"Die Voraussetzung für große Entdeckungen": Datum:, Thema:Forschung
Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet. Es garantiert unter anderem die Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Aber was genau heißt das im Jahr 2019? Das beantworten Bundesministerin Anja Karliczek und prominente Forschende.
Gastbeitrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek für das Redaktionsnetzwerk Deutschland, erschienen unter anderem in der "Märkischen Allgemeinen" am 23. Mai 2019.
70 Jahre Grundgesetz – das sind auch 70 Jahre Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ So heißt es in Artikel 5. Das Grundgesetz will, dass sich Wissenschaft, Lehre und Forschung frei von staatlichen Eingriffen entwickeln können. Es schützt Wissenschaftler, Lehrende und Forschende. Ihren Ursprung hat die Wissenschaftsfreiheit in der Aufklärung. Sie ist für unser Land und unsere Gesellschaft, ja für unsere Demokratie konstituierend. Sie zu schützen und zu schätzen, ihr Freiräume zu geben – auch materiell – ist uns Verpflichtung.
Wer diese Freiheit nutzt, der übernimmt Verantwortung. Und zwar nicht nur die Verantwortung, wissenschaftlich redlich zu arbeiten, sondern auch die Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern die wissenschaftliche Arbeit zugänglich zu machen, sie zu erklären. Wissenschaft dient der Erkenntnis, der Wissensgenerierung um seiner selbst willen. Aber nicht nur. Sie gibt Orientierung. Sie schafft Wissen. Wissen, das wir brauchen, um die Welt zu begreifen, sie zu gestalten und in ihr bestehen zu können. Wissenschaft stellt infrage, bildet Hypothesen, überprüft und erklärt, verifiziert und falsifiziert. Für den politischen Diskurs leiten wir daraus Argumente ab. Auf Wissen basieren tragfähige Entscheidungen.
Derzeit gerät Wissenschaft weltweit unter Druck. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden infrage gestellt, Universitäten werden verboten, Wissenschaftler inhaftiert. Diese Entwicklung mahnt uns, sensibel und wachsam zu sein.
In Deutschland ist die Wissenschaftsfreiheit verbrieftes Grundrecht. Sie geht Hand in Hand mit der Meinungsfreiheit. Beide leben vom Diskurs. Hochschulen sind Orte für Diskurs. Dort wird kontrovers um das beste Argument gerungen, sicher geglaubte Wahrheiten immer wieder in Frage gestellt, sich sachlich auseinandergesetzt auch mit Thesen, die man für falsch hält. Das zu erleben und zu erlernen, ist notwendiger Teil eines Studiums. Dazu gehört auch die Zumutung anderer Meinungen. Meinungen wie die von Professor Münkler und Professor Baberowski aus Berlin oder jüngst Professorin Susanne Schröter aus Frankfurt, die angefeindet wurden.
Strittige Diskussionen müssen grundsätzlich überall, aber doch bestimmt dort, wo die Auseinandersetzung mit Pro und Contra ihr zuhause hat – an den Hochschulen – möglich sein. Voraussetzung jedoch ist, dass sich Diskussionen und Diskutanten auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen. Kontroversen aushalten, eigene Positionen immer wieder überprüfen – das ist Bildung, wie wir sie in der europäischen Aufklärung verstehen. Das gehört zum Wesen der Demokratie.
Wissenschaft agiert nicht im Elfenbeinturm. Sie betrifft inzwischen nahezu alle Lebensbereiche. Sie hilft dabei, Antworten zu finden auf die komplexen globalen Herausforderungen – besonders auf die technologischen und die ökologischen. Sie schlägt Brücken über verschiedene Disziplinen und Denkschulen, auch über unser Land hinaus. Wissenschaft bringt Menschen zusammen. Gerade heute in unserer zusammenwachsenden Welt ist all das wichtiger denn je.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sehr weitsichtig das Fundament unserer Gesellschaft gelegt. Es ermöglicht uns – so verschieden wir Menschen auch sind – in Freiheit und Frieden zusammenzuleben. Es gibt uns aber auch den Auftrag, die Verantwortung, die damit einhergeht, anzunehmen. Die Verantwortung, Differenzen zu akzeptieren und Andersartigkeit zu ertragen. Dies jeden Tag aufs Neue zu leben mit all seinen Zumutungen, das hat uns das Grundgesetz aufgegeben.
Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums haben wir auch prominente Forschende gebeten, uns ihre Gedanken zum Grundgesetz zu schicken. Wir haben gefragt, welchen Wert Artikel 5 des Grundgesetzes heute noch für Forschung und Wissenschaft hat. Hier sind die Antworten.
Andreas Zick
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Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld
"Artikel 5 GG ist für uns in der Wissenschaft von ungeheurem Wert, weil er uns Freiheit verschafft, Schutz bietet und uns zugleich ermutigt, unsere Forschung und Lehre zum Wohle der Demokratie bereitzustellen. Der Artikel schützt uns vor einem Meinungsdiktat und sichert, dass nicht nur die Gedanken frei sind, sondern auch die freie Kommunikation. In stürmischen Zeiten, in denen es neue Wege der Meinungsbeeinflussung in digitalen Räumen gibt, Kunst, Presse und Wissenschaft in machen Ländern die Freiheit der Kommunikation nicht haben, erinnert uns das Grundgesetz umso mehr daran, wie wichtig die Freiheit der Kommunikation als Grundpfeiler der Demokratie ist. Sie erfordert zugleich die Toleranz der Meinungen anderer, die es zu schützen gilt bei allem Dissenz.
Sie hat ihre Grenzen da, wo eine falsch verstandene Freiheit der Äußerung in Herabwürdigung und Hetze mündet. Dies widerspricht der Treue, die die Freiheit in Artikel 5 einfordert. Es gibt die falsch verstandene Meinungsfreiheit und eine weit verbreitete Meinung, man dürfe in Deutschland nichts Schlechtes über andere sagen. Es gibt aber keine Freiheit zum Hass, sondern nur eine Freiheit in Treue und diese bedeutet, die Treue zur Würde der anderen. Zu dieser Würde gehört ihre Meinung, solange sie nicht verletzt. Und noch eines ist unschätzbar wertvoll an Artikel 5. Er ermuntert uns in der Wissenschaft, Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen. Das könnten wir nach 70 Jahren Grundgesetz noch besser machen. Wissenschaft für alle, frei zugänglich. Darüber denken wir nach, wenn wir anlässlich des Geburtstages des Grundgesetzes Artikel 5 lesen."
Antje Boetius
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Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts – Helmholtz-Zentrum für Polar und Meeresforschung
„Meinungsfreiheit wie auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind von unermesslichem Wert. Wir können uns glücklich schätzen, diese Freiheit genießen zu können. Man darf sie nicht für garantiert nehmen, denn in vielen Ländern wird noch um sie gekämpft. Für mich ist die Freiheit der Wissenschaft eine Grundkraft in der Forschung, die Voraussetzung für große Entdeckungen, mutige Schlussfolgerungen, für die Möglichkeit, sich der Wahrheit ohne Angst nähern zu können, und sie auch furchtlos zu teilen.“
Stefan Hell
:
Direktor am MPI für biophysikalische Chemie in Göttingen, erhielt 2014 den Nobelpreis für Chemie
„Um Probleme sachgerecht zu lösen und korrekte Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, muss man sowohl die Sachlage als auch die dazugehörigen kausalen Zusammenhänge so erfassen, wie sie wirklich sind. Das ist nicht immer einfach. Die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz garantiert aber, dass Menschen mit einem besonders scharfen Auge für die Sachlage, oder Menschen mit besonders kreativen Lösungen, auch sagen können, was sie denken. Das ist essentiell nicht nur für unser Land sondern auch für das Überleben der Menschheit.“
Jule Specht
:
Psychologin, Professorin an der Humboldt-Universität Berlin
"Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie und zentral für unsere wissenschaftliche Leistungsfähigkeit. Wir müssen uns aber noch stärker mit den gewollten und ungewollten Grenzen dieser Wissenschaftsfreiheit auseinandersetzen.
Welche ethischen Grenzen gibt es und wer legt diese fest? Kann sich die Wissenschaft selbst ausreichend begrenzen? Und welche Rolle steht gesellschaftlichen Akteur*innen dabei zu? Welche Anreize beeinflussen die Wissenschaft und sind diese so einseitig, dass sie die Vielfalt der Wissenschaft einschränken? Wie kann die Rolle der Wissenschaftlerin / des Wissenschaftlers vielfältiger gedacht und Vielfalt belohnt werden? Und von wem?
Von der Wissenschaftsfreiheit profitieren vor allem unbefristet tätige Professor*innen. Diese machen aber nur 13 Prozent der Wissenschaftler*innen aus. Wie schaffen wir eine Personalstruktur, in der Wissenschaftfreiheit für den Großteil der Wissenschaftler*innen gilt?"
Serdar Kurnaz
:
Juniorprofessor für Islamische Theologie an der Akademie für Weltreligionen der Universität Hamburg
„Der Weg, der von der immer gleichen Apologie zu neuen Erkenntnissen führt, geht über die Wissenschaftsfreiheit: das Althergebrachte hinterfragen, das Bekannte auf die Probe stellen, tiefer in den Brunnen der Wahrheit tauchen, ein Medium finden, seine Gedanken überprüfbar zu kommunizieren, uneingeschränkt sprachfähig zu sein, in Dialog zu treten, an der Entwicklung der Gesellschaft zu partizipieren – ohne Angst und Scheu, mit Mut und Verantwortung. Verantwortung, die dazu anhält, über eigene Grenzen der Freiheit zu reflektieren, seine Erkenntnisse transparent zu machen, nicht für politische Zwecke, sondern der Wahrheit und des Wissens willen zu forschen, lehren und zu studieren, für nachhaltiges Handeln in einer Welt mit allen Farbstufen des Lebens. Jeder ist frei, über Religion und Tradition nachzuforschen und diese zu deuten.“
Sandra Richter
:
Direktorin Deutsches Literaturarchiv Marbach
"Wissenschaft muss frei sein, sonst ist sie weder im besten Sinn möglich noch kann sie ihre eigenen Ergebnisse garantieren. Das Grundgesetz formuliert diese Einsicht in wunderbarer Weise. In seinen Auslegungen von Art. 5 GG konkretisiert das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung: Wissenschaft gilt ihm als Prozess und Ziel zugleich. Sie will und soll „in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse“ gewinnen, ja Wahrheit suchen. Diese Erklärung von Wissenschaft ist heute mehr denn je avanciert. In einer Zeit, da die Grenzen von Fake und Tatsache auch bewusst verwischt werden, tut solcher Erkenntnisoptimismus wohl. Nur im Vertrauen auf die methodisch kontrollierte Suche nach Erkenntnis, auf Kritikfähigkeit und Ergebnisoffenheit lässt sich die Wissenschaftsfreiheit als subjektives Abwehrrecht und zugleich als Grundsatznorm begreifen. Sie verpflichtet den Staat, sich für die Wissenschaft einzusetzen – selbst dann, wenn er unangenehme Wahrheiten über sich selbst erfährt."
Oliver Brüstle
:
Mediziner und Stammzellforscher an der Universität Bonn
"Gerade in den heutigen Tagen können wir spüren, dass Wissenschaftsfreiheit die wichtigste Stärke einer vorwärtsgewandten demokratischen Gesellschaft im Kampf gegen Populismus und Fakten-entkoppelte, rückwärtsgewandte Strömungen ist. Zugleich garantiert die Freiheit der Wissenschaft die geordnete Weiterentwicklung einer ständig neuen globalen Herausforderungen ausgesetzten Gesellschaft. Mit gutem Grund steht sie hier allerdings nicht allein, sondern im Kontext des Grundgesetzes. Das darf jedoch nicht dazu führen, andere dort verbriefte Grundrechte einseitig gegen die Wissenschaftsfreiheit ins Feld zu führen. Insbesondere für eine erfolgreiche, international kompatible Weiterentwicklung der modernen Biomedizin dürfte zukünftig eine ausgewogene Auslegung der Artikel 1, 2 und 5 von entscheidender Bedeutung sein."
Jutta Allmendinger
:
Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB)
„Den Wert der im Grundgesetz verankerten Wissenschaftsfreiheit kann ich gar nicht hoch genug ansetzen. Dieses Grundrecht schafft die nötigen Voraussetzungen, damit wir Forschende ohne politische Zwänge und Einschränkungen unserer Arbeit nachgehen können. Wie schnell wissenschaftliche Arbeit auch in unserem Land ernsten Angriffen ausgesetzt sein kann, musste mein Institut, das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), jüngst erfahren: Eine Partei klagte gegen ein von uns erstelltes Diskussionspapier. Das zuständige Landgericht lehnte die Klage allerdings ab und stärkte mit diesem eindeutigen Urteil nicht nur dem WZB den Rücken, sondern der wissenschaftlichen Arbeit in Deutschland insgesamt. Forschende bleiben vor unrechtmäßigen Einmischungen durch Parteien geschützt.“
Peter Dabrock
:
Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
"Wer über „Wissenschaft und Grundgesetz“ nachdenkt, dem fällt zuerst Art. 5 Abs. mit der Garantie für freie Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre ein. Er ermahnt uns, dass Forschung und Lehre nicht instrumentalisiert werden, aber sich auch nicht instrumentalisieren lassen sollen. In der Vergangenheit bezog sich diese Erinnerung vor allem auf politische Vereinnahmung mit schrecklichen Folgen in der NS-Zeit. Heute mahnt der Artikel auch, in unserer Gesellschaft nicht nur ökonomisch verwertbare, sondern auch zweckfreie Forschung zu würdigen und zu fördern. Wo nur auf Verwertung hin geforscht wird, droht früher oder später Kreativität – unbedingte Voraussetzung für Spitzenforschung – verloren zu gehen.
Art. 5 Abs. 2 entlässt die Lehre nicht in die völlige Freiheit. Satz 2 dieses Absatzes wird leicht überlesen: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Diese Ermahnung lenkt den Blick auf die Verantwortung der Wissenschaft selbst. Sie muss sich darüber Rechenschaft ablegen, ob sie den Einzelnen, aber auch das Gemeinwohl nicht aus dem Auge verliert. Nur wenn Wissenschaft, insbesondere die staatlich finanzierte, ihre gesellschaftliche Verantwortung begreift und durch proaktive Wissenschaftskommunikation auf Augenhöhe mit der Gesellschaft umsetzt, wird sie das Vertrauen, das sie derzeit (noch?) genießt, verteidigen oder sogar ausbauen können.
In Zeiten, in denen (auch wissenschaftliche) Expertise unter Druck gerät, muss es gemeinsames Ziel von Wissenschaft und Staat sein, den Wert begründungsfähigen Wissens, reproduzierbarer Forschung und ambiguitätssensibler Lebens- Kultur- und Gesellschaftsdeutung gegen Vereinfachung und Verschwörung hochzuhalten. In diesem Sinne dienen freie Wissenschaft, Forschung und Lehre der Freiheit des Einzelnen und dem Gemeinwohl und ermöglicht umgekehrt das Gemeinwesen auf dem Boden des Grundgesetzes exzellente Forschung und Lehre."
Jana Koehler
:
Leiterin des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz
"Die Freiheit der Forschung, der Presse und der Meinungsäußerung, aber auch ihre Begrenzung durch die demokratische Gesetzgebung und der Schutz der Menschenwürde sind die Fundamente einer demokratischen Gesellschaft, in der Wissenschaft und Wohlstand gedeihen können. Forschung führt zu neuen Erkenntnissen, neue Erkenntnisse führen zu Lösungen, die Wohlstand schaffen und die menschliche Gemeinschaft weiter positiv voranbringen können."