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Ethische Richtlinien für Forschung zu Kindesmissbrauch : Datum: , Thema: Aktuelles

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sexualisierte Gewalt in Kindergarten, Schule und Internat erforschen, steht erstmalig ein Ethik-Kodex zur Verfügung.

Die Ethik-Erklärung wurde von den Mitgliedern des Forschungsnetzwerks „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ verabschiedet. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka begrüßte sie. „Seit unserer Arbeit am Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch haben wir in der Präventionsforschung viel erreicht. Es hat sich gezeigt, dass in diesem sensiblen Forschungsbereich ethische Standards unabdingbar sind“, sagte die Bundesministerin.

Einladung an die Wissenschaft

Mit der Verabschiedung der Bonner Ethik-Erklärung geht eine Einladung an die Wissenschaft jenseits der BMBF-Förderlinie einher, an der Weiterentwicklung ethischer Standards in der Forschung mitzuwirken.
 

Wie kann Missbrauch verhindert werden?

Die Aufdeckung gehäufter Missbrauchsfälle an Schulen und Internaten hat im Jahr 2010 ein Wissensdefizit offengelegt: Wodurch wird sexueller Missbrauch in diesem Umfeld begünstigt? Wie kann er verhindert werden? Deshalb  hat es sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Ziel gesetzt, in Deutschland eine entsprechende Forschungslandschaft aufzubauen. Insgesamt wurden im Anschluss an die Arbeit am Runden Tisch seit 2011 rund 63 Millionen Euro zur Erforschung von Präventionsmöglichkeiten sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zur Verfügung gestellt.

Rechte des Einzelnen schützen

Basis aller Forschung muss der Grundsatz sein, das Wohl und die Rechte des Menschen zu schützen. So heißt es in der Bonner Ethik-Erklärung: „Die Generierung neuen Wissens darf nie über die Rechte und Interessen des Individuums gestellt werden.“ Wie bei Richtlinien für die medizinische und psychologische Forschung müssen die Betroffenen über Sinn, Zweck, Ziel und Anlage der Untersuchung aufgeklärt werden. Die Befragten müssen ihre Beteiligung jederzeit zurückziehen können. Berücksichtigt wird auch der Umstand, dass durch den Forschungsprozess schmerzhafte Erinnerungen hervorgerufen werden können. In einem solchen Fall soll Beratung und Begleitung gewährleistet werden.