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Das sollten Sie für Ihren Aufstieg wissen : Datum: , Thema: aufstiegsstipendium

Von der Werkbank in den Hörsaal: Mit dem Aufstiegsstipendium unterstützt das Bundesbildungsministerium Fachkräfte mit Berufsausbildung, die studieren möchten. Was Interessierte darüber wissen müssen, lesen Sie in unseren FAQ.

Menschen
Mit Berufserfahrung an die Hochschule: Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richten sich an besonders motivierte Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten. © Marcus Gloger

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an engagierte Fachkräfte, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, bereits einige Jahre Erfahrung in der Praxis gesammelt haben und aus dem Beruf heraus in ein Hochschulstudium starten. Im Blick sind insbesondere Menschen, die den Zugang zu einem Hochschulstudium durch ihre beruflichen Leistungen oder Qualifikationen erreicht haben.

Im Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden jährlich rund 1.000 Stipendien vergeben, etwa 4.500 Studierende mit Berufserfahrung  sind derzeit in der Förderung. Inzwischen gibt es Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen.

Das sollten Interessierte wissen

Was wird mit dem Aufstiegsstipendium gefördert?

Das Aufstiegsstipendium fördert Berufserfahrene bei einem ersten akademischen Studium bis zum ersten Abschluss, in der Regel der Abschluss Bachelor. Eine Besonderheit: Das geförderte Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend sein, etwa mit Studienzeiten am Abend und am Wochenende oder ein Fernstudium.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Aufstiegsstipendium unterstützt das BMBF die Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziell für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für eigene Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Förderung für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang beträgt innerhalb eines Kalenderjahres 2.900 Euro.

Wer kann sich bewerben?

Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer  eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das ist unter anderem möglich mit einem besonders guten Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/ -in,  Fachwirt/ -in, Fachpfleger/ -in). Weitere Möglichkeiten sind eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.

Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag des BMBF die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während des Studiums.

Für das Aufstiegsstipendium gibt es in jedem Jahr zwei Auswahlverfahren. Der erste Schritt zum Stipendium ist eine Online-Bewerbung. Die weiteren Stufen im Auswahlverfahren sind ein Online-Kompetenz-Check und schließlich ein persönliches Gespräch.

Ist die Bewerbung schon vor dem Studium möglich?

Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen – nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Das Stipendium fördert Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und den Schritt in ein Studium gehen wollen. Dafür ist es nie zu spät: Lebenslange Weiterbildung ist dem BMBF ein wichtiges Anliegen.