„Ich habe das Gefühl, in die Gesellschaft integriert zu sein“ : Datum: , Thema: Bildung
Judith Yawa Aggor-Edorh ist gelernte Maßschneiderin aus Ghana. In Deutschland kann sie dank des Anerkennungsgesetzes wieder in ihrem Beruf arbeiten – es ist eine von mehr als 40.000 Erfolgsgeschichten.
Es sind Menschen wie Judith Yawa Aggor-Edorh, denen das Anerkennungsgesetz eine Zukunftsperspektive gibt. Die gebürtige Ghanaerin kam im Jahr 2004 nach Deutschland – der Liebe wegen. Dank des Anerkennungsgesetzes kann sie heute wieder als Schneiderin arbeiten und sich in Deutschland eine berufliche Existenz aufbauen.
In Ghana hatte Judith Yawa Aggor-Edorh eine Ausbildung zur Maßschneiderin gemacht. Mit ihrer Ausbildung hat sie in Deutschland zunächst eine Stelle in einer Änderungsschneiderei der US-Army gefunden. "Wir haben die Ränge an den Berufskleidungen geändert und die Uniformen angepasst", erzählt Judith Yawa Aggor-Edorh. Nach der Geburt des ersten Kindes hatte sie beschlossen, sich ganz ihrer Familie zu widmen.
Ihr Ziel, als Schneiderin zu arbeiten, hatte sie aber nie aus den Augen verloren. Ermutigt wurde sie durch ihren ältesten Sohn, der sie eines Tages fragte, warum sie in Deutschland nicht weiter den Beruf ausübe, den sie in Ghana gelernt hat. "Daraufhin nahm ich mir vor, wieder zu arbeiten, wenn mein Sohn in der fünften Klasse ist. Als er in der dritten Klasse war, stellte ich bereits den Antrag auf Anerkennung des Berufsabschlusses."
Ein Gesetz – viele Erfolgsgeschichten
Judith Yawa Aggor-Edorhs Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses war einer von mehr als 44.000 Anträgen, die seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 bis Ende 2014 gestellt wurden. Bei mehr als 96 Prozent der Anträge konnte der ausländische Abschluss entweder voll oder teilweise anerkannt werden. Dabei hilft auch die Qualifikationsanalyse. Fehlen etwa wichtige Zeugnisse und Dokumente aus dem Heimatland, werden berufliche Kompetenzen mit einer praktischen Arbeitsprobe nachgewiesen – so auch bei Judith Yawa Aggor-Edorh.
Um zu zeigen, wie gut sie mit Nadel und Faden umgehen kann, hat Judith bei Innungsmeisterin Brigitte Eppinger eine Qualifikationsanalyse abgelegt. "Ich habe einen kompletten Anzug geschneidert: eine Hose und ein Oberteil." Das Ergebnis: die volle Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses. Im Anschluss erhielt sie im Herbst 2015 nach insgesamt drei Jahren den Anerkennungsbescheid.
Ein Beitrag zu gelungener Integration
Das Anerkennungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration Zugewanderter in den deutschen Arbeitsmarkt und die deutsche Gesellschaft. Denn Bildung ist der Schlüssel zu einer gelungenen Integration. Deshalb ist das Anerkennungsgesetz auch für Geflüchtete ein wichtiges Instrument zur Integration in Deutschland.
In dem vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 werden in einem Sonderkapitel positive Anerkennungszahlen bei den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen dokumentiert. So wurden beispielsweise rund 76 Prozent der Anerkennungsverfahren bei Syrerinnen und Syrern mit einer vollen Gleichwertigkeit beendet. Die Flüchtlingsentwicklung seit dem Sommer 2015 kann allerdings noch nicht in der amtlichen Statistik abgebildet sein, da die statistischen Daten zur Berufsanerkennung für das Jahr 2015 noch nicht vorliegen. Hinweise auf wahrscheinlich steigende Anerkennungszahlen bei Flüchtlingen liefert das große Interesse an einer Beratung im Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ).
Mit 3.357 Beratungen im Jahr 2015 allein bei den IQ-Erstanlaufstellen waren Anerkennungssuchende aus Syrien unter den Beratenden am stärksten vertreten. Die Zahl der Beratenen mit syrischen Abschlüssen stieg dort im ersten Quartal 2016 noch einmal stark an und liegt mit 2.331 Beratungen deutlich über den Werten für andere Ausbildungsstaaten.