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"Die Voraussetzung für große Entdeckungen" : Datum: , Thema: Forschung

Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet. Es garantiert unter anderem die Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Aber was genau heißt das im Jahr 2019? Das beantworten Bundesministerin Anja Karliczek und prominente Forschende.

70 Jahre Grundgesetz
© BMBF

Gastbeitrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek für das Redaktionsnetzwerk Deutschland, erschienen unter anderem in der "Märkischen Allgemeinen" am 23. Mai 2019.

70 Jahre Grundgesetz – das sind auch 70 Jahre Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ So heißt es in Artikel 5. Das Grundgesetz will, dass sich Wissenschaft, Lehre und Forschung frei von staatlichen Eingriffen entwickeln können. Es schützt Wissenschaftler, Lehrende und Forschende. Ihren Ursprung hat die Wissenschaftsfreiheit in der Aufklärung. Sie ist für unser Land und unsere Gesellschaft, ja für unsere Demokratie konstituierend. Sie zu schützen und zu schätzen, ihr Freiräume zu geben – auch materiell – ist uns Verpflichtung.

Wer diese Freiheit nutzt, der übernimmt Verantwortung. Und zwar nicht nur die Verantwortung, wissenschaftlich redlich zu arbeiten, sondern auch die Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern die wissenschaftliche Arbeit zugänglich zu machen, sie zu erklären. Wissenschaft dient der Erkenntnis, der Wissensgenerierung um seiner selbst willen. Aber nicht nur. Sie gibt Orientierung. Sie schafft Wissen. Wissen, das wir brauchen, um die Welt zu begreifen, sie zu gestalten und in ihr bestehen zu können. Wissenschaft stellt infrage, bildet Hypothesen, überprüft und erklärt, verifiziert und falsifiziert. Für den politischen Diskurs leiten wir daraus Argumente ab. Auf Wissen basieren tragfähige Entscheidungen.

Derzeit gerät Wissenschaft weltweit unter Druck. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden infrage gestellt, Universitäten werden verboten, Wissenschaftler inhaftiert. Diese Entwicklung mahnt uns, sensibel und wachsam zu sein.

In Deutschland ist die Wissenschaftsfreiheit verbrieftes Grundrecht. Sie geht Hand in Hand mit der Meinungsfreiheit. Beide leben vom Diskurs. Hochschulen sind Orte für Diskurs. Dort wird kontrovers um das beste Argument gerungen, sicher geglaubte Wahrheiten immer wieder in Frage gestellt, sich sachlich auseinandergesetzt auch mit Thesen, die man für falsch hält. Das zu erleben und zu erlernen, ist notwendiger Teil eines Studiums. Dazu gehört auch die Zumutung anderer Meinungen. Meinungen wie die von Professor Münkler und Professor Baberowski aus Berlin oder jüngst Professorin Susanne Schröter aus Frankfurt, die angefeindet wurden.

Strittige Diskussionen müssen grundsätzlich überall, aber doch bestimmt dort, wo die Auseinandersetzung mit Pro und Contra ihr zuhause hat – an den Hochschulen – möglich sein. Voraussetzung jedoch ist, dass sich Diskussionen und Diskutanten auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen. Kontroversen aushalten, eigene Positionen immer wieder überprüfen – das ist Bildung, wie wir sie in der europäischen Aufklärung verstehen. Das gehört zum Wesen der Demokratie.

Wissenschaft agiert nicht im Elfenbeinturm. Sie betrifft inzwischen nahezu alle Lebensbereiche. Sie hilft dabei, Antworten zu finden auf die komplexen globalen Herausforderungen – besonders auf die technologischen und die ökologischen. Sie schlägt Brücken über verschiedene Disziplinen und Denkschulen, auch über unser Land hinaus. Wissenschaft bringt Menschen zusammen. Gerade heute in unserer zusammenwachsenden Welt ist all das wichtiger denn je.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sehr weitsichtig das Fundament unserer Gesellschaft gelegt. Es ermöglicht uns – so verschieden wir Menschen auch sind – in Freiheit und Frieden zusammenzuleben. Es gibt uns aber auch den Auftrag, die Verantwortung, die damit einhergeht, anzunehmen. Die Verantwortung, Differenzen zu akzeptieren und Andersartigkeit zu ertragen. Dies jeden Tag aufs Neue zu leben mit all seinen Zumutungen, das hat uns das Grundgesetz aufgegeben.

Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums haben wir auch prominente Forschende gebeten, uns ihre Gedanken zum Grundgesetz zu schicken. Wir haben gefragt, welchen Wert Artikel 5 des Grundgesetzes heute noch für Forschung und Wissenschaft hat. Hier sind die Antworten.

  • Professor Dr. Andreas Zick
    Andreas Zick :

  • Antje Boetius, Direktorin AWI
    Antje Boetius :

  • Prof. Stefan Hell
    Stefan Hell :

  • Jule Specht
    Jule Specht :

  • Serdar Kurnaz
    Serdar Kurnaz :

  • Sandra Richter
    Sandra Richter :

  • Oliver Brüstle
    Oliver Brüstle :

  • Jutta Allmendinger
    Jutta Allmendinger :

  • Peter Dabrock
    Peter Dabrock :

  • Jana Koehler, Direktorin DFKI
    Jana Koehler :