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SPRIND-Freiheitsgesetz tritt in Kraft : Datum: , Thema: SPRIND

Weniger Bürokratie, mehr Freiheit: Zum Jahreswechsel ist der Weg frei für mehr bahnbrechende Innovationen in Deutschland. Ab dem 30. Dezember 2023 gelten neue Regeln für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND).

Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (l.) mit Rafael Laguna de la Vera, Gründungsdirektor der SPRIND (r.) © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Sprunginnovationen lösen bedeutende technologische, soziale oder ökologische Probleme, verändern einen Markt grundlegend oder erschaffen neue Märkte. Ein Beispiel dafür ist die schnelle Entwicklung der Impfstoffe in der Corona-Pandemie aufgrund der neuen mRNA-Technologie, oder die Erfindung des Smartphones.

Solche Ideen besitzen einen hohen Wirkungsgrad und würden ohne entsprechende Förderung vielleicht nie auf den Markt kommen. Die Aufgabe der SPRIND ist es, diese visionären Forschungsideen in Deutschland, die die Chance zu Sprunginnovationen haben, zu identifizieren und weiterzuentwickeln.

Bisher konnte die Agentur ihr Potenzial aufgrund von Einschränkungen nicht voll entfalten. Das ändert sich mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz, das nun in Kraft tritt. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Sprunginnovationen schneller umsetzen

Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz verbessern sich die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND. Die Agentur kann nun beispielsweise ohne den Bund als Zwischeninstanz fördern und investieren. Das bedeutet weniger bürokratische Hürden und mehr Freiheiten, was somit mehr Sprunginnovationen schneller zum Durchbruch verhelfen kann.

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Wie funktioniert das SPRIND-Freiheitsgesetz?

1. Durch eine Beleihung: Die SPRIND kann so ohne den Bund als Zwischeninstanz selbstständiger agieren.

2. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel: Hiermit wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SPRIND gewährleistet.

3. Durch Ausnahmen vom Besserstellungsverbot: So kann die SPRIND leichter qualifiziertes Personal gewinnen.

Zudem kann die SPRIND auch privatrechtliche Finanzierungsinstrumente nutzen, und sie kann sich an Unternehmen beteiligen.

Hintergrund

Im Dezember 2019 wurde die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND GmbH) in Leipzig gegründet. SPRIND steht dabei für Sprunginnovationen in Deutschland. Die Agentur ist ein flexibles und schnelles staatliches Förderinstrument, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Identifizierung und Entwicklung innovativer Ideen unterstützen und beschleunigen wollen.