Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

"Die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist Teil unserer neuen Willkommenskultur" : Datum: , Thema: Aktuelles

Wie können wir ausländische Fachkräfte noch besser in den Arbeitsmarkt integrieren? Und wie können Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden, wenn die Zeugnisse fehlen? Diese Fragen wurden auf der Tagung zum Anerkennungsgesetz diskutiert.

vFares Schammas, anerkannt als Tischler, neben Stefan Müller
Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller mit Fares Schammas auf der Tagung zum Anerkennungsgesetz in Berlin. © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Noch nie zuvor sind so viele Zuwanderer und Flüchtlinge nach Deutschland gekommen wie in den letzten Wochen und Monaten. Gleichzeitig braucht die deutsche Wirtschaft Fachkräfte – rund 600.000 Stellen bleiben im Jahr 2015 unbesetzt.

Wie man diese beiden Entwicklungen – die Zuwanderung nach Deutschland und den Fachkräftemangel – zusammenzubringen kann, war eine der Fragen, über die Vertreter aus Politik und Verwaltung auf der Tagung zum Anerkennungsgesetz im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin diskutiert haben.

Das Anerkennungsgesetz ist erfolgreich

Das Anerkennungsgesetz hat die Bundesregierung im Jahr 2012 auf Initiative des Bundesbildungsministeriums beschlossen. Das Gesetz räumt ausländischen Fachkräften erstmals das Recht ein, dass ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Bei 96 Prozent der in den vergangenen drei Jahren gestellten Anträge konnte der Abschluss entweder vollwertig oder teilweise anerkannt werden.

 „Wir haben mit dem Anerkennungsgesetz eine gute rechtliche Grundlage geschaffen, um die im Ausland erworbenen Abschlüsse bei uns in Deutschland anzuerkennen und die Menschen, die zu uns kommen, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dadurch hat sich auch der Respekt und die Wertschätzung der Bevölkerung für die Berufsabschlüsse aus anderen Ländern verändert: Das Anerkennungsgesetz ist ein Teil unserer neuen Willkommenskultur“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller auf der Tagung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse am Berliner Dienstsitz des Bundesbildungsministeriums.

Endlich wieder im erlernten Beruf arbeiten

Unter den 26.500 Anträgen, die seit 2102 gestellt worden sind, war auch der Antrag von Fares Schammas. Der Syrer hat in seinem Heimatland den Beruf des Tischlers von seinem Vater gelernt. Die Familie hatte eigene Tischlerbetriebe. Im Jahr 2001 ist Schammas aus Syrien nach Deutschland geflohen. In seinem geliebten Beruf als Tischler konnte er jedoch zunächst nicht arbeiten. Seine Dokumente wurden von deutschen Behörden nicht anerkannt. „Ich hatte keine Chance in meinem Beruf als Tischler zu arbeiten“, sagt Fares Schammas rückblickend.

Mit Gelegenheitsjobs verdiente Schammas Geld, um seine Familie zu ernähren. Erst mit dem Anerkennungsgesetz kam für ihn im Jahr 2012 die Wende: Schammas stellt seinen Anerkennungsantrag. Weil seine Unterlagen aber nicht ausreichen, um eine zuverlässige Aussage über die Inhalte seiner Ausbildung zu treffen – die Ausbildungen in Syrien und Deutschland unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsvorschiften – macht Schammas eine Anpassungsqualifizierung und belegt die sicherheitsrelevanten Maschinenkurse. Daraufhin wird sein syrischer Berufsabschluss als vollwertig anerkannt. Heute arbeitet Schammas in einem Betrieb in Walldorf in der Nähe von Heidelberg und ist glücklich: „Ich liebe den Tischlerberuf und bin so froh, dass ich jetzt wieder in meinem Beruf arbeite. Ich habe ein geregeltes Arbeitsleben und mein Gehalt ist auch besser.“

Anerkennung auch ohne Dokumente

Damit künftig auch Flüchtlinge, die ohne die nötigen Pariere nach Deutschland kommen, in ihrem erlernten Beruf eine Anstellung finden, gibt es die Möglichkeit, die Kompetenzen in einer Arbeitsprobe nachzuweisen und so den Abschluss auf praktische Weise anerkennen zu lassen. Dazu fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Projekt „Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen“.