Karliczek: Einigung zum Ganztag ist riesiger Schritt für Familien und Bildung : Datum:
Bund und Länder haben sich geeinigt: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben.
Damit haben Bund und Länder den Weg für die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter frei gemacht. Nachdem der Bundestag dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss bereits am Dienstag zugestimmt hatte, hat nun auch der Bundesrat dem Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt.
„Diese Einigung leistet einen starken Beitrag zur weiteren Modernisierung unseres Landes“, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek im Anschluss an die Beratungen. Denn die Ganztagsbetreuung sei „ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können“. Vor allem stelle die Einigung aber auch „einen Meilenstein für die Bildung in unserem Land“ dar.
Mit der Zustimmung des Bundesrats steht nun fest, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat. Das heißt: Mehr Zeit für individuelle Förderung der Kinder. Mehr Zeit, um Interessen und Talente zu entdecken und zu fördern. Mehr Zeit für die berufliche Entwicklung der Eltern und mehr Fachkräfte für die Wirtschaft.
„Ich bin froh, dass es zum Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, dieses zentrale Vorhaben umzusetzen“, machte Karliczek deutlich. Der Bund, so die Ministerin, sei den Ländern für diese Einigung sehr weit entgegengekommen. Nun müsse es darum gehen, den Rechtsanspruch bestmöglich vorzubereiten: „Hier sind jetzt die Länder in der Pflicht: Es geht darum, unverzüglich das Thema Personal in den Blick zu nehmen. Pädagogische Fachkräfte müssen ausgebildet und eingestellt werden. Und zwar jetzt! Der Infrastrukturausbau muss schnellstmöglich beginnen, damit das Bundesgeld auch dort ankommt, wo es benötigt wird, nämlich vor Ort“.
"Es geht um individuelle Förderung"
Im Ganztag steckt viel Potenzial – vor allem, wenn er gut gemacht ist: „Einige Kinder benötigen noch Hilfe bei der Sprache oder in Mathe, andere möchten sportliche oder musische Talente entwickeln. Es geht dabei um Bildung und individuelle Förderung – und es geht um Bildungsgerechtigkeit, denn vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen. Passgenaue Betreuungsangebote und leistungs- und talentfördernde Bildungsangebote werden durch den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule Wirklichkeit“, so die Ministerin.
Diese gesellschaftliche und bildungspolitische Maßnahme schafft Sicherheit für Eltern und Kinder. Sie ist ein wichtiger Baustein für unser Modernisierungsjahrzehnt.
Um den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter noch in dieser Wahlperiode zum Erfolg zu führen, hat der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten noch einmal deutlich erhöht. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder bei den laufenden Kosten; ab 2030 dann dauerhaft mit 1,3 Mrd. € pro Jahr.
Bund unterstützt mit 3,5 Milliarden Euro
Den Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung. Die Länder beteiligen sich ihrerseits mit 30 Prozent. Dabei können die Anteile freier Träger nun auch angerechnet werden – eine Forderung, die den Ländern wichtig war. Damit fließen insgesamt über 5 Mrd. € in den Ganztagsausbau.
Die Förderbereiche wurden noch einmal angepasst, so dass die Investitionen noch zielgerichteter erfolgen können – auch dort, wo bereits ein hoher Ausbaustand zu verzeichnen ist. Hiermit wird insbesondere auch der Ausgangslage in den neuen Ländern Rechnung getragen und der qualitative Ausbau unterstützt.
Bund und Länder haben außerdem vereinbart, das Gesetz nach einer gewissen Zeit zu evaluieren und bezüglich der Kostenentwicklung und Kostenverteilung im Gespräch zu bleiben.