Neue Wege für Menschen ohne formalen Berufsabschluss : Datum: , Thema: BVaDiG
Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen erstmals Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes bekommen. Außerdem wird die berufliche Bildung weiter digitalisiert und entbürokratisiert. Das hat das Bundeskabinett mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz beschlossen.
Das Bundeskabinett hat heute das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung beschlossen. Damit wird für Menschen ohne formalen Berufsabschluss erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes geschaffen.
Zudem werden Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung vorangebracht. Damit geht das BMBF gezielt zwei zentrale Herausforderungen für unser Land an, den Fachkräftemangel und die Bürokratie.
Aus einem verpassten Abschluss wird eine zweite Chance
Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Validierungsverfahren richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben. „So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“, erklärt Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Menschen ohne formalen Berufsabschluss soll damit ein Weg eröffnet werden, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder ermittelt.
Gleichzeitig wird mit dem BVaDiG die berufliche Bildung inklusiver, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können.
Mehr Attraktivität für die duale Berufsausbildung
Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation. „Mit unserem Gesetz erhöhen wir die Attraktivität der beruflichen Bildung und geben ihr zusätzlichen Schub“, so Stark-Watzinger. Damit werde die Erwartung junger Menschen und Unternehmen an eine digitale und unbürokratische Ausbildung erfüllt.