerium beauftragten Studie.

Kann ein Arbeitsblatt im Intranet der Schule eingestellt werden? Kann die Bibliothek einen Aufsatz per E-Mail versenden? Darf ein Dozent einen Text auf der Lernplattform der Universität anbieten? Der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien ist für Wissenschaftler und Lehrende oft frustrierend. Viele Nutzer beklagen rechtliche und praktische Hürden durch das Urheberrecht.

Eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke könnte Abhilfe schaffen. Wie der Begriff schon suggeriert, beschränkt sie das Urheberrecht, so dass Materialien leichter genutzt werden könnten – vom Versand elektronischer Kopien durch Bibliotheken bis hin zur automatisierten Auswertung ganzer Editionen, um etwa besonders häufig auftretende Formulierungen in Texten zu finden.

Bildungs- und Wissenschaftsschranke realisierbar

Die kürzlich erschienene Studie „Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“, die unter der Leitung des Düsseldorfer Wettbewerbsökonomen Justus Haucap und des Göttinger Juristen Gerald Spindler erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke realisierbar sei. Es sei nicht zu befürchten, dass eine solche Regelungen sich negativ auf die Publikationsanreize von Wissenschaftlern auswirken wird. Die Erwerbungsetats der Bibliotheken blieben voraussichtlich stabil. Auf eine vermehrte Nutzung von Inhalten im Rahmen von Schrankenregelungen könnten Verlage durch eine Anpassung ihrer Geschäftsmodelle reagieren.

Es überwiegen die Vorteile der Bildungs- und Wissenschaftsschranke: Sie ermöglicht Wissenschaftlern, Studierenden und Pädagogen einen komfortableren Umgang mit Literatur. Das wiederum könne das wissenschaftliche Arbeiten erleichtern und die Produktion wissenschaftlicher Werke sogar anregen. Für Bibliotheken seien vor allem eine vereinfachte Handhabung der Ausnahmeregelungen und die Abschaffung technischer Beschränkungen wichtig.

Studie im Auftrag des Bildungsministeriums

Die Studie ist in der Schriftenreihe „Ordnungspolitische Perspektiven“ des Düsseldorf Institute of Competition Economics erschienen. Sie ist vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben worden, das sich damit am Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD und der Digitalen Agenda der Bundesregierung orientiert. Die Regierungsparteien hatten sich darüber verständigt, die Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft mit einer Änderung des Urheberrechts voranzutreiben.

Box: information

Im Jahr 2014 gaben die öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen etwa eine Milliarde Euro für den Erwerb von urheberrechtlich geschütztem Material aus. Davon entfiel etwa die Hälfte auf die wissenschaftlichen Bibliotheken von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie verwenden rund 40 Prozent ihres Etats auf die Lizenzen von E-Journals und E-Books.