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Das Exzellenzprogramm : Datum: , Thema: Forschung

Bundesministerin Johanna Wanka und die Bremer Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt haben das Programm zur Nachfolge der Exzellenzinitiative vorgestellt. Zum ersten Mal wird der Bund Universitäten dauerhaft mitfördern können.

Bundesministerin Johanna Wanka neben der Bremer Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt (links) und der Vorsitzenden der Bundespressekonferenz
Bundesministerin Johanna Wanka neben der Bremer Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt (links) und der Journalistin Ute Welty von der Bundespressekonferenz © BMBF/Hans-Joachim Rickel

„Das neue Exzellenzprogramm wird die Spitzenforschung an deutschen Universitäten weiter voranbringen und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit als Wissenschaftsstandort stärken“, sagte Bundesministerin Johanna Wanka. Sie rief alle Universitäten dazu auf, sich mit der gesamten Bandbreite ihres Könnens zu bewerben. Mit dem Exzellenzprogramm setzen Bund und Länder die Exzellenzinitiative fort.

Nicht nur für ein paar Jahre, sondern langfristig

Zum ersten Mal überhaupt wird es damit eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern für die Hochschulen geben, die nicht nur für ein paar Jahre, sondern wirklich langfristig läuft. Und zum ersten Mal wird der Bund Universitäten dauerhaft mitfördern.

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Wir nutzen mit der Linie der Exzellenzuniversitäten erstmals die neue Möglichkeit des Artikels 91b des Grundgesetzes, in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft Hochschulen zu fördern.

Bundesministerin Johanna Wanka

Bund und Länder stellen künftig jährlich 533 Millionen Euro in den zwei Förderlinien „Exzellenzcluster“ und „Exzellenzuniversitäten“ zur Verfügung. Die Mittel für die Förderung tragen der Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25.

Acht bis elf Exzellenzuniversitäten

Mit den Exzellenzuniversitäten sollen Universitäten beziehungsweise ein Verbund von Universitäten als Institution dauerhaft gestärkt und ihre internationale  Spitzenstellung ausgebaut werden. Die Förderung setzt mindestens zwei eingeworbene Cluster voraus; beziehungsweise drei Cluster bei Verbünden an Universitäten. Für die Förderung von acht bis elf Exzellenzuniversitäten werden jährlich Mittel von rund 148 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation unterzogen – bewähren sie sich, geht die Förderung weiter.

Bis zu 50 Exzellenzcluster

Mit den Exzellenzclustern werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten und Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Für sie werden rund 385 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils drei bis zehn Millionen Euro pro Exzellenzcluster jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind möglich.

Regierungschefs entscheiden am 16. Juni

Die Vereinbarung wird den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni vorgelegt.  In ihr sind die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative eingeflossen. Diese wurden von der internationalen und unabhängigen Expertenkommission unter Vorsitz des Wissenschaftlers Dieter Imboden erarbeitet.