Gesamtpaket für die Hochschulen beschlossen : Datum: , Thema: Forschung
Weg frei für die Exzellenzstrategie, das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Förderinitiative „Innovative Hochschule“
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 16. Juni die Exzellenzstrategie, das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ beschlossen. Damit haben sie ein deutliches Signal gesetzt, dass Wissenschaft, Forschung und Innovation auf der politischen Agenda von Bund und Ländern ganz oben stehen und für die Zukunftssicherung eine entscheidende Rolle spielen. Vorbereitet wurden die drei Programme, die auf Artikel 91b des Grundgesetzes basieren, durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern.
Universitäten können in die Exzellenzriege aufsteigen
„Bund und Länder haben mit den Programmen Exzellenzstrategie, Tenure-Track und Innovative Hochschule ein zukunftsweisendes Gesamtpaket zur Stärkung des Hochschulbereichs beschlossen. Das ist ein großer Erfolg", sagte die GWK-Vorsitzende Johanna Wanka. "In der Vereinbarung Exzellenzstrategie ist Dynamik verankert. Das heißt, dass Universitäten in die Exzellenzriege aufsteigen können. Wir haben jetzt beste Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland in der ersten Liga der internationalen Spitzenforschung seine Position weiter ausbauen kann. Das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eröffnet qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland mit der Tenure-Track-Professur bessere Karrierechancen als bisher."
Besser planbare Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler
"Mit dem Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird es gelingen, qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besser planbare Karrierewege anzubieten", sagte die stellvertretende GWK-Vorsitzende, die Bremer Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt. "Über die Tenure-Track-Professuren erhalten sie früher Klarheit über ihre Karrierewege und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Entwicklung sind im Programm berücksichtigt. Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ setzt einen wichtigen Impuls, um das Innovationspotenzial insbesondere von Fachhochschulen sowie von kleinen und mittleren Universitäten besser auszuschöpfen und die noch schnellere Umsetzung innovativer Ideen in Anwendungen zu unterstützen.“
Die drei Programme:
Exzellenzstrategie
Die Exzellenzstrategie zur Förderung universitärer Spitzenforschung umfasst die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Das Gesamtprogramm hat ein jährliches Finanzvolumen von insgesamt 533 Millionen Euro. Mit der Förderlinie Exzellenzuniversitäten werden erstmals die verfassungsrechtlichen Spielräume genutzt, die der neue Artikel 91b GG bietet. Danach können Hochschulen in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden, wenn die alle sieben Jahre stattfindende wissenschaftliche Evaluierung erfolgreich verläuft. In der ersten Ausschreibungsrunde werden elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde zur Förderung ausgewählt. 2025 werden in einem wettbewerblichen Verfahren vier neue Exzellenzuniversitäten ermöglicht. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wissenschaftlicher Nachwuchs
Das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses läuft ab 2017 bis 2032. Der Bund stellt hierfür eine Milliarde Euro bereit. Das Programm soll die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten besser planbar und transparenter machen. Durch die Schaffung von 1.000 zusätzlichen Tenure-Track-Professuren leistet das Programm einen nachhaltigen Impuls, die Tenure-Track-Professuren in Deutschland als einen eigenständigen Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur an Universitäten dauerhaft zu etablieren.
Innovative Hochschule
Die bis 2027 beschlossenen Initiative „Innovative Hochschule“ zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers unterstützt Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft verfügen, in der Profilierung ihrer sogenannten dritten Mission „Transfer und Innovation“. Die mit 550 Millionen Euro für zehn Jahre ausgestattete Initiative richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Universitäten sowie an Fachhochschulen.