Konferenz zur Embryonenforschung: Neue Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen : Datum: , Thema: Bioethik
Die Forschung mit frühen humanen Embryonen könnte entscheidend dazu beitragen, Krankheiten besser zu verstehen und sie erfolgreicher zu behandeln. Sie ist in Deutschland jedoch verboten. Auf der BMBF-Fachkonferenz werden Chancen und Potentiale präsentiert und der Bedarf einer Neuregelung erörtert.
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat in Berlin die zweitätige Fachkonferenz „Humane Embryonen in der medizinischen Forschung: Tabu? Vertretbar? Chance?“ eröffnet. Die Forschung an frühen Embryonen und anderen neuartigen Zellstrukturen aus dem Labor ist in der Forschung hoch relevant – und gesellschaftlich kontrovers diskutiert. Mit der Konferenz möchte das BMBF Raum für die Debatte bieten. Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen wie der Medizin, Biologie, Ethik, Theologie, Sozial- und Rechtswissenschaften nehmen teil. Es geht darum, die geltenden Regelungen zu prüfen und Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren.
Chancen und Potenziale der Forschung an frühen Embryonen bestmöglich nutzen
Die Stellungnahmen aus der Wissenschaft seien eindeutig, so Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Embryonenforschung ist wichtig, unsere Gesetze hierzu sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb müssen wir die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes neu prüfen und bewerten." Denn das Forschungsfeld biete große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt.
Der Einsatz von frühen Embryonen in der medizinischen Forschung wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Denn einerseits bergen sie und die aus ihnen gewonnenen Zelllinien ein großes Potenzial: Sie könnten helfen zu verstehen, wie aus einer befruchteten Eizelle ein Mensch entsteht, wie Fehler in frühen Entwicklungsschritten zu schweren Erkrankungen führen und welche Möglichkeiten es zur Entwicklung neuer Therapien von Krankheiten gibt. Auch könnten Forschende wichtige Erkenntnisse zur Entstehung von Volkskrankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes und heute noch nicht behandelbaren Krankheiten gewinnen.
Andererseits gibt es ethische Bedenken: Die Forschung an und mit frühen humanen Embryonen ist in Deutschland durch das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 verboten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können daher in Deutschland nur einen geringen Beitrag zu dieser Forschung leisten. Auch die Forschung an und mit humanen embryonalen Stammzellen ist nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen des Stammzellgesetzes (StZG) möglich. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt für eine kritische Reflexion und Debatte über die geltenden Regelungen eingesetzt.
Die bestehenden Regulierungen sind des Weiteren ein Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit internationalen Partnern.