Wissenswertes zum Forschungsdatengesetz : Datum: , Thema: Forschungsdatengesetz
Ein besserer Datenschutz, einfacherer Zugang und bessere Auffindbarkeit von Daten für die Forschung: In einer Stakeholder-Konsultation und vielen anderen Gesprächsformaten wurden die Bedarfe an das neue Forschungsdatengesetz (FDG) ermittelt. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Eckpunktepapier dazu veröffentlicht. Unser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz.
Was soll mit dem Forschungsdatengesetz erreicht werden?
Ziel des FDG ist es, die Grundlage für ein Micro Data Center zu schaffen, den Zugang zu Daten der öffentlichen Hand zu öffnen, zu vereinfachen und zu erweitern sowie Verknüpfungsmöglichkeiten zu schaffen. Ein weiteres Ziel ist, den Datenschutz forschungsfreundlicher zu gestalten und die besonderen Bedürfnisse der Forschung besser zu berücksichtigen. Und schließlich soll das Gesetz dazu beitragen, die Auffindbarkeit von Forschungsdaten zu verbessern.
Wie sollen Verbesserungen im Datenschutzrecht für die Forschung erreicht werden?
Um die leichtere Nutzung von personenbezogenen Daten für Forschende unter Berücksichtigung der Forschungsfreiheit und des Datenschutzes zu ermöglichen, sollen nationale Rechtsgrundlagen, die auf dieses Ziel einzahlen, sowie die Öffnungsklauseln und das Forschungsprivileg der DSGVO konsequent genutzt werden. Zugleich soll eine Rechtsgrundlage für eine einheitlichere Datenschutzaufsicht geschaffen werden, wenn Forschungsvorhaben länderübergreifend stattfinden.
Wie soll ein besserer und erweiterter Zugang der Forschung zu Daten der öffentlichen Hand erreicht werden?
Kern des FDG soll die Regelung von Zugangsansprüchen für Forschende zu Daten der öffentlichen Hand wie Registerdaten, statistischen Daten und weiteren Daten sein (unter anderem mittels Anpassungen am Bundesstatistikgesetz). Um Daten aus verschiedenen Stellen zu beschaffen und sie für Forschungszwecke mithilfe von Identifikatoren rechtssicher zu verknüpfen, soll mit einem Micro Data Center ein One-Stop-Shop für Forschende etabliert werden (inklusive Remote-Access für Forschende). Die für den Aufbau notwendigen gesetzlichen Regelungen sollen Inhalt des FDG sein.
Wie soll das Gesetz die Auffindbarkeit von Forschungsdaten verbessern?
Zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Datensätzen der Forschungseinrichtungen und der Nutzbarkeit der entsprechenden Daten sollen öffentliche, also durch den Bund institutionell geförderte Forschungseinrichtungen, gesetzlich verpflichtet werden, Metadatenkataloge auf Grundlage klar definierter Metadatenstandards zu schaffen. Eine Metadatenplattform soll als zentrale Such-Plattform eingerichtet werden, die Informationen aus den Metadatenkatalogen bündelt und das Zustandekommen von Forschungskooperationen fördert und vernetzt.
Wann kommt das Forschungsdatengesetz?
Das FDG soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Angestrebt ist eine Kabinettbefassung des Gesetzentwurfs im letzten Quartal des Jahres 2024.