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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine : , Thema: FAQ

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Daher finden Sie auf dieser Seite Hilfe zu Fragen rund um Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

© Adobe Stock/ Davizro Photography

Schule

In Deutschland gibt es über 32.000 Schulen, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind und alle über denselben Mindeststandard verfügen. Schulpolitik liegt in Deutschland in der Verantwortung der 16 Länder. In allen Ländern laufen seit Kriegsbeginn Vorbereitungen, um geflüchtete Schülerinnen und Schüler unbürokratisch an den vielen Schulen willkommen zu heißen und eine Beschulung sicherzustellen.

In Deutschland beginnt die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres und beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und Bremen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre).

Die übergreifende Schulpolitik ist ein Koordinierungsschwerpunkt der Kultusministerkonferenz. Auf dieser Seite der Kultusministerkonferenz finden Sie Informationen und Ansprechpartner, für die Schulthemen in dem Land, in dem Sie sich gerade aufhalten.

Allgemeine Informationen zum Thema Bildung im Schulalter finden Sie hier.

Ausbildung und Arbeit

Die betriebliche (auch duale Ausbildung genannt) ist die am häufigsten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. Die Lehre erfolgt hierbei sowohl in einem Betrieb als auch in der Berufsschule. Es gibt über 320 Ausbildungsberufe. Das Portal BerufeNavi unterstützt junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung. Es bieteteine qualitätsgesicherte Zusammenstellung geprüfter Links zu Internet-Angeboten rund um das Thema „Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche“. Einführungen zum Portal und seinen Leistungen in ukrainischer und russischer Sprache helfen bei der Nutzung des Portals.

Die KAUSA-Landes und Servicestellen unterstützen Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem Weg in die Ausbildung. Zudem begleiten sie kleine und mittlere Unternehmen, die Ausbildungsbetrieb werden wollen. Das Portal verweist weiter auf weitere Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.

Nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf werden im Rahmen des BOF-Programms (Berufliche Orientierung für Zugewanderte) an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung herangeführt. Während der BOF-Kurse lernen die Teilnehmenden Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und sammeln praktische Erfahrungen in Lehrwerkstätten und Betrieben.

Eine Schwerpunktseite des Bundesinstituts für Berufsbildung für ukrainische Geflüchtete (auf Deutsch) ist zu finden unter BIBB / Schwerpunkt: Ukraine.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt außerdem auf dieser Seite Informationen zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen zur Verfügung.

Bei der Suche nach passenden Beschäftigungsangeboten unterstützt Sie die Agentur für Arbeit, direkt vor Ort. Informationen finden Sie auf dieser Sonderseite.

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen und Anerkennung in Deutschland

Schutzsuchende aus der Ukraine können mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder der entsprechenden vorläufigen Bescheinigung („Fiktionsbescheinigung“) und der darin enthaltenen Erlaubnis zum Arbeiten (Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“) in mehreren Hundert Berufen sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die gilt für alle sogenannten nicht-reglementierten Berufe, wie z.B. Kauffrau für Büromanagement oder auch für akademische Berufe wie Biologe, Chemikerin oder Mathematiker.

Jedoch ist die Anerkennung für Tätigkeiten in einem reglementierten Beruf erforderlich. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z.B. im Bereich Pflege, Gesundheit und Erziehung. Zu den reglementierten Berufen gehören damit beispielweise Gesundheitsberufe wie Ärztin oder Pflegefachkraft oder die Berufe Lehrer und Erzieher. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin gehören hierzu. 

Ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche anderen Möglichkeiten offenstehen, kann in mehreren Sprachen im offiziellen Online-Portal 'Anerkennung in Deutschland' der Bundesregierung recherchiert werden.

Kostenlose Beratung und Unterstützung ist u.a. bei den Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ erhältlich. Eine Beratungsstelle in der Nähe kann über die Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“ gesucht werden. Die Hotline 'Arbeiten und Leben in Deutschland' beantwortet Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen. Sie bietet auch eine Erstberatung zur beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) unter dieser Nummer erreichbar: +49 30 1815 – 1111.

Wenn mit einem ausländischen Hochschulabschluss eine Tätigkeit in einem nicht reglementierten Beruf angestrebt wird, kann eine Zeugnisbewertung hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das die Qualität Ihres Hochschulabschlusses dokumentiert. Die Zeugnisbewertung beschreibt Ihren Hochschulabschluss und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Eine Zeugnisbewertung kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) beantragt werden. Informationen zum Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung stehen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung.

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen. Zentrale Informationen sind in diesem Flyer auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zusammengefasst.

Studium und Unterstützung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt auf der zentralen Plattform „Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine“ gebündelt Informationen und Unterstützungsangebote für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung.

Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zu Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung und zum Alltagsleben in Deutschland. Sie ist durchgängig in Deutsch und Englisch verfügbar, die ukrainische Sprachfassung wird laufend erweitert. Für ukrainische Studierende soll die Webseite als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem dienen. Darüber hinaus bietet die Webseite eine Plattform, um gebündelt und strukturiert die vielfältigen Hilfsangebote der deutschen Wissenschaft bekanntzumachen. Neben der Webseite bietet die „Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine“ auf Basis des Beratungsangebots des DAAD gezielt Informationen für individuelle Anfragen. Das entsprechende Kontaktformular finden Sie hier.

Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthaltsG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten, können seit dem 1. Juni 2022 eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dem BAföG vorliegen.

Europäische Zusammenarbeit

Auf europäischer Ebene arbeitet das BMBF eng mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammen, um geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu unterstützen. Mit dem School Education Gateway (Zugang zu Lernmaterial in der ukrainischen Sprache, Online-Kurse für Lehrpersonal), dem eTwinning Portal (gemeinsame Plattform für Schulen in Europa und darüber hinaus) und ERA4Ukraine (Informationsportal für Forschende) werden europäische Plattformen zur Verfügung gestellt, über die Unterstützungsangebote gebündelt werden. Über Horizont Europa, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, werden unter anderem ukrainische Forschungseinrichtungen in gemeinsamen Projekten von europäischen Seite gefördert oder vertriebene ukrainische Forschende finanziell unterstützt, damit sie ihre Arbeit an einer europäischen Gasteinrichtung fortführen können. Informationen sowie Unterstützungsangebote für Studierende und Teilnehmende am Programm Erasmus + finden sich zudem hier.

Weitere Informationen

Im vhs-Lernportal finden Sie Online-Deutschkurse auf verschiedenen Stufen von A1 bis B2. Diese Kurse sind für das Selbststudium geeignet. Lernende werden von Online-Tutoren begleitet, die Aufgaben korrigieren, Feedback geben, individuell beraten und motivieren. Das Lernportal erfordert keine Vorkenntnisse. Es ist für die Nutzung auf Smartphones optimiert und kann über eine App auch genutzt werden, wenn vorübergehend keine Internetverbindung besteht. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. hat die Start- und Registrierungsseite sowie weitere Inhalte auch in die ukrainische Sprache übersetzen lassen.

Fragen zur Einreise aus der Ukraine beantwortet das Bundesinnenministerium auf dieser Sonderseite. Hier finden Sie Basisinformationen zu Hilfsangeboten wie zum Beispiel Unterkunft oder ärztlicher Versorgung in Deutschland.

Ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, finden zudem auch auf der Seite der Integrationsbeauftragten aktuelle Fragen und Antworten, die fortlaufend aktualisiert werden.

Im Bereich der Forschungsförderung fördert das BMBF verschiedene Institutionen und Projekte der Friedens- und Konfliktforschung, der Osteuropaforschung sowie der Flucht- und Flüchtlingsforschung, die sich mit der Geschichte der Ukraine bzw. den Hintergründen und Folgen des russischen Angrifskrieg befassen. Nähere Informationen sind hier abrufbar.

Sie haben Fragen zu anderen Themen?

Ob Bildung, Weiterbildung oder Forschung: All unsere FAQ finden Sie unter www.bmbf.de/FAQ. Dort beantworten wir häufig gestellte Fragen zu unseren Themen.