Wie wird Forschung finanziert? : , Thema: FAQ
20,7 Milliarden Euro hat der Bund im Jahr 2020 in Forschung und Entwicklung investiert. Den größten Anteil davon vergab das BMBF. Doch wer bekommt Fördergelder – und wer trifft die Entscheidung? Das und mehr lesen Sie im Artikel.
Neue Ideen und Technologien benötigen moderne Forschungsgeräte, gut ausgestattete Labore und hervorragend qualifizierte Forscherinnen und Forscher. Dass sich der Forschungsstandort Deutschland auf dem richtigen Weg befindet, lässt sich an Zahlen ablesen: Staat, Wirtschaft und Wissenschaft haben 2020 zusammen 106,6 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert. Das entspricht 3,13 Prozent des Bruttoinlandproduktes des gleichen Jahres. Rund zwei Drittel der Ausgaben kommen aus der Wirtschaft. Die Bundesausgaben für FuE beliefen sich im Jahr 2020 auf 20,7 Milliarden Euro (Ist). Im Vergleich zum Jahr 2005 haben sich die FuE-Ausgaben des Bundes mehr als verdoppelt. Den größten Anteil vergab mit rund 59 Prozent das BMBF.
Projektförderung in der Forschung
Die Forschungsförderung der Bundesregierung ist vielfältig. Mit der Projektförderung finanziert sie sowohl zeitlich befristete Einzel- als auch Verbundprojekte. In einem Verbund forschen oft Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsamen mit großen und kleinen Unternehmen zusammen an einer Fragestellung. Oft sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die technologischen Vorreiter des Fortschritts. Für sie hat die Bundesregierung eine Förderberatung eingerichtet, die Förderprogramme empfiehlt und weitere Informationen bereitstellt.
Institutionelle Förderung
Anwendungsorientierte Entwicklungen beruhen auf einer exzellenten Grundlagenforschung. In Mathematik oder Physik, in der Medizin, Psychologie und anderen Disziplinen steht oft elementares Wissen im Vordergrund, dessen praktischer Nutzen sich oft erst später zeigt: So ist die Lasertechnologie, die heute bei zahlreichen chirurgischen Verfahren eingesetzt wird, eine Entwicklung aus der Grundlagenforschung. Ohne sie wüssten wir wenig über die Entstehung des Universums oder die Evolution des Menschen.
Deshalb wird Forschung zu einem großen Teil durch die öffentliche Hand finanziert. Sie sichert sowohl national als auch international die Forschungsinfrastrukturen – zum Beispiel baut und betreibt sie Hochschulen und zahlt in den meisten Fällen auch die Gehälter für das wissenschaftliche Personal. Gemeinsam finanzieren Bund und Länder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft. Darüber hinaus gibt es die Akademien der Wissenschaften, die unter anderem langfristige Vorhaben der Grundlagenforschung koordinieren.
Forschungsförderung in der Europäischen Union
Von 2014 bis 2020 flossen durchschnittlich 1,43 Milliarden Euro pro Jahr aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 nach Deutschland.
Das aktuelle EU-Rahmenprogramm Horizont Europa (2021-2027) weist mit über 95 Milliarden Euro einen deutlichen Budgetaufwuchs auf. Deutsche Einrichtungen sind in Horizont Europa sehr erfolgreich gestartet und erhalten für ihre Forschungsprojekte bislang EU-Zuwendungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland damit aktuell den ersten Platz.
Wer forscht in Deutschland?
Hochschulen
In Deutschland gibt es 428 Hochschulen, davon 106 Universitäten, 53 Kunsthochschulen, 22 pädagogische und theologische Hochschulen, 217 allgemeine Fachhochschulen und 30 Verwaltungsfachhochschulen. Rund 145.000 Personen sind an den Hochschulen in der Forschung tätig. Die Fachhochschulen sind ein wichtiges Bindeglied zur Wirtschaft: Sie sind oft Partner für kleine und mittlere Unternehmen, die sich keine eigenen Forschungsabteilungen leisten können.
Unternehmen
Mehr als zwei Drittel der Ausgaben für Forschung und Entwicklung kommen aus der Wirtschaft. Dort arbeitet mit rund 64 Prozent auch die Mehrheit des Forschungspersonals. Geforscht wird vor allem in Großunternehmen, die über eigene Forschungsabteilungen verfügen. Aber gerade für das regionale Innovationsgeschehen haben auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) große Bedeutung als Impulsgeber.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Die von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschungsorganisationen decken das gesamte Spektrum ab: von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung. Die gemeinsame Forschungsförderung beruht auf der Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Absatz 1 Satz 1 GG. Danach können Bund und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Entscheidungsgremium ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK).
Folgende Einrichtungen erhalten vom BMBF Mittel auf Grundlage von Art. 91b GG und des GWK-Abkommens:
- Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Mitgliedseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft
- Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft
- Max-Planck-Gesellschaft
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
- Wissenschaftskolleg zu Berlin
- das von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordinierte Akademienprogramm
- Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
- Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
- Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG)
Staatliche Forschungseinrichtungen
Der Bund und die Länder unterhalten auch eigene Forschungseinrichtungen. Allein den Bundesministerien arbeiten 37 Forschungseinrichtungen zu, darunter das Robert-Koch-Institut, der Deutsche Wetterdienst und das Bundesinstitut für Berufsbildung. Die Institute unterstützen die Regierungen bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien und Beratung.
Kurz erklärt: Fragen und Antworten zur Projektförderung
Wie erfahren potenzielle Antragsteller, was gefördert wird?
Das BMBF veröffentlicht zu seinen Förderprogrammen und -initiativen sogenannte „Bekanntmachung“ im Bundesanzeiger und auf seiner eigenen Internetseite. Darin finden Interessierte alle wichtigen Informationen. Dazu gehören:
- Förderziel und Zuwendungszweck
- Gegenstand der Förderung
- Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
- Verfahren
Werden auch abseits der Bekanntmachungen Projekte gefördert?
In Ausnahmefällen ist das möglich, z. B. wenn eine schnelle Reaktion des Bundes beispielsweise bei außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich ist. Beispiele dafür sind die Ebola-Epidemie in Westafrika (2014) oder die Corona-Pandemie. Hier wurden aufgrund der Dringlichkeit, Fördergelder schnell und unbürokratisch bereitgestellt.
- Die Bundesregierung hat 2014 ein Ebola-Soforthilfeprogramm beschlossen, das auch Maßnahmen im Forschungsbereich einschloss. Das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) hat in diesem Rahmen auf Initiative des BMBF ein hochqualifiziertes Forschungskonsortium zusammengestellt, um die Forschung zum Ebolavirus voranzutreiben sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie zu bündeln. Das Projekt wurde vom Aufruf zur Antragstellung bis hin zur Bewilligung innerhalb von drei Monaten auf den Weg gebracht.
- Gleiches gilt für die Corona-Pandemie: Das BMBF hat kurzfristig zusätzliche Mittel zur Förderung der Impfstoffentwicklung im Rahmen der internationalen Förderinitiative CEPI bereitgestellt. Zudem hat das BMBF für die Stärkung und Beschleunigung der Entwicklung von Impfstoffen ein Sonderprogramm gestartet. Darüber hinaus veröffentlichte das BMBF einen Förderaufruf zur Entwicklung von Medikamenten gegen die Atemwegserkrankung COVID19 und zum besseren Verständnis des Virus. Ebenso stellt das BMBF für den Aufbau eines Forschungsnetzwerks der deutschen Universitätsmedizin zusätzliche Mittel bereit.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Bei dem Antragsverfahren ist zwischen ein- und zweistufigen Verfahren zu unterscheiden:
- Einstufige Verfahren: Der Antragsteller reicht einen Förderantrag ein. Dieser wird in der Regel von einem unabhängigen Expertengremium beurteilt. Je nach Thema setzt sich das Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft (wissenschaftsgeleitetes Verfahren) und / oder Wirtschaft zusammen. Die Expertinnen und Experten empfehlen dem BMBF, wer gefördert werden sollte.
- Zweistufige Verfahren: Bevor der Förderantrag eingereicht wird, muss erst eine kurze Projektskizze eingereicht werden. Nur wer damit das Expertengremium überzeugt, wird aufgefordert den eigentlichen, ausführlichen Antrag ausarbeiten. Der weitere Prozess verläuft wie im einstufigen Verfahren
Wer wählt das Expertengremium aus?
Das BMBF wählt die Experten aus. Diese kommen sowohl aus dem wissenschaftlichen Bereich (u.a. Hochschulen, außeruniversitäre Hochschuleinrichtungen) als auch aus der Wirtschaft.
Sind die Experten wirklich unabhängig?
Interessenkollisionen werden durch entsprechende Regelungen für die Auswahlgremien vermieden.
Werden die Experten vom BMBF bezahlt?
Die Experten werden für ihre Tätigkeit in der Regel nicht vergütet. Die entstandenen Auslagen u.a. für Anreise und Übernachtung werden erstattet und ggf. wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Hält sich das BMBF immer an die Empfehlungen des Expertengremiums?
Die Projektförderung ist ein zentrales Instrument der Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik und hilft, die politischen Ziele und Programme umzusetzen, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Als Zuwendungsgeber obliegt dem BMBF daher die abschließende Entscheidung über die zu fördernden Vorhaben. Grundlage für die Entscheidung sind jedoch die Empfehlungen der Expertengremien.