Europäischer Forschungsraum wird neu ausgerichtet : Datum: , Thema: Pakt für Forschung und Innovation in Europa
Die EU-Mitgliedstaaten haben heute den „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ verabschiedet. Damit wollen sie den Europäischen Forschungsraum neu ausrichten: die ökologische und digitale Transformation ist dabei eines von vier formulierten Zielen.
Dass es einen Europäischen Forschungsraum geben soll, ist in den Gründungsverträgen der Europäischen Union verankert. Wie der Europäische Forschungsraum genau aussehen soll – das regelt von nun an der „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“. Damit treiben die EU-Mitgliedstaaten nun auch den „Binnenmarkt für Wissen“ voran. Dieser wird damit zu einer weiteren wichtigen Säule neben den vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes: der Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
Mit dem Pakt für Forschung und Innovation in Europa einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Werte und Prinzipien der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit. So sind der ausdrückliche Schutz der Forschungsfreiheit und eine starke gemeinsame Forschungsethik und -integrität kennzeichnend für die europäische Forschungs- und Innovationszusammenarbeit. Mit dem Pakt stärken die EU-Mitgliedstaaten das Selbstverständnis der europäischen Wissenschaft in der Welt.
Darüber hinaus stellen die EU-Mitgliedstaaten durch den Pakt die Weichen für die kommende Dekade des Europäischen Forschungsraums. Sie wollen dabei noch enger zusammenarbeiten und folgende Zukunftsaufgaben in die Tat umsetzen:
- den „Binnenmarkt für Wissen“ vertiefen,
- die ökologische und digitale Transformation meistern,
- den Zugang zu Exzellenz in der gesamten EU verbessern,
- Investitionen und Reformen in Forschung und Innovation vorantreiben.
Daher haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, vor allem auf der strukturellen Ebene enger und besser zusammenzuarbeiten und über die EU-weite Forschungsförderung hinauszugehen. Denn Horizont Europa, das milliardenschwere EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, macht nur einen Bruchteil der Ausgaben für Forschung und Innovation in der EU aus. Vielmehr kommt es bei der Umsetzung EU-weiter Ziele im Europäischen Forschungsraum auf die Mitgliedstaaten an, die eine tragende Rolle in der Forschungs- und Innovationspolitik spielen. Es gilt also, nun gemeinsam die Rahmenbedingungen in den nationalen Forschungssystemen zu verbessern und auf die gemeinsamen Ziele hin abzustimmen. Hierzu gehört auch, dass jeder Mitgliedstaat sich konkrete Ziele vornimmt, damit alle Mitgliedstaaten gemeinsam die übergeordnete Zielmarke von drei Prozent Ausgaben für Forschung und Innovation gemessen am Bruttoinlandsprodukt der EU erreichen. Deutschland hat als einer von vier EU-Mitgliedstaaten bereits seit 2017 das Investitionsziel von 3% des Bruttoinlandsprodukts überschritten.
Die EU-Mitgliedstaaten haben zudem eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen vereinbart. Dazu zählt auch die Umsetzung der Europäischen Forschungsraum zur Stärkung der Forschungsfreiheit, die Green Hydrogen for a sustainable future – pilot action within the European Research Area (ERA) und die bürgerwissenschaftliche Citizen Science Aktion Plastikpiraten. Diese Initiativen hatte das BMBF im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 angestoßen. Zu den Maßnahmen gehören aber auch Reformen, die wichtige Aspekte des Forschungsalltags betreffen, wie ein verbessertes Angebot europaweit zugänglicher exzellenter Forschungsinfrastrukturen, ein offener Stellenmarkt und Informationen über Karrierechancen im europäischen Ausland oder die Verbreitung von Gleichstellungsstandards.
Der Europäische Forschungsraum und der Pakt für Forschung und Innovation in Europa
Der Europäische Forschungsraum zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Europa zu verbessern und abzustimmen. Ziel ist es, die Forschungssysteme in den Mitgliedstaaten zukunftssicher zu machen, Ressourcen zu bündeln und damit attraktive Bedingungen für Forschende in ganz Europa zu schaffen. So sichert sich die EU ihren Status im weltweiten Wettbewerb.
Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft begann 2020 die Neuer Europäicher Forschungsraum. Nach anderthalb Jahren intensiver Beratungen haben die Mitgliedstaaten diesen Prozess mit der Einigung auf den „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ noch im Rahmen der Trio-Präsidentschaft erfolgreich abgeschlossen. Die Trio-Präsidentschaft steht für die enge inhaltliche Zusammenarbeit von jeweils drei aufeinander folgenden EU-Ratspräsidentschaften. Im Falle von Deutschland, Portugal und Slowenien wurde für den Zeitraum der drei Präsidentschaften von Juli 2020 bis Dezember 2021 eine gemeinsame Roadmap für die Forschungs- und Bildungspolitik aufgestellt.
Der Pakt für Forschung und Innovation in Europa ist nicht zu verwechseln mit seinem deutschen Namenspaten,
der ebenfalls „ Pakt für Forschung und Innovation“ heißt, sich jedoch rein auf die nationale Ebene bezieht. Dieser stärkt innerhalb Deutschlands die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft.