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Schnellere BAföG-Unterstützung für Flüchtlinge : Datum: , Thema: Aktuelles

Geduldeten Flüchtlingen soll der Zugang zu akademischer Bildung erleichtert werden: Sie sollen nicht mehr vier Jahre, sondern nur noch 15 Monate warten müssen, bevor sie BAföG beantragen können. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.

Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant, soll jetzt aber schon zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Sie ist Bestandteil des vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften.

„Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung. Indem wir das BAföG nun schneller als ursprünglich geplant für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen zugleich ein Zeichen des Willkommens. Integration funktioniert am besten durch Bildung“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.